Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@Andy@Audi80 schrieb am 3. Oktober 2019 um 16:59:06 Uhr:
Heißt das jetzt das ich je nach Hersteller bei Temperaturen ab +3 bis -5 Grad das Auto stehen lassen muss, da SS ja dann "dauerhaft" deaktiviert ist?
saublöde Frage,jetzt kommt wirklich nur noch Blödsinn hier!! macht doch endlich Schluss hier liebe Moderation!
Sitzt zufällig gerade jemand mit gezogener Waffe neben dir und zwingt dich, hier noch zu lesen oder zu kommentieren?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:29:15 Uhr:
Sitzt zufällig gerade jemand mit gezogener Waffe neben dir und zwingt dich, hier noch zu lesen oder zu kommentieren?
mich zwingt niemand aber ich habe es gelesen und wie viele hier in diesem Thema habe ich die Gesetzeslage schon nach der ersten Seite kapiert,scheinbar gibt es andere die es noch nicht kapiert haben und nur wirres Zeug schreiben!steht nicht in Geschäftsbedingungen von Motor Talk das illegale An oder Umbauten und die dazugehörigen Tipps und Beschreibungen unerwünscht sind und gleich gelöscht werden? ich meine sowas gelesen zu haben und es gibt hier auch ein Moderator der das zu 100% auch ahndet und sofort das ganze Thema löscht!
Moin
substreem
Zitat:
Tcha, zu dieser Aussage würde ich auch sagen: Aluhut und/oder mangelnde Erfahrung.
Kannst du das näher erläutern? Du meinst immernoch mir fehlt die Erfahrung? Nun, da kann ich dir nicht helfen.
Aber nach der Definition ist auch jeder, der seinen Wagen nicht ohne ihn 3 mal absuafen zu lassen anfahren kann, dazu berechtig immer mit durchdrehenden Rädern los fahren zu lassen.
Und zum Thema Aluhut, du meinst also das ein nichtvorkommen von Motorschäden kein Beleg ist dafür das die SS anscheinend nicht dem Motor schadet? Klar, kann man so behaupten. "Nee, nur weil in den letzten 10 Jahren seit der SS keine Motoren daran krippiert sind, das auch diese Motoren meist ihr Blechkeleid überleben bedeutet doch nicht das sie dem Motor nicht schadet."
Oder wie ist der Satz zu verstehen von dir? Derzeit ungefähr so: Du hast keine Belege, Argumente sind schon lange aus, also fängst du mit Mutmaßungen (keine 7000 km im Jahr) und Defamierungen an.
Rechtslage ist klar. Auffasung selbiger kann man jeden Tag auf deutschen Straßen erleben, macht die Auffassung aber keinen deut besser. Sachlage zur SS ist auch, es ist reine Gefühlssache ob man mit ihr leben kann oder nicht. Hin und wieder kommt es einem so vor wie, wenn man zu Hause schon nichts zu sagen hat, dann doch wohl zumindest bei seinem Auto. Das widerspricht zumindest nicht.
Moin
Björn
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Zitat:
@Johannklein schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:43:07 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:29:15 Uhr:
Sitzt zufällig gerade jemand mit gezogener Waffe neben dir und zwingt dich, hier noch zu lesen oder zu kommentieren?mich zwingt niemand aber ich habe es gelesen und wie viele hier in diesem Thema habe ich die Gesetzeslage schon nach der ersten Seite kapiert,scheinbar gibt es andere die es noch nicht kapiert haben und nur wirres Zeug schreiben!steht nicht in Geschäftsbedingungen von Motor Talk das illegale An oder Umbauten und die dazugehörigen Tipps und Beschreibungen unerwünscht sind und gleich gelöscht werden? ich meine sowas gelesen zu haben und es gibt hier auch ein Moderator der das zu 100% auch ahndet und sofort das ganze Thema löscht!
Ich sage es nochmal: du bist hier nicht die Mama. Wende dich einfach ab und schau dass Nachbars Baum nicht auf dein Grundstück ragt.
Zitat:
@Johannklein schrieb am 03. Okt. 2019 um 17:43:07 Uhr:
steht nicht in Geschäftsbedingungen von Motor Talk das illegale An oder Umbauten und die dazugehörigen Tipps und Beschreibungen unerwünscht sind und gleich gelöscht werden? ich meine sowas gelesen zu haben und es gibt hier auch ein Moderator der das zu 100% auch ahndet und sofort das ganze Thema löscht!
Ich glaube nicht, dass du mir meinen Job erklären musst.
Lies den Titel nochmal. Da geht es nicht um Tipps, sondern wie die Gesetzeslage aussieht. Und da herrscht wohl nicht gerade die Einigkeit, die du gerne hättest.
Im Übrigen hast du für jemanden, der gerade mal 59 Beiträge geschrieben hat, eine ziemlich starke Meinung.
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 2. Oktober 2019 um 21:18:44 Uhr:
Es muss auch keine ABE haben da es an der Fahrzeugelektronik, den Steuergeräten, CAN-Bus etc. nicht's verändert, es hängt nur am Taster und betätigt diesen für mich.
es hängt aber nicht autark in der Luft über dem Taster, sondern ist i.d.R. am Taster elektrisch angeschlossen, ist damit auch an der Fz-Elektronik angeschlossen und verändert eine vom Werk vorgegebene Funktion.
So ein Gerät muss eine Zulassung für das Fz haben und wenn es diese, wie m.E. alle "Module", nicht hat, ist es halt illegal.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:30:16 Uhr:
Zitat:
@Johannklein schrieb am 03. Okt. 2019 um 17:43:07 Uhr:
steht nicht in Geschäftsbedingungen von Motor Talk das illegale An oder Umbauten und die dazugehörigen Tipps und Beschreibungen unerwünscht sind und gleich gelöscht werden? ich meine sowas gelesen zu haben und es gibt hier auch ein Moderator der das zu 100% auch ahndet und sofort das ganze Thema löscht!Ich glaube nicht, dass du mir meinen Job erklären musst.
Lies den Titel nochmal. Da geht es nicht um Tipps, sondern wie die Gesetzeslage aussieht. Und da herrscht wohl nicht gerade die Einigkeit, die du gerne hättest.
Im Übrigen hast du für jemanden, der gerade mal 59 Beiträge geschrieben hat, eine ziemlich starke Meinung.
War die KBA Antwort nicht eindeutig?
@Friesel
Zitat:
Aber nach der Definition ist auch jeder, der seinen Wagen nicht ohne ihn 3 mal absuafen zu lassen anfahren kann, dazu berechtig immer mit durchdrehenden Rädern los fahren zu lassen.
Du erwartest jetzt nicht wirklich von mir, dass ich dich ernst nehme, oder?
Die Gesetzeslage ist ja geklärt, wie ist es denn mit der Durchsetzung der Gesetzeslage?
Gibt es den schon jemand der mit der Justiz in Konflikt geraden ist wonach sich das Gemetzel hier überhaupt lohnt?
Nun, für das Folgende bitte ich mich "wohlwollend" zu verbessern, sollte ich daneben liegen, denn ich bin kein Jurist mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Allerdings habe ich einige Lebenserfahrung. Und ich bitte darum, aus Erfahrungen zu sprechen und nicht aus Mutmaßungen derer, die meinen, wenn sie der Propaganda aus dem Fernsehen folgen auf dem richtigen Pfad zu sein.
Zunächst einmal reden wir hier über kein Gesetz, sondern über eine Verordnung. Dagegen zu verstoßen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach der Faustregel „Die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr muss von jedem gewährleistet werden. Keiner darf mehr als notwendig gestört, belästigt oder behindert werden.“ wird geahndet. Wirst du angehalten und einer dieser Maxime wird verletzt, vor allem die Sicherheit, wird dein Fahrzeug umgehend still gelegt. Z.B. weil Du dir eine Kühlerfigur in Form eines Morgensterns auf die Motorhaube gesetzt hast. Kann man dir jetzt nachweisen, dass Du eine Verletzung oder einen schweren Unfall damit billigend in Kauf genommen hast, geht es direkt per Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Für andere Verstöße wird dir ein Angebot zur Verwarnung oder sogar zur Buße unterbreitet. Das sind Angebote!!! Dieses Angebot kannst Du bereitwillig annehmen oder auch ablehnen. Dann wird an anderer Stelle entschieden. Z.B. durch Widerspruch mit der Bitte um gerichtlichen Entscheid. Hier kannst Du deine Ansichten, dein Verständnis der Sachlage und dein Einwand einbringen. Es ist nicht gesagt, dass deine Einstellung absurd ist, sondern vielmehr die Bestimmung. Selbst erlebt! Manch ein Unerfahrener hält dies natürlich für Stammtischquark. Vor allem wenn er an maßloser Selbstüberschätzung leidet. Um so mehr wenn er dem Belohnungssystem hinsichtlich Nachplappern in einem Studium erlegen war. Da geht man denn nach Haus mit der Verbriefung einer Rasterzensur und fühlt sich ganz besonders erhaben. Alle anderen, vor allem die mit gesundem Menschenverstand und Erfahrungen, sind dann in seinen Augen in Alu gewickelte Dumschädel. Ohne zu bemerken, dass allein dem Nachlauf dieses Ausdruckes einem jeden mitteilt, dass genau dieser ganz besonders, sogar extrem verstrahlt ist.
Im Falle der Start/Stop-Funktion, und nochmals bitte ich mich wohlwollend zu berichtigen sollte ich daneben liegen, liegt es in deinem Ermessen, ob Du sie einschaltest oder nicht. Die Funktion ist dir gegeben und deine Steuerlast ändert sich nicht, wenn Du gleich beim einsteigen die Funktion abstellst oder erst nach 10 Kilometern. Es steht dir zur freien Verfügung. Du kannst sie nutzen wenn Du möchtest, musst es aber nicht. Du kannst frei wählen. Demnach kannst Du die Abschaltung so codieren lassen, sofern möglich, dass beim Einschalten der Zündung die Abschaltung automatisch funktioniert und Du sie bei Bedarf einschalten kannst. Die Funktion selbst liegt im Sinne des Erfinders, nicht die Handhabe, sie bleibt allein dir überlassen. Ich weiß nicht genau, ob sich eine Steuerbelastung allein durch die Start/Stop-Funktion verringert, ich vermute aber, dass der TÜV die Abgaswerte Kontrolliert und zwar ohne Start/Stop. Sind sie innerhalb der Parameter, ist dein Fahrzeug in der richtigen Steuerklasse. Er kann nicht beurteilen, ob Du deine Strecken ausschließlich auf der Autobahn abratterst, oder Du unsere Umwelt brutalst auf die Knie zwingst, weil Du ständig im Verkehrsinfarkt durch eine Großstadt brezelst. Ebenfalls kann keiner beurteilen, ob und wann Du die S/S-Funktion ab- oder einschaltest. Aus logischem Aspekt kann es also kein Kriterium sein. Dann wird vielleicht noch die Funktion des Schalters kontrolliert, nicht aufgrund der steuerlichen Relevanz sondern aufgrund der allgemeinen Funktionalität. Funktioniert der nicht, dann bekommst Du vielleicht den Mangel aufs Papier. Im ungünstigen Fall musst Du reparieren oder umrüsten. Da aber dein Tempomat ebenfalls nicht auf Funktionalität überprüft wird, weil auch dieser nicht ausreichend Sicherheitsrelevant ist, was mich an dieser Stelle etwas wundert, ist der Umschalter zur Start/Stop-Funktion weitaus weniger sicherheitsrelevant. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass dieser Schalter für die Abnahme hinsichtlich Verkehrstauglichkeit und Steuereinstufung beim TÜV absolut und überhaupt nicht relevant ist. Das ist allerdings nur eine Vermutung, allein die persönlichen Erfahrungswerte fehlen. Dafür haben wir aber den Erfahrungswert von @sharock22, der bereits damit beim TÜV war. Und was ist passiert? Gar nichts! (danke für deinen Beitrag sharrock22).
Also, ohne gleich die Welt brennen zu sehen, schalte das Ding ab wenn es dir gefällt. Wenn Du sicher gehen willst, dann bringe dein Auto weit vor Ablauf deiner Zeit durch den TÜV. Bekommst Du die Plakette ist alles gut. Bekommst Du sie nicht, hast Du die alte noch bis Ablauf.
Und eines noch:
Es gibt reichlich Befehlsempfänger auf dieser Welt. Ich rate dir aber, bevor Du auf Befehl in die Wupper springst, überlege dir, ob Du schwimmen kannst. Die Meisten springen auf Befehl und stellen erst hinterher fest, dass es scheiße war!
Was ich damit meine, folge den oben beschriebenen Maximen. Verletze keinen, gefährde keinen, belästige und behindere keinen und ansonsten versuche es mal mit den dicken Stinkefinger!
So Jungs, jetzt mit vereinten Kräften auf Minderheiten!🙂
*** unnötiges Vollzitat des vorausgehenden Beitrags entfernt! - Johnes, MT-Moderation ***
Das hatte wir schon gefühlte 100mal....
Erfahrungswerte, was am Fz verändert werden darf oder nicht, nützen da nahezu nichts und ansonsten kann man nichts werden, wenn man nicht alle Aspekte beachtet.
Der grundsätzliche Aspekt ist:
Was darf man am Fz verändern?
Damit musst du dich ausgiebig beschäftigen. Mit individueller Logik und Gefühlen kann man da nicht heran gehen.
Das Fz ist Typ-zugelassen und wenn das Fahrzeug dieser Zulassung nicht mehr entspricht, ist es ohne Betriebserlaubnis.
Zur Typzulassung gehört der amtliche, standardisierte Abgastest.
Wenn dieser Abgastest durch eine technische Veränderung unter den amtlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht mehr zum gleichen Ergebnis führen kann, ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
S&S muss nach einem Motorstart grundsätzlich immer eingeschaltet sein, damit grundsätzlich (also ohne das Zutun des Fahrers) S&S stattfinden kann, wodurch dann grundsätzlich (unabhängig vom Fahrer) sicher gestellt ist, dass der amtliche CO2-Wert erreicht werden kann.
Ob der Fahrer individuell den S&S-Knopf drückt oder ob er mit Wohnwagen durch die Gegend fährt oder ob er einen Kleiderschrank auf dem Dach transportiert, was alles individuell zu mehr CO2-Ausstoß führt, spielt diesbezüglich überhaupt keine Rolle, denn das alles hat mit Typ-Zulassung und damit mit der Betriebserlaubnis des Fz absolut nichts zu tun.
Zitat:
@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 08:14:14 Uhr:
S&S muss nach einem Motorstart grundsätzlich immer eingeschaltet sein, damit grundsätzlich (also ohne das Zutun des Fahrers) S&S stattfinden kann, wodurch dann grundsätzlich (unabhängig vom Fahrer) sicher gestellt ist, dass der amtliche CO2-Wert erreicht werden kann.
Meinem Gehirn ist nur schwer zu vermitteln, dass ein angebrachter Fahrradträger auf der Anhängerkupplung dann dafür sorgen darf, dass SS ab Start eben doch nicht aktiv ist oder sein muss.
@navec
Zitat:
Das Fz ist Typ-zugelassen und wenn das Fahrzeug dieser Zulassung nicht mehr entspricht, ist es ohne Betriebserlaubnis.
Zur Typzulassung gehört der amtliche, standardisierte Abgastest.
Wenn dieser Abgastest durch eine technische Veränderung unter den amtlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht mehr zum gleichen Ergebnis führen kann, ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
Da bin ich ganz bei dir. Das wird ja vom TÜV überprüft. Ob der Schalter nun bei Fahrtantritt ein- oder ausgeschaltet ist, tangiert den Test aber nicht. Wenn mit S/S getestet werden soll, dann schaltest es eben an. Anders natürlich, wenn man den Schalter überbrückt hat und die Einschaltfunktion damit nicht mehr funktioniert. Damit erlischt aber die Betriebserlaubnis nicht. Allenfalls wird bemängelt und Du bekommst einen Termin zum Rückbau, darfst aber mit der Karre in der Zeit wie gewohnt durch die Gegend fahren. Ebenfalls wäre ich bei dir, wenn die Wahl ob mit oder ohne nur über eine Codierung getroffen werden kann "und" man zur Auflage hat mit S/S zu fahren. In dem Fall wäre die Abschaltung eine Ordnungswidrigkeit. Dem Anwender ist dies aber nicht auferlegt.
Willst ne neue Karre auf den Markt schmeißen, dann bekommst sicher die Zulassung erst, wenn die Mühle mit einer S/S-Funktion ausgestattet ist und sich diese bei Zündung an zuschaltet. Es muss doch aber einleuchten, dass eine Zulassung nicht auf der Basis vergeben wird was das Auto kann, sondern was es im Realbetrieb macht. Das wäre ja so, als dass man sich eine Zulassung aufgrund einer verbauten AGR erwirbt, weil damit die vorgeschriebenen Parameter grade mal erreicht werden und man dem Anwender einen Schalter zur Verfügung stellt um den Kram abzuschalten und es ihm überlässt, ob er nun die vorgeschriebenen Messwerte einhält oder nicht.
Zur Zeit bleibt es dem Anwender überlassen, ob er mit S/S fährt oder nicht. Hierbei ist es unerheblich ob nun S/S manuell oder automatisch abgeschaltet wird. Eben das hat ja der Prüfer @sharock22 in seiner Prüfung auch bestätigt. Es muss nur jederzeit wieder zuschaltbar sein.