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Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 5:51

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.

Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 21. Februar 2019 um 2:23

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Memoryfunktion und deaktivierung der Funktion ist nicht legal. Zumindestens hier in Germanien nicht.

War deswegen selber mal im Sternchenbunker, der Mechaniker verwies mich an eine andere Adresse da sie, als Start/Stop aufkam das Reihenweise deaktiviert hatten. Das aber scheinbar jemand mitbekommen hat und ein nettes Rundschreiben aus Stuttgart gekommen ist, in welchem darauf hingewiesen worden ist das dies zu unterlassen sei. Und angeblich nach einem Update der Stardiagnose die Funktion zum permanenten deaktivieren der StartStop entfernt wurde.

Es ist Illegal, aber kontrollieren tuts direkt keiner. Und wenn es jemanden auffällt dann wird in der Regel nicht unternommen.

Aber wenn das kommt was mir der Meister bei der AU erzählt hat könnte das zu einem Problem werden.

Diesre meinte das der Gesetzgeber momentan mit dem Gedanken spielt das in Zukunft bei der AU ein paar Punkte ausgelesen/überprüft werden darunter eben auch Zustand Start/stop und wenn diese nicht erfüllt sind dann AU negativ.

Genauso soll bei der AU der Softwarestand des MSTG ausgtelesen werden und Überprüft werden ob das die aktuellste Software ist, wenn es eine neuere Version geben sollte, soll diese angeblich gleich bei der AU geupdatet/geflasht werden, wenn dies nicht möglich sein sollte, dann AU negativ.

Wenn dem so kommen sollte, dann werden alle zwei Jahre alle Änderungen wieder in Serienzustand gebracht, da können sich die Chipperw ieder was einfallen lassen

am 29. Juli 2017 um 17:19

Zitat:

@frestyle schrieb am 29. Juli 2017 um 18:34:39 Uhr:

Es ist Illegal, aber kontrollieren tuts direkt keiner. Und wenn es jemanden auffällt dann wird in der Regel nicht unternommen.

Es ist vor allem sehr leicht festzustellen. S/S per Knopfdruck ausmachen, Motor aus, Starten, hinschauen...Beispiel Unfall mit evtl Prüfung durch Sachverständigen. Ihr ahnt es sicher... :)

Habe heute eine Sendung der ARD geschaut, da haben Reporter bei BMW-Werkstätten angerufen und darum gebeten die AGR Rate per Diagnose runterzuregeln. Termin am nächsten Tag um 10 Uhr. 20 Minuten und einen Kaffee später fuhren die dann mit dauerhaft reduzierter Abgasrückführungsrate vom Gelände. :cool::confused::D

Diese ganze "Abgassache" trieft nur so vor Heuchelei. Da wird noch einiges mehr dieser Regelungen auf den "Prüfstand" kommen. Ich sag nur (legales) Thermofenster. Da hat die Umwelthilfe eine EG Verordnung ausgegraben (die suchen nämlich auch grad ;)) in der (verbindlich) stehen soll, daß bis -15 Grad Celsius die Abgasreinigung vollumfänglich und durchgehend in Funktion sein muss, nicht nur in irgendeinem "Fenster"! Schaumermal ... ;)

So ist das halt mit Gesetzen. Die fallen nicht aus dem Himmel, sondern werden von Menschen gemacht und können auch wieder verändert werden. Da ist alles im Fluss. Was heute (noch) legal ist, ist morgen vielleicht (schon) verboten...

Kommt halt drauf an wie ernst man das meint mit der Umwelt unso...

MfG

 

Zitat:

@GaryK schrieb am 29. Juli 2017 um 13:39:10 Uhr:

Was die EU 715/2007 Regelung (übrigens auch deutsches Recht) hinreichend gestattet. Wenn jemand über ein gutachten im Sinne des §19(2) STVZO nachweisen kann, dass Start/Stopp die Emissionswerte nicht negativ beeinflusst, dann kannste das sofort deaktivieren.

Sehr guter Hinweis.

Anscheinend kann dieser Nachweis nur nicht geführt werden, denn sonst hätten die entsprechenden Module oder Memory-Schalter ganz sicher eine ABE...

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 29. Juli 2017 um 17:21:19 Uhr:

Trotzdem ist ja streng genommen laut dem Paragraphen nur durch drücken des Schalters welcher serienmäßig vorhanden ist sofort die die ABE erloschen, weil das Abgasverhalten verschlechtert wird.

Es kann dann genau so wenig eine ABE erlöschen, als wenn du mit Anhänger und /oder Dachlast fährst, obwohl das Abgasverhalten dann noch deutlich schlechter wird.

*) Beim NEFZ wird der Schalter aber nicht betätigt und der Ausgangs-Zustand beim NEFZ ist der, dass S&S aktiviert ist und das muss der Autohersteller sicher stellen.

Hier mal in Stichworten....

---serienmäßigen Schalter bedienen = legal, auch wenn das Abgasverhalten verschlechtert wird.

---mit Anhänger fahren = legal, auch wenn das Abgasverhalten verschlechtert wird

---wie ein bekloppter beschleunigen = (meist) legal, auch wenn das Abgasverhalten dadurch verschlechtert wird.

alle 3 Beispiel-Punkte kommen nicht im NEFZ vor = Abgasverhalten gem. NEFZ = Fz-Steuer gem. NEFZ

NEFZ = Bestandteil der Typprüfung

Memory-Schalter nicht bei der Typprüfung vorhanden = Einbau ohne Nachweis der Zulässigkeit: illegal

Nachweis nicht möglich, da dann nicht sicher gestellt ist, das standardmässig, ohne Zutun des Fahrers, S&S aktiviert ist. Es muss sicher gestellt sein, dass S&S beim NEFZ aktiviert ist

und dann schließt sich der Kreis so ungefähr...zurück zu *)

Zitat:

@GaryK schrieb am 28. Juli 2017 um 22:53:50 Uhr:

Start/Stop ist eine Funktion, die Emissionen verringert. Damit ist die (dauerhafte) Deaktivierung von Start/Stop der Einsatz einer Abschalteinrichtung. Ist so.

Wobei es einen großen Unterschied macht, ob es eine Memoryfunktion gibt oder ob die Funktion wirklich permanent deaktiviert wurde.

Ersteres stellt keine Deaktivierung dar sondern ist eine Komfortfunktion.

Wie ist das eigentlich mit der A/C? Wenn die während des NEFZ laufen würde, hätte das Fahrzeug auch ganz andere CO2-Werte und müsste steuerlich höher eingestuft werden.

Trotzdem hat die A/C i.A. eine Memoryfunktion.

Selbiges gilt z.B. auch für die Sitzheizung, hat bei mir ebenfalls eine Memoryfunktion.

Nochmal: Memoryfunktion stellt keine permanente Deaktivierung dar.

Und Memory-Schalter lässt sich auch durch Codierung ersetzen.

Wobei der Schalter ja weiterhin funktioniert, nur wird im BC angezeigt das die SS nicht anspringt da ein Wert nicht im richtigen Bereich ist.

Da müsste ja sowas kommen wie frestyle erwähnt hat das man bei der AU auch nach dieser Codierung schaut, dann bräuchten wir hier nicht diskutieren und es wäre klar geregelt ;).

Wobei es auch dann nicht schwer ist vor und nach der AU den Wert zu ändern, dauert ja keine Minute.

am 29. Juli 2017 um 21:01

Zitat:

@gobang schrieb am 29. Juli 2017 um 22:13:29 Uhr:

 

Nochmal: Memoryfunktion stellt keine permanente Deaktivierung dar.

Ich könnte jetzt fragen wo das geschrieben steht? :D

Es ist in jedem Fall mal eine technische Änderung, falls die so bei der Zulassung nicht vorhanden war. Mit allen Folgen.

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 8:25

Wie gesagt, bei Audi steckt die Memory Funktion bereits in der Software drin. Dh kein Modul notwendig. Zumindest bei manchen. Man muss sie nur aktivieren.

Wenn ich am Radio den Bass hochdrehe hab ich mein Auto also auch technisch verändert? :D

Zitat:

@gobang schrieb am 29. Juli 2017 um 22:13:29 Uhr:

Nochmal: Memoryfunktion stellt keine permanente Deaktivierung dar.

Zitat:

Ich könnte jetzt fragen wo das geschrieben steht?

Ich denke, für diese Aussage braucht man weder Jura noch Mathematik studiert haben.

Also ich habe es so Codiert gehabt das sie permanent aus ist. Der TÜV hat mich nur gefragt ob man es aktivieren kann und ich meinte ja.

Zu meiner Verteidigung habe ich noch gesagt:

Ob ich jetzt nach jedem Motorstart drauf drück oder es direkt auf Aus Codiere spielt ja keine Rolle die Taste funktioniert ja trotzdem.

Er hat nur gelacht und gesagt das es kein Problem ist.

am 30. Juli 2017 um 11:47

@gobang *:D , der war aus dem Zitat irgendwie rausgeplumst...Bitteschön! ;)

@sharock22 Darüber kann man eigentlich auch nur lachen, aber so is es halt.

MfG

Zitat:

@gobang schrieb am 30. Juli 2017 um 11:16:34 Uhr:

Zitat:

@gobang schrieb am 29. Juli 2017 um 22:13:29 Uhr:

Nochmal: Memoryfunktion stellt keine permanente Deaktivierung dar.

Ich denke, für diese Aussage braucht man weder Jura noch Mathematik studiert haben.

die Memory-Funktion verhindert eine permanente Deaktivierung nicht...

wenn es die Memory-Funktion serienmässiig gibt, ist sie auch erlaubt. Wenn sie dagegen erst "freigeschaltet" werden muss, dann nicht, denn nicht alles, was man freischalten kann, ist grundsätzlich (in allen Ländern) erlaubt.

Wie gesagt. Ist doch ganz einfach, wenn man es denn genau wissen will:

Schreiben an TÜV oder Autohersteller und alles ist klar...

 

Hallo zusammen, hat zwar etwas länger gedauert, aber ich wollte mich ja nochmal melden.

Nachdem ich mir die von @olsql und @GaryK verlinkten Dokumente ausgedruckt und durchgelesen habe, bin ich zwar immer noch nicht erleuchtet, habe aber ein paar Ansätze gefunden. Und noch ein Danke für die durchaus konstruktiven Beiträge in diesem Thread, ist ja leider nicht immer selbstverständlich.

Dann fange ich mal an:

Nach § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.

Das als oberste Prämisse dürfte vermutlich schon mal als Totschlagargument für sämtliche Diskussionen angesehen werden. Aber: Ist es eine Änderung, wenn an Parametern gedreht wird, die der Hersteller nicht gegen solche Maßnahmen gesichert hat?

Laut ECE-Regelung R49 (Abgase Dieselmotoren) müssen

Zitat:

Fahrzeuge, die mit einer emissionsmindernden Einrichtung ausgerüstet sind, … gegen vom Hersteller nicht zugelassene Eingriffe geschützt sein.

Als zugrundeliegende Mindestnorm gegen den nicht zugelassenen Zugriff gilt die ISO 15031-7 (SAE J2186) oder J1939-73

Ist ein System ausreichend geschützt, wenn es mit frei käuflicher Hard- und Software „angepasst“ werden kann? Da es hier Bereiche gibt, die ich mit meinem VCDS nicht verändern kann (beispielsweise Einspritzparameter der SCR-Technik, Ladedruck des Turbos, ändern von Kennfeldern und dergleichen), könnte ich die Speicherbereiche mit geringerem Schutz doch als legales Betätigungsfeld nutzen? Für die sensiblen Bereiche brauche ich spezielle Tunertools und die, die damit arbeiten, müssen um legal zu bleiben, ihre Maßnahmen abnehmen lassen.

Weiter heißt es nämlich:

Zitat:

Der Hersteller muss jedoch Eingriffe zulassen, die für die Diagnose, Prüfung, Wartung, Nachrüstung und Reparatur des Fahrzeugs notwendig sind.

Finde ich hier die Lücke, die ich suche?

Werte ich die Änderung des S/S-Tasters als Nachrüstung (einer Komfortfunktion), dann ist das S/S-System ja nach wie vor vorhanden und funktionsfähig, ich kann es jederzeit durch Knopfdruck wieder aktivieren, so wie ich es bisher deaktivieren konnte.

Was sind in dem Zusammenhang die weiter im Text genannten „Spezialwerkzeuge und –verfahren“ zur Kalibrierung des Systems? Wäre das schon ein VCDS oder eher die von mir so genannten Tunertools?

Zitat:

Alle zur Kalibrierung des Systems dienenden beweglichen Speicherchips müssen vergossen, in ein versiegeltes Gehäuse eingeschlossen oder durch elektronische Algorithmen geschützt und nur mithilfe von Spezialwerkzeugen und -verfahren zu verändern sein

Des Weiteren habe ich keine wirkliche Auflistung gefunden, was alles als Bestandteil des Emissionsminderungssystems anzusehen wäre. Konkret habe ich nur 1. Katalysatoren und Partikelfilter, 2. Lufteinblasung (Turbos) und 3. Abgasrückführung. Kein S/S-System, noch nicht mal Steuerungseinrichtungen für die genannten Komponenten.

Nicht, daß ihr mich jetzt falsch versteht, ich glaube nicht, daß Änderungen am S/S-System gewünscht werden, weder vom Hersteller, noch vom Gesetzgeber, aber wo fängt eine „Verschlechterung des Abgasverhaltens“ an, wenn sich die Auswirkungen einer Änderung wahrscheinlich noch innerhalb der Toleranzen eines legalen Systems abspielen? Von der Einflussnahme meines rechten Fußes ganz zu schweigen. Werden Spoiler, breitere Reifen, Dachgepäckträger und andere legale Anbauten eigentlich auch hinsichtlich ihrer Einflussnahme auf das Abgasverhalten getestet und zugelassen?

Ich glaube aber eher daran, daß es Behördenvertretern gelingen würde, mir illegales Handeln nachzuweisen, indem man mir vermutlich genau die von mir zitierten Textstellen um die Ohren haut.

Gruß,

Frank

P.S.: Falls ich auf eventuelle Kommentare nicht reagiere, liegt das daran, daß ich jetzt erst mal im Urlaub bin und ein Internetzugang dort eher dürftig sein wird.

"Des Weiteren habe ich keine wirkliche Auflistung gefunden, was alles als Bestandteil des Emissionsminderungssystems anzusehen wäre."

Gibts auch nicht. Alles, was Emissionen verringert bzw. beeinflusst ist Teil dieses Emissionskontrollsystems.

Warum macht ihr euch eigentlich so viele Gedanken um das ganze?

Codiert es auf Memory und fertig :D

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