Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
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728 Antworten
Ich Stelle Mal ein Beispiel in den Raum, was ich demnächst plane:
https://forums.swedespeed.com/showthread.php?...
Meinungen? Legal? Illegal?
Ich baue ein Steuergerät aus und ein anderes ein, dass es für mein Modell nie gab.
Zitat:
@frestyle schrieb am 18. Februar 2019 um 18:26:34 Uhr:
schon drei mal durch den Tüv, also Fahrzeug mindestens 7 Jahre alt, somit welche Euro Norm, und wurde das Fahrzeug mit Memory Funktion in Deutschland angeboten?War villeicht SS sogar ein extra was man dazu buchen musste?
Ja, natürlich älter. Baujahr 11.
Aber das war keine "Sonderedition", sondern "schon" Standard für die Baureihe.
Jetzt macht die Sache nicht komplizierter als es ist.
Manchmal muss man sich schon wundern.
Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist - dann ist es erlaubt.
Wie kann man sich nur so ins Hemd pieseln.
Irgendwo muss man auch mal Mensch sein.
Mit euch möchte ich keine Revolution anfangen - wie heißt es so schön: ihr würdet bei einer Revolution noch eine Bahnsteigkarte kaufen.
Ist ja furchtbar.
Zitat:
@eet2000 schrieb am 18. Februar 2019 um 18:31:56 Uhr:
Ich Stelle Mal ein Beispiel in den Raum, was ich demnächst plane:https://forums.swedespeed.com/showthread.php?...
Meinungen? Legal? Illegal?
Ich baue ein Steuergerät aus und ein anderes ein, dass es für mein Modell nie gab.
Du darfst im Innenraum ja sogar die Beleuchtung "fast" so ändern wie du lustig bist, da braucht es nicht mal eine Zulassung für die Lichtquelle. Bei der äußeren Beleuchtung sieht das schon wieder ganz anders aus (sinnvollerweise).
Zitat:
@eet2000 schrieb am 18. Februar 2019 um 18:31:56 Uhr:
Ich Stelle Mal ein Beispiel in den Raum, was ich demnächst plane:https://forums.swedespeed.com/showthread.php?...
Meinungen? Legal? Illegal?
Ich baue ein Steuergerät aus und ein anderes ein, dass es für mein Modell nie gab.
Und du kannst morgens noch in den Spiegel sehen?
Wie gesagt, wenn man für eine 50 Cent Stück große Platine mit 3 Kabeln eine ABE braucht, aber für alles andere was die Retrofit-Szene so hergibt nicht , kann was nicht stimmen.
Aber der Tacho ist doch sicherheitsrelevant! 😉
Noch dazu muss ich ein neues Twistet pair Kabel von obd abzweigen und ans DIM ziehen (High Speed can). Und danach noch mittels brute force die Gerätecodes aus meinem CEM aufschrauben. Böse, böse 😉
Zitat:
@navec schrieb am 18. Februar 2019 um 16:24:00 Uhr:
Wenn dieses eingebaute Gerät bewirken kann, dass standardmässig ohne aktiviertes S&S gefahren wird, widerspricht das der Funktionalität, die der Hersteller des Autos vorgesehen hat, die zudem Grundlage der Typgenehmigung ist und die daher Grundlage des amtl. Verbrauchs ist, dann muss es eine offizielle Freigabe haben.
Nein, Deine stetige Wiederholung macht die Aussage auch nicht richtiger.
Die initial aktive S/S-Einrichtung hat genau eine Ursache:
In der UN-ECE R83/R101 zur Bestimmung des WLTP-Verbrauchs wird die S/S-Einrichtung betreffend gar nichts vorgeschrieben.
Ergo muss der Hersteller dafür sorgen, dass die S/S-Einrichtung automatisch aktiviert wird, wenn er denn will, dass diese irgend einen Einfluss auf die WLTP-Ergebnisse nehmen kann.
Mein Ford z.B. hat werkseitig eine Memoryfunktion für die Sitzheizung und schaltet ab einer Temperatur von weniger als 4°C die Frontscheibenheizung (fast 1kW) automatisch ein, die Klima hat sowieso eine Memoryfunktion. Diesen Automatismus kann sich der Hersteller leisten, weil das Regelwerk vorsieht, derlei Verbraucher während des Prüfprozesses zu deaktivieren.
Durch Ausstattung des Fahrzeugs mit einem S/S-Knopf, einer Klimaanlage, einer Sitz-/Scheibenheizung usw. ist es allein dem Fahrer überlassen, wie er diese benutzt. Ob manuell oder automatisiert spielt dabei überhaupt keine Rolle, weder juristisch, noch praktisch.
Deiner Logik folgend, dürfte die Klimaanlage, Sitz-/Scheibenheizung usw. niemals automatisch eingeschalten werden, weil sie während der WLTP-Verbrauchsmessung ja auch nicht eingeschaltet waren.
Zitat:
Wenn du unmissverständlich klären willst, ...
Sicher nicht nur mir ist die Sache längst klar.
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 14:37:54 Uhr:
Zitat:
@Friesel schrieb am 18. Februar 2019 um 14:36:26 Uhr:
MoinDie Lichtautomatik aber ist uninteressant für die steuerliche Einstufung. Und nur weil der Tüv etwas gut findet bedeutet es nicht das dies auch das Finanzamt gut findet und dir steuerlich anrechnet.
Start / Stop ist für die steuerliche Einstufung auch uninteressant, wenn es manuell abschaltbar ist. Dann ist der Prüfzyklus ohne gefahren worden.
Fahrzeuge welche den Prüfzyklus mit Start / Stop absolviert haben, haben keinen Knopf um selbiges abzuschalten. Mein Nachbar hat das z.B. in seinem Opel.
Falsch. Wenn es abschaltbar ist aber bei jedem Neustart aktiv ist (ohne Manipulation) wurde der wagen mit aktiven Start-Stopp Typisiert und muss d.h. auch funktionieren.
Hier mal eine leider ziemlich oberflächliche Aussage vom Tüv Süd über Änderungen am Fahrzeug.
Hier
Gestern von einem befreundeten Civic-Fahrer die Info bekommen dass Start / Stop dauerhaft deaktiviert ist wenn man die Klimaautomatik auch die Frontscheibe mit belüften lässt. Dabei ist es egal ob der Kompressor läuft oder nicht (bei mir standardmäßig aus).
Hab das heute Morgen direkt mal probiert, Tatsache! 😁 Da kann man sich das Memory-Modul ja direkt sparen und auch die LED am Start / Stop Knopf welche bei deaktivieren leuchtet, bleibt so aus. 😎
Wobei in dem Fall meistens Umluft mit an ist … viel Spaß, da weiß ich nicht was das größere Problem ist
Ist sie nicht, Umluft ist ein separater Taster welcher aus bleibt. Es macht auch wenig Sinn feuchte Umluft auf eine anlaufende Frontscheibe zu blasen. 😉 Mein Opel macht das auch nicht wenn ich die Frontscheibe mit belüften lasse.
Sinn dahinter ist eigentlich, bei Startbeginn den Luftstrom so warm wie möglich zu halten und nicht dauernd mit kalter Außenluft anzureichern die in dem Fall auch nicht die trockenste ist.
Soweit ich weiß, gibt es einige Modelle, die da tatsächlich nicht Umluft anzeigen.
Du hast Recht, manchmal macht er mir auch die Umluft automatisch an wenn man kalt losfährt. Aber das ist dann nur die ersten Minuten, sobald es im Fahrzeug warm wird, schaltet er selber auf Frischluft um.
Ob diese ersten Minuten auf Umluft + Scheibe bei Regen dann reichen dass die Scheibe anläuft ehe er auf Frischluft umschaltet, muss ich testen. Sonst würde ich eine deaktivierte Start / Stop mit angelaufener Scheibe oder, um sie freizuhalten, Klimakompressorbetrieb eintauschen. 😁
Wieso Selbstanzeige?