Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Das soll er ja auch nicht beurteilen. Er hat nur die Aussage gemacht "wenn es ab Werk dabei war, muss es auch funktionieren wenn aktiviert".

Er KÖNNTE es theoretisch schnell testen indem er Start / Stop per Knopfdruck / Bordcomputer aktiviert und dann in die Halle einfährt. Hält er dann an, und es würde aus irgendeinem Grund nicht den Motor abschalten, würde dies ja sofort am Display angezeigt durch verschiedene Symbole.. Heizung, Kühlmittel, Batterie etc. Zumindest macht er das bei mir wenn es aktiviert ist. Damit würde er zumindest sofort sehen "System ist aktiv und wäre nicht xyz wo es momentan verhindert, wäre der Motor jetzt aus".

Ist es rausprogrammiert / rauscodiert und er aktiviert es per Knopf / BC, würde NIX passieren, keine Meldung, nix.

Moin

Die Lichtautomatik aber ist uninteressant für die steuerliche Einstufung. Und nur weil der Tüv etwas gut findet bedeutet es nicht das dies auch das Finanzamt gut findet und dir steuerlich anrechnet.

Als Beispiel Busse die als Wohnmobil laufen. Das trägt dir der Tüv sofort ein, mit allem drum un dran. erreichst du aber keine Stehhöhe im Wohnraum (Ich meine 1,8 meter) ist das der KFZ-Steuer reichlich egal was da so in deinem Schein steht, das bleibt steuerlich ein PKW.

Das gleiche gilt für Fahrzeuge die zu einem LKW umgebaut wurden (Da hat sich gerade wieder was geändert) der Tüv schreibt dir recht schnell in den Schein, ist ein LKW, ist dem Finanzamt aber egel.

Und so ähnlich ist das mit der Start Stop Funktion. Gilt halt offiziell als Spritspartechnik und muß dann auch so erhalten bleiben. Das gilt bei fast allen solchen Sprit oder Energiesparfunktionen, so muß auch eine Waschmaschine, immer das in der Einstellung sparsamste Programm wählen. Sprich bei jedem Neustart wird immer der drölf Stunden Waschgang ausgewählt, man muß extra den alten 2 Stunden Waschgang anwählen.

Welches Programm ich dann wähle ist egal, die Maschiene wurde in diesem Programm auf Sparflamme getestet. Und so ists halt auch beim PKW.

Aber wie ich schon mal schrieb, lächerlich diese Diskussion. Bei mir ist sie immer an und es funktioniert tadelos. Und die Millionen von defekten, die hier versprochen werden, bleiben auch aus. Da gehen, folgt man den Foren, deutlich mehr Turbos und Getriebe kaputt. Und trotzdem kaufen die Menschen Turbomotoren und welche mit Getriebe.

Moin
Björn

Zitat:

@Friesel schrieb am 18. Februar 2019 um 14:36:26 Uhr:


Moin

Die Lichtautomatik aber ist uninteressant für die steuerliche Einstufung. Und nur weil der Tüv etwas gut findet bedeutet es nicht das dies auch das Finanzamt gut findet und dir steuerlich anrechnet.

Start / Stop ist für die steuerliche Einstufung auch uninteressant, wenn es manuell abschaltbar ist. Dann ist der Prüfzyklus ohne gefahren worden.

Fahrzeuge welche den Prüfzyklus mit Start / Stop absolviert haben, haben keinen Knopf um selbiges abzuschalten. Mein Nachbar hat das z.B. in seinem Opel.

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 14:34:21 Uhr:


Das soll er ja auch nicht beurteilen. Er hat nur die Aussage gemacht "wenn es ab Werk dabei war, muss es auch funktionieren wenn aktiviert".

Er KÖNNTE es theoretisch schnell testen indem er Start / Stop per Knopfdruck / Bordcomputer aktiviert und dann in die Halle einfährt. Hält er dann an, und es würde aus irgendeinem Grund nicht den Motor abschalten, würde dies ja sofort am Display angezeigt durch verschiedene Symbole.. Heizung, Kühlmittel, Batterie etc. Zumindest macht er das bei mir wenn es aktiviert ist. Damit würde er zumindest sofort sehen "System ist aktiv und wäre nicht xyz wo es momentan verhindert, wäre der Motor jetzt aus".

Ist es rausprogrammiert / rauscodiert und er aktiviert es per Knopf / BC, würde NIX passieren, keine Meldung, nix.

Ja, ich wollte deinen Kommentar damit nicht kritisieren, sondern nur darauf eingehen, dass der Prüfer natürlich Recht hat, er es aber eigentlich nicht wirklich prüfen kann.

Zu deinem letzten Satz: das stimmt so nicht, zumindest nicht im VAG-Konzern. Durch die angehobene Spannungsgrenze in meinem Audi zeigt er mir eben auch genau dieses Symbol im Tacho an nach dem Motto "Ein Parameter stimmt nicht". Es ist also nicht ersichtlich ob etwas umcodiert wurde, oder ob ein realer Parameter gerade nicht passt.

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Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 14:34:21 Uhr:


Das soll er ja auch nicht beurteilen. Er hat nur die Aussage gemacht "wenn es ab Werk dabei war, muss es auch funktionieren wenn aktiviert".

Er KÖNNTE es theoretisch schnell testen indem er Start / Stop per Knopfdruck / Bordcomputer aktiviert und dann in die Halle einfährt. Hält er dann an, und es würde aus irgendeinem Grund nicht den Motor abschalten, würde dies ja sofort am Display angezeigt durch verschiedene Symbole.. Heizung, Kühlmittel, Batterie etc. Zumindest macht er das bei mir wenn es aktiviert ist. Damit würde er zumindest sofort sehen "System ist aktiv und wäre nicht xyz wo es momentan verhindert, wäre der Motor jetzt aus".

Ist es rausprogrammiert / rauscodiert und er aktiviert es per Knopf / BC, würde NIX passieren, keine Meldung, nix.

Darum, dass S&S funktionieren muss, wenn es aktiviert wird, geht es bei den Memory-Modulen ja gar nicht, sondern nur um die Frage, ob man ein Gerät in das Auto bauen darf, welches verhindern kann, dass S&S automatisch bei jedem Start aktiviert ist.

Die erste Frage an den TÜV-Prüfer (und zwar schriftlich...) wäre also, ob man so ein Gerät ohne ABE überhaupt im Auto installieren darf.

Zitat:

Darum, dass S&S funktionieren muss, wenn es aktiviert wird, geht es bei den Memory-Modulen ja gar nicht, sondern nur um die Frage, ob man ein Gerät in das Auto bauen darf, welches verhindern kann, dass S&S automatisch bei jedem Start aktiviert ist.

Das war die Aussage, es muss, WENN ES AKTIVIERT WIRD, auch funktionieren. Und das tut es auch mit Modul, anders als bei einer kompletten Deaktivierung durch Codieren wo eine Aktivierung nicht mehr möglich ist.

Ich kann ja auch bei jedem Motorstart einfach auf den Knopf drücken, das übernimmt das Modul halt für mich ca. 5 Sekunden nachdem ich den Motor gestartet habe. S / S ist also kurz aktiviert und wird dann ausgeschalten. Wäre das deaktivieren von S / S nicht erlaubt, würde es den Knopf gar nicht erst geben.

Ebenso kann ich meine elektrischen Sitze / Rückspiegel gegen Memorysitze tauschen so dass ich Lehnen- und Spiegeleinstellungen nicht jedes Mal neu machen muss. Das Modul erfüllt eine Komfortfunktion, greift aber nicht in die Funktionalität von S / S ein da dieses nach wie vor aktiviert werden kann und dann auch funktioniert. Die Sache mit der Lichtautomatik hatte er mir als Denkvergleich genannt.

Da S / S aber sowieso nicht geprüft wird, würde man wohl auch mit rauscodieren durch die HU kommen, auch wenn dies eben, anders als das Modul, eine ab Werk vorhandene Funktion komplett entfernen würde was rechtlich nicht i.O. ist.

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 15:10:06 Uhr:



Zitat:

Darum, dass S&S funktionieren muss, wenn es aktiviert wird, geht es bei den Memory-Modulen ja gar nicht, sondern nur um die Frage, ob man ein Gerät in das Auto bauen darf, welches verhindern kann, dass S&S automatisch bei jedem Start aktiviert ist.

Das war die Aussage, es muss, WENN ES AKTIVIERT WIRD, auch funktionieren. Und das tut es auch mit Modul, anders als bei einer kompletten Deaktivierung durch Codieren wo eine Aktivierung nicht mehr möglich ist.

Ich kann ja auch bei jedem Motorstart einfach auf den Knopf drücken, das übernimmt das Modul halt für mich ca. 5 Sekunden nachdem ich den Motor gestartet habe. S / S ist also kurz aktiviert und wird dann ausgeschalten. Wäre das deaktivieren von S / S nicht erlaubt, würde es den Knopf gar nicht erst geben.

Ebenso kann ich meine elektrischen Sitze / Rückspiegel gegen Memorysitze tauschen so dass ich Lehnen- und Spiegeleinstellungen nicht jedes Mal neu machen muss. Das Modul erfüllt eine Komfortfunktion, greift aber nicht in die Funktionalität von S / S ein da dieses nach wie vor aktiviert werden kann und dann auch funktioniert. Die Sache mit der Lichtautomatik hatte er mir als Denkvergleich genannt.

Da S / S aber sowieso nicht geprüft wird, würde man wohl auch mit rauscodieren durch die HU kommen, auch wenn dies eben, anders als das Modul, eine ab Werk vorhandene Funktion komplett entfernen würde was rechtlich nicht i.O. ist.

Also, was man machen kann und welches Risiko besteht, wenn man was macht, ist in diesem Thread nicht die Frage.

Sitze, die du in dein Auto baust, müssen meines Wissens offiziell in irgendeiner Form freigegeben sein.
Da darfst du definitiv nicht alles einbauen, was so aussieht, wie ein Fahrzeugsitz und wenn der Fahrzeugsitz legal ist, hat er auch eine ABE bzw. ist ohnehin vom Fz-Hersteller für das Fz vorgesehen.
Ob der TÜV einen nicht zugelassenen Sitz bei der HU erkennt, halte ich übrigens auch nicht für zwingend gegeben.

Dieses Modul ist dagegen nicht freigegeben, jedenfalls habe ich bisher keinen Hinweis auf eine offizielle Freigabe z.B. in Form einer ABE entdecken können.
Das ist schon ein Unterschied.

Wenn dieses eingebaute Gerät bewirken kann, dass standardmässig ohne aktiviertes S&S gefahren wird, widerspricht das der Funktionalität, die der Hersteller des Autos vorgesehen hat, die zudem Grundlage der Typgenehmigung ist und die daher Grundlage des amtl. Verbrauchs ist, dann muss es eine offizielle Freigabe haben.

Wenn du unmissverständlich klären willst, ob der Einbau dieses Moduls zulässig ist oder nicht, dann bitte doch einfach mal eine der Stellen, die es wissen müssen und deren Meinung auch letztendlich zählt, um eine schriftliche Auskunft, statt in Foren zu versuchen, irgendwelche Begründungen für die eigene Meinung bestätigt zu bekommen.
Der Grundsatz ist:
Wer etwas am Fahrzeug verändert, muss sich darum kümmern, ob er das auch darf.

Zitat:

@Friesel schrieb am 18. Februar 2019 um 14:36:26 Uhr:


Aber wie ich schon mal schrieb, lächerlich diese Diskussion. Bei mir ist sie immer an und es funktioniert tadelos. Und die Millionen von defekten, die hier versprochen werden, bleiben auch aus. Da gehen, folgt man den Foren, deutlich mehr Turbos und Getriebe kaputt. Und trotzdem kaufen die Menschen Turbomotoren und welche mit Getriebe.

Du fährst garantiert keine Automatik, mit HS kann man es ja noch ein wenig mit der Kupplung beeinflussen und das würde mich überhaupt nicht stören.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 18. Februar 2019 um 14:24:19 Uhr:


Kein TÜV-Mann kann beurteilen ob S/S auslösen sollte wenn dein Wagen gerade in der Halle steht. Temperatur, Regeneration, ....und und und....

Sogar anschnallen muss er sich, ansonsten geht die SS doch auch nicht.

Anschnallen ist da das kleinste Übel bei den ganzen Faktoren 😉

Ich hab da mal eine Frage an die ABE-Verfechter hier. Wie bewertet ihr denn die ganze Nachrüster-Szene, wenn ganze Kameras, Radarsensoren, Steuergeräte usw usw nach- oder umgerüstet werden, die sich danach in keiner Rückdokumentation für die Fahrgestellnummer wiederfinden.
Ist das nicht genau das gleiche?
Ihr klingt alle so als müsste auch der Wunderbaum ein Gutachten mitbringen.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 18. Februar 2019 um 17:30:43 Uhr:


Anschnallen ist da das kleinste Übel bei den ganzen Faktoren 😉

Ich hab da mal eine Frage an die ABE-Verfechter hier. Wie bewertet ihr denn die ganze Nachrüster-Szene, wenn ganze Kameras, Radarsensoren, Steuergeräte usw usw nach- oder umgerüstet werden, die sich danach in keiner Rückdokumentation für die Fahrgestellnummer wiederfinden.
Ist das nicht genau das gleiche?

Sollte man alles nicht über einen Kamm scheren....
Grundsätzlich sollte ein Gerät, welches in das Auto gebaut wird, eine Zulassung haben (selbst der Batterierefresher megapulse hat das).
Ansonsten würde ich eine zusätzliche Kamera durchaus anders bewerten, als z.B. Steuergeräte.

Zitat:

@Friesel schrieb am 18. Februar 2019 um 14:36:26 Uhr:


..Bei mir ist sie immer an und es funktioniert tadelos. Und die Millionen von defekten, die hier versprochen werden, bleiben auch aus. ..

Ich hab sie im PZ umprogrammieren lassen, nicht weil was kaputt gehen kann, sondern weil mir dieses ewige aus und an auf die Nerven geht.
Wenn - ja, ab und zu - ich sie an will, dann und nur dann schalte ICH sie an.
Aber wenn ich einsteige und anlasse, dann will ich sie aus. Punkt.
Und jetzt zum 3. mal durch den TÜV. Ohne Beanstandung.
Ihr könnt schreiben und mutmaßen - noch hat keiner ein Schriftstück vorgelegt wo drin stand, dass es verboten ist, diese umzuprogrammieren.
Wenn es verboten wäre, dann hätte damals das PZ garantiert nicht umprogrammiert. Schon um sich selber zu schützen.

Ich sehe das so: Klappe halten und einfach machen, was ICH verantworten kann.

So eine Diskussion über 22 Seiten kann es auch nur in Deutschland geben.....

Zitat:

@eet2000 schrieb am 18. Februar 2019 um 18:24:22 Uhr:


So eine Diskussion über 22 Seiten kann es auch nur in Deutschland geben.....

Auf irgendeiner von den 22 Seiten schrieb ich mal, dass kein Beitrag so Deutsch sein kann wie dieser hier 😁

schon drei mal durch den Tüv, also Fahrzeug mindestens 7 Jahre alt, somit welche Euro Norm, und wurde das Fahrzeug mit Memory Funktion in Deutschland angeboten?

War villeicht SS sogar ein extra was man dazu buchen musste?

Zitat:

@eet2000 schrieb am 18. Februar 2019 um 18:24:22 Uhr:


Ich sehe das so: Klappe halten und einfach machen, was ICH verantworten kann.

So eine Diskussion über 22 Seiten kann es auch nur in Deutschland geben.....

Was ICH verantworten kann,bei diesem Satz wurde wohl überhaupt nicht nachgedacht sondern einfach drauf losgeschrieben!

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