1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

728 weitere Antworten
Ähnliche Themen
728 Antworten

Zitat:

@gobang schrieb am 18. Februar 2019 um 22:28:02 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 18. Februar 2019 um 16:24:00 Uhr:


Wenn dieses eingebaute Gerät bewirken kann, dass standardmässig ohne aktiviertes S&S gefahren wird, widerspricht das der Funktionalität, die der Hersteller des Autos vorgesehen hat, die zudem Grundlage der Typgenehmigung ist und die daher Grundlage des amtl. Verbrauchs ist, dann muss es eine offizielle Freigabe haben.

Nein, Deine stetige Wiederholung macht die Aussage auch nicht richtiger.

Die initial aktive S/S-Einrichtung hat genau eine Ursache:
In der UN-ECE R83/R101 zur Bestimmung des WLTP-Verbrauchs wird die S/S-Einrichtung betreffend gar nichts vorgeschrieben.
Ergo muss der Hersteller dafür sorgen, dass die S/S-Einrichtung automatisch aktiviert wird, wenn er denn will, dass diese irgend einen Einfluss auf die WLTP-Ergebnisse nehmen kann.

und ich rede auch nur genau von diesem Fall.
Wenn der Hersteller seine Messergebnisse laut amtl. Prüfzyklus nur mit S&S erreicht, muss er dafür sorgen, dass die S&S-Einrichtung automatisch aktiviert wird.
Das ist z.B. bei aktuellen Fz des VW-Konzerns der Fall.
Wenn dann jemand mit einer Nachrüstung oder einer SW-Manipulation dafür sorgt, dass das nicht mehr automatisch der Fall ist, ist das ein illegaler Eingriff an einem Abgas-relevanten System.

Dass es beim nicht manipulierten Fz zu Situationen kommen kann, dass S&S nicht funktoniert, hat damit nichts zu tun, denn diese Situationen sind werkseitig so vorgesehen und daher auch abgenommen.
(z.B. erhöhte Heizungsanforderung oder Anhängerbetrieb)

Zitat:

@navec schrieb am 19. Februar 2019 um 16:40:16 Uhr:


Wenn dann jemand mit einer Nachrüstung oder einer SW-Manipulation dafür sorgt, dass das nicht mehr automatisch der Fall ist, ist das ein illegaler Eingriff an einem Abgas-relevanten System.

Die Benutzung des S/S-Knopfes ist kein illegaler Eingriff.
Auch mit Memoryfunktion ist die S/S bei jedem Motorstart aktiv, wenn der Fahrer das will. Das ist der selbe Wille, der den Fahrer ohne Memoryfunktion die S/S nach Motorstart nicht abschalten lässt.
----

Beim Mondeo reicht schon ein USB-Ladestecker in der 230V-Dose, um die S/S zu deaktivieren.

Hier geht es aber nicht darum wie kann ich legal die SS lahm legen oder umgehen, oder es merkt so oder so keiner sondern nur um den Gesetzestext.

Und wenn der Hersteller die Zulassung beim Start mit aktiver SS eingereicht hat, dann muss diese offiziell bei Start des Fahrzeuges aktiv sein, egal ob man diese durch erhöhten energiebedarf oder sonst was legal wieder umgeht.

Laut Gesetz ist ein Einbau eines Memorymoduls oder umcodierung auf Memory erst recht die Stillegung der SS einrichtung illegal, und wer es lagal haben möchte müsste im Westen zum Tüv und im Osten zur dekra fahren und sich das ganze abnhemen lassen, dafür kann man sich aber auch ein Fahrzeug mit Memeoryfunktion kaufen.

Ich kenne paar AMG Fahrzeuge diese haben die Memoryfunktion ab Werk, diese wurde aber auch so beim KBA eingereicht und am Ende zahlt das eben der Endkunde

Dann ist dein Akku kurz vorm aufgeben oder der Ladestand zu niedrig,warum auch immer.

Zitat:

@frestyle schrieb am 19. Februar 2019 um 18:35:02 Uhr:


Laut Gesetz ist ein Einbau eines Memorymoduls oder umcodierung auf Memory erst recht die Stillegung der SS einrichtung illegal, und wer es lagal haben möchte müsste im Westen zum Tüv und im Osten zur dekra fahren und sich das ganze abnhemen lassen, dafür kann man sich aber auch ein Fahrzeug mit Memeoryfunktion kaufen.

Was macht der Tüv im Osten und die Dekra im Westen denn anders?

Zitat:

@Andy@Audi80 schrieb am 19. Februar 2019 um 19:23:19 Uhr:


Was macht der Tüv im Osten und die Dekra im Westen denn anders?

Nichts, beide haben nichts gegen eine Memoryfunktion des S/S-Knopfes.

Zitat:

@frestyle schrieb am 19. Februar 2019 um 18:35:02 Uhr:


Und wenn der Hersteller die Zulassung beim Start mit aktiver SS eingereicht hat, dann muss diese offiziell bei Start des Fahrzeuges aktiv sein, egal ob man diese durch erhöhten energiebedarf oder sonst was legal wieder umgeht.

Genau das ist mit Memory-Modul auch der Fall. Start / Stop ist nach Motorstart aktiv und wird erst danach, später, vom Modul abgeschalten, genau so wie ich es automatisiert schon seit Kauf mache. Nach Motorstart drücke ich aufs Knöpfchen.

Und da ich es als Besitzer abschalten kann und DARF (bin keinen Kilometer meiner aktuell 34 tkm mit Start / Stop gefahren), ist es auch mit Modul nicht strafbar da der Gesetzestext (die Funktion muss automatisch bei Motorstart aktiv sein) ja erfüllt wird, anders als bei einem kompletten rauscodieren wo es Start / Stop dauerhaft nicht mehr gibt. 😉

Das ist das gleiche wie beim rechts Überholen auf der Autobahn. Man darf es nicht. Man darf aber sehr wohl an einem Fahrzeug rechts vorbei fahren und nach Einhalten einer gewissen Zeit / Kilometer (Daten gerade nicht parat) natürlich auch wieder auf die linke Spur vor dem Fahrzeug einscheren. Ein Überholvorgang ist rechtlich ein in kurzer Abfolge passierender Vorgang und wenn ich nicht direkt wieder vor dem überholten Fahrzeug einschere, gilt es nicht mehr als Überholvorgang.

Wie lange wollt ihr eigentlich noch den Schmarrn treiben?

Zitat:

@hsgipsy schrieb am 19. Februar 2019 um 21:33:46 Uhr:


Wie lange wollt ihr eigentlich noch den Schmarrn treiben?

das frage ich mich schon lange,wenn das Ausland hier mitlesen tut meinen sie bestimmt die Deutschen haben was an der Waffel!!

Zitat:

@forswars schrieb am 20. Februar 2019 um 03:34:46 Uhr:



Zitat:

@hsgipsy schrieb am 19. Februar 2019 um 21:33:46 Uhr:


Wie lange wollt ihr eigentlich noch den Schmarrn treiben?

das frage ich mich schon lange,wenn das Ausland hier mitlesen tut meinen sie bestimmt die Deutschen haben was an der Waffel!!

Wenn das Ausland mitlesen tut, tut es nicht weh, denn sie werden es nicht verstehen tut äh tun.🙄

doch doch die verstehen es ganz genau,aber sie verstehen sicherlich nicht wie man zu so einem Thema 24 Seiten schreiben kann,das schaffen nur die Deutschen!! beim Ölthead daselbe bloß dort ist es noch viel viel viel schlimmer!

Zitat:

@hsgipsy schrieb am 19. Februar 2019 um 21:33:46 Uhr:


Wie lange wollt ihr eigentlich noch den Schmarrn treiben?

Ich bin deiner Meinung und denke auch es wurde nun ausreichend geklärt, dass Memory-Module völlig klar und legal gehn. Danke euch allen.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 20. Februar 2019 um 06:43:21 Uhr:



Zitat:

@hsgipsy schrieb am 19. Februar 2019 um 21:33:46 Uhr:


Wie lange wollt ihr eigentlich noch den Schmarrn treiben?

Ich bin deiner Meinung und denke auch es wurde nun ausreichend geklärt, dass Memory-Module völlig klar und legal gehn. Danke euch allen.

Na, wenn das der TE meint, muss es ja stimmen...
zu einer schriftlichen Anfrage bei den entscheidenden Organisationen hat sich ja leider keiner durchringen können und solange ist auch die Aussage des TE nur eine Meinung.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 20. Februar 2019 um 06:43:21 Uhr:


Ich bin deiner Meinung und denke auch es wurde nun ausreichend geklärt, dass Memory-Module völlig klar und legal gehn. Danke euch allen.

Wünscht Du Dir einen Jungen oder ein Mädchen?

Das ist mir egal, Hauptsache der Bua ist gesund!

Tüv und Dekra dürfen den sogenannten §19 durchführen, sprich die könnten die illegale Nachrüstung eines Memory Modules "legalisieren", aber eben auch nur im Rahmen des machbaren und die Rechnung wird nicht gerade preisgünstig ausfallen.

Hat eines dieser Module eine ABE oder ein Teilegutachten? Was mich iwie wundert wieso fast jeder Verkäufer darauf hinweisst das man das Modul zur HU deaktivieren kann um den orginalzustand wiederherzustellen, wieso muss ich sowas machen wenn es doch do legal ist?

Ein ehrlicher Händler

Wieso bieten es die Fahrzeughersteller nicht einfach selber an, die lassen sich doch sonst auch kein Geschäft entgehen wenn das so einfach ist.

Das es im mom in der Praxis keinen interresiert darüber brauchen wir ja auch nicht reden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen