Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Nein nur mit angeschalteter S/S Funktion.
Die bauen auch nicht die 4-Zonen Klimaanlage aus oder die Massagesitze etc nur weil das Prüffahrzeug nur eine einfache hatte bzw die Klima aus war und nur Basis-Ausstattung verbaut.
Individuelle Abweichungen (die einen zulässigen Zustand bedeuten) sind eben nicht relevant.
KBA und Co machen (im Massenbereich) eine Typgenehmigung und keine Individualgenehmigung.
Wieviel das Auto individuell verbraucht das hängt eben dann vom Fahrer ab und welche zulässigen Funktionen er nutzt.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Feb. 2019 um 16:56:43 Uhr:
Nein nur mit angeschalteter S/S Funktion.
Das verhindert die Memoryfunktion ja effektiv. Ein Einschalten der SS-Funktion sieht die Typprüfung nicht vor.
Was das mit dem Individualverbrauch zu tun haben soll, erschließt sich mir bisher nicht. Das wird hier permanent ohne Bezug eingeworfen.
Eine Memoryfunktion verhindert doch nicht, dass man das jederzeit einschalten kann?
Das kann man jederzeit und man kann das auch auf An lassen - wenn man will. Es macht nur aus einem "Taster" wieder einen "Schalter".
Es ändert aber die vom KBA zugelassene Funktion bei der die S/S in Grundstellung eingeschaltet sein muss.
Leute gibs ...
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S/S muss automatisch zu schalten ,reicht das als Definition?
Sollte das je nach Fahrzeug anders geregelt sein ,wird sich auch die Klassifizierung danach richten.
Ich habe es dir schon Mal erklärt. Wurde das Auto mit aktiven Start Stopp typisiert muss die auch immer an sein mach jedem Wiederstart. Deine Veränderungen verhindert das.
Wenn du mal etwas Zeit in Recherche investierst dann weißt du auch was ISC bedeutet.
Ich weiß nicht wie viele Rollentest du schon begleitet hast, es muss sich aber der Null annähren sonst wüsstest du besser bescheid.
In den Verordnungen steht alles drin. Du musst sie nur lesen und verstehen. Am verstehen scheitert es evtl. Neben der hohen Seitenzahl.
Beim WLTC gibt es Low und High Gewichte und d.h auch Interpolationen für alle Fahrzeugausstattungen. Auch das steht in den Verordnungen. Du musst es halt lesen(und verstehen).
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Februar 2019 um 17:22:40 Uhr:
Eine Memoryfunktion verhindert doch nicht, dass man das jederzeit einschalten kann?
Darum geht es auch nicht.
https://www.carelectronic-webshop.de/.../
Gutes Ding. Erspart den obligatorischen Knopfdruck nach jedem Motorstart. 😁
Zitat:
@FWebe schrieb am 17. Februar 2019 um 18:54:06 Uhr:
Zitat:
@DanielWb schrieb am 17. Februar 2019 um 17:22:40 Uhr:
Eine Memoryfunktion verhindert doch nicht, dass man das jederzeit einschalten kann?Darum geht es auch nicht.
Doch darum geht es.
Denn das einzige was die Memoryfunktion macht ist dass sie den zulässigen Zustand (egal ob An oder Aus) der bei der letzten Fahrt genutzt wurde beim Start wiederherstellt. Mehr macht die nicht - sie verändert weder das System in seiner Funktion noch werden dadurch neue Betriebsmodi hinzugefügt noch verschwinden welche.
Wenn dem so ist dass S/S Stellung auf an sein muss beim Start und nicht in der zuletzt genutzten Stellung dann muss dies doch explizit definiert werden - denn implizit geht nicht, weil siehe oben die anderen Einstellungen, die auch den Verbrauch beeinflussen, die werden nicht auf Basisstellung "WLTP Messung" gebracht.
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 10:42:25 Uhr:
https://www.carelectronic-webshop.de/.../Gutes Ding. Erspart den obligatorischen Knopfdruck nach jedem Motorstart. 😁
Gott sei Dank steht es da mal woanders geschrieben als nur hier 😁
Zitat:
Vor dem Termin zur Hauptuntersuchung kann der ursprüngliche Betriebsmodus der Start-Stopp-Automatik wieder eingestellt werden.
Warum soll ich denn vor dem TÜV den Modus ändern wenn es legal sein sollte?
Weil es eben Nicht legal ist!
Zitat:
@hadez16 schrieb am 18. Februar 2019 um 11:51:15 Uhr:
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 10:42:25 Uhr:
https://www.carelectronic-webshop.de/.../Gutes Ding. Erspart den obligatorischen Knopfdruck nach jedem Motorstart. 😁
Gott sei Dank steht es da mal woanders geschrieben als nur hier 😁
Das Ding muss, mit etwas handwerklichem Geschick..., eingebaut werden und hat trotzdem keine ABE.
Leider wird in dem Text nicht erwähnt, warum dieses Gerät, obwohl es eine Funktion am Fz verändert, keine ABE hat oder braucht.
Interessanterweise wird aber gesagt, dass man den ursprünglichen Modus beim TÜV wieder einstellen kann, obwohl das Modul ja völlig legal sein soll.
Wer völlig von der Legalität dieses Gerätes überzeugt ist, kann die Beschreibung ja ohne Probleme mal an den im Text erwähnten TÜV senden und dort fragen, was der dazu sagt.
Hab ich schon gefragt (Dekra-Prüfer), die Aussage war dass Start / Stop im Rahmen der HU nicht getestet wird, es aber, wenn vorhanden, auch funktionsfähig sein muss. D.h., wenn man Start / Stop aktiviert, muss es auch den Motor abschalten.
Und das tut es auch mit dem Modul. Ich aktiviere Start / Stop und der Motor geht aus wenn er warm genug ist und die anderen Bedingungen passen. Was nicht erlaubt ist, wäre das rausprogrammieren / rauscodieren, dann wäre die ab Werk vorhandene Funktion nicht mehr vorhanden.
Die Aussage war dass eine Funktion, so lange sie manuell abschaltbar ist, auch nicht automatisch aktiviert sein muss. Jedes Fahrzeug hat eine Lichtautomatik welche man aber auch durch drehen am Lichtschalter deaktivieren kann. Wird die Lichtautomatik jedoch aktiviert, muss sie auch funktionieren.
Zitat:
@tommy_c20let schrieb am 18. Februar 2019 um 14:13:47 Uhr:
Hab ich schon gefragt (Dekra-Prüfer), die Aussage war dass Start / Stop im Rahmen der HU nicht getestet wird, es aber, wenn vorhanden, auch funktionsfähig sein muss. D.h., wenn man Start / Stop aktiviert, muss es auch den Motor abschalten.
Das sagt alles und nichts.
Kein TÜV-Mann kann beurteilen ob S/S auslösen sollte wenn dein Wagen gerade in der Halle steht. Temperatur, Regeneration, ....und und und....
Damit kann sich kein Prüfer aufhalten.