Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282
Hallo liebes Forum,
ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage.
Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.
Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ?
Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?
Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen 🙂.
Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht 🙂
Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße,
T-Flash.
Beste Antwort im Thema
Ja, damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Allerdings gilt dann natürlich die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Alles gut, solange nichts passiert, aber wenn etwas passiert und du liegst drüber, dann gilt eine erhöhte Gefährdungshaftung.
50 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 12:44:54 Uhr:
Viele halten es aber bis dahin nicht aus...Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 25. Februar 2015 um 11:46:23 Uhr:
Mein Lieblingsverkehrsschild. 😁
Bis zum Schild ganz brav, ab dem Schild umgehend pedal to the metal.Andy
Ja, das ist immer wieder herrlich. Ich fahr brav TL 120 mittlere Spur und dann kommen Sie die Audis und BMW auf der Linken und können es nicht abwarten. Ich lasse die ziehen, aber nur paar Meter.
Die Gesichter von denen wenn ich dann ab Schild durchtrete würde ich zu gerne mal sehen. 😁
Andy
Und dann geht dir einer ab, weil Du allen gezeigt hast, dass Du den dicksten und schnellsten hast? 🙄
Es gibt eh immer einen, der noch schneller ist - außer vielleicht, Du kaufst dir einen Bugatti Veyron.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 25. Februar 2015 um 13:02:24 Uhr:
Ja, das ist immer wieder herrlich. Ich fahr brav TL 120 mittlere Spur und dann kommen Sie die Audis und BMW auf der Linken und können es nicht abwarten. Ich lasse die ziehen, aber nur paar Meter.Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Februar 2015 um 12:44:54 Uhr:
Viele halten es aber bis dahin nicht aus...
Die Gesichter von denen wenn ich dann ab Schild durchtrete würde ich zu gerne mal sehen. 😁 [...]
Automarken würde ich mal außen vor lassen, ich sehe da keine Häufung irgendwelcher Marken. Ich habe 2,3 PS weniger als Du 😉, deshalb muß muß ich beim
Schild noch mal in den 3. schalten🙂
Naja. So VÖLLIG abwegeg ist die Frage des TE nicht. Zwar sind nach diesem Verkehrsschild alle Streckenverbote aufgehoben. ABER es gilt ja immer noch das Prinzip, dass man sein tempo den Wetter- und Verkehrsverhältnissen sowie dem eigenen Können anpassen muss.
Natürlich kann es nicht passieren, dass man eine Strafe bekommt, weil etwa ein Polizist der Meinung ist, alles über 180 km/h sei grundsätzlich nie "den Verhältnissen angepasst". ABER - ich sage nur deshalb dass das "natürlich" ist, weil ich weiß, dass es in D so gehandhabt wird. Selbstverständlich ist das nicht. In Montana gab es in den 1990ern kurzzeitig auf den Highways kein fest definiertes Limit für Pkw bei Tag. Das offizielle Limit war "safe and prudent", was in meinen Augen so ziemlich das gleiche bedeutet wie "den Verkehrsverhältnissen angepasst". Wer da mit 150km/h oder mehr fuhr, riskierte aber trotzdem angehalten zu werden.
Inzwischen haben die da allerdings wieder ein Limit, nachdem ein Gericht irgendwann festgestellt hat, dass "safe and prudent" zu schwammig definiert ist. In der Zeit zwischen Gerichtsentscheid und Verhängung des neuen Limits war Montana dann tatsächlich TL-frei.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 25. Februar 2015 um 17:46:57 Uhr:
ABER es gilt ja immer noch das Prinzip, dass man sein tempo den Wetter- und Verkehrsverhältnissen sowie dem eigenen Können anpassen muss.
So ist es. Das wird spätestens dann zum Thema, wenn sich der jeweilige Verkehrsteilnehmer ver- oder überschätzt hat und es in der Folge zu einem Unfall kommt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 25. Februar 2015 um 17:46:57 Uhr:
Naja. So VÖLLIG abwegeg ist die Frage des TE nicht. Zwar sind nach diesem Verkehrsschild alle Streckenverbote aufgehoben. ABER es gilt ja immer noch das Prinzip, dass man sein tempo den Wetter- und Verkehrsverhältnissen sowie dem eigenen Können anpassen muss.Natürlich kann es nicht passieren, dass man eine Strafe bekommt, weil etwa ein Polizist der Meinung ist, alles über 180 km/h sei grundsätzlich nie "den Verhältnissen angepasst". ABER - ich sage nur deshalb dass das "natürlich" ist, weil ich weiß, dass es in D so gehandhabt wird. Selbstverständlich ist das nicht. In Montana gab es in den 1990ern kurzzeitig auf den Highways kein fest definiertes Limit für Pkw bei Tag. Das offizielle Limit war "safe and prudent", was in meinen Augen so ziemlich das gleiche bedeutet wie "den Verkehrsverhältnissen angepasst". Wer da mit 150km/h oder mehr fuhr, riskierte aber trotzdem angehalten zu werden.
Inzwischen haben die da allerdings wieder ein Limit, nachdem ein Gericht irgendwann festgestellt hat, dass "safe and prudent" zu schwammig definiert ist. In der Zeit zwischen Gerichtsentscheid und Verhängung des neuen Limits war Montana dann tatsächlich TL-frei.
Nur weil der Polizist persönlich der Meinung ist das 180 nie angemessen sind kann er deswegen doch noch lange nicht reihenweise Fahrer aus dem Verkehr ziehen, die bei besten Bedingungen >180 fahren. Er muß die Anzeige ja auch bergründen können wenn sie Erfolg haben soll.(es sei den er konstruiert sich einen Grund)
Edit:Ich nehme allles zurück ich habe deinen Beitrag erst falsch verstanden sorry! 😰🙄
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 25. Februar 2015 um 16:16:53 Uhr:
Und dann geht dir einer ab, [...]
Ihm gehen dabei sogar 388 ab 😁😁😁
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 26. Februar 2015 um 13:45:33 Uhr:
Ihm gehen dabei sogar 388 ab 😁😁😁Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 25. Februar 2015 um 16:16:53 Uhr:
Und dann geht dir einer ab, [...]
Der war gut! 😁
Andy
Hallo, t-flash,
Zitat:
@t-flash schrieb am 24. Februar 2015 um 23:15:45 Uhr:
Hmm, verstehe. Aber falls jetzt angenommen ein Ziviles oder von außen erkennbares Fahrzeug der Polizei auf dich zusteuern sollte, würden die mich dann wegen erhöhter Geschwindigkeit anhalten in diesem Bereich solange noch keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ab diesem Schild kam ? Oder dürften die es nicht weil ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ?
die Polizei darf Dich auf der Autobahn verdachtsunabhängig anhalten, so dass also gar keine Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich ist.
Wenn die Beamten allerdings auf Dich zusteuern, kannst Du Dir sicher sein, dass sie einen plausiblen Grund haben, Dich zu stoppen und in den meisten Fällen wirst Du danach Deinen Führerschein abgeben dürfen und Deine Fahrerlaubnis wird entzogen.
Hallo, Gleiterfahrer,Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2015 um 10:39:04 Uhr:
Da fragt man sich, wie man das nachweisen möchte ?Zitat:
@debiler schrieb am 25. Februar 2015 um 10:20:04 Uhr:
Man hätte vielleicht noch mehr betonen müssen, dass er nicht nur andere nicht gefährden darf, sondern sich selbst ebenfalls.
Ausserdem ist es in meinen Augen keine Straftat, wenn man nur sich selbst gefährdet.
es ist keine Straftat, kann aber durchaus eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Hier z. B. den Vorwurf der den Straßen -, Verkehrs - oder Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit.
Der Tatvorwurf muss natürlich plausibel begründet werden, aber je nach Wetterlage dürfte dies oftmals kein Problem sein.
Viele Grüße,
Uhu110
Ich halte mich immer an die Verkehrsschilder. Fahre deshalb auch nie zu schnell. Aber eine Frage hab ich immer wieder: Zählt die Geschwindigkeit unmittelbar ab dem Verkehrsschild oder gibt es eine Toleranz Grenze, z.b.: 100 Meter nach dem Verkehrsschild?
Geschwindigkeit zählt ab Schild, Verstöße werden aus Toleranzgründen im Normalfall nicht gleich geahndet. Es war da mal die Rede von min. 100m. Festgeschrieben ist aber nichts.
Sie zählt ab dem Schild.
Wird auf 100km/h beschränkt, mußt du ab dem Schild 100km/h fahren. StVO
In der Praxis wird dir eine kleine Strecke noch als Reaktionsweg gelassen (glaube ca. 100m, bin mir da aber nicht sicher).
Wird eine Beschränkung aufgehoben, so darfst du erst ab dem Schild beschleunigen und nicht schon 100m früher.
EDIT:ttru74 war schneller 🙂
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 19. November 2015 um 08:05:09 Uhr:
Sie zählt ab dem Schild....
Ich hatte da vor kurzem ein "schönes" Erlebnis, ich wurde in einer 30er Zone angehalten, der Beamte fragte mich ob ich wüsste wie schnell ich hier fahren darf, ja klar wusste ich das, 30 ! Er teilte mir mit das er mich am Schild mit 51 gemessen hat ! Mist dachte ich und der Bußgeldrechner ratterte schon im Kopf.
Er sagte mir dann aber das er es heute bei einer mündlichen Verwarnung belässt, da er mich vor dem Kindergarten, der Grund der Limitierung, genau mit 30 Kmh gemessen hat.
Fairer geht es nicht !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2015 um 09:26:22 Uhr:
Ich hatte da vor kurzem ein "schönes" Erlebnis, ich wurde in einer 30er Zone angehalten, der Beamte fragte mich ob ich wüsste wie schnell ich hier fahren darf, ja klar wusste ich das, 30 ! Er teilte mir mit das er mich am Schild mit 51 gemessen hat ! Mist dachte ich und der Bußgeldrechner ratterte schon im Kopf.Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 19. November 2015 um 08:05:09 Uhr:
Sie zählt ab dem Schild....
Er sagte mir dann aber das er es heute bei einer mündlichen Verwarnung belässt, da er mich vor dem Kindergarten, der Grund der Limitierung, genau mit 30 Kmh gemessen hat.Fairer geht es nicht !
Sehr fair, er hätte im Extremfall auch Vorsatz unterstellen können.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2015 um 09:26:22 Uhr:
Ich hatte da vor kurzem ein "schönes" Erlebnis, ich wurde in einer 30er Zone angehalten, der Beamte fragte mich ob ich wüsste wie schnell ich hier fahren darf, ja klar wusste ich das, 30 ! Er teilte mir mit das er mich am Schild mit 51 gemessen hat ! Mist dachte ich und der Bußgeldrechner ratterte schon im Kopf.Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 19. November 2015 um 08:05:09 Uhr:
Sie zählt ab dem Schild....
Er sagte mir dann aber das er es heute bei einer mündlichen Verwarnung belässt, da er mich vor dem Kindergarten, der Grund der Limitierung, genau mit 30 Kmh gemessen hat.Fairer geht es nicht !
Das ist doch nett von ihm.
Bin doch sehr erstaunt, dass er auf den Meter genau am Schild die Geschwindigkeit mißt.
Gabs da nicht mal ein Gerichtsurteil, dass die Messung direkt am Schild nicht zulässig ist?