Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282

Hallo liebes Forum,
ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage.
Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ?
Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen 🙂.
Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht 🙂

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße,
T-Flash.

Beste Antwort im Thema

Ja, damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Allerdings gilt dann natürlich die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Alles gut, solange nichts passiert, aber wenn etwas passiert und du liegst drüber, dann gilt eine erhöhte Gefährdungshaftung.

50 weitere Antworten
50 Antworten

Die haben dort also zwei Blitzer hintereinander aufgestellt ? Die Gemeinde muss es ja dicke haben.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. November 2015 um 11:41:07 Uhr:


Die haben dort also zwei Blitzer hintereinander aufgestellt ? Die Gemeinde muss es ja dicke haben.

Laserpistole !

Zitat:

@t-flash schrieb am 24. Februar 2015 um 23:15:45 Uhr:


Das ich eine Teilschuld haben würde und die Versicherung alle Zahlungen verweigern könnte wegen überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist mir aber durchaus bewusst.

Hallo,

stimmt nicht ganz, die Haftpflichtversicherung zahlt erst mal immer.

Grüße,

diezge

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Februar 2015 um 07:33:07 Uhr:


Hast du einen Fühereschein? (hoffentlich (noch) nicht).
Ab dem Zeichen sind alle Streckenverbote aufgehoben und du darfst so schnell wie du willst (Autobahn, bzw mehrspurige bzw. baulich getrennte Straße), bzw 100 (Außerorts) oder 50 (Innerorts).

Gruß Metalhead

Hallo,

ersetze "mehrspurige" durch "mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung". Dann stimmt es.

Bei einer dreispurigen Straße (eine Fahrspur in die eine, zwei in die andere Richtung), gilt 100 km/h. Auch wenn man sich auf der zweispurigen Richtung befindet.

Grüße,

diezge

Ähnliche Themen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2015 um 09:26:22 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. November 2015 um 08:05:09 Uhr:


Sie zählt ab dem Schild....
Ich hatte da vor kurzem ein "schönes" Erlebnis, ich wurde in einer 30er Zone angehalten, der Beamte fragte mich ob ich wüsste wie schnell ich hier fahren darf, ja klar wusste ich das, 30 ! Er teilte mir mit das er mich am Schild mit 51 gemessen hat ! Mist dachte ich und der Bußgeldrechner ratterte schon im Kopf.
Er sagte mir dann aber das er es heute bei einer mündlichen Verwarnung belässt, da er mich vor dem Kindergarten, der Grund der Limitierung, genau mit 30 Kmh gemessen hat.

Fairer geht es nicht !

Finde ich auch sehr fair und ein gutes Beispiel, dass eben nicht nur "abgezockt" wird, wie man hier oft lesen kann. Und Dicke wurde wieder ins Gedächtnis gerufen, dass das Tempolimit ab dem Schild gilt und man nicht erst in Höhe des Schildes oder danach in die Eisen geht. Gute Aktion von allen Beteiligten.

schliesse mich hier mal an

Allerdings geht es bei meiner Anfrage um innerorts zumindest sehe ich das so da kein Ortsende Schild dafür aber Verkehrsschild 282.

Die Geschwindigkeit ist auf der vorliegenden Straße mehrfach durch Schild 50km/h beschränkt sonst nichts weiter.
Dann kommt das letzte Haus und direkt Verkehrsschild 282 allerdings kein Ortsschild Ende. Dieses scheint auf der vorliegenden Straße scheinbar überhaupt gar nicht mehr zu kommen. Es kommen keine weiteren Häuser.

Jetzt wirds noch interessanter die Straße besitzt keine Fahrbahnmarkierungen.

In der Defintion von 282 steht hierzu:

"Das bedeute aucht, dass nach dem Schild die Geschwindigkeit der jeweiligen Straßenart gilt. D. h. auf Autobahnen sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind sowie auf Straßen die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, Richtgeschwindigkeit 130 km/h (d. h. ohne Limit). StVO § 3, Abs. 2 c. Dies gilt dann selbst für derartige Land- und Bundesstraßen!"

Zum Schluss die Masterfrage wie schnell darf man jetzt dort fahren ?

Kein Ortsausgang = 50 km/h

Der Rest ist unerheblich.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. September 2016 um 17:46:39 Uhr:


Kein Ortsausgang = 50 km/h

Der Rest ist unerheblich.

Ja, wirklich? Hier auf dem Land gibt es genügend Orte, wo weder beim Ortsanfang, noch beim Ortsende eine Ortsschild steht. Hier steht dann Zeichen 385-50 (Ortshinweistafel) und ein 50 km/h Schild. Zeichen 282 dann am Ende...

Wenn das hier der Fall sein sollte gilt in meinen Augen max. 100 km/h.

Da es keine Ortshinweisende Schilder gibt, und der Fragesteller von Ortsende Tafel schrieb muss es sich um eine geschlossene Ortsxhaft handeln.

Scheinbar ist dem nicht so da nie ein Ortschaftsende Schild kommt.
Interessant daher auch im Zusammenhang muss es denn ein Ortsende Schild überhaupt immer geben ?

Desweiteren hatte ich noch die Defintion vom Verkehrsschild 282 gepostet wo es um die bauliche beschaffenheit der Straße geht.

Muss man eben schauen, ob es eine geschlossene Ortschaft ist (Ist irgendwo eine Ortstafel vorhanden?) und wenn ja, also irgendwo die Ortschaft beginnt, dann wurde eben an anderer Stelle vermutlich eine vergessen (oder gestohlen).

Wenn es keine einzige Ortstafel gibt, dann ist´s eben auch keine geschlossene Ortschaft. So liest sich das hier, denn in einer Ortschaft braucht man meist auch keine (wiederholten) Tempolimits (für 50 km/h) und Geschwindigkeitsaufhebungen (außer die Geschwindigkeit wird irgendwo gezielt erhöht oder gesenkt - Baustelle/Schule).

PS:

Ohne Gewähr, aber jeder, der einen Führerschein hat, der hat das ohnehin selbst gelernt und sein Wissen natürlich in der bestandenen Führerscheinprüfung bewiesen (letzteres ist schon sehr ironisch).

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 12. September 2016 um 19:22:07 Uhr:


Ohne Gewähr, aber jeder, der einen Führerschein hat, der hat das ohnehin selbst gelernt und sein Wissen natürlich in der bestandenen Führerscheinprüfung bewiesen (letzteres ist schon sehr ironisch).

Aber gut und eigentlich auch mit gesundem Menschenverstand logisch.
Im Fall der Fälle für den Angeklagten. Zumal hier auch in keinsterweise jemand oder etwas zu Schaden kam oder gar Gefahr in Verzug wäre.
Ich berichte wie die Justiz Urteilt 😛

Du sollst eigentlich nur berichten, ob da irgendwo eine Ortstafel steht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ortstafel_(Deutschland)

Wenn nein, dann ist´s keine geschlossene Ortschaft, dann kannst du fahren so schnell es eben erlaubt oder nach eigener Einschätzung (z. B. nach §1 und §3) möglich ist.

Mit 100 km/h an Wohnhäusern vorbei, das mag zwar auf einer Landstraße erlaubt sein, wenn es keine geschlossene Ortschaft ist, aber a) ist´s schon deutlich lauter als mit 70 oder 80 km/h (insbesondere Abrollgeräusch) und b) wenn die Straße eng oder unübersichtlich ist, dann verbietet sich das auch.

Zitat:

@KKolja schrieb am 24. Februar 2015 um 23:27:45 Uhr:


Solange du dabei niemanden (durch Dauerlichthupe bzw. drängeln) nötigst oder rechts überholst, ist alles in Ordnung.

200+ km/h ist für viele die übliche Reisegeschwindigkeit. Da wird die Polizei dir nichts machen.

Aber darauf achten, dass Winterreifen oft nur bis 180 km/h zugelassen sind!

Wer da beim Kauf nicht hinschaut und 180 km/h WR kauft, obwohl er schneller könnte, ist selber schuld!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. November 2015 um 11:41:07 Uhr:


Die haben dort also zwei Blitzer hintereinander aufgestellt ? Die Gemeinde muss es ja dicke haben.

Hat sie es ja auch, durch die Einnahmen von zwei Blitzern! 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen