Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282

Hallo liebes Forum,
ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage.
Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ?
Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen 🙂.
Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht 🙂

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße,
T-Flash.

Beste Antwort im Thema

Ja, damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Allerdings gilt dann natürlich die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Alles gut, solange nichts passiert, aber wenn etwas passiert und du liegst drüber, dann gilt eine erhöhte Gefährdungshaftung.

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 12. September 2016 um 19:50:52 Uhr:


Du sollst eigentlich nur berichten, ob da irgendwo eine Ortstafel steht.
Wenn nein, dann ist´s keine geschlossene Ortschaft, dann kannst du fahren so schnell es eben erlaubt oder nach eigener Einschätzung (z. B. nach §1 und §3) möglich ist.
Mit 100 km/h an Wohnhäusern vorbei, das mag zwar auf einer Landstraße erlaubt sein, wenn es keine geschlossene Ortschaft ist, aber a) ist´s schon deutlich lauter als mit 70 oder 80 km/h (insbesondere Abrollgeräusch) und b) wenn die Straße eng oder unübersichtlich ist, dann verbietet sich das auch.

Es gibt updates.
Ortschaft ja ist es defintiv das wurde im Bauplan der Stadt geprüft die letzten dort stehenden Häuser gehören defintiv noch zu der Stadt das ist fakt.
Die Stadt besitzt logischerweise auch ein/mehrere Ortsanfangsschild.
Warum auf dieser einen Straße wo ich mich befand und angezeigt wurde es kein Ortsende Schild gibt wird jetzt gerichtlich geprüft wer wie bei der Stadt dort für die Aufstellung der Schilder verantwortlich war.
Überholen ist zulässig obwohl es keine Fahrstreifen geschweige denn Markierungen gibt. Die Breite der Straße gibt das her das wurde geprüft.
Teoretisch steht jetzt nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum von unbekannter Höhe. Wo es laut Aussage der Polizei aber einfach an entsprechenden Beweisen fehlt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt.

Zitat:

@-=TbMoD=- schrieb am 25. September 2016 um 10:22:43 Uhr:


...
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt.

Was hast du denn genau angestellt?

Liest sich recht wild, wenn verkehrswidriges Überholen und eine (vermutlich nicht unerhebliche) Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden bzw. wurden.

Wenn dort Zeichen 282 stand, wird das schon gut für dich ausgehen, aber dass du da jetzt mit 70 km/h und ausreichendem Seitenabstand einen Traktor überholt hast, so einfach wird´s wohl nicht sein... wenn ich dein Fahrzeug so ansehe... aber da verfällt man schnell in Vorurteile... 🙁

kurz und knapp
eine junge Dame war mit einer ordnungsgemäßen überholung meinerseits auf einer Straße ohne Fahrstreifen bzw. Markierungen so überfordert dass diese nicht mehr in der Lage war ihr Fahrzeug weiter zu führen.
Sie musste ihre Beifahrerin weiterfahren lassen.
Die Fahrerin hat bei ihrer Anzeige bei der Polizei eine sehr spannende Geschichte verzählt was selbst die Polizei sehr amüsant fand da teilweise überhaupt gar keine rechtliche Grundlage für solch wilde Behauptungen gibt.
Scheinbar lernt man das heutzutage in den Fahrschulen so...

Leider muss die Polizei ja solch einen schmarn aufnehmen und "Ermittlungen" anstellen. Fakt ist im Moment also auf jeden Fall die scheinbar fehlerhafte Beschilderung was aber selbst wenn trotzdem kein Überholverbot gibt.

Überholen ist grundsätzlich auch innerorts erlaubt. Wenn alle Umstände passen, kein Thema.

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sie war da etwas anderer Auffassung^^

Es war einfach unhöflich von Dir. 🙂

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