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Warum wird auf der Autobahn die Lichthupe oft genug mit Rasern gleichgesetzt?

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 14:41

Hallo,

 

wenn ich mal schnell auf der autobahn unterwegs bin und da mal wieder einer auf der linken spur fährt obwohl rechts frei is und ich den überholen will, nehm ich immer die lichthupe um meine überholabsicht zu signalisieren. dabei fahr ich weder bis auf "2cm" auf den anderen auf, noch mache ich da ein wildes geblinke oder so und auch nur wenn rechts genügend platz is.

ich nutze die lichthupe bei ausreichendem abstand und lass die lampen auch nur so 2 sekunden "dauerhaft" leuchten.

viele fahren dann auch nach rechts und lassen mich überholen.

dann gibt es aber die experten, die meinen, dass die lichthupe nur von rasern/dränglern benutzt wird. ja ich möchte schnell fahren und dazu gehört nunmal auch das überholen, aber ich drängle nicht.

heute war wieder so ein experte da, als ich kurz die lampen aufleuchten ließ, macht der die warnblinker an, ich bin dann auf die rechte spur gefahren und hab den wagen mehr oder weniger ausrollen lassen, er anscheinend auch, da ich ihm immer näher kam, als ich dann genau hinter ihm (er immer noch links) auf der rechten spur war, blinkt der rechts und fängt an rüber zu ziehen, daraufhin hupe ich und ziehe ebenfalls etwas nach rechts auf den standstreifen, um den unfall zu vermeiden, da ich immer noch schneller bin als er, fahr ich halt rechts vorbei, um einfach von dem wegzukommen.

 

was geht in diesen leuten vor?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Februar 2008 um 14:41

Hallo,

 

wenn ich mal schnell auf der autobahn unterwegs bin und da mal wieder einer auf der linken spur fährt obwohl rechts frei is und ich den überholen will, nehm ich immer die lichthupe um meine überholabsicht zu signalisieren. dabei fahr ich weder bis auf "2cm" auf den anderen auf, noch mache ich da ein wildes geblinke oder so und auch nur wenn rechts genügend platz is.

ich nutze die lichthupe bei ausreichendem abstand und lass die lampen auch nur so 2 sekunden "dauerhaft" leuchten.

viele fahren dann auch nach rechts und lassen mich überholen.

dann gibt es aber die experten, die meinen, dass die lichthupe nur von rasern/dränglern benutzt wird. ja ich möchte schnell fahren und dazu gehört nunmal auch das überholen, aber ich drängle nicht.

heute war wieder so ein experte da, als ich kurz die lampen aufleuchten ließ, macht der die warnblinker an, ich bin dann auf die rechte spur gefahren und hab den wagen mehr oder weniger ausrollen lassen, er anscheinend auch, da ich ihm immer näher kam, als ich dann genau hinter ihm (er immer noch links) auf der rechten spur war, blinkt der rechts und fängt an rüber zu ziehen, daraufhin hupe ich und ziehe ebenfalls etwas nach rechts auf den standstreifen, um den unfall zu vermeiden, da ich immer noch schneller bin als er, fahr ich halt rechts vorbei, um einfach von dem wegzukommen.

 

was geht in diesen leuten vor?

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Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01

heute war wieder so ein experte da, als ich kurz die lampen aufleuchten ließ, macht der die warnblinker an, ich bin dann auf die rechte spur gefahren und hab den wagen mehr oder weniger ausrollen lassen, er anscheinend auch, da ich ihm immer näher kam, als ich dann genau hinter ihm (er immer noch links) auf der rechten spur war, blinkt der rechts und fängt an rüber zu ziehen, daraufhin hupe ich und ziehe ebenfalls etwas nach rechts auf den standstreifen, um den unfall zu vermeiden, da ich immer noch schneller bin als er, fahr ich halt rechts vorbei, um einfach von dem wegzukommen.

was geht in diesen leuten vor?

Lass mich raten: Das war nicht die junge Mutti im Fiesta, sondern ein Mann mittleren bis älteren Alters in einer Limosine oder Kombi eines deutschen Premiumherstellers? Ist zwar irrelevant, möchte aber wissen ob ich richtig liege :D

 

Vielleicht war er selber am überholen, und wollte/konnte halt nicht mit deinem (hohen??) Tempo mithalten. Deswegen war er wohl etwas angesäuert, denn die Überholspur ist ja für alle da.

Viele wissen es einfach nicht, dass die Lichthupe dazu da ist, Überholabsichten außerorts anzukündigen.

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

 

was geht in diesen leuten vor?

 

Lass mich raten: Das war nicht die junge Mutti im Fiesta, sondern ein Mann mittleren bis älteren Alters in einer Limosine oder Kombi eines deutschen Premiumherstellers? Ist zwar irrelevant, möchte aber wissen ob ich richtig liege :D

 

 

Vielleicht war er selber am überholen, und wollte/konnte halt nicht mit deinem (hohen??) Tempo mithalten. Deswegen war er wohl etwas angesäuert, denn die Überholspur ist ja für alle da.

Viele wissen es einfach nicht, dass die Lichthupe dazu da ist, Überholabsichten außerorts anzukündigen.

du hast fast recht, mann mittleren alters in einem italienischen kleinkombi.

 

170 bin ich gefahren, da is beim 75ps golf zwar auch schon fast schluss, aber man kann immer auf der rechten spur fahren, wenn zwischen den lkw's etwa nen km platz ist, auch mit 250 oder mehr.

 

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01

du hast fast recht, mann mittleren alters in einem italienischen kleinkombi.

170 bin ich gefahren, da is beim 75ps golf zwar auch schon fast schluss, aber man kann immer auf der rechten spur fahren, wenn zwischen den lkw's etwa nen km platz ist, auch mit 250 oder mehr.

Mag zwar "hart" klingen, aber der dachte sich wohl "mit dem ollen Golf mich überholen? Niemals". Du wirst einfach unterschätzt. Hättest du nen Audi R8 mit Xenon und Tagfahr LEDs würden die Leute garantiert auch ohne Lichthupe platz machen.

Wie du schon sagst, man KANN nach rechts zwischen den LKWs, gibt da aber auch eine Grenze, wie groß die Lücke sein muss damit man nach rechts fahren muss.

Herrschte da Tempolimit auf dem Stück? Ich hoffe mal nicht, denn mit 170 wärst du dann ein sehr gutes Stück zu schnell gewesen.

Sei froh dass kein "BITTE FOLGEN" in der Heckscheibe des Kombis aufleuchtete, wobei diese Konsorten eher in 5er BMW und AUDI A6 unterwegs sind.

[IRONIE]

Was bildest du dir auch ein, IHM mit deinem Golf vorschreiben zu wollen, dass er die Spur wechselt?? Hast du kein Respekt vor seinem Alter?

[/IRONIE]

Es gibt einfach Leute, die meinen, ihre eigenen Regeln aufstellen zu müssen und haben dabei keine Ahnung von der StVO (wissen demnach auch nicht, dass du die Lichthupe legal einsetzt). Solche Fahrer sind leider nicht aus der Welt zu schaffen...

Xenon-Licht in Verbindung mit höherer Geschwindigkeit wirkt tatsächlich! Hätte ich früher auch nicht geglaubt, aber seid dem ich selbst mit Xenon unterwegs bin, wird die Spur einfach viel schneller frei.

PS: Nein, ich bin kein Linksfahrer, sondern nehme das Rechtsfahrgebot ernst!

am 22. Februar 2008 um 16:39

Mache es eigentlich auch immer so wie der TE. Einige Leute "vergessen" es manchmal einfach, wieder nach rechts zu fahren.

Und das Xenon-Scheinwerfer helfen habe ich mit diversen Mietwagen auch schon festgestellt. Meinen Wagen ignoriert man eher als einen 5er BMW, auch wenn der nicht unbedingt mehr Dampf hat.

Kriminell wird es nur mit einem gut motorisierten VW-Bus. Da haben auch die Xenon-Scheinwerfer nicht geholfen. Auf der Tour in die Schweiz (aus HH kommend) habe ich so oft auf der Bremse gestanden wie das ganze Jahr zuvor nicht. Die Leute schauen schauen scheinbar in den Spiegel, sehen einen VW-Bus und denken - der ist schon nicht so schnell und ziehen mit ihren 100km/h auf die linke Spur.

Gruß

milliway42

am 24. Februar 2008 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01

 

was geht in diesen leuten vor?

Das weiß ich auch nicht wer diese Oberlehrer immer wieder rausläßt, aber warum läßt Du es nicht von einem freundlichen Beamten der Autobahnpolizei rausfinden?!

Im Zeitalter der Handys ja kein Problem mehr.

Pol anrufen und Mitteilen, daß Du Strafanzeige wegen Nötigung §240 StGB gegen den Held der Landstraße erstatten möchtest. Das ist ein Straftatsbestand und es obliegt nicht der Einschätzung des Beamten ob nun oder nicht sondern nur alleine an Dir ob Du Dich genötigt gefühlt hast oder nicht ;-))

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Pol anrufen und Mitteilen, daß Du Strafanzeige wegen Nötigung §240 StGB gegen den Held der Landstraße erstatten möchtest.

Bist Du Dir sicher, daß Du da alles richtig verstanden hast?

Das einzige, was sich da mit der Überholspur der BAB beschäftigt, ist dieses:

Überholspur

und dort steht:

Zitat:

Wer auf der Überholspur der Autobahn an seinen mit 105 km/st überholenden Vorgänger, den letzten einer Wagenkette, unter ständigem Hupen und Blinken bis auf 2 Meter heranfährt, um ihn von der Überholspur zu verdrängen, und diese gefährlich bedrängende Fahrweise über mehrere Kilometer hin fortsetzt, so daß sich der Vorgänger schließlich gefährdet fühlt, fahrunsicher wird und deshalb nach rechts fährt, begeht Nötigung (§ 240 StGB).

am 24. Februar 2008 um 21:19

Zitat:

 

Bist Du Dir sicher, daß Du da alles richtig verstanden hast?

Ich schon, denn ich "spreche" von dem vorausfahrenden Oberlehrer ...

Wer absichtlich (beispielsweise zum Zwecke der Disziplinierung) vor einem herannahenden Hintermann die Fahrbahn wechselt, daß dieser scharf bremsen muß, begeht eine Nötigung. Ebenso, wenn der Vordermann grundlos scharf abbremst und so den Hintermann ebenfalls zu einer scharfen Bremsung zwingt (BGH DAR 1995 , S. 296; OLG Stuttgart, DAR 1995, S. 261). Das gleiche gilt natürlich erst recht für denjenigen, der die Spur wechselt und gleichzeitig grundlos abbremst.

 

Solche Oberlehrer und selbsternannten Verkehrserzieher sind gefährlich für alle dahinter! Kennt man ja. Setzen sich vor einen weil sie der Meinung sind dem Hintermann zeigen zu müssen wie und mit welcher Geschwindigkeit hier jetzt gefahren werden soll oder eben nicht!

 

 

am 25. Februar 2008 um 4:42

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Zitat:

 

Bist Du Dir sicher, daß Du da alles richtig verstanden hast?

Ich schon, denn ich "spreche" von dem vorausfahrenden Oberlehrer ...

Wer absichtlich (beispielsweise zum Zwecke der Disziplinierung) vor einem herannahenden Hintermann die Fahrbahn wechselt, daß dieser scharf bremsen muß, begeht eine Nötigung. Ebenso, wenn der Vordermann grundlos scharf abbremst und so den Hintermann ebenfalls zu einer scharfen Bremsung zwingt (BGH DAR 1995 , S. 296; OLG Stuttgart, DAR 1995, S. 261). Das gleiche gilt natürlich erst recht für denjenigen, der die Spur wechselt und gleichzeitig grundlos abbremst.

Nur ist dieses Urteil nicht unter der oben genannten Site auffindbar.

Anmerkung: Ist auch kein genereller Widerspruch. Wer "zum Zwecke der Disziplinierung" sein Leben und das Leben anderer gefährdet, ist auch nicht besser als derjenige, der dies aus anderen Gründen tut.

Gegen Lichthupe bei ausreichendem Sicherheitsabstand hat ja auch keiner was. Nur wenn wer das direkt hinter mir macht, obwohl ich mich korrekt verhalte, dann ist das ja wohl auch Nötigung, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Pol anrufen und Mitteilen, daß Du Strafanzeige wegen Nötigung §240 StGB gegen den Held der Landstraße erstatten möchtest. Das ist ein Straftatsbestand und es obliegt nicht der Einschätzung des Beamten ob nun oder nicht sondern nur alleine an Dir ob Du Dich genötigt gefühlt hast oder nicht ;-))

Also anzeigen würd ich ihn nicht unbedingt, anrufen schon und bitten, ob sie nicht _SOFORT_ was gegen diesen Herren, der sich ganz schön daneben benimmt, unternehmen könnten...

Hallo!

Es ist einfach immer dasselbe: der eine fühlt sich dauernd angeblinkt und bedrängt, der andere ständig ausgebremst und blockiert.

Das große Problem: das RechtsfahrGEBOT wird nicht als ein solches wahrgenommen. Drängeln gilt vielen als Kavaliersdelikt. Höflichkeit ist keine hochgeschätzte Tugend mehr. Das Land der Dichter und Denker gerät zum Land der dummen Proleten, s. PISA und die letzten Wahlergebnisse....

Xenon-Licht, Drängeln, Lichthupe - hilft bei den richtig sturen Exemplaren auf der linken Spur alles nichts. Die gehen auch mit 3 Kindern an Bord vor einem voll in die Eisen. Da hilft eigentlich nur Abwarten, irgendwann wird er die Spur wechseln. Umso eher, je weniger man ihn provoziert. Das wiederum fällt so einigen "erfahrenen Vielfahrern" sehr schwer.

Meiner Erfahrung nach wird jedoch deutlich häufiger gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, als wirklich genötigt.

Was die Anzeigerei betrifft: dabei kommt meistens gar nichts und manchmal sogar Ärger für einen selbst heraus.

Ist derjenige Beamter und erzählt vor Gericht, man hätte ihn genötigt, kann eine solche Anzeige ganz schnell nach hinten losgehen. Deutschland hat 1,4 Mio. Pensionäre und 1,7 Mio. Beamte. Alles Leute, die viel Zeit und Urlaub bei gutem EInkommen haben, also stapelweise auf der Autobahn zu finden sind. Daher ist hier Vorsicht geboten, vor Gericht gilt häufig die 2-Klassen-Gesellschaft: Beamter oder "Mensch da draußen"...

Ach ja, habe ich erwähnt, dass ein SUV, der sich mit 200 und Nebelscheinwerfern nähert, ein gutes Überholprestige hat...? ;-)

Gruß,

M.

Das Problem liegt IMHO darin, dass die Meisten unter Lichthupe "Platz da, jetzt komm ich" verstehen. Eine Tatsache, die meiner Meinung nach auch stimmt. Ich halte es auf für fraglich, ob die Benutzung überhaupt legitim ist. Lt. Gesetz darf man die Lichthupe als Ankündigung des Überholens einsetzen. Für mich ist das aber etwas anderes, als meine Absicht anzukündigen und mir damit freie Bahn zu verschaffen.

Ankündigung ("Ich überhole jetzt") <> Wunsch ("Ich möchte Dich gerne überholen")

Zitat:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Da steht für mich nichts, dass man sich damit freie Bahn verschafft. Und für mich persönlich gesagt heisst es für mich auch: "Mach Platz, Du bist zu langsam" o. ä. Hier vermisse ich ein bisschen das Miteinander (ich bin schnell, die anderen behindern nur). Aber zum Verständnis: ich fahre rechts, wenn möglich uns lasse auch jeden vorbei, der es möchte. Nicht dass schon die ersten Steine fliegen ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von adder33

Wer absichtlich (beispielsweise zum Zwecke der Disziplinierung) vor einem herannahenden Hintermann die Fahrbahn wechselt, daß dieser scharf bremsen muß, begeht eine Nötigung. Ebenso, wenn der Vordermann grundlos scharf abbremst und so den Hintermann ebenfalls zu einer scharfen Bremsung zwingt (BGH DAR 1995 , S. 296; OLG Stuttgart, DAR 1995, S. 261). Das gleiche gilt natürlich erst recht für denjenigen, der die Spur wechselt und gleichzeitig grundlos abbremst.

Zitat:

Nur ist dieses Urteil nicht unter der oben genannten Site auffindbar.

Ich finde es

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

Das Problem liegt IMHO darin, dass die Meisten unter Lichthupe "Platz da, jetzt komm ich" verstehen.

Dies gilt nur, wenn der Vordermann keine realistische Möglichkeit hat, die Spur nach rechts zu wechseln. Solche Exemplare gibts auch, die meinen, den Vordermann durch die Lichthupe in nicht vorhandene Lücken treiben zu können (gerade, wenn sie noch sehr weit weg sind).

Aber bei vorhandenem (ausreichendem) Sicherheitsabstand und Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes von Seite des Vorausfahrenden halte ich die Lichthupe als Ankündigung der Überholabsicht für absolut legitim.

Man könnte es natürlich auch als Hinweis auf der Rechtsfahrgebot verstehen (Oberlehrer :D), aber diese Interpretation finde ich ziemlich an den Haaren herbeigezogen...

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