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Fragen zu Bußgeldbescheid wg. Videowagen auf Autobahn

Hallo,

ein Bekannter von mir wurde im Dezember von einem Videowagen auf der Autobahn angehalten. Man sagte ihm, er wurde gefilmt wie er die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat und auch verbotener Weise rechts überholt habe. Seine Personalien wurden aufgenommen und ihm wurde gesagt, dass er in den nächsten Wochen Post bekommen wird.

Gestern nun hat er einen Bußgeldbescheid erhalten. Alle Daten wie Ort, Zeit, Personalien sind korrekt. Abzüglich Toleranz ist er 47 km/h zu schnell gewesen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 125 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet. Rechtskräftig wird der Bescheid, wenn er keinen Einspruch einlegt.

Folgendes ist ihm nun unklar:

Das rechts überholen wird überhaupt nicht erwähnt. Kommt darüber noch ein extra Bescheid oder wird das gesamte Vergehen immer in einem Bescheid abgewickelt? Wenn alles in einem Bescheid kommt, wäre demnach das rechts überholen hinfällig?

Im Bescheid steht auch nichts von Punkten. Kommen die erst später?

Normalerweise kenne ich es so, dass gleich im Bußgeldbescheid die Punkte mit aufgeführt sind? Bei +47 gibt es doch definitiv Punkte,

die werden doch nicht durch das Fahrverbot hinfällig?!

Danke und Gruß

DVE

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DVE

 

Das rechts überholen wird überhaupt nicht erwähnt. Kommt darüber noch ein extra Bescheid oder wird das gesamte Vergehen immer in einem Bescheid abgewickelt? Wenn alles in einem Bescheid kommt, wäre demnach das rechts überholen hinfällig?

In diesem Fall ist rechts Überholen das "billigere" Vergehen, die Polizei stellt immer das teuerste in Rechnung, also die Geschwindigkeitsübertretung. Könnte sein das Dein Kumpel damit aus dem Schneider ist, denn man wird i.d.R. nur einmal zur Kasse gebeten (und erspart sich dadurch 50€ plus 3 Treuepunkte).

 

Zitat:

Im Bescheid steht auch nichts von Punkten. Kommen die erst später?

Normalerweise kenne ich es so, dass gleich im Bußgeldbescheid die Punkte mit aufgeführt sind? Bei +47 gibt es doch definitiv Punkte,

die werden doch nicht durch das Fahrverbot hinfällig?!

In keinem meiner (zahlreichen) Bußgeldbescheide stand jemals die Anzahl der Punkte drin, da heißt es suchen im Bußgeldkatalog (für seine Aktion kriegt er 3 Points). Und die Flensburger verzichten garantiert nicht auf ihr täglich Brot nur weil er ein Fahrverbot bekommt, das gibt es gratis mit dazu. ;)

Wäre ja noch schöner, ich such mir denn mal aus ob ich Punkte will oder lieber Bus fahre...

Gruß,

Andre

 

P.S.: Wichtig, dieser Beitrag beinhaltet meine private Meinung und ist keine Rechtsberatung!!

Könnte durchaus sein, dass sie die beiden Delikte getrennt haben,obwohl es unlogisch ist.

Ich würde ganz schnell den einen Bescheid bezahlen und hoffen das nichts mehr kommt.

Vll hat er "Glück" Wobei er für rechts überholen trotzdem ordentlich eins auf die Nase verdient hat!!

Da kennt einer ganz schöne Verkehrsrowdys. ;)

Danke erstmal für die Antworten.

Das mit den Punkten und deren Eintragung wird wohl noch automatisch erfolgen, auch wenn sie jetzt noch nicht auf dem Bescheid stehen.

Da habt ihr mit Sicherheit Recht.

In einem Bescheid an mich selbst (schon 3 Jahre her) waren die Punkte gleich mit aufgeführt (siehe Foto rote Linie). Möglicherweise hängt das von der ausstellenden Bussgeldstelle ab.

Gruß DVE

Hab bisher nur einen Bescheid bekommen (Überholverstoß :() und da war der Punkt auch gleich mit erwähnt. Könnte mir aber vorstellen, dass das von Behörde zu Behörde verschieden ist.

am 27. Januar 2008 um 1:09

Die Punkte im Verkehrszentralregister gehören nicht zum Bußgeldverfahren. Daher werden in Urteilen von Gerichten in Owi-Sachen nur das Bußgeld und das Fahrverbot festgesetzt, nie aber die Punkte. Bußgeld und Fahrverbot sind Sanktionen im Bußgeldverfahren, die Punkte dagegen etwas verwaltungsrechtliches, was mit dem Bußgeldverfahren rechtlich an sich nichts zu tun hat.

 

Insofern kann es durchaus sein, dass einige Bußgeldbehörden auf die Mitteilung der Punkte verzichten, in den Bußgeldbescheid gehören sie eigentlich ja nicht hinein. In den Bescheiden, die ich bisher bekommen habe:mad:, standen sie aber drin - oder die Mitteilung, dass es für den betreffenden Verstoß keine Punkte gibt.

 

Hinsichtlich des fehlenden Rechtsüberholverstoßes ist die Sache kompliziert. Es gibt folgende Möglichkeiten:

 

1. Die Bußgeldbehörde meint, die Geschwindigkeitsüberschreitung ist teuer genug und hat kulanbterweise (oder aus reiner Unwissenheit) darauf verzichtet.

 

2. Die Bußgeldbehörde verschickt noch einen weiteren Bescheid. Das wäre dann aber problematisch, da grundsätzlich eine Tat (im prozessualen Sinn) auch in einem Verfahren abgehandelt werden muß: Immer dann, wenn es sich um einen  einheitlichen Lebenssachverhalt handelt. Was ein einheitlicher Lebenssachverhalt ist, sehen die Gerichte allerdings recht unterschiedlich.

 

M.E. könnte es sich im hier geschilderten Fall aber schon um einen einheitlichen Lebenssachverhalt handeln. Beide Verstöße wurden von einem Videowagen aufgenommen, also in kurzem zeitlichen Abstand auf derselben Fahrt begangen (Aber wie gesagt, die Gerichte sehen das recht unterschiedlich!). Wenn dann ein zweiter Beschid kommt, kann man den "billigeren" akzeptieren und gegen den "teureren" Einspruch einlegen. Das Gericht muß das Verfahren dann wegen Doppelverfolgung (Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz) einstellen

 

Hier habe ich das schon mal ausführlicher erklärt:

www.motor-talk.de/.../...verkehrsdelikt-t1688756.html#post14763597?...

 

3. (hat die Behörde hier nicht gemacht, wäre aber wohl am richtigsten gewesen) Alle Verstöße werden in einem Bescheid abgehandelt, jeweils mit eigenständigen Bußgeldern (und nachfolgend auch Punkten). Das wäre dann auch keine Doppelverfolgung.

am 27. Januar 2008 um 11:09

Variante 4: Die Polizisten haben den Rechtsüberholer nicht angezeigt, sondern nur die Geschwindigkeitsanzeige weitergeleitet, ungeachtet dessen wie sie ihn vor Ort vielleicht erst mal nur mündlich wegen dem Überholen ebenfalls belehrt haben. Denn wenns Tateinheit war, bleibts trotzdem bei der Anzeige wegen der Geschwindigkeit, der mit angezeigte Rechtsüberholer würde lediglich mit aufgeführt, aber nicht geahndet werden.

Wenn die Polizisten selbst zum Schluss kamen, dass es ein Tateinheitlicher Verstoß war, geht sowas ab und an unter in der eigentlichen Anzeige. Wäre auch möglich, dass die Beweiskraft dürftig ist, weil das Video z.B. sie Situation nicht eindeutig zeigt oder weil es ein grenzwertiger Fall war, dann wirds (weil ggf. eh Tateinheit) gar nicht erwähnt in der Anzeige.

Zitat:

Original geschrieben von DVE

In einem Bescheid an mich selbst (schon 3 Jahre her) waren die Punkte gleich mit aufgeführt (siehe Foto rote Linie). Möglicherweise hängt das von der ausstellenden Bussgeldstelle ab.

Gruß DVE

Komisch - wieso 3 Punkte dafür ?? 1 Punkt wäre korrekt ..... oder hattest Du schon was in den 2 Jahren ?

Hi,

nein, war nicht vorbelastet.

Übrigens hat er bei der Behörde wegen der Punkte nachgefragt. Die sagten, er bekommt 3 Stück automatisch gutgeschrieben ;). Ansonsten kommt von dort nichts mehr. Damit ist das rechts überholen sozusagen auf der Strecke geblieben :D.

Gruß DVE

Komisch dass solche Fragen so oft für einen 'Bekannten' gestellt werden. :D

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter

Komisch dass solche Fragen so oft für einen 'Bekannten' gestellt werden. :D

Ja, ist schon traurig, wenn "Bekannte" nicht selbst schreiben können, sondern einen Stellvertreter brauchen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter

Komisch dass solche Fragen so oft für einen 'Bekannten' gestellt werden. :D

Ja, ist schon traurig, wenn "Bekannte" nicht selbst schreiben können, sondern einen Stellvertreter brauchen ;)

Mein Bekannter kann schon schreiben, hat aber nichts mit Internet und so am Hut - soll's geben. Im Übrigen hätte ich kein Problem damit, zu schreiben das ich es selbst war, wenn es so gewesen wäre. Warum sollte ich irgendetwas/irgendjemanden erfinden?

Gruß DVE

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