ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282

Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 21:54

Hallo liebes Forum,

ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage.

Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ?

Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen :).

Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht :)

 

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße,

T-Flash.

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2015 um 21:59

Ja, damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Allerdings gilt dann natürlich die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Alles gut, solange nichts passiert, aber wenn etwas passiert und du liegst drüber, dann gilt eine erhöhte Gefährdungshaftung.

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten
am 24. Februar 2015 um 21:59

Ja, damit ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Allerdings gilt dann natürlich die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Alles gut, solange nichts passiert, aber wenn etwas passiert und du liegst drüber, dann gilt eine erhöhte Gefährdungshaftung.

Hi,

das Schild hebt sämmtliche Streckenverbote auf. Danach kannst du zumindest auf einer BAB schon schnell fahren wie du willst bzw. was dein Wagen her gibt.

Es gibt jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h wenn du schneller fährst kann dir bei einem Unfall immer eine Teilschuld zugesprochen werden,selbst wenn dich jemand abschießt. Kommt in der Praxis auch durchaus vor.

Gruß Tobias

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 22:15

Hmm, verstehe. Aber falls jetzt angenommen ein Ziviles oder von außen erkennbares Fahrzeug der Polizei auf dich zusteuern sollte, würden die mich dann wegen erhöhter Geschwindigkeit anhalten in diesem Bereich solange noch keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ab diesem Schild kam ? Oder dürften die es nicht weil ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ?

Das ich eine Teilschuld haben würde und die Versicherung alle Zahlungen verweigern könnte wegen überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist mir aber durchaus bewusst.

Mir gehts in erster Linie um die Strafe ob ich da mit irgendwelchen Bußgeldern, Punkten oder sonstigen Strafen rechnen müsste, wenn ich zu schnell bin sagen wir mal 200 km/h und eine Polizei sollte dies sehen, wäre doch nichts zu machen nach einem 282er Schild oder ?..

Liebe Grüße,

am 24. Februar 2015 um 22:27

Solange du dabei niemanden (durch Dauerlichthupe bzw. drängeln) nötigst oder rechts überholst, ist alles in Ordnung.

200+ km/h ist für viele die übliche Reisegeschwindigkeit. Da wird die Polizei dir nichts machen.

Aber darauf achten, dass Winterreifen oft nur bis 180 km/h zugelassen sind!

Zitat:

@t-flash schrieb am 24. Februar 2015 um 23:15:45 Uhr:

... würden die mich dann wegen erhöhter Geschwindigkeit anhalten in diesem Bereich solange noch keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung ab diesem Schild kam? Oder dürften die es nicht weil ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?

Hast du einen Fühereschein? (hoffentlich (noch) nicht).

Ab dem Zeichen sind alle Streckenverbote aufgehoben und du darfst so schnell wie du willst (Autobahn, bzw mehrspurige bzw. baulich getrennte Straße), bzw 100 (Außerorts) oder 50 (Innerorts).

Gruß Metalhead

@ TE, was ist passiert ? Du fragst doch nicht umsonst !:)

Falls ein ziviles oder sonstiges Polizeifahrzeug auf der von dir befahrenen BAB gleichzeitig unterwegs ist, sollte in jedem Fall auch der Sicherheitsabstand stimmen. Nur so als Tipp. Meiner Beobachtung nach eine Regel, deren Mißachtung Konsequenzen nach sich zieht, die vielen offenbar unbekannt ist.

Ein Fahrverbot wegen zu dichten Auffahrens ist sicher oft eher fällig als zu schnelles Fahren.

Vorgeschrieben ist der halbe Tachowert in Metern, d. h. bei 200 km/h sind 100 Meter Abstand erforderlich. Bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts sind schon 240 € und 1 Monat Fahrverbot fällig.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. Februar 2015 um 07:56:02 Uhr:

@ TE, was ist passiert ? Du fragst doch nicht umsonst !:)

Wir wollen mal nicht hoffen, dass der gute das gleich in die Tat umgesetzt hat und ihm etwas zugestoßen ist. Man hätte vielleicht noch mehr betonen müssen, dass er nicht nur andere nicht gefährden darf, sondern sich selbst ebenfalls.

Zitat:

@debiler schrieb am 25. Februar 2015 um 10:20:04 Uhr:

Man hätte vielleicht noch mehr betonen müssen, dass er nicht nur andere nicht gefährden darf, sondern sich selbst ebenfalls.

Da fragt man sich, wie man das nachweisen möchte ?

Ausserdem ist es in meinen Augen keine Straftat, wenn man nur sich selbst gefährdet.

Hä? Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.

Allerdings wäre es interessant herauszufinden, ob das tatsächlich so ist. Ich denke schon, dass auch eine Selbstgefährdung strafbar sein kann, weil damit auch fast immer ein Schaden für die Allgemeinheit einhergeht, wenn es zum Unfall kommt.

EDIT: Ich meinte mit meinem Satz eigentlich nur, dass er nicht schneller fahren darf, als er gemäß seinen fahrerischen Fähigkeiten auch kann.

Mein Lieblingsverkehrsschild. :D

Bis zum Schild ganz brav, ab dem Schild umgehend pedal to the metal.

Andy

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. Februar 2015 um 11:46:23 Uhr:

[...] Bis zum Schild ganz brav, ab dem Schild umgehend pedal to the metal. [...]

Viele halten es aber bis dahin nicht aus. Es gehört schon viel Disziplin dazu, um z.B. bis hier nur 60 zu fahren: A111, Berlin Stadtgrenze Und genau die, die es nicht aushalten können, verhindern etwas weiter vorn ein "pedal to the metal"!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab Verkehrsschild 282