Geschwindigkeiten über 230 km/h
Hallo liebe Gemeinde,
wo fahrt Ihr denn Geschwindigkeiten über 230 km/h bzw. 250 km?
Also ich habe in den seltensten Fällen erlebt, das dies überhaupt möglich ist.
Fahre ich 250 Km/h, lege ich in einer Minute 4,16 km zurück.
Das heißt in 15 Sekunden 1,04 km. Also muss vor mir mindestens 1 km freie Bahn sein um die Strecke bei der Geschwindigkeit zurück zu legen. Meistens ist es so, das Einer mit 120 auf der rechte Spur, plötzlich nach links ausschert zum Überholen.
Dann steige ich auf die Eisen, weil ich mit mehr als 100 km/h schneller bin als mein Vordermann und beschleunige wieder für 10 – 15 Sekunden und das Spiel wiederholt sich aufs Neue. Das ist doch eine reine Materialschlacht zwischen Bremsenverschleiß, Reifenverschleiß und Kraftstoffvernichtung.
Bitte antwortet nicht darauf mit der Frage warum der Idiot sich dann einen 535d kauft.
Aber wenn ich 800 km zu fahren habe wurde mich dieser Fahrstil verrückt machen.
Gruß BMW525d-Driver
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Genau dieses Verhalten meine ich....Deine Frage wer abbremsen muss, wird doch von der Stvo genau beantwortet: Das schnellere Fahrzeug auf der linken Spur hat Vorfahrt. Das Fazit daraus: Wer sich rechts einem LKW oder einem langsameren Fahrzeug nähert und durch ausscheren ein schnelleres Fahrzeug auf der linken Spur zum Bremsen zwingen würde muss halt selber bremsen.
90% der deutschen Autofahrer sind ja auch in dem Glauben, dass man für die "auf-die-BAB-Auffahrenden" Platz machen muss!!! Das war nur in der DDR Gesetz (da mag es ja evtl auch Sinn gemacht haben 😉)
Hallo @Nille72,
danke für deine Hinweise zu diesem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Fazit: Schnell fahren wenn es geht aber nicht über Andere ärgern und bei dichterem Verkehr halt etwas langsamer fahren ist die beste Variante um entspannt anzukommen.
Hört sich jetzt oberschlau an, mir gelingt es auch nicht immer mich so zu verhalten 😁
So versuche ich es auch zu halten. Mithin ist es so, dass ich ob solcher Flachbürsten, die nicht einsehen wollen, dass sie gerade beinahe schuldhaft einen schweren Verkehrsunfall verusacht haben, schier am Verzweifeln bin. Aber du hast recht. Nicht aufregen. Besser für den Blutdruck 🙂
Zitat:
Im Prinzip nichts....da die meisten Linksschleicher eh nicht mitbekommen, ...
Ich bin zutiefst erschüttert. Das trifft mich bis ins Mark ! Aber ich habe es fast befürchtet. Und es gibt nichts, was man tun könnte ?
Zitat:
Soweit ich weiß ist die Lichthupe erlaubt um auf seine Überholwunsch hinzuweisen. Wenn Du allerdings zu dicht auffährst und dann auch noch die Lichthupe nutzt, bist Du auf jeden Fall wg. Nötigung am A...h.
Ok.
Zitat:
Der große Fehler liegt in meinen Augen auch schon in der Fahrschule. Die ein-zwei Stunden auf der AB sind echt zu wenig. Es fehlt auch meiner Meinung nach einfach die Verdeutlichung der Tatsache, das beim Ausscheren den schnelleren Wagen nicht behindern darf und das linke Spur Vorrang vor der rechten hat. Viele Leute denken scheinbar, das Sie beim Einschalten des linken Blinkers auch grundsätzlich die Berechtigung erwerben ohne Blick nach hinten und ohne Einschätzung der Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs auf die linke Spur zu wechseln. Ich finde, das hier eindeutig zu wenig geschult wird.
Bei der Ursachenforschung ist mir auch die Fahrschule in den Sinn gekommmen und ich gehe mit dir diesbzgl. d'accord. Anstatt Stunden um Stunden im Vergleich zur Autobahn "harmlosen" Stadtverkehr zu verbringen, sollte man dem Schwerpunkt Autobahn mehr Aufmerksamkeit entgegenbringen. Hier gibt es eindeutig Defizite.
Hi @obskur,
Zitat:
Tausche übrigens in 6 Wochen meinen Passat 35i 1,8L gegen einen A6 3,0L.Wahrscheinlich fahre ich dann auch sinnbefreit mit Blinker links und Nebelscheinwerfern mit 260.
Ich gehe indes davon aus, dass du spätestens in 6 Wochen weisst, worüber hier geredet wird.
Dies zur belehrenden Kenntnisnahme,
Fox
Zitat:
Original geschrieben von dentomania
90% der deutschen Autofahrer sind ja auch in dem Glauben, dass man für die "auf-die-BAB-Auffahrenden" Platz machen muss!!! Das war nur in der DDR Gesetz (da mag es ja evtl auch Sinn gemacht haben 😉)
Stimmt voll und ganz! In der DDR gab es häufig ja keinen Beschleunigungsstreifen und auch keine Standspur um weiterzufahren. Wenn man mal versucht hast, sich mit einem Wartburg oder Trabbi aus dem Stand in den fliessenden Ab-Verkehr einzuordnen kennt man auch den Sinn des Gesetzes.
Laut Stvo darf man nicht mal bremsen um einem Auffahrenden das Einscheren zu ermöglichen.
Ich versuche aber auch, wenn es keinen behindert, die Spur zu wechseln um Anderen das Einscheren zu ermöglichen.
Speziell bei kurzen Beschleunigungsstreifen auf Bundesstraßen ist es häufig ziemlich eng, da ärgert es mich schon wenn jemand mit einem Spurwechsel eine Vollbremsung des Auffahrenden vermeiden könnte und wissentlich rechts bleibt oder auf einer einspurigen Strecke die Lücke zum Vordermann zuzieht um einem anderen Wagen das Auffahren zu verwehren.
Hallo @525DTA,
Zitat:
Original geschrieben von BMW 525DTA
Plötzlich zieht ein netter Herr in seinem Familien-Van auf die kinke spur und blockiert uns längere Zeit. Nach etwas längerem warten ist mein Bekannter dann ein wenig dichter drauf gefahren
Das war keine gute Idee von deinem Bekannten. Aber das ist ja gerade der Kern der Misere. Wie kann man die Leute darauf hinweisen, dass sie gerade gegen die StVO verstossen ? Man darf folgendes _nicht_ tun, um darauf hinzuweisen:
a) nicht dichter auffahren
b) kein Lichtsignal geben
c) nicht rechts überholen
Was also tun ?
Gruesse,
Fox
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Das habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden...
Seit der neuen "Dränglervorschrift", die da heißt: Drängeln = 250 Euro +
4 Punkte in Flensburg + 3 Monate Fahrverbot, sollte man lieber gleich
rechts überholen, denn da lautet die Vorschrift: Rechts überholen = 50
Euro und 3 Punkte. D.h. 200 Euro + 1 Punkt gespart!
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt, denn die Vorschrift dafür
ist: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 Euro
und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, sehr
schnell vorangekommen - und noch 200 Euro + 2 Punkte gespart!
Aber: Es geht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht
und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung
solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO
?!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und -
KEINE - Punkte!
na ob das alles so stimmt? ich glaubs nich... 😉
Dazu folgendes...
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 38 ( 1 ) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
" Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
( 2 ) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
( 3 ) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits - oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter und langer Ladung zu warnen.
Gefährdung des Straßenverkehrs
§315 c
Wer im Straßenverkehr Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollte sich jemand also künftig über Schleicher auf der Autobahn ärgern, so ist das zwar verständlich, zumal Schleichen auf der Linksspur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird (leider viel zu selten). Aber dem wohl eher scherzhaft gemeinten Rat Folge zu leisten würde unter Umständen mit der Begehung der Straftat der Straßenverkehrsgefährdung einhergehen und läge damit weder im eigenen noch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer.
Genauer...
- Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt ohne Gefährdung
StVO § 5 Abs. 1; § 49 Abs. 1 Nr. 5 } 50 €
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung (hier kommt es auf den Einzelfall an, der zu prüfen ist)
StVO § 5 Abs. 3a; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 } 125 €
1 Monat Fahrverbot
Aber...jetzt kommt es..
- Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet
StVO § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3; § 49 Abs. 3 Nr. 3 } 20 €
Ist schon unglaublich....
Zitat:
Original geschrieben von BMW 525DTA
Das habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden...
...na ob das alles so stimmt? ich glaubs nich... 😉
Die einzelnen Strafen kann man ja in den Bussgeldkatalogen nachlesen. Also insofern sollte es stimmen. Allerdings dürften die dann kumulativ sein. Man spart also nix mit zunehmeden Verstössen, sondern löhnt zusätzlich.
Zitat:
Original geschrieben von uwefis
Die einzelnen Strafen kann man ja in den Bussgeldkatalogen nachlesen. Also insofern sollte es stimmen. Allerdings dürften die dann kumulativ sein. Man spart also nix mit zunehmeden Verstössen, sondern löhnt zusätzlich.
Wenn man das Blaulicht nur benutzt um die Bahn frei zu blitzen und dabei nicht rechts überholt oder drängelt, sollte das kein Problem sein. 😎
Das mit dem Blaulicht ist an sich eine gute Idee. Haben wir im Freundeskreis auch schon mal diskutiert. ;-)
Problematisch wirds allerdings, wenn einem dann Amtsanmaßung angehängt wird und das ist dann definitiv keine Ordnungswidrigkeit mehr, die mit 20€ erledigt ist.
Ist halt die Frage, ob es schon als Amtsanmaßung gilt, wenn man nur kurz das Blaulicht aufs Dach stellt um einen Schleicher zum rechtsfahren zu bewegen.
Hallo,
... gebt doch einfach mal bei google BLAULICHT MARTINSHORN AMTSANMASSUNG ein und ihr werdet sehen, es wird total lustig !!! 😁
Kann mich da nur einigen Postern aus dem Netz anschliessen und schreiben : am besten wir lassen alles und versuchen einigermassen vernünftig zu fahren !!! 😉
Möchte kein Spielverderber sein - fahre selber recht flott - aber möchte eben mein Nullkonto in FL behalten ! 😛
Gruss Micha
man muss es ja nich aufs dach stellen, sondern einfach nur vorne aufs amaturenbrett stellen...! so wie die modernen zivilstreifen das haben!
als dieser typ vor uns her gefahrn is und uns auch noch gefilmt hat hab ich ernsthaft darüber nachgedacht... ich glaube erst dann hätte er gemerkt was er da macht...!!!
( hab aber auch nur darüber nachgedacht und werde es sicherlich nich aus probieren)
gruß
habt ihr schon mal gemerkt was für eine erstaunliche wirkung ein handelsübliches (starkes) Blitzgerät (für eine spiegelreflexkamera) hat, wenn es "versehentlich" vom beifahrer beim hantieren mit der Kamera im auto ausgelöst wird?? besonders wenn der vordermann gerade links "blokiert"??
,-)
Moin,
soviel ich von einem benachbarten Richter weiß, darf man sehr wohl Lichtzeichen (Lichthupe bzw. Blinker) geben um den Vordermann zu zeigen, dass man überholen will. Dies darf nur nicht ausarten und man darf auf keinen Fall zu dicht auffahren.
Auch für die LKW möchte ich eine Lanze brechen. Ich fahre ca. 60.000 km/Jahr und die meisten haarigen Situationen bescheren mir eigentlich die PKW-Fahrer und nicht die LKW-Fahrer.
Typisches Beispiel: PKW Von der Autobahnauffahrt direkt auf die linke Spur um einen LKW zu überholen.
Oder die Fahrer, die seit einigen Kilometern hinter einem LKW herzockeln und plötzlich die Idee haben zu überholen. Natürlich ohne vorher in den Rückspiegel zu schauen.
Und wie auch schon vorher geschrieben hat der Überholende auf der linken Spur Vorfahrt (!) und nicht derjenige der auf der rechten Spur seinen Blinker zum Überholen ansetzt.
Ach, und das nicht unbedingt nur bei hohen Geschwindigkeiten etwas passiert sieht man im angehängten Bild.
Das ist mir vorgestern in der Ortschaft passiert.
Gruß
Stefan
Ui, in der Ortschaft?...
Das Problem mit den LKWs bei Unfällen ist nicht, dass die LKW-Fahrer schlechter fahren, sondern, dass die Ausmasse eines Unfalls viel gravierender sind, wenn ein LKW beteiligt ist. Da gibt es sehr oft Tote.
Für PKWs sind LKWs fahrende Bomben.