Gerade Unfall gehabt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So Leute, nun hat es mich auch erwischt. Hatte gerade einen unverschuldeten Unfall mit meinem Golf. War auf einer Vorfahrtsstraße und mir hat einer die Vorfahrt genommen.

Stoßstange ist aus der Verankerung gesprungen, ebenfalls zerkrazt und der Xenonscheinwerfer wackelt. Ebenfalls ist der der Bereich am Nummernschild eingedellt.

Polizei war vor Ort und hat gegen den Unfallverursacher eine Anzeige wegen Vorfahrtsverletzung gestellt.

Habe die Versicherung des Verursachers angerufen, mir eine Schadensmeldung geben lassen und werde dann morgen zur Werkstatt fahren.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Was kostet mich der Spaß etwa?

LG vom Chris

104 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


Also kann man sich den gutachter selber aussuchen

Ja.

Z.B. hier nachzulesen:
http://www.kfz-sv-zimper.de/service.html

"
Warum Sie immer ein Gutachten vom unabhängigen Gutachter einholen sollten:
Weil es Ihr gutes Recht ist, die unabhängige Beweissicherung Ihres Haftpflichtschaden durch den Gutachter Ihrer Wahl durchführen zu lassen!
Der von Ihnen bestimmte Gutachter stellt bereits im Vorfeld der Reparatur verbindlich fest, ob evtl. ein Totalschaden eingetreten ist?
Er ermittelt in jeder Hinsicht unparteiisch und umfassend den Reparaturschaden, den Nutzungsausfall, die tatsächliche Wertminderung sowie den tatsächlichen Wiederbeschaffungs- und/oder Restwert für Ihr Fahrzeug?
Warum sollte niemals ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung beauftragt werden?
Wenn die Versicherung selbst die Höhe des Schadens bestimmen kann, wird die Entschädigung wohl in jedem Fall so gering wie möglich und nicht so hoch wie erforderlich ausfallen.

"

Danke...mehr wollte ich nicht wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Jetzt taucht der Schwätzer "Fotofilter" schon wieder auf und verbreitet weiterhin blanken Unsinn.

Schuster, bleib bei deinem Leisten! Was immer das bei dir sein mag, es hat definitiv nichts mit Schadens-/Versicherungsrecht zu tun. Nicht im Entfernesten!

Ich habe mal auf den Knopf geklickt da Du mehrfach beleidigend wirst. Wenn Du eine andere Meinung hast und nichts anderes stellen Deine Aussagen dar, dann mache das deutlich kenntlich und unterlasse es andere Personen massiv zu beleidigen.

Was unser kleines (Foto-)Licht noch mehr schockieren wird:

Die Begutachtung des eigenen beschädigten Wagens durch einen Gutachter der Gegenversicherung kann sogar untersagt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Ich habe mal auf den Knopf geklickt da Du mehrfach beleidigend wirst. Wenn Du eine andere Meinung hast und nichts anderes stellen Deine Aussagen dar, dann mache das deutlich kenntlich und unterlasse es andere Personen massiv zu beleidigen.

Es handelt sich hier nicht um Beleidigungen, sondern um Tatsachenfeststellungen, Herr Münchhausen! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Es handelt sich hier nicht um Beleidigungen, sondern um Tatsachenfeststellungen, Herr Münchhausen! 😉

Wie ich sagte, es soll sich ein Moderator um Deine komische Art kümmern.

Ich denke mal, dass man sich hier um dich kümmern sollte, weil Du derart viel Unsinn verbreitest. Man muss dir inzwischen schon Absicht unterstellen. Wie ich oben schon zutreffend sagte "dummdreist".

Du stehst hier GANZ ALLEINE auf der anderen Seite, aber auch das wird dir noch nicht aufgefallen sein.

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


Also kann man sich den Gutachter immer selber aussuchen und Fotofilter hat keine Ahnung oder wie ist das jetzt ??????

Natürlich kann man sich den Gutachter selber aussuchen. Nur kann der Versicherer verweigern diesen zu bezahlen da er der Meinung ist das eine VW Werkstatt den Schaden auch angemessen hätte Schätzen können. Es scheint das einige Personen der Meinung sind das man Kosten anderer einfach so mir nichts Dir nichts ausgeben kann. Dann gibt es evtl. lange Nasen weil der Versicherer sagt " nö das zahlen wir nicht, weil den Schaden auch die Werkstatt schätzen können" Folgt man dem OP handelt sich es nur um einen kleinen Schaden und den kann der Meister in der Werkstatt ohne Probleme bestimmen! Das ganze nennt sich Schadensminderungspflicht.

Zitat:

Die Schadensminderungspflicht (richtiger: Schadensminderungsobliegenheit) bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Hallo,
 
bleibt bitte sachlich beim Thema.
 
Und bitte nachvollziehbare und fundierte Beiträge. Danke!
 
Grüße
Chris

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Ich denke mal, dass man sich hier um dich kümmern sollte, weil Du derart viel Unsinn verbreitest. Man muss dir inzwischen schon Absicht unterstellen. Wie ich oben schon zutreffend sagte "dummdreist".

Du stehst hier GANZ ALLEINE auf der anderen Seite, aber auch das wird dir noch nicht aufgefallen sein.

Es mag durchaus differenzierte Ansichten zum Thema geben, aber das gibt DIR noch lange nicht das Recht derart ausfallend zu werden.

Unfallberichte sind überflüssig !

Tach,

ohne den Fred gelesen zu haben > ich halte diese Threads für vollkommen überflüssig < rege ich vor dem Hintergrund, das diese Themen fast immer mit einem "closed" enden, die Moderatoren an ernsthaft darüber nachzudenken diese Threads künftig im Ansatz zu schließen. Neben unsinnigen Posts kommen fragwürde Beiträge mit "Rechtsberatungscharakter". Die fast immer gestellte Frage zu Bildern der gecrashten Fahrzeuge ist Voyeurismus in Reinkultur.

ist aber nur "meine Meinung"

Tschau
Vadder

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Es mag durchaus differenzierte Ansichten zum Thema geben, aber das gibt DIR noch lange nicht das Recht derart ausfallend zu werden.

NEIN! eben nicht...

es gibt eine eindeutige meinung...

und es gibt eine absolut hirnverbrannte fotofilter'sche meinung...

und ja, dein verhalten kann man nur "dummdreist" nennen...
sei etwas einsichtiger oder halt die klappe

letzteres wäre mir aber lieber... also um himmelswillen: bitte hör auf dich in diese sache reinzusteigern... das wird nur schlimmer für dich...
und verschone bitte die armen user hier mit deinem dummen geschwätz...

DANKE

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


NEIN! eben nicht...
es gibt eine eindeutige meinung...
und es gibt eine absolut hirnverbrannte fotofilter'sche meinung...

und ja, dein verhalten kann man nur "dummdreist" nennen...
sei etwas einsichtiger oder halt die klappe

Das heißt also, wenn ich nicht Deiner Meinung folge, habe ich das Maul zu halten? Du kannst Deine subjektive Meinung nicht mal mit Fakten belegen, sondern schlägst wie Dein Vorgänger in die gleiche Kerbe und bestimmst das Deine Auffassung von Recht als gegeben hinzunehmen ist? Dazu werden dann Maßnahmen wie Beleidigungen benutzt um zu untermauern das DU und NUR Du Recht hast, egal ob diese Einstellung richtig ist oder nicht?

Wer am lautesten brüllen kann ist im Recht und fertig. Schön ich mache mir mal ein Bier auf, auf solche Menschen kann ich gerne verzichten, zumal sachlich Deine Einstellung leider falsch ist, wie man auch nachlesen kann....

Noch was ganz persönliches an Dich, wunder Dich nicht wenn Du im RL mal was zwischen die Augen bekommst, auch wenn das hier nur ein Forum ist, Deine Schreibe spiegelt sehr viel von Deiner aggressiven Art wieder.

Im übrigen haben Deine Ausführungen nichts, aber auch gar nichts mit der aktuellen Rechtsprechung in Sachen Versicherungsrecht zu tun. Aber wie ich schon sagte, dazu kann man sich gerade im Internet massiv belesen.

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Natürlich kann man sich den Gutachter selber aussuchen. Nur kann der Versicherer verweigern diesen zu bezahlen da er der Meinung ist das eine VW Werkstatt den Schaden auch angemessen hätte Schätzen können. Es scheint das einige Personen der Meinung sind das man Kosten anderer einfach so mir nichts Dir nichts ausgeben kann. Dann gibt es evtl. lange Nasen weil der Versicherer sagt " nö das zahlen wir nicht, weil den Schaden auch die Werkstatt schätzen können" Folgt man dem OP handelt sich es nur um einen kleinen Schaden und den kann der Meister in der Werkstatt ohne Probleme bestimmen! Das ganze nennt sich Schadensminderungspflicht.

 

mensch junge... nu halt aber mal endlich den mund und hör auf mit irgendwelchen juristischen begriffen rumzuwerfen und die anderen hier zu verunsichern

wie kann man einem laien eine schadensminderungspflicht vorwerfen, wenn er nicht abschätzen kann, ob der schaden groß oder klein ist...
das kann man keinem laien zumuten... wenn es sich nicht um offensichtliche bagatell-schäden handelt, so reicht kein kostenanschlag einer werkstatt aus und der geschädigte kann einen fachmann zu rate ziehen (hier: GUTACHTER und nicht WERKSTATT)...
der laie kann nicht allein anhand des schadensbildes erkennen, ob kleiner schaden oder großer schaden...

wieso kannst du das nicht dabei beruhen und dir eingestehen, dass du scheisse hier gelabert hast...

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Das heißt also, wenn ich nicht Deiner Meinung folge, habe ich das Maul zu halten? Du kannst Deine subjektive Meinung nicht mal mit Fakten belegen, sondern schlägst wie Dein Vorgänger in die gleiche Kerbe und bestimmst das Deine Auffassung von Recht als gegeben hinzunehmen ist? Dazu werden dann Maßnahmen wie Beleidigungen benutzt um zu untermauern das DU und NUR Du Recht hast, egal ob diese Einstellung richtig ist oder nicht?

Wer am lautesten brüllen kann ist im Recht und fertig. Schön ich mache mir mal ein Bier auf, auf solche Menschen kann ich gerne verzichten, zumal sachlich Deine Einstellung leider falsch ist, wie man auch nachlesen kann....

homeboy:

ich habe etwas behauptet... du bist nun an der reihe das gegenteil zu beweisen... wenn dir das geglückt ist, muss ich meine behauptungen untermauern... nicht vorher... wie sagt man so schön: iura novit curia

hoffen wir mal dass du dir mit dem bier nicht noch mehr zellen verbrennst

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