Gerade Unfall gehabt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So Leute, nun hat es mich auch erwischt. Hatte gerade einen unverschuldeten Unfall mit meinem Golf. War auf einer Vorfahrtsstraße und mir hat einer die Vorfahrt genommen.

Stoßstange ist aus der Verankerung gesprungen, ebenfalls zerkrazt und der Xenonscheinwerfer wackelt. Ebenfalls ist der der Bereich am Nummernschild eingedellt.

Polizei war vor Ort und hat gegen den Unfallverursacher eine Anzeige wegen Vorfahrtsverletzung gestellt.

Habe die Versicherung des Verursachers angerufen, mir eine Schadensmeldung geben lassen und werde dann morgen zur Werkstatt fahren.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Was kostet mich der Spaß etwa?

LG vom Chris

104 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Im übrigen haben Deine Ausführungen nichts, aber auch gar nichts mit der aktuellen Rechtsprechung in Sachen Versicherungsrecht zu tun. Aber wie ich schon sagte, dazu kann man sich gerade im Internet massiv belesen.

aha... na dann leg mal los... du versicherungsrechtsexperte...

mal ganz nebenbei... man muss kein versicherungsrechtsexperte sein, um zu wissen dass du null ahnung hast...

es reicht bereits aus, wenn man die schadensersatzrechtliche materie durchdrungen hat....

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


mensch junge... nu halt aber mal endlich den mund und hör auf mit irgendwelchen juristischen begriffen rumzuwerfen und die anderen hier zu verunsichern

Was heißt Junge? Sorry aber ich denke nicht das ich mir das von einem User wie Dir sagen lassen muss. Ich habe eine Tochter die 18 Jahre alt ist. Also nix mehr mit Junge. Das ist das was ich ganze Zeit von Dir und auch anderen vorder - den gegenüber nicht als kleines Kind zu sehen. Scheinbar gelingt Dir das nicht.

Wie ich Dir nun schon mehrfach sagte, es bestimmt der Versicherer ob Du einen Gutachter nehmen kannst oder eben nicht. Wenn Du einfach einen nimmst, dann kann es sein das Du diese Kosten selber tragen musst. Hier brachte ich die Schadensminderungspflicht an.

Wie auch schon besprochen, kann der Schaden des OP ohne Frage in der Werkstatt geschätzt werden, also ist ein Gutachter nicht von Nöten und der wird auch nicht bezahlt.

Also erzähle hier nicht Sachen das der OP das Recht hätte bei dem Schaden zu einem Gutachter zu laufen und den Schaden schätzen zu lassen, es kann gut sein das der Versicherer sich weigert diesen Gutachter zu zahlen! Ersetzt Du ihm dann diese Kosten? Aehnlich hat es sich mit dem Schmerzensgeld verhalten, das ist nun mal versuchter Betrug. Wolltest Du hier einen Leser zu Betrug anstiften oder was soll Dein massives Votum gegen die von mir vertretende Meinung?

Zitat:

Wie auch schon besprochen, kann der Schaden des OP ohne Frage in der Werkstatt geschätzt werden, also ist ein Gutachter nicht von Nöten und der wird auch nicht bezahlt.

schon verrückt, dass so ein gutachter studieren muss um ein gutachter zu werden...

naja wenn ne werkstatt in der lage ist, die aufgabe eines gutachters zu übernehmen, dann braucht die ja im grunde kein mensch mehr...

sag mal merkst du nicht, dass du dich so langsam lächerlich machst?

alles klar, ich gebe es auf... du hast recht! gerry und ich sind im unrecht... haben sicherlich einiges durcheinander gebracht...
bitte entschuldigen sie, der herr!
gibst du jetzt endlich mal ruhe??

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


bla bla

Fassen wir mal zusammen:

Deine Definition der Schadensminderungspflicht in diesem Zusammenhang:
Keinen Gutachter und keinen Anwalt (hast Du oben bereits geschrieben) hinzuziehen.

Der Geschädigte hat Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherung und zu diesen Rechten zählen (Außnahme Bagatellschaden - vorliegender Fall liegt weit darüber):
- Die professionelle Durchsetzung seiner Rechte durch einen Anwalt
- Die professionelle Feststellung des Schadens durch einen Gutachter seiner Wahl (eine Werkstatt ist kein Gutachter - erfüllt somit nicht diese Anforderung)

Die Schadensminderungspflicht soll dies verbieten? 😁

Speziell für dich (nach 10 Sek. mit Google gefunden - gelingt dir offensichtlich auch nicht):
"
Rechte des Geschädigten

Welche Rechte hat der geschädigte Autofahrer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KFZ?Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend DM/EURO.
5. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfalischadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.1993, Az.: VI ZR 181/92).
7. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfalizeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
8. Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vorund Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
9. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
"
Quelle: http://www.auto-arzt.de/aktuelles.html#Rechte

So, jetzt bist Du dran, wir warten... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


 

Wie ich Dir nun schon mehrfach sagte, es bestimmt der Versicherer ob Du einen Gutachter nehmen kannst oder eben nicht. Wenn Du einfach einen nimmst, dann kann es sein das Du diese Kosten selber tragen musst. Hier brachte ich die Schadensminderungspflicht an.

 

Wie alles was DU hier schreibst ist auch das TOTALE SCHEIßE!

Ich als Geschädigter kann mir meinen Gutachter selber aussuchen und den hat die Versicherung auch zu bezahlen, wie vieles andere auch!

Wenn Du Dich anscheinend bei deinem letzten unverschuldeten Unfall bescheißen lassen hast ist das dein Problem!

Gruß

Manuel

Habe selten jemanden im Forum gesehen, der sich so wehemend gegen geltendes Recht ausspricht und auch noch meint, er hätte Recht mit seiner Hypothese.

Fotofilter, was du schreibst ist völliger Unsinn.

Natürlich kann man sich jederzeit einen Gutachter seiner Wahl nehmen.

Ich Frage mich woher du dein Wissen nimmst?! Würde mir wünschen, dass du deine Thesen mit einer Quelle belegen könntest.

Aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass es immer wieder solche Stammtischtheorienverteidiger hier im Forum gibt.

LOL ... Brauchen die Kleinen nun schon den Gruppenzwang?

Manuel A4 TDI ist nun auch in die Gruppe der Fäkalien Ausdruck starken mit eingetreten.

Sollte mal einer der Jugendlichen aufwachen bin ich gerne bereit weiter über das Thema zu reden aber nicht mit Aussagen wie:

Zitat:

Wie alles was DU hier schreibst ist auch das TOTALE SCHEIßE!

Ich denke mal das die Gruppe der postpupertierenden Jünglinge sollte eine eignendes Forum aufmachen, Ziel sollte sein, wer am meisten Kraftausdrücke legen kann, die unsinnigsten Meinungen verbreiten und auch die längste und schnellste Potenzverlängerung besitzt.

In diesem Sinne wünsche ich den "Buben" noch viel Spaß am Thema.....

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Natürlich kann man sich jederzeit einen Gutachter seiner Wahl nehmen.

Aber natürlich kannst Du Dir einen Gutachter nehmen, jeden den Du möchtest. Wenn Du magst auch 20! Nur die Kosten für diese wird Dir keiner zahlen. Darum ging es. Erst lesen dann schreiben!

Deine Aktion erinnert mich an den Spruch:
"Was heißt hier ein Geisterfahrer!? Hunderte!!!" 😁

Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu meinen erdrückenden Argumenten bzw. der oben angegebenen Quelle. 🙂

Aber jetzt kommt genau das, was Leute deiner Art immer machen: Ablenken und heimlich zurückziehen.

Keine Sorge, die Forendatenbank ist unerbittlich. Wenn Du hier noch mal so eine Show abziehst, dann erfolgt promt ein Link zu diesem Thread. 😉

btw: Sei froh, dass deine 18-jährige Tochter nicht mitbekommt, was Du hier für eine erbärmliche Show abziehst.

Noch ein Versuch:
"
Sachverständigenkosten:

Allgemeines:
Die Kosten eines Sachverständigen sind ebenfalls Kosten, die vom Schädiger zu erstatten sind, da sie zu dem nach § 249 II 1 BGB erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zählen, wenn die Begutachtung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war. Als Geschädigter haben Sie gem. § 249 BGB die Darlegungslast für die Erforderlich,- und Zweckmäßigkeit. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen, gibt es ein paar grundsätzliche Punkte zu beachten, die Sie bares Geld kosten können:

Bei Bagatellschäden - Schaden bis ca. 800,00 € (bestätigt durch BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356, indem ein Schaden von 715,81 € nicht mehr als Bagtelschaden galt) – ist lediglich ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Fachwerkstatt einzuholen. Diese Kosten werden Ihnen ersetzt. Unterhalb der Bagatellgrenze werden Kosten für einen Sachverständigen nicht ersetzt, da davon auszugehen ist, dass eine Regulierung auch ohne Sachverständigengutachten möglich ist. Im Zweifel sollte vorher mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden, zumal z.B. bei einem Auffahrunfall nicht ersichtlich ist, ob Verformungen und Verstauchungen an unsichtbaren Teilen vorliegen.

Sie haben das Recht, sich den Sachverständigen selbst auszusuchen. Akzeptieren Sie niemals einen Gutachter der Versicherung. Auch die Gutachter, die Ihnen von Ihrer Kfz-Werkstatt empfohlen werden, sind mit „Vorsicht“ zu genießen. Hier kommt es vor, dass Gutachter empfohlen werden, die die höchste Prämie an die Werkstatt zahlen. Bestehen Sie daher auf Ihre freie Sachverständigenwahl. Diese steht Ihnen selbst dann zu, wenn die Versicherung des Schädigers bereits selbst einen Sachverständigen beauftragt hat.

Aufgaben des Sachverständigen ?
Der Sachverständige ist der Fachmann, wenn es um die genaue Höhe des Schadens geht und wird in seinem Gutachten sämtliche Fragen beantworten. Der Sachverständige ermittelt nicht nur den Schaden / Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden. Er ist auch der Fachmann, wenn es um die anderen Positionen geht, die Ihnen als Schadensersatz zustehen. Dies sind z.B. der Nutzungsausfall / die Reparaturdauer, die Bestimmung des merkantilen Minderwertes und eines eventuellen Restwertes bei einem Totalschaden.

Sonstiges:
Sobald Ihnen das Gutachten des Sachverständigen vorliegt haben Sie die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen oder aber ob Sie auf Basis des Gutachtens abrechen wollen. Sollten Sie sich für die zweite Alternative entscheiden, so müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass Ihnen die Mehrwertsteuer vom Erstattungsbetrag abgezogen wird, da Ihnen diesbezüglich kein Schaden entstanden ist. Ferner beachten Sie bitte diese Einschränkung. Sollten Sie das KFZ später reparieren lassen, so steht Ihnen der Mehrwertsteuerabzug zu. Doch auch hier ist wieder Vorsicht geboten. Sollte die Reparaturrechnung geringer als das Gutachten ausfallen, wird die Versicherung selbstverständlich nur die Kosten der Reparatur übernehmen. In einem solchen Fall muss vermieden werden, dass die Versicherung die Rechnung erhält, was Sie ohne Zweifel versuchen wird. Daher nur eine Reparaturbestätigung über die fachgerechte Instandsetzung der Versicherung übergeben.

Rechtsanwalt Lars Kasulke
webmaster@unfall-recht.de
"
Quelle: http://www.verkehrsrecht-in-hannover.de/pageID_1673046.html

Und? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


Aber natürlich kannst Du Dir einen Gutachter nehmen, jeden den Du möchtest. Wenn Du magst auch 20! Nur die Kosten für diese wird Dir keiner zahlen. Darum ging es. Erst lesen dann schreiben!

Bring doch für deine sehr weisen Behauptungen mal eine Quelle.

Explizit über den Gutachter, den die Versicherung nicht bezahlt.

Nur eine Einzige.

Danke.

@ fotofilter

Ich kann verstehen dass sich einige hier in der Wortwahl ein bisschen vergreifen, denn sie haben Recht und du hast Unrecht. Oben genannte Quelle belegt dass und genau so war es bei meinem unverschuldeten Unfall auch. Vor allem könntest du auch mal einsichtig sein und einen Fehler zugegebn

Nochmal für dich zusammengefasst:

Wenn es nicht für jedermann erkenntlich ein Bagatellschaden ist (z.B. kleine Beule, Kratzer) darfst du dir einen eigenen Gutachter und auch einen Anwalt nehmen und das wird von der Verischerung bezahlt. So ist es...

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Welche Rechte hat der geschädigte Autofahrer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.

interessant wäre hier noch zu wissen, was unter Bagatelleschaden fällt. Meine mal was von eine 750€ Grenze gelesen/gehört zu haben.

Anwalt geht immer 100%tig, wenn die gegnerische Versicherung auch keinen stress macht, kostet der Anwalt auch nicht viel.
Das Recht auf ein Gutachten stelle ich mal hinten an, da die Bagatellegrenze noch offen steht 😁

Grundsätzlich würde ich mir aber trotzdem immer vorab per email oder fax die "Genehmigung" für ein Gutachten der gegnerischen Versicherung holen, dann gibts auch später kein Stress, egal ob die ein Gutachten zusteht oder nicht. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Deine Aktion erinnert mich an den Spruch:
"Was heißt hier ein Geisterfahrer!? Hunderte!!!" 😁

Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu meinen erdrückenden Argumenten bzw. der oben angegebenen Quelle. 🙂

Aber jetzt kommt genau das, was Leute deiner Art immer machen: Ablenken und heimlich zurückziehen.

Keine Sorge, die Forendatenbank ist unerbittlich. Wenn Du hier noch mal so eine Show abziehst, dann erfolgt promt ein Link zu diesem Thread. 😉

btw: Sei froh, dass deine 18-jährige Tochter nicht mitbekommt, was Du hier für eine erbärmliche Show abziehst.

Du hast vergessen mich weiter zu beschimpfen! Da ich mit der Kleinen alleine bin habe ich sie schon früh vor Menschen wie Dich und co warnen können und glaube mir, sie sieht es wie ihr Vater es gibt in der Welt sehr viele, sehr sehr viele Spinner. Gerade im Internet treibt sich eine Unzahl von diesen rum.

Ich werde ihr auch diese Beiträge zur Verfügung stellen, als negativ Beispiel wie Personen vollkommen ausflippen können. Und sei Dir sicher, Googel ist noch besser als die DB des Forums. Das ihr Euch nicht schämt!

Aus einer Unterhaltung mit differenzierter Meinung eine Schlacht zu machen die zunehmend in die Fähkal Sprache abgleitet, was für ein widerlicher Haufen....

Zitat:

Original geschrieben von Fotofilter


.... was für ein widerlicher Haufen....

ich habe mir erlaubt das Boardteam zu verständigen, es reicht langsam.

Tschau
Vadder

Zitat:

Original geschrieben von rebel X


@ fotofilter

Ich kann verstehen dass sich einige hier in der Wortwahl ein bisschen vergreifen, denn sie haben Recht und du hast Unrecht. Oben genannte Quelle belegt dass und genau so war es bei meinem unverschuldeten Unfall auch. Vor allem könntest du auch mal einsichtig sein und einen Fehler zugegebn

Nochmal für dich zusammengefasst:

Wenn es nicht für jedermann erkenntlich ein Bagatellschaden ist (z.B. kleine Beule, Kratzer) darfst du dir einen eigenen Gutachter und auch einen Anwalt nehmen und das wird von der Verischerung bezahlt. So ist es...

Ich fasse mal zusammen: es ist das Recht eines geschädigten Sachen zu beraubten die nie passiert sind, Anstiftung zu einer Straftat! Hier war die Rede davon das man Schmerzensgeld einrechen kann.

Es ist das Recht eines Forum Teilnehmer einen Kontrahenten massiv zu beleidigen, kommt man mit dieser Masche nicht weiter beugt man gar das GG in dem man fordert das diese Person das Maul zu halten hat, weil man nicht mehr sachlich in der Lage ist überzeugende Beiträge zu erstellen um seine Position deutlich zu machen? Sprich der Autor fordert für seine Position jeweils sein Recht ein, ist aber weder in der Lage dieses überzeugend darzustellen noch argumentiv ein geltendes Recht darzustellen? Hilfe und das soll unsere Jugend lesen?

Im übrigen habe ich kein Problem einen Fehler einzusehen, nur kann man pauschal dieser Aussage eben nicht folgen weil es eben nicht immer so ist. Dazu ist der jeweilige Fall zu prüfen, hier ist kein Teilnehmer in der Lage diese Aufgabe zu übernehmen. Schon gar nicht eine der Personen die hier in die Fäkal Sprache abgeglitten sind. Und pauschal ist auch weiterhin die Aussage mit dem Gutachter falsch.

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