Generell Tempo 80 auf der Landstraße sinnvoll ?
Hier wird das Thema einmal wieder aufgegriffen.
Meine Meinung: Ich kann dem als Landstraßen-Vielfahrer etwas abgewinnen. Denn die Aussage "Der Club (ADAC) beobachte mit Sorge, dass manche Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Mindest- und Soll-Geschwindigkeit interpretieren ..." trift m.E. nach zu. Fahre mal 100 km/h, und Du wirst oft zum Verkehrshindernis. Wenn dann in Einmündungsbereichen das obligatorische, oft Blitzer-überwachte 70 km/h kommt, wird hektisch abgebremst und danach wieder Gas gegeben.
Wenn es schon auf Autobahnen gilt, daß man etwas langsamer nur unwesentlich mehr Zeit braucht, so kann ich das aus eigener Praxis für Landstraßen erst Recht bestätigen: Man sieht sich ganz schnell nach dem riskantesten Überholmanöver hinter dem nächsten Traktor oder Schulbus im Ort wieder 😉.
Wirklich gut und übersichtlich ausgebaute Landstraßen können ja mit 100 beschildert werden. Was meint Ihr ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Generell Tempo 80 auf der Landstraße sinnvoll ?
Nein.
Gruß Metalhead
352 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 11. September 2015 um 11:49:49 Uhr:
Bedeutet aber nur das man Gefahrenstellen entschärfen muss, mit einem Limit entschärft man aber nichts sondern zieht sich nur aus der Verantwortung und kann gegenüber dem Bürger nachweisen das man ja was tut.
Na dann greif mal zum Spaten und mache dem Kurvenradius größer 🙄
Zitat:
Aber sich an den Dümmsten, usw, zu orientieren bedeutet nur das man das allgemeine Niveau nach Unten zieht und dabei nichts gewinnt.
Ist ja jetzt schon so das (zu) Viele Schildergläubig sind da in ihrer Region vor jeder Kurve ein Limit steht welches zu 99% so niedrig ist das man selbst bei widrigen Umständen keine Probleme bekommt.
Ja, und den besonderen Dank dafür gebührt all jenen Autofahrern, denen wir diesen und so manch anderen juristischen Bärendienst zu verdanken haben.
Zitat:
Aber kommen Die dann in eine Region wo nicht vor jeder Kurve geschrieben steht wie Schnell man Sie fahren kann bekommen Sie Probleme.
Im weiteren Verlauf ggf. auch der Baulastträger, der seiner Verkehrssicherungspflicht u.U. nicht ausreichend nachgekommen ist.
Zitat:
Aber Wer ist nun Schuld wenn Einer bei 120 aus einer Kurve fliegt die nur 100 verträgt? Wenn dort 80 geständen wäre hätte das gar nichts geändert da der Typ wohl kaum Langsamer gefahren wäre.
Komische Frage, denn die Auslösesituation war eine Fragestellung zur Verkehrssicherungspflicht, somit sicher nicht, dass einer außerhalb der geltenden Zulässigkeiten, sondern innerhalb war.
Muss einem nicht gefallen und war vom Gesetzgeber auch nicht unbedingt so vorgesehen gewesen.
War nur einer, der dem Staat mal gezeigt hat, wo der Hammer hängt. Mal hier im Forum suchen, vielleicht wurde der hier auch erst auf diese Idee gebracht und damit los geschickt.
So manche Vorschläge hier lassen schon vermuten, dass nicht unbedingt darüber nachgedacht wurde, was passieren wird, wenn der eigene, mit hämmernder Eindringlichkeit eingebrachte Vorschlag tatsächlich Erfolg haben wird.
Das eigentliche Problem hat der ADAC ja bereits erkannt. Viele verwechseln die maximal erlaubte Geschwindigkeit mit einer minimal erlaubten Geschwindigkeit. Oder schlicht mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit.
Kann man auf Landstraßen immer wieder sehen bei Dunkelheit und Regen oder Nebel. Da fahren erschreckend viele völlig unbeirrt mit Tempo 100 weiter. Bei Glätte klappt es ja noch recht gut, da fahren eh viele zu vorsichtig. Aber was die Einschätzung von Bremsweg und Sichtweite angeht, da gibt es viele Raser (hier passt das Wort sogar mal).
Es gäbe dagegen zwei mögliche Lösungen:
1) alle Tempolimits auf die ungünstigsten Bedingungen auslegen
2) auch auf angepasste Geschwindigkeit hin blitzen und auch mal auf Abstandsunterschreitungen
zu 1) wäre bei guten Bedingungen sehr langsam und würde selbst gemütliche Fahrer ärgern
zu 2) wäre deutlich besser, so würden nur diejenigen getroffen, die das eigentliche Problem verursachen. Auf Abstand zu blitzen auf der Landstraße wäre wahrscheinlich möglich, leider passiert das so gut wie nie. Auf nicht angepasste Geschwindigkeit zu blitzen ist rechtlich ein Problem. Ein Schild mit einem Limit ist eindeutig, aber wenn jemand vor Ort entscheiden muss was noch angepasst ist, dann wird es schwammig.
Ach Gott, ich bin auch schon mit 210 über Landstraßen gefahren...
Wer TL 80 will, hat sie nicht mehr alle.
Und jetzt tötet mich 😉
Zitat:
@brociek96 schrieb am 11. September 2015 um 14:31:28 Uhr:
Ach Gott, ich bin auch schon mit 210 über Landstraßen gefahren...
...
Und jetzt tötet mich 😉
Ach was, das erledigt schon ein Alleebaum (kein Smiley). Und hoffentlich nicht das Auto eines Unbeteiligten.
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Zitat:
@brociek96 schrieb am 11. September 2015 um 14:31:28 Uhr:
Ach Gott, ich bin auch schon mit 210 über Landstraßen gefahren...Wer TL 80 will, hat sie nicht mehr alle.
Und jetzt tötet mich 😉
Ach Quatsch, Du findest Deinen Platz in der Gesellschaft, es gibt genug zu tun, einen Führerschein braucht man dazu nicht zwingend, den bekommst Du abgenommen. Glaub mir, kann auch für Dich lebensverlängernd sein. Manche Menschen muss man halt auch vor sich selbst schützen.
Auch ein Grund warum es Tempolimits gibt, viele lassen sich ja auch schützen, die ganz harten Fälle greift sich dann das Gesetz, wir können nur hoffen das bei Dir bis dahin nix passiert.
Edit für alle Heckenschützen die mit Sicherheit gleich wieder Dreckverschmiert ihrer Bestimmung nachgehen. Es geht mir in meinen Zeilen nicht darum das man mal über die Stränge schlägt, es geht mir darum die Sinnhaftigkeit eines Limits einzusehen, egal wie hoch es nun angebracht ist. Bei den Zeilen von brociek96 erkenne ich dies nicht, ich erkenne da nur einen inhaltslosen geistigen Erguss ohne einen Zusammenhang zum Thema.
"Weil ich schon mit 210 über die Landstraße gesemmelt bin sind alle die ein TL von 80 wollen bekloppt !"
Zitat:
Interessanter Gedanke. Nur würde ich trotzdem ein grundliegendes Tempolimit auf Landstraßen befürworten.
Das Grundlegende Limit von 100 kann doch bei einer Richtgeschwindigkeitsregel in Kraft bleiben. Alternativ wäre aber auch eine engere Auslegung der Strafwürdigkeit der RG eine Möglichkeit ein allgemeines Tempolimit zu erreichen.
Neben wir doch mal die jetzige Regelung auf BAB. RG bedeutet ja dort für viele "fahren was geht" ohne Strafe. Würde man nun Blitzen und ab 20km/ drunter wie auch drüber Busgelder verhängen so würde sich automatisch ein Tempo von 120-140 einstellen, da weder Raser noch Schleicher zahlen möchte.
Bezogen auf Landstrassen würde RG 90 mit Bußgeld ab 20+/- im Endeffekt ein reales Tempo um 80-100 ergeben. Ergo der goldene Mittelweg.
Gerade auf Landstrassen sind ja recht oft nicht unbedingt die "Raser" Verursacher von Unfällen, sondern reichlich missglückte Überholvorgänge. Mit RG 90 (auch für LKW) würden sich aber viele Überholvorgänge von selbst erübrigen.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 11. September 2015 um 14:55:20 Uhr:
Ach was, das erledigt schon ein Alleebaum (kein Smiley). Und hoffentlich nicht das Auto eines Unbeteiligten.
Meinst du nicht die meisten jungen Fahrer sind irgendwann mal über die Stränge geschlagen?
Und bei den meisten ist es auch gut gegangen. Auch mehrmals nacheinander.
Auch ich oute mich dann mal. Ich bin auch in meinen Jugendjahren mit über 200 auf der Landstrasse unterwegs gewesen.
Nach 30 Jahren fahrpraxis hab ich das wohl nicht mehr nötig.
Trotzdem hab ich kein Problem damit beim zügigen Überholen den Tacho zu ignorieren und auch mal 125 zu haben. Danach lass ich dann wieder ausrollen.
Ich fühle mich da nicht als Verbrecher.
Und wenn die Fahrer ihr Fahrzeug einigermassen beherschen ist wesentlich mehr als das Tempolimmit hergibt möglich.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 11. September 2015 um 20:37:08 Uhr:
Auch ich oute mich dann mal. Ich bin auch in meinen Jugendjahren mit über 200 auf der Landstrasse unterwegs gewesen.
Nach 30 Jahren fahrpraxis hab ich das wohl nicht mehr nötig.Moorteufelchen
Vor 30 Jahren 200 😰, da haste aber lange Anlauf gebraucht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2015 um 21:21:33 Uhr:
Vor 30 Jahren 200 😰, da haste aber lange Anlauf gebraucht.
Mei, das war 1985. Wenn man da einen 325i hatte, konnte man es schon gut fliegen lassen. 😎
Ich erinnere mich vor 25 Jahren in einem 323i (E30) mitgefahren zu sein. Die Kurve gibt es heute noch und wir sind mit 160 durchgeblasen im vierten. Der konnte schon fahren. War ein Grieche. Netter Kerl. Haben uns zwar selten gesehen aber 3 Jahre später, zum Führerschein mit 18, durfte ich dann seinen 325er fahren. Werde ich nie vergessen ich bin 160 gefahren und dachte ich hebe gleich ab 😁
Zitat:
@heros29 schrieb am 11. September 2015 um 20:36:34 Uhr:
...Zitat:
Interessanter Gedanke. Nur würde ich trotzdem ein grundliegendes Tempolimit auf Landstraßen befürworten.
Würde man nun Blitzen und ab 20km/ drunter wie auch drüber Busgelder verhängen
...
Ich denke, daß Bußgelder nie in Zusammenhang mit einer Richtgeschwindigkeit stehen können. Es gibt Mindest- und Maximalgeschwindigkeiten, wobei Mindestgeschwindigkeiten immer unter Vorbehalt (Witterung, Verkehrverhälnisse, etc.) stehen.
Wir sind uns aber doch einig, daß Verkehr viel mit Psychologie zu tun hat. Von daher könnte eine RG eine Überlegung sein.
Sollte sich nicht ein Tempolimit an vielen Merkmalen orientieren?
Ist die Landstraße eine Allee, sind 70 km/h u. U. schon zu viel;
ist diese Landstraße kurvenreich, sollte es auch keine 80 km/h-Strecke sein;
verläuft parallel zu dieser Landstraße eine Autobahn oder Kraftfahrstraße "zufällig" in die gleiche Richtung, sollten auf dieser Landstraße keine 80 km/h erlaubt sein; wer rasen will, darf gerne auf Autobahn und Kraftfahrstraße ausweichen;
verfügt diese Landstraße weder über begleitende Fuß- noch Radwege, sind 80 km/h u. U. auch schon zu viel, weil stets mit Fußgängern und Radfahrern gerechnet werden muß.
Eine pauschale Aussage kann zum Titel daher gar nicht seriös getroffen werden.
Zitat:
Generell Tempo 80 auf der Landstraße sinnvoll ?
NEIIIIN um Gottes Willen - Landstraßen führen auch schon mal durch Dörfer, dort wäre Tempo 80 aber viel zu viel.
Die derzeitige Regelung ist da besser, weil angepasster an die Verhältnisse.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 12. September 2015 um 07:31:16 Uhr:
Sollte sich nicht ein Tempolimit an vielen Merkmalen orientieren?
Nur an einer Einzigen, der Verkehrssicherungspflicht.
Zitat:
Ist die Landstraße eine Allee, sind 70 km/h u. U. schon zu viel;
Warum?
Bäume sind weder grundsätzlich gefährlich, noch erscheinen die überraschend oder sind in ihrem Verhalten schwer einschätzbar.
Zitat:
ist diese Landstraße kurvenreich, sollte es auch keine 80 km/h-Strecke sein;
Richtig,
da die Anzahl der Kurven unerheblich ist, sind diese Strecken daher auch vom Grundsatz her ohne eine weitere Limitierung.
Zitat:
verläuft parallel zu dieser Landstraße eine Autobahn oder Kraftfahrstraße "zufällig" in die gleiche Richtung, sollten auf dieser Landstraße keine 80 km/h erlaubt sein; wer rasen will, darf gerne auf Autobahn und Kraftfahrstraße ausweichen;
100 km/h auf einer Landstraße sind "rasen"?
Da ist der Gesetzgeber eindeutig anderer Meinung.
Eine parallel laufende Autobahn ist welche besondere Gefahrensituation, dass hier mit Wirkung auf eine VSP eine Limitierung in Betracht kommen könnte?
Zitat:
verfügt diese Landstraße weder über begleitende Fuß- noch Radwege, sind 80 km/h u. U. auch schon zu viel, weil stets mit Fußgängern und Radfahrern gerechnet werden muß.
Ja und?
Weder Radfahrer noch Fußgänger sind grundsätzlich gefährlich, auch nicht bei einer Begegnungssituation mit einem Kraftfahrzeug. Dafür sorgen u.a. die für alle Beteiligten extra für derartige Situationen existierenden Verhaltensvorschriften der StVO.
Eine Gefährdung oder auch Schädigung kann nur dann eintreten, wenn einer von denen die geltenden Vorschriften missachtet. Genau das ist aber eine Situation, in der eine Limitierung keinerlei Wirkung zeigen kann.
Zitat:
Eine pauschale Aussage kann zum Titel daher gar nicht seriös getroffen werden.
Richtig, wie Du selbst prima dargestellt hast. 😉
Ohne eine tatsächlich vorhandene Gefährdungs- oder Schutzsituation besteht keinerlei rechtliche Grundlage für eine zusätzliche Limitierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Überholverbot, ...).
Gewöhnliche Allerweltssituationen sind auch auch über die gewöhnlichen Allerweltsvorschriften der StVO erfasst und da steht 100km/h. Für eine darüber hinaus gehende, lokal individuelle Vorschrift müssen auch lokal individuelle Problematiken existieren.
Bäume, auch wenn die im Rudel auftreten, sind es nicht. Kommen weitere Faktoren dazu, dann kann eine Limitierung berechtigt, u.U. auch zwingend sein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2015 um 18:24:22 Uhr:
"Weil ich schon mit 210 über die Landstraße gesemmelt bin sind alle die ein TL von 80 wollen bekloppt !"
Fakt ist nun mal, das es in diesem Land Landstraßen gibt, wo man dank des guten Ausbaustandes so etwas machen kann. Deshalb ist es etwas sinnlos auch diese Straßen zu begrenzen. Wer genug mit dem Auto unterwegs ist, weiß das sich kaum jemand an eine sinnlos empfundene Begrenzung hällt. Das Ergebnis werden besnders in den ersten Jahren der Umstellung riskante überholmannöver sein. Auch das Autofahrer schneller fahren werden, weil der Hintermann drängelt, ist kein Einzelfall.
Dann gibt es Landstraßen, wo man noch nicht ein mal 60 fahren kann, aber 100 fahren dürfte. Hier wäre die generelle 80KMH-Begenzung immer noch nicht angemessen.
Die Geschichte, das man bestimmte Landstraßen mit einem 100KMH-Schild versehen könnte finde ich schwachsinn. Man baut einerseits Schilder ab um sie andererseits wieder aufzubauen. Außerdem gibt es zu viele 70KMH Schilder, die dann nicht mehr beachtet werden würden. Die vereinzelten 90KMH-Schilder auf Landstraßen werden jetzt schon ignoriert und verteilten zum überholen.
Danke Dramaking,
deinen Beitrag müsste man eigentlich mit "100 Extradanke" bewerten dürfen.
Ich möchte echt mal wissen warum unser Nachwuchs so in Watte gepackt werden möchte, daß jetzt sogar schon Bäume als Gefahr angesehen werden.
Brandenburg ist ja so eine Gegend wo vor jedem Baum mit Tempo 70 gewarnt wird. Ich frage mich da jedes mal ob es in Brandenburg echt eine Sorte gibt welche unvermittelt auf die Fahrbahn tritt.
Aber vielleicht interpretiere ich das Zusatzschild dort nur falsch und man darf auf den Straßen dort auch 100 fahren, muß aber vor dem verlassen der Fahrbahn sein Tempo auf 70 reduzieren?
Auch Kurvenradien scheinen sich in Brandenburg täglich zu ändern, wie sonst ist zu erklären daß auch Kurven dort regelmäßig, trotz enormer Radien, mit 70 strafbewehrt sind?
Andererseits kann es auch sein man will nur den Durchgangsverkehr aus anderen Bundesländern vergrämen, da diese unsinnigen Regeln kurioser Weise auf miserablen Nebenstrecken keine Anwendung finden.