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Tempo 30 "Bei Schulbetrieb"

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 16:42

Hallo Welt,

ich habe da mal eine Frage, die mir schon sehr lange auf der Zunge brennt und die mir damals selbst mein Fahrlehrer nicht beantworten konnte, denn wir haben hier eine Straße, die rechts und Link von einer Bushaltestelle umringt ist, da auf der einen Seite eine große Ganztagsschule ist. Nun, wenn man auf diese Straße (ist, eine vorfahrtsberechtigte Straße) zufährt sieht man das nette 30er Schild und darunter steht "Bei Schulbetrieb" nun ist aber die Frage von wann, bis wann ist denn Schulbetrieb? Bzw. ab wann (Uhrzeit) gilt dieses Schild nicht mehr? Sobald man die Bushaltestelle passiert hat, kommt ein 50er Schild wodurch die 30 aufgehoben wird bzw. in die andere Richtung wirds dann durch nen Kreisverkehr aufgehoben.

Wäre super, wenn da jemand eine Lösung hätte. Bisher mache ich es so das Ich von 6 Uhr - 17 Uhr dort 30 fahre ansonsten 50 wie auch am Wochenende. Warum ausgerechnet von 6 - 17 Uhr weiß ich selber nicht :D

Gruß

R.F.A.

Beste Antwort im Thema

ich würde bei der gemeinde vor ort mal nachfragen...

die haben das schild bestimmt ja auch dort hingestellt...

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ich würde bei der gemeinde vor ort mal nachfragen...

die haben das schild bestimmt ja auch dort hingestellt...

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

ich würde bei der gemeinde vor ort mal nachfragen...

die haben das schild bestimmt ja auch dort hingestellt...

Höchstwahrscheinlich haben sie das :rolleyes:

Aber es kann doch nicht sein das jeder bei den Behörden anrufen muss um das zu erfahren da muss es doch eine einheitliche Regelung geben oder etwa nicht ;)

das war, von mir, gerade nur ein gutgemeinter ratschlag... :)

ich würde mich nämlich nicht darauf verlassen, was wir dir hier dann für antworten diesbezüglich geben ;)

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 16:55

Achso sorry ich habe das als höhnischen kommentar verstanden :D

Naja es muss dazu aber irgendeine Gesetzliche Regelung geben und eben die interessiert mich.

bei mir war nämlich früher immer schule von 8 uhr bis 13 uhr...

was aber wohl etwas schwachsinnig ist, da die schüler zu der zeit ja in der schule sitzen...

außer sie haben hitzefrei oder freistunde...

am 12. Februar 2011 um 17:07

Oder sie kommen zur 2., 3. oder 4. Stunde, fahren zum oder kommen vom Schwimmbad, haben schon nach der 3., 4. oder 5. Stunde aus…

Ich würde bei einer Ganztagsschule von 7:00 bis 18:00 ausgehen, es sei denn die Schule macht einen verwaisten Eindruck.

Wenn sich ein Streckenverbot auf eine konkrete Gefahr bezieht (Gefahrzeichen und Verbotsschild sind gemeinsam angebracht), dann ist die Beschränkung beendet, nachdem man die Gefahrstelle zweifelsfrei hinter sich gelassen hat.

 

Ob nun der Zusatz " Nur bei Schulbetrieb" eindeutig als Gefahrzeichen anerkannt ist kann ich nicht beurteilen.

am 12. Februar 2011 um 17:13

Wegen…

Zitat:

Sobald man die Bushaltestelle passiert hat, kommt ein 50er Schild wodurch die 30 aufgehoben wird

… stellt sich diese Frage hier doch gar nicht…

Schulzeiten eben. Wochentags 7:30 bis ~17 Uhr würde ich sagen. Und wenn ein Bus oder ein Kind da steht auch außerhalb dieser Zeiten.

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Wegen…

Zitat:

Sobald man die Bushaltestelle passiert hat, kommt ein 50er Schild wodurch die 30 aufgehoben wird

… stellt sich diese Frage hier doch gar nicht…

Warum wusste ich nur das genau so eine dumme Antwort kommt? :rolleyes:

Ich werde dem Straßenverkehrsamt hier mal eine E-Mail schicken mal schauen was die schreiben.

am 12. Februar 2011 um 22:00

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Warum wusste ich nur das genau so eine dumme Antwort kommt? :rolleyes:

Warum wußte ich nur, dass genau so eine was-auch-immer Reaktion kommt? :(

 

Dass sich die Frage nicht stellt, bezog sich auf Pepperdusters Hinweis, dass in diesem Fall die Limitierung dann aufgehoben ist, wenn der Grund der Limitierung nicht mehr vorliegt, worauf ich ihn darauf hinwies, dass sich dieses Problem wegen des 50er Schilds gar nicht stellt.

 

Welchen Zeitrahmen ich als "im Schulbetrieb" annehmen würde, habe ich zwei Posting zuvor geäußerst. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

bei mir war nämlich früher immer schule von 8 uhr bis 13 uhr...

was aber wohl etwas schwachsinnig ist, da die schüler zu der zeit ja in der schule sitzen...

außer sie haben hitzefrei oder freistunde...

heute gibt es auch ganztagsschulen, projektgruppen am nachmittag, förderkurse am nachmittag.....

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

bei mir war nämlich früher immer schule von 8 uhr bis 13 uhr...

was aber wohl etwas schwachsinnig ist, da die schüler zu der zeit ja in der schule sitzen...

außer sie haben hitzefrei oder freistunde...

heute gibt es auch ganztagsschulen, projektgruppen am nachmittag, förderkurse am nachmittag.....

ich wollte euch halt auch noch was zum schreiben lassen... :D

"Schule" oder "Schulbetrieb" ist definiert über eine Institution bzw. Tätigkeit, deren Aufgabe die Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler ist.

Da dies bekannter weise heute nicht mehr passiert, hat die Begrenzung überhaupt keinen "aktiven Wirksamkeitszeitraum".

 

(Die Antwort muss doch jetzt aber vielen hier als "endlich mal richtig" gefallen)

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