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Voraussetzungen der Straße für Tempo 50 / 30

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 7:40

Kann mir jemand sagen in welchen Verordnungen / Gesetzen / ... man etwas finde welche baulichen Voraussetzungen (Fahrbahnbreite, Fußwege... ) eine Straße haben muss damit dort Tempo 50 gilt?

Hintergrund, wir wohnen an einer recht langen Sackgasse, ohne Fußwege, bei der nur auf einer Seite Häuser stehen. Die Straße kurvig, recht steil und sie ist so schmal das sich 2 Autos nicht begegnen können ohne das einer der beiden Fahrer sein Fahrzeug zum Teil auf den Grünstreifen lenkt.

Da keine weitere Beschilderung aufgestellt ist, gilt hier Tempo 50. Die kann man eigentlich nicht fahren und von den Anwohner fährt auch niemand so schnell, allerdings haben wir hier eine Kneipe mit einem Parkplatz und in der nähe einen Fußballplatz und viele Besucher meinen nun die Straße rauf und runter rasen zu können auf der Suche nach einem Parkplatz. Dabei gilt in der gesamten Straße Halteverbot.

Mich würde nun interessieren ob in so einer Straße überhaupt Tempo 50 zulässig ist.

Ob es möglich ist das Tempo auf 30 herab setzen zu lassen und ob dann tatsächlich auch langsamer gefahren wird steht auf einem ganz anderem Blatt.

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn es keine Beschilderung gibt, heist das lange nicht das dort die 50 erlaubt sind.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Das 30er Schild wird eigendlich nur für die Doofen aufgestellt.

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Siehe § 3 , ( 3 ) , 1. STVO . Soll da was geändert werden wende dich an die Verkehrsbehörde deines Vertrauens, sprich Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

am 17. Februar 2011 um 7:54

Zitat:

und viele Besucher meinen nun die Straße rauf und runter rasen zu können auf der Suche nach einem Parkplatz.

Soso, kannst du Geschwindigkeiten per Auge messen?

Zitat:

 

Dabei gilt in der gesamten Straße Halteverbot

Glaube ich nicht, denn dies gibt es nirgends in Deutschland.

am 17. Februar 2011 um 7:58

Hüstel, es heißt HALTVERBOT.....:rolleyes:...und es kann sein, dass die gefahrene Geschwindigkeit, aufgrund der von Dir beschriebenen Umstände nur einem höher vorkommt.....als in Wirklichkeit gefahren wird......aber wende Dich vertrauensvoll an die zuständige Gemeinde!

Selbst wenn es keine Beschilderung gibt, heist das lange nicht das dort die 50 erlaubt sind.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Das 30er Schild wird eigendlich nur für die Doofen aufgestellt.

Ohne jetzt was unterstellen zu wollen assoziiere ich bei dem Eingangspost, dass da wohl eher die "Belästigung" durch die Besucher, die nach Meinung des TE in seiner Straße eigentlich nichts zu suchen haben, das Problem sind ;)

Da wären m. E. die 30 eh Blödsinn, weil wie der Dicke ja schon sagt, auch wenn da 50 sind, darf man ja immer nur so schnell fahren, wie der situative Kontext und das eigene Fahrkönnen vorgeben.

Grundsätzlich ist es nun mal Pech, wenn man neben Fussballstadion mit Vereinskneipe wohnt.

Aber ich will ja nicht nur meckern: Wenn die da eigentlich sowieso nirgendwo parken dürfen, warum fahren die denn dann überhaupt erst in die Straße rein? Kann man da nicht nen Sackgassenschild vorne aufhängen mit dem Untertitel: keine Park- und Wendemöglichkeit?

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Kann man da nicht nen Sackgassenschild vorne aufhängen mit dem Untertitel: keine Park- und Wendemöglichkeit?

Du kannst da dran hängen was du willst: Ohne Z 283 STVO kannst du da parken wenn die Restbreiten im Wendehammer oder auf der Fahrbahn ausreichen.

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Selbst wenn es keine Beschilderung gibt, heist das lange nicht das dort die 50 erlaubt sind.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er ...

Da hast Du natürlich recht, aber wer hält sich dran. "In der Stadt ist 50 also wird 60 gefahren" :rolleyes:

Ansonsten würde man bei Unfallberichten nicht immer von unangepasster Geschwindigkeit lesen.

 

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Zitat:

und viele Besucher meinen nun die Straße rauf und runter rasen zu können auf der Suche nach einem Parkplatz.

Soso, kannst du Geschwindigkeiten per Auge messen?

Nein das kann ich natürlich nicht, aber ich habe auch nicht geschrieben das schneller als X gefahren wird sondern einfach nur das für die Straßenverhältnisse meiner Meinung nach zu schnell gefahren wird da sich Fußgänger und Fahrzeuge den Platz teilen müssen.

 

Zitat:

Original geschrieben von unbekannter User

Zitat:

 

Dabei gilt in der gesamten Straße Halteverbot

Glaube ich nicht, denn dies gibt es nirgends in Deutschland.

Streiche bitte ein "e" - der Sinn bleibt aber der Gleiche.

Übrigens nennt es z.B. die Stadt München auch Halteverbot(szone)

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Ohne jetzt was unterstellen zu wollen assoziiere ich bei dem Eingangspost, dass da wohl eher die "Belästigung" durch die Besucher, die nach Meinung des TE in seiner Straße eigentlich nichts zu suchen haben, das Problem sind ;)

Nicht wirklich, meine Terrasse ist auf der anderen Seite ;)

Die Kneipe und auch der Fußballplatz ist da schon so lange wie da die Häuser stehen ( ~ 40 Jahre) War auch nie ein Problem und ist es bis auf die Schnellfahrer nicht.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Du kannst da dran hängen was du willst: Ohne Z 283 STVO kannst du da parken wenn die Restbreiten im Wendehammer oder auf der Fahrbahn ausreichen.

Einen "Wendehammer" gibt es, mit 2, 3 mal vor und zurück steht man dann wieder anders herum. Die Müllabfuhr quält sich hier immer rückwärts den Berg hoch. Parken auf der Straße ist eh verboten und eigentlich auch wegen der Enge der Straße kaum möglich.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Kann man da nicht nen Sackgassenschild vorne aufhängen mit dem Untertitel: keine Park- und Wendemöglichkeit?

Du kannst da dran hängen was du willst: Ohne Z 283 STVO kannst du da parken wenn die Restbreiten im Wendehammer oder auf der Fahrbahn ausreichen.

na ja hat ggf. den psychologischen Effekt, dass da eben nicht erst so viele reinfahren ;) Ansonsten muss das Haltverbot natürlich klar ausgeschildert sein

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Ansonsten würde man bei Unfallberichten nicht immer von unangepasster Geschwindigkeit lesen.

:rolleyes:

ein unfall, der auf der autobahn (tl: 130kmh) auf einer total vereisten brücke bei schrittgeschwindigkeit passiert, fällt auch unter "unangepasste geschwindigkeit"!

die definition "unangepasste geschwindigkeit" lässt KEINE rückschlüsse auf die gefahrene geschwindigkeit im bezug auf die zulässige höchstgeschwindigkeit zu.....

auch wenn vorallem atl-befürworter hier einen direkten zusammenhang sehen (wollen), dem ist nicht so!

alternativ kannst du auch "zu geringer abstand" als unfallursache aufschreiben, das läuft aufs selbe hinaus!

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

 

 

Einen "Wendehammer" gibt es, mit 2, 3 mal vor und zurück steht man dann wieder anders herum. Die Müllabfuhr quält sich hier immer rückwärts den Berg hoch. Parken auf der Straße ist eh verboten und eigentlich auch wegen der Enge der Straße kaum möglich.

Wie schon gesagt: Wende dich an deine Verkehrsbehörde, in der Regel findet da ein Ortstermin statt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

die definition "unangepasste geschwindigkeit" lässt KEINE rückschlüsse auf die gefahrene geschwindigkeit im bezug auf die zulässige höchstgeschwindigkeit zu.....

auch wenn vorallem atl-befürworter hier einen direkten zusammenhang sehen (wollen), dem ist nicht so!

..nu hau mal nicht wieder sone Parolen hier raus, und stell eine bestimmte Gruppe (Dein Feindbild) als besonders blöd hin.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Ohne jetzt was unterstellen zu wollen assoziiere ich bei dem Eingangspost, dass da wohl eher die "Belästigung" durch die Besucher, die nach Meinung des TE in seiner Straße eigentlich nichts zu suchen haben, das Problem sind ;)

Dann solltest du einmal gucken, was an solchen Sportplätzen wirklich los ist. Erst mal die Kiddies, die sich austoben, dann die Eltern, die sich in der Kneipe besaufen, weil ihr Blach eine Niete auf dem Platz ist.

Auch wenn die Verkehrsregeln klar sind. Er schreibt, das auf der Straße ein Fußballplatz ist. Und wer spielt fußball? Genau junge Leute, die sich gegenseitig was beweisen wollen, und Regeln wie "angepasste Geschwindigkeit" anders sehen als die Forenteilnehmer die dieses Argument nennen. Diese Leute treffen dann auf die leicht angetrunkenen Knbeipengäste, die mit der langsamenren Reaktionszeit, auf der Straße.

Die Sache mit der Belästigung wird ganz sicher auch ein Faktor sein. Wenn Kiddies mit ihrem gepimten Roller 60 (Erlaubte Geschwindigkeit + 10 bis 20KMH) surch die Straße brettern ist das schon was laut. Früher gab es die große Anzahl der Roller noch nicht, das der Lärmanstieg schon spürbar ist. Jetzt wird es wieder Forenteilnehmer geben, die sagen das es ja verboten ist, aber gerade die sollten ma nach dem Roller ihres Nachwuchses gucken. Hat der Roller die Drossel noch drin? Wurde vielleicht der Auspuff abgeschraubt, damit das Teil schneller fährt? Ihr werdet überrascht sein.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

..nu hau mal nicht wieder sone Parolen hier raus, und stell eine bestimmte Gruppe (Dein Feindbild) als besonders blöd hin.

lieber themenbezogene "parolen" meinerseits (die sich beim lesen der entsprechenden threads im übrigen bestätigen)!

als wiedermal ne persönliche anfeindung (die nix mit dem thema zu hat) deinerseits! :p

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

..nu hau mal nicht wieder sone Parolen hier raus, und stell eine bestimmte Gruppe (Dein Feindbild) als besonders blöd hin.

lieber themenbezogene "parolen" meinerseits (die sich beim lesen der entsprechenden threads im übrigen bestätigen)!

als wiedermal ne persönliche anfeindung (die nix mit dem thema zu hat) deinerseits! :p

Ahja, Du darfst ganze Gruppen pauschal angreifen, verbietest aber Dich geziehlt anzugreifen.:D

Aber stimmt, es war mein Fehler, eine Einsicht bzw. ein Einlenken von Dir war nicht zu erwarten.

Entschuldigung.

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