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PoliScan-Messung | Probezeit | Einspruch sinnvoll?

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 17:35

Hallo zusammen,

Mir ist Ende November folgendes passiert:

Bin nichtsahnend, wie jeden Tag, gegen 19 Uhr über die Autobahn 8 von Karlsruhe nach Pforzheim gefahren. In dem Bereich gibt es ca. 1km welcher auf 100 km/h beschränkt ist wg. Auffahr-Gefahr und Reduzierung von 3 auf 2 Spuren. Und genau in diesem Bereich wurde ich geblitzt. Im Anhörungsbogen werden mir 129 km/h vorgeworfen, also 29 km/h zu schnell. Da ich die Strecke jeden Tag fahre, bin ich mir recht sicher i.d.R. nicht schneller als 120 km/h zu fahren, daher kann ich mir das Messergebnis nicht so wirklich erklären.

Nun hab ich einige Zeit im Internet recherchiert und bin auf einige Artikel gestoßen, in denen die Zuverlässigkeit des Geräts PoliScan in Frage gestellt wird bzw. auch eindeutige Messfehler durch falsche Nutzung vorkommen. Genau mit einem solchen Gerät wurde ich auf jeden Fall geblitzt.

Nach einem Blick in den Strafkatalog ist mir ziemlich schnell schwarz vor Augen geworden.

Mir drohen neben ca. 103 Euro (inkl. Verwaltungskosten) und 3 Punkten auch die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Mit den ersten zwei Teilen könnte ich leben, aber ein Aufbauseminar möchte ich nicht unbedingt machen und kann es mir ehrlich gesagt, als Azubi, auch nicht unbedingt leisten.

Meine Probezeit wäre im Juni diesen Jahres zu Ende. Verstöße gab es nur 2-3x kleinere Geschwindigkeitsverstöße (zw. 5 und 10 km/h), keine Unfälle, nichts.

Ich bin aufgrund der Infos zu PoliScan und meinem Wissen, nicht so schnell gefahren zu sein, am Überlegen einen Rechtsanwalt aufzusuchen (Rechtsschutz vorhanden) und evtl. über diesen eine mildere Strafe raushandeln.

Was denkt ihr über die Situation?

Könnte ich mit Anwalt eine Chance haben um das Aufbauseminar und/oder Probezeitverlängerung rum zu kommen?

Andere Frage in diesem Zusammenhang:

Der Vorfall war am 23. November 2010. Bisher ist der Bußgeldbescheid noch nicht eingegangen. Gibt es da auch irgendwelche zeitlichen Grenzen oder kann sich das RP Karlsruhe da unendlich Zeit lassen?

Bin über Tipps und eure Meinungen dankbar!

Gruß,

Patrick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TenRon

Du kannst gerne immer zahlen wenn du abgezockt wirst, du bist bestimmt auch einer dieser schlauen menschen die bezahlen wenn sie einen brif bekommen sie haben sich da und da angemeldet zahlen sie, auch wenn es nicht stimmt, aber sich zu wehren wäre ja nicht der liebe brave bürger.

Du bist genau der der meint auf der strasse polizist spielen zu müssen wenn du da mit 80 rum gurkst und ein normaler fahrer locker 140 fahren könnte

da will man mit 160 überholen und du ziehst rüber:D

und jetzt will ich noch mehr schlaue sprüche hören!!

Wo habe ich das geschrieben?

Meinst Du, wenn Du irgendetwas zu meiner Person ausdenkst, wird das auch der Realität entsprechen?

Da irrst Du genauso wie mit Deinen Rechtskenntnissen.

Ich habe 4 Fahrzeuge in der Garage, keines weniger als 240 PS und jedes wird ganz sicher "artgerecht" bewegt, sonst hätte ich nicht derartige Fahrzeuge.

Nur weiß ich immer wo und wann, und wenn eher nicht, was mich das dann als Zuschläge kosten kann.

Ich betrachte derartige Kosten als rein wirtschaftliche, emotionslos berechenbare Position, ich ärgere mich nicht, dass ich für die Erlangung eines persönlichen Vorteils mal was bezahlen muss, sondern freue mich, wenn ich trotz Vorteilsnahme nichts zahlen brauch.

Wie andere das handhaben, ist mir völlig egal, so lange sie sich nicht erst einen Vorteil gönnen, hier vielleicht noch damit herumprahlen aber hinterher der große Katzenjammer anfängt, wenn es um die Bezahlung dafür geht.

Ganz einfache Verfahrensweise: wer etwas haben will oder sich sogar gegönnt hat, der sollte vorher wissen, ob er sich das leisten kann oder nicht.

Wer hätte mit mir Mitleid, wenn ich mir aus vorhandenen Vorteilen einen Ferrari kaufen würde und hinterher um Hilfe bitte, weil ich mir das Ding doch nicht leisten konnte.

 

Hier sollte auch mal allmählich wieder auf den Boden der Realitäten zurückgefunden werden, hier geht es nicht um die Todesstrafe, die Wegnahme des Fahrzeugs oder der Fahrerlaubnis, sondern um ~250 Euro für ein Aufbauseminar.

Ja, das tut weh, wenn man es nicht hat und man muss sich bei anderen Dingen für einige Zeit einschränken, aber mehr als das Wehtun und für kurze Zeit etwas einschränken ist da nicht vorhanden.

Da muss man nicht anrücken und Straftaten begehen, um dieses "lebensbedrohende Unheil" abwenden zu müssen.

 

Was macht Ihr, wenn es später mal richtig heftig wird mit Arbeitslosigkeit, Scheidung, Halbierung von allem Eigentum und Vermögen und dann Kindsunterhalt - in "legaler Notwehr" mit der Kettensäge die Familienverhältnisse resetten?

Da stellt sich dann wirklich die Frage nach Mann oder Memme, aber doch nicht an so einem Aufbauseminar. Wer hier schon zusammenbricht, der hat noch nicht mal Memme erreicht.

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Auf jeden Fall den Rechtschutz infomieren und abwarten was der sagt, vileicht hat der ja Erfahrung mit diesen System.

am 25. Januar 2011 um 17:44

Hi also wenn du eine rechtsschutzversicherung hast kann es in jedemfall nicht schaden dich zu zu wehren!

Eine mildere Strafe wirst du nicht raushandeln können da dir kein Fahrverbot droht. Deine einzige möglichkeit ist, dass die Falsch gemessen haben.

Eine andere Frage bist du auf dem bild gut zu erkennen?

wenn nicht sag einfach du warst es nicht dann müssen die dir nach weisen das du es doch bist!

Auch wäre möglich einfach zu zahlen und jemanden wenn möglich aus deiner Familie oder Freundeskreis anzugeben der dir ähnlich sieht wenn du glück hast achten die nicht weiter darauf da sie ihr geld haben!

Dazu wäre es sehr praktisch wenn das Auto nicht über deinen Namen läuft!

Es gibt eine frist von 3 Monaten aber da du schon Post bekommen hast wurde sie eingehalten

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 17:51

Zitat:

Eine andere Frage bist du auf dem bild gut zu erkennen?

wenn nicht sag einfach du warst es nicht dann müssen die dir nach weisen das du es doch bist!

Naja es war dunkel, man kann es aber schon deutlich erkennen m.E.

Zitat:

Auch wäre möglich einfach zu zahlen und jemanden wenn möglich aus deiner Familie oder Freundeskreis anzugeben der dir ähnlich sieht wenn du glück hast achten die nicht weiter darauf da sie ihr geld haben!

Dazu wäre es sehr praktisch wenn das Auto nicht über deinen Namen läuft!

Das Auto läuft aber auf mich und es würde nur noch mein Vater in Frage kommen. Und würde ich ihn angeben wär das Risiko eben auch da, dass es rauskommt. Und das stellt widerum eine Strafttat da oder?.

Zitat:

Es gibt eine frist von 3 Monaten aber da du schon Post bekommen hast wurde sie eingehalten

Gilt die Frist für die Anhörung oder den Bußgeldbescheid? Oder ist das egal.

am 25. Januar 2011 um 17:57

So viel ich weiß für den anhörungsbogen, da du ja sonst alles einfach in die länge ziehen könntest.

Ne straftat ist das nicht da du dich ja auch vertuen könntest.

Das Problem ist wenn du sagt ich weiß nicht mehr wer gefahren ist kommen die vorbei und fragen deine family die können alle sagen keine ahnung ( ist ja verwandtschaft) dann gehen die zu den nachbarn da weiß ich allerdings nicht wie das bei euch ist unsere haben damals alle gesagt keine ahnung!

ob es dunkel war spielt ja keine rolle, die frage ist ja ob du findest das man dich darauf einwandfrei erkennen kann oder ob es auch dein vater sein könnte ( ich kenne ja eure ähnlichkeit nicht)

Die Frage ist auch was auf dem Bogen drauf stand.

Ich bin mal mit dem Wagen von meinem Vater geblitzt worden da stand direkt im bogen das er es nicht sein kann!

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von TenRon

 

Die Frage ist auch was auf dem Bogen drauf stand.

Ich bin mal mit dem Wagen von meinem Vater geblitzt worden da stand direkt im bogen das er es nicht sein kann!

Das stand bei mir nicht drauf. Nur hätte ich den ja innerhalb 2 Wochen zurückschicken sollen, wenn ich Angaben zur Sache hätte machen wollen. Darauf bin ich aber nicht eingegangen weil ich zu der Zeit noch nicht wusste welche Strafe dahinter steht.

am 25. Januar 2011 um 18:10

du musst dir erstmal darüber im klaren sein wie sicher ist das du nicht 129 gefahren bist, wenn das sein kann lohnt eine klage nicht.

wegen der Verlängerung der Probezeit usw. weiß ich nicht genau welches datum wichtig ist tag der rechts gültigkeit oder tag des vergehens das müsstest du mal nach schauen.

wenn es um den tag der rechtsgültigkeit geht dann klage und versuche das bis juni rauszu zögern!

wie lange ist das ganze denn jetzt her das du den bogen bekommen hast und was hast du bisher unternommen?

am 25. Januar 2011 um 18:12

der spaß mit dem aufbauseminar kostet aber nicht soo viel bei uns kann man das für 100 bis 200 euro machen ( was natürlich trotzdem viel für uns in der ausbildung ist)

aber ne mpu kommt ja noch nicht dazu

Zitat:

Original geschrieben von TenRon

Ne straftat ist das nicht da du dich ja auch vertuen könntest.

Natürlich ist es eine Straftat, wenn er seinen Vater als Fahrer angibt.

Abgesehen davon ist der Zug für solche Verwechselspielchen nach Lage der Dinge längst abgefahren.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von TenRon

wie lange ist das ganze denn jetzt her das du den bogen bekommen hast und was hast du bisher unternommen?

Den Bogen habe ich etwa gegen 20.Dezember bekommen, müsste ich aber nachher nochmal daheim nachschauen. Aktiv unternommen noch nichts da ich erst vor einer Woche nach den Folgen geschaut habe. Dachte immer, dass es erst ab 31 km/h eng wird und nicht schon ab 21 km/h.

am 25. Januar 2011 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Original geschrieben von TenRon

Ne straftat ist das nicht da du dich ja auch vertuen könntest.

Natürlich ist es eine Straftat, wenn er seinen Vater als Fahrer angibt.

Abgesehen davon ist der Zug für solche Verwechselspielchen nach Lage der Dinge längst abgefahren.

Gruß vom bösen Dieter

das ist falsch wenn er jemand anderes aus der familie angibt ist das keine straftat, woher soll er denn wissen wer von 2 monaten gefahren ist (hängt natürlich alles vom bild ab) und wenn es eine wäre hat die polizei noch nie was dagegen unternommen!

@PFPaddy: wie sicher bist du dir denn deiner geschwindigkeit?

also hast du das ganze noch nicht zurück geschickt?

dann müsste ja bald ne art mahnung oder ein erneuter brief kommen, es handelt sich ja nicht um ein einschreiben!

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 18:35

Zitat:

@PFPaddy: wie sicher bist du dir denn deiner geschwindigkeit?

also hast du das ganze noch nicht zurück geschickt?

dann müsste ja bald ne art mahnung oder ein erneuter brief kommen, es handelt sich ja nicht um ein einschreiben!

Also ich kann es mir nicht vorstellen, eben weil ich die Strecke jeden Tag fahre und weiß, dass ansonsten nur 120 erlaubt sind. Ich würde die Hand dafür nicht ins Feuer legen, aber ich bin mir recht sicher nicht schneller wie 120 gefahren zu sein. Weil da halte ich mich doch einigermaßen dran, eben weil ich die Probezeit hinter mich bringen will.

Naja, es hieß in dem Brief nur, dass ich Angaben machen muss wenn die angegebenen Daten nicht stimmen od. ich mich dazu äußern will. Heißt ja im Gegenzug, wenn alles stimmt und ich nichts sage, muss ich auch nicht antworten.

am 25. Januar 2011 um 18:44

dann würde ich mir einen guten anwalt suchen wenn du dir relativ sicher bist!

der bei automobil wäre doch gut;)

aber das mit dem wichtigen termin würde ich an deiner stelle mal nachschlagen!

Grundsätzlich ist das schon eine Straftat.

Bevor man jemanden fälschlicherweise beschuldigt, eine erhebliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, sollte man sich kundig machen.

Dass man hier evtl. den Vorsatz, nähmlich falsche Beschuldigung Anderer, ( evtl. um nicht selber bestraft zu werden), nicht nachweisen kann, ist eine ganz andere Geschichte. Und das der Vater wahrscheinlich kein Interesse daran hat, dass sein Sohn dafür bestraft wird und dann die Sache eingestellt wird, ist auch klar.

Wenn allerdings auf dem Foto schon erkennbar ist, dass das Alter nicht hinkommt, ist es einfach ein untauglicher Versuch, sich zu drücken! :p Denn die o.a. Straftat kommt erst dann zum Tragen, wenn die Bußgeldstelle gegen den Vater auf Grund der Angabe ermittelt und dieser dadurch Nachteile in Kauf nehmen muss.

 

Bei der Festlegung möglicher Folgemaßnahmen für die Probezeit gilt übrigens immer die Tatzeit, nicht die Rechtskraft des Bescheides.

am 25. Januar 2011 um 18:45

Wenn's um die Verlängerung der Probezeit geht und ne Rechtsschutzversicherung vorliegt, geh auf jeden Fall zum Anwalt!

Nur der kann mit dir die beste Strategie ausarbeiten. Das hättest du eigentlich möglichst sofort machen sollen als der Wisch bei dir ankam.

Mit Messfehler und Tachovorlauf müsste selbiger für 129km/h ja schon fast 140 angezeigt haben.

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