Generell Tempo 80 auf der Landstraße sinnvoll ?
Hier wird das Thema einmal wieder aufgegriffen.
Meine Meinung: Ich kann dem als Landstraßen-Vielfahrer etwas abgewinnen. Denn die Aussage "Der Club (ADAC) beobachte mit Sorge, dass manche Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Mindest- und Soll-Geschwindigkeit interpretieren ..." trift m.E. nach zu. Fahre mal 100 km/h, und Du wirst oft zum Verkehrshindernis. Wenn dann in Einmündungsbereichen das obligatorische, oft Blitzer-überwachte 70 km/h kommt, wird hektisch abgebremst und danach wieder Gas gegeben.
Wenn es schon auf Autobahnen gilt, daß man etwas langsamer nur unwesentlich mehr Zeit braucht, so kann ich das aus eigener Praxis für Landstraßen erst Recht bestätigen: Man sieht sich ganz schnell nach dem riskantesten Überholmanöver hinter dem nächsten Traktor oder Schulbus im Ort wieder 😉.
Wirklich gut und übersichtlich ausgebaute Landstraßen können ja mit 100 beschildert werden. Was meint Ihr ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Generell Tempo 80 auf der Landstraße sinnvoll ?
Nein.
Gruß Metalhead
352 Antworten
Zitat:
@RedRunner10 schrieb am 29. September 2015 um 09:57:48 Uhr:
Ich würde mir mehr situationsabhängige Tempolimits wünschen.
Mehr Verkehrsschilder sind dabei die Folge, mit wechselnden Geschwindigkeiten und genau das möchte man ja nicht mehr. Es soll ja übersichtlicher und einfacher werden.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 29. September 2015 um 09:48:39 Uhr:
[...]
Möchtest du nun die STVO bemühen, wonach ein langsameres Fahrzeug die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen und notfalls warten muss, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Bei der Vorschrift gibt es keine Unterscheidung nach der Fahrzeugart.Ist daher bei nur 20 Km/h Geschwindigkeitsunterschied nicht anzuwenden. Andernfalls müsste man die Regel auch auf jeden LKW, welche auf der Landstraße ja nur 60 Km/h fahren darf und damit nochmal deutlich langsamer als meiner einer ist, anwenden.
Interessanterweise wird mir zum Vorwurf gemacht, ich würde meine Geschwindigkeit allen anderen aufzwingen. Andersherum ist es doch genau so, man will mir eine schnellere Geschwindigkeit aufzwingen und erwartet dann noch, wenn meine Bereitschaft dazu fehlt, dass ich Platz mache.
Als kennst du diese Regelung sogar und verweigerst deren Einhaltung? Komische Herangehensweise.
Denn wie du selbst festgestellt hast, wird nicht nach der Fahrzeugart unterschieden, sondern nach der Geeignetheit der Ausweichstelle. Und diese sind für Kleinwagen übermäßig vorhanden, während es bei LKW erheblich mehr Platz zum Ausweichen bedürfte.
Zumal es kein Recht im Unrecht gibt. Somit ist es vollkommen egal wie viele andere es gleichermaßen falsch machen.
Folglich gilt es auch nicht allein die Geschwindigkeitsdifferenz zu berücksichtigen. Denn auf Autobahnen sind unter Umständen bereits 16% (21 km/h zu viel bei Tempo 130 wird bereits mit einem Punkt geahndet) eine erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit.
Aber auch diesem Aspekt vollkommen ungeachtet, beantwortest du nicht den zweiten Ansatz. Warum machst du es denn nicht freiwillig?
Es kostet dich nur wenige Augenblicke und würde die aus deiner Sicht teils riskanten Überholmanöver vollkommen obsolet machen. Und dir kommt es doch nach eigenem Bekunden nicht darauf an möglich zügig von A nach B zu kommen.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 29. September 2015 um 10:20:03 Uhr:
Mehr Verkehrsschilder sind dabei die Folge, mit wechselnden Geschwindigkeiten und genau das möchte man ja nicht mehr. Es soll ja übersichtlicher und einfacher werden.Zitat:
@RedRunner10 schrieb am 29. September 2015 um 09:57:48 Uhr:
Ich würde mir mehr situationsabhängige Tempolimits wünschen.
Das ist ein Problem, welches man nicht sinnvoll ohne mehr Verkehrschilder lösen kann. Generell Tempo 80 wäre in dieser Hinsicht nicht hilfreich, da man dann an einem großen Teil der Landstraßen die Tempo 100 Schilder aufstellen müsste.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 29. September 2015 um 10:22:21 Uhr:
Als kennst du diese Regelung sogar und verweigerst deren Einhaltung?
Wie schon geschrieben, mein Verhalten wird nicht von dieser Regel erfasst, da ich nicht langsam genug unterwegs bin.
Die STVO und deren Verwaltungsvorschrift kennt keine Definition wann ein Fahrzeug zu langsam ist.
Das OLG Karlsruhe hat z.B. entschieden, dass es sich dann um ein langsameres Fahrzeug handelt, wenn man auf einer Strecke von 6 Km Länge nicht schneller als 60 bis 65 Km/h fährt, obwohl 100 Km/h erlaubt sind. (2 Ss 108/91)
Solange ich mit 80 Km/h unterwegs bin, verweigere ich folglich die Einhaltung welcher Regel?
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Zitat:
@Demogantis schrieb am 29. September 2015 um 13:47:29 Uhr:
Solange ich mit 80 Km/h unterwegs bin, verweigere ich folglich die Einhaltung welcher Regel?
Keine Regel, aber ich zitier dich mal:
Zitat:
Letztlich sollte sich jeder Fragen stellen, was er persönlich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen kann.
Leute, lasst es am besten bleiben. Egal ob Oberlehrer, Korinthenkacker oder einfach nur Troll (oder vielleicht alles zusammen?), in allen 3 Fällen ist eine Diskussion müßig und sinnlos...
Zitat:
@Dr.Cyanide schrieb am 29. September 2015 um 14:05:51 Uhr:
Leute, lasst es am besten bleiben. Egal ob Oberlehrer, Korinthenkacker oder einfach nur Troll (oder vielleicht alles zusammen?), in allen 3 Fällen ist eine Diskussion müßig und sinnlos...
Das kann jeder, ganz unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit, selbst entscheiden!
Oder möchtest du jetzt hier den Oberlehrer raus kehren?
Zitat:
@Demogantis schrieb am 29. September 2015 um 13:47:29 Uhr:
[...]Wie schon geschrieben, mein Verhalten wird nicht von dieser Regel erfasst, da ich nicht langsam genug unterwegs bin.Die STVO und deren Verwaltungsvorschrift kennt keine Definition wann ein Fahrzeug zu langsam ist.
Das OLG Karlsruhe hat z.B. entschieden, dass es sich dann um ein langsameres Fahrzeug handelt, wenn man auf einer Strecke von 6 Km Länge nicht schneller als 60 bis 65 Km/h fährt, obwohl 100 Km/h erlaubt sind. (2 Ss 108/91)
Solange ich mit 80 Km/h unterwegs bin, verweigere ich folglich die Einhaltung welcher Regel?
Und wieder ignorierst du den zweiten Aspekt.
Warum sollten andere freiwillig auf etwas verzichten, wenn du nicht einmal etwas freiwillig machen möchtest? Mit diesem Selbstwiderspruch geht deine Argumentation nicht wirklich auf. 😉
Im Übrigen wurde im Urteil des OLG Karlsruhe lediglich festgestellt, dass 60-65km/h zu langsam sind. Nicht jedoch, dass 80km/h bereits genügen würden. Daher kannst du auch auf den anderen Faktor abstellen, dass du tatsächlich zu langsam bist, sobald sich mindesten drei Fahrzeuge hinter dir aufstauen.
Aber da du hier wiederholt auf die Sicherheit abstellst. Warum machst du es nicht - unabhängig von jeder etwaigen Vorgabe - freiwillig?
Damit könntest du dich sicher jeden "Dränglers" entledigen und aktiv (riskante) Überholmanöver vermeiden. Das ganz ohne jede Reglementierung der Geschwindigkeit und ohne generelles Überholverbot, wie du es hier in die Diskussion bereits eingebracht hast.
Ebenso wäre es doch aber auch denkbar, dass man einfach die bereits vorhandene Vorschrift konkretisiert und mal dieses Vergehen effektiver kontrolliert. 😉
Zitat:
@Demogantis schrieb am 29. September 2015 um 10:20:03 Uhr:
Mehr Verkehrsschilder sind dabei die Folge, mit wechselnden Geschwindigkeiten und genau das möchte man ja nicht mehr. Es soll ja übersichtlicher und einfacher werden.Zitat:
@RedRunner10 schrieb am 29. September 2015 um 09:57:48 Uhr:
Ich würde mir mehr situationsabhängige Tempolimits wünschen.
Würde wetten das man das Gleiche durch entfernen überflüssiger Limits hätte erreichen können, wenn man die ideologischen Scheuklappen abnimmt.
Ich würde glatt darauf wetten das die nächsten Jahre zunehmend 60er Limits an den Stellen auftauchen wo Früher die 80er standen.
Das Problem in Deutschland ist das man dem Bürger immer mehr das Denken abnimmt, wobei die Politik denkende Bürger aktuell auch nicht brauchen kann. 😁
Kenne genügend die ständig nach dem Gesetzgeber schreien, sich aber gleichzeitig über die Bevormundung beschweren und wenn man Sie darauf hinweist das Sie es ja sind die ständig neue Regulierungen wollen werden sie verdammt Stinkig. 😁
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 29. September 2015 um 15:43:39 Uhr:
Im Übrigen wurde im Urteil des OLG Karlsruhe lediglich festgestellt, dass 60-65km/h zu langsam sind. Nicht jedoch, dass 80km/h bereits genügen würden. Daher kannst du auch auf den anderen Faktor abstellen, dass du tatsächlich zu langsam bist, sobald sich mindesten drei Fahrzeuge hinter dir aufstauen.
Es gibt hier kein entweder 60 - 65 Km/h und du bist zu langsam
oderdrei Fahrzeuge hinter dir und du bist zu langsam.
Das Eine definiert wann es sich um ein langsames Fahrzeug handelt
und das Andere definiert wie viele Fahrzeuge als mehrere Fahrzeuge anzusehen sind.
Der Gesetzestext besagt ja, wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
Und jetzt kommt für dich die Enttäuschung, denn selbst wenn ich mit nur 65 Km/h unterwegs bin und nur zwei Fahrzeuge hinter mir habe, bin ich zwar ein langsames Fahrzeug, habe aber nicht mehrere Fahrzeuge hinter mir und bräuchte meine Geschwindigkeit nicht ermäßigen und müsste auch nicht warten.
Es müssen folglich beide Bedingungen erfüllt sein, langsameres Fahrzeug (60-65 Km/h) und mindestens mehrere Fahrzeug (mindestens 3 Fahrzeuge) dahinter damit § 5 Abs. 6 der STVO greift.
Warum weichst du schon wieder dem eigentlichen Aspekt aus? Warum machst du es nicht freiwillig? Das wäre dein Gewinn zur eigenen Sicherheit.
Woher nimmst du die 65km/h? Die Judikative macht, mit einer einzigen Ausnahme, keine Gesetze. Es wurde daher lediglich entschieden, dass 65km/h im entschiedenen Fall zu langsam waren. Du aber nimmst den Trugschluss an, dass demnach 80km/h vollkommen genügen. Nur wurde das weder so entschieden, noch steht es im Gesetz.
Gleiches gilt für die drei Fahrzeuge. Im Gesetz steht "mehrere Fahrzeuge". Diesen Plural erfüllen bereits zwei Fahrzeuge. Anderenfalls hätte es der Gesetzgeber auch mit mindestens drei Fahrzeugen festgesetzt.
Da du nun also wieder nicht vorankommst, kannst du dich nunmehr dem Aspekt des freiwilligen Handelns bemühen. Warum lässt du nicht freiwillig andere, ersichtlich schnellere Fahrzeuge einfach passieren. Du verlierst deinem eigenen Bekunden nach nichts, gewinnst dafür aber die von dir hochgepriesene Sicherheit (denn es entfallen Überholmanöver).
Oder sind deine Ausführungen etwa nur scheinheiliges Geplapper ohne jede Substanz?
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 29. September 2015 um 20:58:59 Uhr:
Die Judikative macht, mit einer einzigen Ausnahme, keine Gesetze. Es wurde daher lediglich entschieden, dass 65km/h im entschiedenen Fall zu langsam waren. Du aber nimmst den Trugschluss an, dass demnach 80km/h vollkommen genügen.
Zwar hast du darin Recht, dass die Judikative keine Gesetze macht, sie ist aber für die Auslegung von Gesetze zuständig. Insbesondere auch dann, wenn die Legislative in ihren Ausführungen nicht präzise ist. Gerade die höheren Instanzen legen eine Richtschnur für die Auslegung von Gesetzen aus. In diesem Fall hat der Legislative selbst nicht definiert, was ist ein langsameres Fahrzeug und wie viele Fahrzeuge sind mehrere Fahrzeuge. Diese Definitionen haben Gerichte vorgenommen.
Vorher gab es aber auch schon andere Entscheidungen in die gleiche Richtung. Vor über 30 Jahren wurde in der Fahrschule vermittelt, dass man als langsames Fahrzeug zählt, wenn man weniger als 60 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt.
Es ist also kein Trugschluss, sondern eine Tatsache, dass man bei 80 Km/h nicht als langsames Fahrzeug zählt und man diese Geschwindigkeit ohne Sanktionen befürchten zu müssen, auch fahren darf. Und du bist bei der mangelnden Akzeptanz nicht alleine, denn kaum einer kennt die Definition für ein langsameres Fahrzeug und ist auch überrascht, wie niedrig die Geschwindigkeit doch liegt.
Viele sehen gerade in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen eine Verpflichtung, eine Mindestgeschwindigkeit. Viele nehmen sogar an, dass man auf der Landstraße 100 Km/h fahren muss, auch wenn man es eigentlich gar nicht möchte, damit man andere nicht behindert. Aber das ist falsch und Blödsinn.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 29. September 2015 um 20:58:59 Uhr:
Da du nun also wieder nicht vorankommst, kannst du dich nunmehr dem Aspekt des freiwilligen Handelns bemühen. Warum lässt du nicht freiwillig andere, ersichtlich schnellere Fahrzeuge einfach passieren. Du verlierst deinem eigenen Bekunden nach nichts, gewinnst dafür aber die von dir hochgepriesene Sicherheit (denn es entfallen Überholmanöver).
Warum wird Sicherheit gewonnen, wenn ich als langsameres Fahrzeug schnellere Fahrzeuge passieren lasse?
Die größte Sicherheit wird eigentlich erreicht wenn alle mit Sicherheitsabstand und 80 Km/h weiter aufmerksam hintereinander fahren und jene die eigentlich schneller fahren möchten, auf Überholmanöver verzichten. Dies sollte für einen Autofahrer kein Problem darstellen. Das kann man auch nicht in Abrede stellen, wenn es einem wirklich um die Sicherheit geht!
Daher ist es also für die Sicherheit nicht erforderlich anderen das Überholen zu ermöglichen.
Oder geht es eigentlich gar nicht um die Sicherheit,
sondern darum schneller fahren zu wollen und
darum, wer die Entscheidung über die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit trifft und
auch darum, dass man nicht an zweiter Stelle sein möchte, sondern an Erster?
Du erwartest also, dass alle mit 80 brav hintereinander herfahren, obwohl sie 100 fahren dürften und auch problemlos könnten. Damit erwartest du, dass jemand freiwillig 20% mehr seiner kostbaren Lebenszeit aufwendet um dir gerecht zu werden. Und dies willst du sogar per gesetzlichen Zwang erzielen (lassen). Das dies keine Sicherheit bringt, wurde hinreichend dargestellt. Denn wer jetzt bereits zu schnell fährt und riskant überholt, der wird es bei nochmal 20% weniger Geschwindigkeit erst recht machen. Es werden wohl vielmehr noch weitere zu solcher Fahrweise animiert.
Zumal du selbst erkennen müsstest, dass deine Theorien nicht im Einklang stehen. Du verweist auf das OLG Karlsruhe, welches bis zu 65 km/h als zu langsam erachtet, definierst selbst aus Fahrschulzeiten eine 60%-Marke und verkennst dabei den Umstand, dass nun jeder LKW-Fahrer in der Zwickmühle steckt. Denn hier ist teils 60 das Limit. Entweder bleiben sie nur stehen oder sie müssten dauerhaft zu schnell fahren. Damit solltest du erkennen, dass es keine generelle Bewertung geben kann, sondern stets eine Einzelfallbetrachtung bleiben muss. Das Urteil hilft dir also immer noch nicht weiter.
wenn du lieber gemütlich fahren möchtest, spricht doch nichts dagegen. Mache ich im Oldtimer auch sehr gerne. Nur weiß ich, dass ich damit unnötig andere Verkehrsteilnehmer behindere und lasse sie daher bei Gelegenheit einfach passieren. In diesem Fällen ist es mir vollkommen egal, ob ich ein paar Minuten früher oder später ankomme - meist ist ohnehin der Weg das Ziel.
Warum also machst du es dann nicht ebenso? Lass doch ersichtlich schnellere einfach vorbei. Du verlierst doch dadurch überhaupt nichts. Und Zeit ist niemanden wichtig, der bewusst 20% langsamer fährt als es erlaubt ist. Damit entledigst du dich ganz einfach jedem nachfolgenden Verkehr und gewinnst deine propagierte Sicherheit - durch Eigeninitiative.
Darauf kommt es dir aber nicht an, wie man hier deutlich erkennen kann. Daher auch "propagierte" Sicherheit. Die ist dir deinen Ausführungen nach nämlich vollkommen egal, wenn du bewusst langsamer fährst und erkennst, dass du damit andere unnötig behinderst und dich dann über deren von dir aufgenötigten (teils riskanten) Überholmanöver echauffieren kannst. So schaut es nämlich tatsächlich aus.
Aber sei getröstet. Falls ich nicht im Oldtimer unterwegs bin, habe ich bewusst ein Auto ausgewählt, welches mir das Überholen auf Landstraßen sehr gut ermöglich. So kann ich nämlich aktiv solche für mich realen Gefahrenquellen (langsamfahrende Tagträumer und Oberlehrer) zügig passieren und wieder sicher weiterfahren. So muss ich mich letztlich auch keiner Polemik unterwerfen (lassen), wonach es für dein Denken scheinbar nur erste und zweite Ränge gibt.
Es ist aber ohnehin sehr bezeichnend, dass du dir anmaßt zu wissen, was für alle die Sicherheit bringen würde.
Schon einmal darüber nachgedacht, dass man vielleicht auch bei 100 sicher unterwegs sein kann und sich alle auch möglichst nahe an dieser Geschwindigkeit befinden? Oder wenn man anderen das Überholen ermöglich bzw. erleichtert? Auch das würde die Sicherheit nicht gefährden. Aber vielleicht braucht es das auch gar nicht, weil bereits ein freiwilliges Handeln der Verkehrsteilnehmer als Auswirkung der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen schon beinhalten könnte. 😉
Ein Tempolimit von 80 würde jedenfalls nichts bringen. Denn allein aufgrund der nicht möglichen flächendeckenden Kontrollen wäre es wieder nur ein geduldiges Geschriebsel auf Papier. Du hättest also effektiv nichts erreicht, was nicht bereits jetzt schon durch örtlich-bedingte Begrenzungen gegeben wäre. Mit dem freiwilligen Umdenken könnte man dagegen viel mehr erreichen - ganz ohne Kontrollen. Nur man müsste dazu auch gewillt sein. 😉
Möchtest du die Frage nach der Zeit hier wirklich als Argument anbringen?
Ist dir bewusst wie lächerlich es wirkt, wenn man bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 20 Km/h von der Verschwendung von kostbarer Lebenszeit schreibt.
Bleibst du vor einer roten Ampel stehen, auch wenn sonst kein Fahrzeug zu sehen ist oder fährst du einfach weiter. Bedenke, wenn du stehen bleibst, verschwendest du kostbare Lebenszeit. Wenn sonst kein Fahrzeug an der Kreuzung steht, könnte man ja auch gefahrlos fahren. Es ist übrigens auch eine vermeidbare Behinderung, denn man könnte die Ampel ja auch ausschalten.
Meine Geschwindigkeit wähle ich so, dass ich mein Fahrzeug ständig beherrsche. Sie wird von mir den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen, meinen persönlichen Fähigkeiten und entsprechend den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst. Das ist nicht zu beanstanden und ist auch keine Behinderung nachfolgender Fahrzeuge, solange bestimmte Grenzen beachtet werden (z.B. nicht unter 65 Km/h und mindestens drei Fahrzeuge dahinter). Das ist so, auch wenn bei dir nicht das Gefühl der Rechtssicherheit aufkommt.
Im Rahmen der Verkehrssicherheit, zu der ich einen persönlichen Beitrag leisten möchte, halte ich es für sinnvoll und erforderlich schnelleren nachfolgende Fahrzeuge nicht die Vorbeifahrt dadurch zu ermöglichen, in dem ich noch langsamer werde oder Platz mache. Mit der von mir gewählten Geschwindigkeit bin ich auch weder rechtlich noch moralisch dazu verpflichtet. Meine Geschwindigkeit werde ich selbstverständlich auch nicht erhöhen wenn ich überholt werde, so wie es die STVO auch verlangt.
Bedenke, ich lasse einen Schnelleren vorbei und in der nächsten Kurve landet dieser vor einem Baum und bricht sich das Genick. Durch meine Eigeninitiative müsste ich ja dafür verantwortlich sein, da ich diesem die Vorbeifahrt ermöglicht habe. Hätte ich dies nicht getan, könnte er noch am Leben sein.
Aus dem Umstand heraus, dass Straßenverkehrsbehörden bereits TL 80 auf bestimmten Strecken eingeführt haben ist abzuleiten, dass ich mit meiner Einstellung nicht allein bin. Gerade bei den zuständigen Behörden scheint man zu wissen, was gut für alle ist!
Und ich stimme dir dahingehend zu, dass man mit dem freiwilligen Umdenken viel mehr erreichen kann, ganz ohne Kontrolle.
Bist du daher gewillt, es auch mal mit nur 80 Km/h zu versuchen?
Wozu sollte ich 80 fahren, wenn ich auch bei 100 die stetige Kontrolle über mein Fahrzeug habe und dieses auch technisch in der Lage ist diese souverän zu gewährleisten? Es gibt schlichtweg keine Notwendigkeit dafür. Also kann und darf ich doch auch die erlaubte und zulässige Höchstgeschwindigkeit, bei entsprechenden Umweltbedingungen, ausnutzen. Und muss mich mitnichten mit 80 zufriedengeben, wenn es ebenso zügiger gehen könnte. Denn auch hierfür gibt es nicht die geringste Notwendigkeit.
Dein Beispiel mit der Ampel schlägt wieder einmal vollkommen fehl. Denn das Überfahren der roten Ampel, welche HALT gebietet, ist nun einmal ein grober Verkehrsverstoß. 100 zu fahren wo 100 erlaubt sind ist dagegen ohne jede Beanstandung möglich. Du versuchst also zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte in ein Gleichnis zu setzen. Da kann nun einmal nicht funktionieren.
Ebenso dein konstruiertes Beispiel mit dem Baum. Man kann für alles eine unendliche Kausalität ableiten. Nur wird das ebenso wenig bringen, wie in diesem Fall. Denn stell dir vor jemand versucht die "eingebüßten" 20km/h anderenorts wieder "gutzumachen". Der Unterschied beim Bußgeld bei 20km/h Überschreitung ist zwischen Zone 30 und Autobahn mit TL 130 lächerlich gering. Und nun wird ein Kind doch vor der Schule erwischt. Das wäre dann genauso dir zuzuschreiben. Denn wärest du 100 gefahren, hätte der Nachfolgende nicht anderenorts unnötig eingebüßte Zeit wieder wettmachen müssen.
Willst du dir das nun ebenso zuschreiben? Das Kind wäre dann schließlich auch noch am Leben. Denn pauschal gerechnet ist der Anhalteweg bei 30km/h so lang wie die Wegstrecke der Reaktionszeit bei 50km/h.
Anscheinend hast du nicht richtig gelesen oder es nicht verstanden. Ich versuche es mit 80 nicht nur, ich fahre es sogar regelmäßig (mit dem Oldtimer). Nur werde ich deswegen niemand unnötig behindern. Entweder lasse ich den nachfolgenden Verkehr der nächsten Gelegenheit vorbei oder ich fahre halt auch damit etwas schneller. Denn auch damit gibt es schlichtweg keinen Grund unnötig langsam zu fahren. Der Sicherheit tut es jedenfalls auch keinen Abbruch.