Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung

VW

Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...
Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?
Danke vorab und liebe Grüße!

97 Antworten

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 17:42:07 Uhr:


die Bewertung eines Schadens hat für mich als Geschädigten komplett kostenlos abzulaufen, egal ob die Versicherung am Ende den gesamten Schaden übernimmt oder nur einen Teil.

Das entspricht nicht der gängigen Rechtssprechung. Der Gutachter kann nicht das Risiko der Schadenregulierung tragen.

Naja.
Als stehendes Fahrzeug ohne Fahrzeugführer kann sie schlecht die Beschuldigte sein.😁

Im Zivilrecht gibt es keine Beschuldigte.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 17:59:41 Uhr:


Naja die ersten beiden Sätze implizieren, dass Ihr Auto beim Unfall stand und die Polizei das auch so aufgenommen hat. Ich ging jetzt davon aus, dass sie die nachgewiesene Geschädigte ist.

Irgendwo stand, das die in Frage stehenden Kratzer nicht vom Unfall herrühren können.

Da ist zunächst ein neuer Schädiger zu finden. Vielleicht bezahlt der dann das Gutachten.

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Es war doch nur ein Unfall und dieser wurde vom Gutachter aufgenommen. Der hat dann einen Kratzer, den die Versicherung nun anderlautend als Vorschaden deklariert, einfach für diesen Unfall aufgenommen. Leute, noch nie musste ein von der Versicherung angeforderter Gutachter vom Geschädigten bezahlt werden. Auch nicht wenn die Versicherung dem Gutachten nicht statt gibt.

Vielleicht kann die TE einfach mal klar stellen, wer nun den GA wollte.

Also danke erstmal für die vielen Antworten.
ich weiß nicht, ob ich noch auf die offenen Punkte antworten soll.... denn es ist etwas total Unerwartetes passiert. Das Gutachterbüro rief mich an und sagte, die Gegner-Versicherung hat das Gutachten in vollem Umfang gezahlt.
Nach meinem anschließenden Anruf bei der Gegner-Versicherung wurde mir allerdings mitgeteilt, dass dies nicht bedeute, dass der in dem Gutachten aufgeführte Schaden behoben würde.
Meine Vermutung: "Mein" Gutachter spielte mit dem aufgeführten Schaden der Gegner-Versicherung in die Karten. Sie nutzt es als Beweis, dass mein Auto angeblich vorbeschädigt gewesen war.
Ganz ehrlich, mir fällt so ein Stein vom Herzen, dass der Gutachter nun beglichen ist. Ich werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Nach wie vor habe ich vom Unfall einen Kratzer an der Tür. Aber das nun - ohne Rechtsschutzversicherung - auf die Spitze zu treiben, scheint mir heikel...

achja, den Gutachter "beauftragt", naja... das war wohl unsere Werkstatt! Die Abtretungserklärung war aber nur vom Gutachter nicht von der Werkstatt....

Anwalt.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 6. Juli 2021 um 18:59:44 Uhr:


Anwalt.

bezahlen (TE - du!!!).

Die anwaltliche Erstberatung zahlt Dein Automobilclub, die Vertretung bei Erfolgsaussichten die gegnerische Versicherung. Die haben das Gutachten bezahlt, weil sie wussten, dass sie eintrittspflichtig sind. Also lass Dich nicht veräppeln und lass das anwaltlich prüfen.

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 6. Juli 2021 um 18:52:45 Uhr:


Also danke erstmal für die vielen Antworten.
ich weiß nicht, ob ich noch auf die offenen Punkte antworten soll.... denn es ist etwas total Unerwartetes passiert. Das Gutachterbüro rief mich an und sagte, die Gegner-Versicherung hat das Gutachten in vollem Umfang gezahlt.
Nach meinem anschließenden Anruf bei der Gegner-Versicherung wurde mir allerdings mitgeteilt, dass dies nicht bedeute, dass der in dem Gutachten aufgeführte Schaden behoben würde.
Meine Vermutung: "Mein" Gutachter spielte mit dem aufgeführten Schaden der Gegner-Versicherung in die Karten. Sie nutzt es als Beweis, dass mein Auto angeblich vorbeschädigt gewesen war.
Ganz ehrlich, mir fällt so ein Stein vom Herzen, dass der Gutachter nun beglichen ist. Ich werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Nach wie vor habe ich vom Unfall einen Kratzer an der Tür. Aber das nun - ohne Rechtsschutzversicherung - auf die Spitze zu treiben, scheint mir heikel...

Danke für die Rückmeldung. Kann verstehen wenn Du hier keine Zeit mehr investieren möchtest. Interessiert hätte mich noch, ob der Unfallgegner ursprünglich zweifelsfrei als alleiniger Verursacher von seiner Versicherung bestätigt wurde. Wenn ja solltest Du das auch ohne RSV nicht auf Dir sitzen lassen. Ist ja keine Schrottmühle, mit der Dir das passiert ist.

Ansonsten aber für mich wie gesagt von vorn herein völlig klar, dass Du nicht auf den GA Kosten sitzen bleibst. Dass der Vorschaden aber ein Hindernis darstellt, zumindest den anerkannten Schaden komplett zu übernehmen, ist nur ein Winkelzug der Versicherung. Aber gut, entscheidet jeder selbst, wie er damit umgehen möchte.

Nur mal noch eine kurze Anmerkung - es wird bitte in jedem Fall freundlich geschrieben auch wenn man fachliche Differenzen ausdiskutiert!

@Verkratzt: 1. Woher wusste die Versicherung vom Vorschaden? War der Vorschaden in der Nähe des neuen Schadens und der Verursacher hatte Bilder gemacht oder hatte der Gutachter diesen extra im Gutachten extra aufgeführt?
2. Wenn die Werkstatt den Gutachter beauftragt hatte, würde ich diese alles regeln lassen. Also Abtretungserklärung für den wirklichen Schaden der Werkstatt unterschreiben und die sollen alles regeln.
Ich würde vielleicht den Hörer in die Hand nehmen und nochmals den Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung reden. Ihm erklären, dass das Gutachten nicht auf deinem Mist entstanden ist und du keine Ahnung hast was da drin steht und nur willst das der Schaden behoben wird. Oftmals bekommste dann raus, was getan werden muss um den Schaden beglichen zu bekommen.

Wie mir scheint, hat die Situation der von der Werkstatt beauftragte Gutachter verursacht.
Natürlich ist der Gang zum Anwalt nicht der schlechteste (auch ohne RSV). Es ist gesetzlich geregelt, dass du als Geschädigter immer auf Kosten der geg. Versicherung einen Anwalt einschalten darfst. Das liegt genau an diesen Winkelzügen die viele Versicherungen vollziehen.

Zitat:

@ktown schrieb am 7. Juli 2021 um 07:43:51 Uhr:


. Es ist gesetzlich geregelt, dass du als Geschädigter immer auf Kosten der geg. Versicherung einen Anwalt einschalten darfst.

Kannst du mal kurz den Gesetzestext anführen, der besagt, dass die gegn. Versicherung den Anwalt bezahlen muss, auch wenn sie die Ansprüche ganz oder teilweise erfolgreich abgewehrt hat?

Das Auto des TE wurde bei einem Parkvorgang beschädigt und der Unfall polizeilich aufgenommen. Warum sollte die Versicherung erfolgreich die Regulierung abwehren?

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