Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung
Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...
Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?
Danke vorab und liebe Grüße!
97 Antworten
Hat sie geschrieben.Zitat:
Zitat:
Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben, in beiden Dokumenten steht aber, ich sei anwesend gewesen... darf mir hier überhaupt auf diese Weise eine Rechnung gestellt werden?
Seit wann tritt man seine Ansprüche gegenüber dem Gutachter ab?
Die Abtretungserklärung erfolgt doch üblicherweise gegenüber der Werkstatt und diese regelt den Rest.
Weiterhin:
1. Der Partner kann den Gutachter max. bei der Inaugenscheinnahme angetroffen haben. Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch kein Gutachten.
2. Wieso sollte ein Gutachter von einer Person, die noch nicht einmal Geschädigter noch Halter des Wagens ist, eine Unterschrift fordern?
3. Woher wussten die Werkstatt oder der Gutachter, dass der Partner im Auftrag der Geschädigten unterschreiben darf?
Also von daher ist der Betrugsvorwurf gegenüber der Halterin aber sowas von weit entfernt. Weiterhin haben weder die Werkstatt noch der Gutachter einen Auftrag gehabt (nachdem was bisher so vom TE hier Preis gegeben wurde).
Irgendwie ist die Geschichte von vornherein komisch.
Mir scheinen hier Infos zu fehlen.
Also die TE darf gerne noch einmal detaillierter beschreiben, wie das mit dem Gutachten war. Man unterschreibt da ja eigentlich auch nix. Wenn ein Gutachter beauftragt wurde, schickt der das Gutachten an die Versicherung. Da könnte man ja auch nix zurück halten oder so.
Irgendwie noch etwas dubios.
Sach ma ...
Bei Ktown wundert mich ja nun nix mehr.
Bei dir schon.
Die Werkstatt war der Meinung es sei ein Gutachter nötig und hat diesen gerufen. Beim Termin hat sich der Gutachter seinen Auftrag und die allfällige Abtretung vom Auftraggeber unterschreiben lassen. Passiert täglich hunderte male.
Auftraggeber war hier der anwesende Partner der TE. Sollte die TE bestreiten dass der Partner berechtigt war, so fällt es auf ihren Partner zurück. Ist dem Gutachter völlig egal.
An dem ganzen Vorgang ist garnix dubios sondern alles völlig klar.
Die Frage der TE war, wie wan die Rechnung des Gutachters möglichst mindern kann, und ohne Rechtsstreit deseen Risiko sie in jedem Falle selbst trägt sind die Möglichkeiten da sehr begrenzt.
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Anwalt.
Ganz klar.
Den brauchst Du zur Schadensbegrenzung und eventl. um gegen das Autohaus vorzugehen, weil die den Gutachter beauftragt haben (2000,- Euro für das Gutachten und der Weg, wie das Gutachten laut Deiner Schilderung zustande gekommen ist, schreien förmlich nach "übern Tisch gezogen"😉.
Wenn Du keinen Anwalt einschaltest, läufst Du Gefahr, dass Du am Ende den ganzen Mist drumherum bezahlen musst und der Schaden immer noch nicht reguliert ist.
Also: Anwalt.
Anwalt!
Also mir ist nicht bekannt, dass eine Werkstatt dass entscheiden darf, selbst bei Abtretung. Das wird mit der Versicherung geklärt (können keinen validen KVA erstellen, GA ok?) und die gibt dies dann frei, beauftragt ihn also auch. Somit wäre in keinem Fall der Geschädigte bei den Kosten dabei, auch nicht anteilig.
Selbst wenn dieser Gutachter einen Schaden, der nicht mit dem Unfall zusammenhängen kann, im Bericht als mit zu regulierenden Schaden vermerkt, kann die Versicherung dies höchstens Ablehnen, aber nicht eine Teilleistung an den Gutachter verweigern bzw. dem Geschädigten überlassen. Der hat mit einem nach einer Abtretung von der Werstatt/Versicherung beauftragten GA nix zu tun.
Der Partner kann auch nicht der Auftraggeber gewesen sein (könnte er sowieso nicht, sofern sie nicht eingeschränkt geschäftsfähig wäre oder er der Versicherungsnehmer ist), die TE schrieb er wäre hingefahren und hätte dort einen bereits beauftragten GA angetroffen. Und dann hätte er irgendwas unterschrieben. Was sollte das sein?
Für mich ist das daher nicht ganz so klar, ihre Erzählung passt so noch nicht zusammen. Kann ja sein dass ich hier auf dem Schlauch stehe und ich lerne immer gerne dazu, aber soweit meine Zweifel nicht ausgeräumt wurden, bleib ich erstmal bei meinen Fragen. ...der einen Gutachter antraf. Das klingt doch nun wirklich eher nach "huch, was macht der denn hier" als nach"der den von uns in Absprache mit der Versicherung einbestellten Gutachter auch antraf". Muss die TE natürlich nicht aufklären, alles entspannt.
Also ENTWEDER die TE hat den Gutachter in irgendeiner Form beauftragt (Dann ist aber auch nix mit "hat irgendwas gutgläubig unterschrieben) und die Versicherung verweigert nun die Übernahme der kompletten Kosten, ODER der GA wurde von Werkstatt/Versicherung beauftragt, dann ist es auch egal ob irgendwas unterschrieben wurde, die Versicherung bezahlt ihn.
So wie die TE es geschrieben hat (bis jetzt) passt es meiner Meinung nach nicht zusammen. Man kann niemanden beauftragt haben, der schon da ist ohne dass man davon wußte.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 13:43:53 Uhr:
Also mir ist nicht bekannt, dass eine Werkstatt dass entscheiden darf ...
Letzer (wirklich) Versuch:
Werkstatt meint, KV geht nicht / reicht nicht, und informiert ihren Haus- und Hof Gutachter, auf dass dieser zum gemeinsamen Termin mit der TE erscheinen soll.
Das tut er, trifft aber nicht die TE sonderen deren Partner an. Dieser unterschreibt vor Ort bei diesem Termin den Auftrag und die Abtretung. Der Gutachter hat seine Unterschrift, und es kann ihm völlig egal sein wie der Partner notfalls im Innenverhältnis mit der TE klarkommt.
Gutachten wird erstellt, bei der Versicherung eingereicht und von dort zurückgewiesen weil offensichtlich falsch. Abtretung ist somit hinfällig, und Gutachter wendet sich zwecks Bezahlung an seinen Auftraggeber, hilfsweise an die TE.
Bis hierhin ist der Sachverhalt völlig eindeutig so von der TE geschildert worden, plausibel und obendrein gängige Praxis, vom fehlerhaften Gutachten mal abgesehen.
Ist mir ein völliges Rätsel, wie hier Verständnisprobleme auftauchen können.
Alles andere ist reine Mutmaßung. Bspw. ob das Gutachten bewusst zu hoch ohne Angabe der Vorschäden ausgestellt wurde um kassieren zu können, und / oder er der Werkstatt einen lukrativen Auftrag zukommen zu lassen und / oder der Partner meinte die Gelegenheit sei passend um die Vorschäden mit unter zu bekommen.
Auch all diese Dinge sind in allen denkbaren Facetten tägliche Praxis.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 13:43:53 Uhr:
oder er der Versicherungsnehmer
Welcher Versicherungsnehmer ?
Die TE ist Geschädigte in einem Haftpflicht - Fall. Völlig egal wer da VN ist.
Und natürlich kann sich die TE ggü. Autohaus / Gutachter etc. vertreten lassen und muss nicht persönlich in Erscheinung treten.
Finde ich schon ein gutes Geschäftsmodell als Gutachter.
Ich such mir jemanden der zufälligerweise bei meinem Termin in der Werkstatt zugegen und nicht Angestellter der Werkstatt ist (das wäre ja zu offensichtlich) und lasse ein Dokument von diesem unterschreiben indem mir bestätigt wird, dass nicht die Werkstatt sondern der Halter mich beauftragt hat.
Problem ist nur. Auf welcher Grundlage des BGB kann ich meine Ansprüche gegen den Halter geltend machen.
Und auch wenn das vermeintlich gängige Praxis ist, dass Lebenspartner, die Omi oder der Dackel vom Nachbarn unterschreibt. Wenn sich ein vermeintlicher Auftraggeber mal quer stellt wird es schwierig sein Geld zu bekommen.
Grundlage ist, nach derzeitiger Beschreibung, dass der TE einen KV wollte und nicht mehr.
Zitat:
@ktown schrieb am 5. Juli 2021 um 14:26:21 Uhr:
Ich such mir jemanden der zufälligerweise bei meinem Termin
Extra für dich: Nein, nicht zufälligerweise. Man macht für sowas einen
Termin.
Hat jemand behauptet, dass die Begutachtung zufälligerweise erfolgte? zu dem Termin war aber die Halterin und nicht der Partner geladen.
Pflicht des Gutachters bzw. der Werkstatt ist zu prüfen, ob der Lebenspartner (von Ehemann ist ja bisher nicht die Rede) berechtigt im Auftrag der Halterin Aufträge zu erteilen.
Deshalb zufälligerweise.
So wie es jetzt gelaufen ist, hätte jeder, der zufälligerweise an diesem Geschehen interessiert teilgenommen hätte, den Auftrag unterschreiben können. Es käme auf das selbe heraus.
Nach ihrem Verständnis wäre die Werkstatt berechtigt gewesen den Wagen zu verschrotten (wenn es so im Auftrag stünde). Der Partner (der eigentlich nicht Vertragspartner ist) hatte ja unterschrieben.
@ktown Es ist definitiv nicht das Problem des Gutachters, ob der Partner berechtigt war zu unterschreiben oder nicht.
Und wenn er für die Verschrottung unterschrieben hätte.
Wenn es nicht völlig offensichtlich war, dass er in dieser Sache keine Entscheidungsbefugnis hatte, haftet er allein für die Folgen seiner Unterschrift.
Wenn z.B. die Threaderstellerin nun sagt: "Bist du denn bekloppt, das Gutachten hätte ich nie und nimmer gemacht. Das zahle ich nicht." Dann zahlt er dafür. Nicht sie.
Wenn das Auto in der Schrottpresse landet wegen seiner Unterschrift, dann ist er der TE gegenüber schadensersatzpflichtig. Nicht das Autohaus/Werktatt.
Sorry, aber die Bewertung eines Schadens hat für mich als Geschädigten komplett kostenlos abzulaufen, egal ob die Versicherung am Ende den gesamten Schaden übernimmt oder nur einen Teil. Es bleibt völlig dubios, warum die TE hier zur Kasse gebeten wird. Es muss mindestens im Vorfeld mit der TE abgesprochen worden sein, dass ein Gutachter hinzugezogen werden soll und ob dabei eventuelle Kosten für sie anfallen. Sie scheint davon aber völlig überrascht zu sein, also kann man davon nicht ausgehen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 17:42:07 Uhr:
Sorry, aber die Bewertung eines Schadens hat für mich als Geschädigten komplett kostenlos abzulaufen,
Nur dann, wenn der Schädiger sein böses Tun anerkennt oder es ihm ggf. gerichtsfest bewiesen wird. War das jemals anders?
Naja die ersten beiden Sätze implizieren, dass Ihr Auto beim Unfall stand und die Polizei das auch so aufgenommen hat. Ich ging jetzt davon aus, dass sie die nachgewiesene Geschädigte ist.