Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung
Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...
Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?
Danke vorab und liebe Grüße!
97 Antworten
Zitat:
@ixtra schrieb am 8. Juli 2021 um 11:50:29 Uhr:
Aber er kann genau darstellen, welche Kosten für welche Maßnahme entstehen.Das wirtschaftliche Prozessrisiko ist ziemlich exakt darstellbar.
Weder die RVG-Vergütung noch übliche Sachverständigenkosten oder Zeugenentschädigungen sind ein Geheimnis. Auch bei einer Stundenvergütung lässt sich der Aufwand jedenfalls umreissen.
So isses.
Und natürlich kann der Anwalt auch hingehend des Risikos beraten bspw. bei unklarer Haftungsverteilung. Einen der aus möglichen Risiken und Kosten ein Geheimnis macht sollte man schnellstmöglich wieder verlassen.
Vergleichbar mit Ärzten, die zunächst mal die Untersuchungen durchführen möchten welche die KV nicht zahlt und über eine Privatliquidation laufen.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 11:58:42 Uhr:
Kann er nicht. Es kann ja sein dass der Richter im Verfahren einen anderen als den ursprünglich veranschlagten Streitwert festlegt. Damit ändert sich jede Position der anwaltlichen Rechnung.
Der Streitwert ist kein mystisches Wesen... es ist gesetzlich bestimmt, wie er zu bemessen ist.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 11:58:42 Uhr:
Der Kunde hat auch keinen Nutzen von der Kenntnis der Einzelpositionen. Es kann ja sein dass die Versicherung nach dem ersten Schreiben schon bezahlt. Es kann aber auch sein dass sie erst in der letztmöglichen Instanz reguliert. Wenn der Anwalt per Glaskugel vorher schon weiß welche Schritte nötig sind um die Versicherung zum zahlen zu bewegen kann er die Kosten wohl kalkulieren. Ansonsten ist und bleibt es eine grobe Schätzung.
Und? Die Beratung umfasst die Kosten nach den jeweiligen Instanzen. Wie viele Instanzen notwendig sind, kann niemand sicher vorhersagen. Es gibt aber durchaus belastbare Erfahrungswerte.
Zum Beispiel werden Fälle, die auf der Sachebene entschieden werden, nur selten in die zweite Instanz getragen (wenn auf beiden Seiten "Profis" sitzen).
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 11:58:42 Uhr:
Die Kosten sind übrigens bei jedem Anwalt gleich.
Nein, sind sie nicht. Das RVG ist für jeden Anwalt gleich.
Der Streitwert ist der Geldbetrag um den gestritten wird. Der Richter kann aber im Prozess davon abweichen und einen anderen Streitwert festsetzen. Es kann auch sein dass die Versicherung einen Teilbetrag reguliert. Auch dann ändert sich der Streitwert.
In welchem Gesetz steht die Regelung vom Streitwert?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 12:22:28 Uhr:
Der Streitwert ist der Geldbetrag um den gestritten wird. Der Richter kann aber im Prozess davon abweichen.
Nein.
Der Richter weicht bestimmt nicht vom Prozessgegenstand ab, das wäre ein grober Verstoß gegen die Parteimaxime.
Warum behauptest Du einfach Dinge, bei denen Du offensichtlich nicht im Thema bist?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 12:22:28 Uhr:
Es kann auch sein dass die Versicherung einen Teilbetrag reguliert. Auch dann ändert sich der Streitwert.
Und wenn die Versicherung einen Teilbetrag reguliert, ist eben der verbleibende Streitwert geringer. Dann sinken die Kosten, was doch wohl niemals ein Problem ist.
Wichtig ist doch nicht, den exakten Betrag für die Rechtsverfolgung zu kennen. Wichtig ist, das Prozesskostenrisiko zu kennen. Also zu wissen, was im worst case auf einen zukommt, was man im best case rausbekommt und wie die Chancen und Risiken in etwa einzuschätzen sind.
Einen Anwalt, der hierzu nicht berät, sollte man zumindest kritisch betrachten.
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Muss man jedes Thema kapern und dermaßen mit Irrelevantem zumüllen?
Im Fall der TE stünden bei außergerichtlicher Erledigung als Risiko gewöhnlich ca. 150,- € / 255,- € für den RA in Rede, wobei Aussicht auf Tragung dieser Kosten durch die gegnerische HP besteht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juli 2021 um 13:13:54 Uhr:
Muss man jedes Thema kapern und dermaßen mit Irrelevantem zumüllen?
...
Weil das hier V&S ist 😁😁😁
Ich habe es schon lange aufgegeben, hier juristischen Rat beizusteuern. Zu groß ist die Übermacht derer, deren Stammtischkumpel jemanden vom Joggen kennt, dessen Freundin einen Ex hat, der mal drei Semester Jura studiert hat.
Was zählen da fast 30 Jahre Anwaltspraxis?
😁
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 20. Juli 2021 um 14:11:44 Uhr:
Was zählen da fast 30 Jahre Anwaltspraxis?
In welcher Funktion? Volljurist für Familienrecht? Büroleiter? Schreibkraft? Hausmeister?
Zitat:
@situ schrieb am 20. Juli 2021 um 14:25:40 Uhr:
In welcher Funktion? Volljurist für Familienrecht? Büroleiter? Schreibkraft? Hausmeister?
Hausmeister. Du hast es erfasst. Ich sehe schon, du kennst diesen Ex. 🙄😁