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Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung

VW
Themenstarteram 4. Juli 2021 um 20:01

Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...

Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?

Danke vorab und liebe Grüße!

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97 Antworten

Das ist doch sicherlich ein klarer Fall für eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt.

Themenstarteram 4. Juli 2021 um 20:10

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sollte ich noch erwähnen...

Wer hat den Gutachter beauftragt?

Hast Du eine Abtretung bei der Werkstatt unterschrieben?

Die Versicherung wendet also ein, dass kein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Wenn es so ist, dann hätte der Gutachter das wohl auch mit einem Kurzgtachten herausfinden müssen. Ein ö.b.u.v. Sachverständiger hätte vielleicht bei einem anderen Reparaturweg für den Vorschaden eine Schadenserweiterung gesehen und entsprechend festgestellt. Nun liegt das Kind im Brunnen. Entweder weiteres Geld für ein anderes Gutachten dransetzen oder abhaken und zahlen.

Wenn es so war, dass der Kostenvoranschlag vorab der Versicherung gemeldet wurde, dafür die Freigabe erteilt wurde und dann noch ein Gutachten angefertigt wurde, wirst Du keine Chancen haben.

Wenn die Werkstatt auf Weisung der Versicherung den Gutachter bestellt hatte (machen die ja wohl nicht selbst), dann muss diese den auch zahlen.

Hier fehlt noch ein Teil der Geschichte, bzw. ist noch nicht klar. Wer genau hat den GA angefordert und gab es vorher eine Absprache mit der Versicherung?

Normaler Weise läuft es bei solch kleinen Schäden so: Du als Geschädigte bringst den Wagen in eine Werkstatt Deiner Wahl und unterschreibst eine Abtretungserklärung für die Reparatur, falls Du den Betrag nicht auf Dein Konto überwiesen haben möchtest (man kann es selbst oder kennt einen der es günstiger macht). Und alles andere macht die Werkstatt mit der Versicherung. Das wars.

Woher kennt die Versicherung den Vorschaden?

Zur Schadenregulierung würde ich immer einen Anwalt beauftragen. Macht man das nicht erlebt man genau den Gegenwind von dem Du gerade berichtest. Also, mein Tipp: ab zum Anwalt. Der regelt das für Dich.

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:01:45 Uhr:

Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf.

Dieser Gutachter ist ja nicht vom Himmel gefallen und war plötzlich da.

Daher ist die im Moment einzig spannende Frage, wer ihn beauftragt hat.

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:01:45 Uhr:

Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf.

Hat er das gegen Euern Willen getan oder erschien die Gelegenheit günstig, alle Kratzer entfernen zu lassen ?

Themenstarteram 5. Juli 2021 um 6:36

Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben, in beiden Dokumenten steht aber, ich sei anwesend gewesen... darf mir hier überhaupt auf diese Weise eine Rechnung gestellt werden?

Themenstarteram 5. Juli 2021 um 6:42

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 07:43:56 Uhr:

Wenn es so war, dass der Kostenvoranschlag vorab der Versicherung gemeldet wurde, dafür die Freigabe erteilt wurde und dann noch ein Gutachten angefertigt wurde, wirst Du keine Chancen haben.

Wenn die Werkstatt auf Weisung der Versicherung den Gutachter bestellt hatte (machen die ja wohl nicht selbst), dann muss diese den auch zahlen.

Hier fehlt noch ein Teil der Geschichte, bzw. ist noch nicht klar. Wer genau hat den GA angefordert und gab es vorher eine Absprache mit der Versicherung?

Normaler Weise läuft es bei solch kleinen Schäden so: Du als Geschädigte bringst den Wagen in eine Werkstatt Deiner Wahl und unterschreibst eine Abtretungserklärung für die Reparatur, falls Du den Betrag nicht auf Dein Konto überwiesen haben möchtest (man kann es selbst oder kennt einen der es günstiger macht). Und alles andere macht die Werkstatt mit der Versicherung. Das wars.

Ok, ich versuche zu ergänzen. Im Gutachten wird ein Bereich der hinteren Tür markiert mit 2 kleinen Beschädigungen. Die gegnerische Versicherung sagt nun, sie habe den Polizeibericht angefordert, in dem stünde, die Beschädigung durch den besagten Unfall etwas weiter oben an der Tür entstanden sein müsste - die im Gutachten aufgeführten Kratzer seien also Vorbeschädigungen.

Ohne Rechtsschutzversicherung, also Anwalt, bekomme ich den Polizeibericht nicht und mir ist es auch irgendwie zu heikel wegen eines Kratzers eine so große Runde zu drehen - am Ende habe ich noch mehr Kosten am Hals als jetzt - dabei bin ich die Geschädigte.

Ich versuche ehrlich gesagt nun nur noch die Kosten beim Gutachter zu drücken... dass der eine Aufwandsentschädigung verlangt, ist nachvollziehbar. Das ist für mich teures Lehrgeld. Aber meiner Ansicht nach hat der Gutachter auch Fehler gemacht und uns mit in die Sch* geritten.

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 5. Juli 2021 um 08:36:09 Uhr:

Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben, in beiden Dokumenten steht aber, ich sei anwesend gewesen... darf mir hier überhaupt auf diese Weise eine Rechnung gestellt werden?

Natürlich kannst du behaupten, dass dein Partner nicht in deinem Auftrag gehandelt hat.

In dem Fall wird er dann zum Rechnungsempfänger.

Man kann aber auch an der Stelle festhalten, dass der Versuch der Versicherung fremde Schäden überzuhelfen schief gegangen ist und die Übung mit Zahlung der um 50% reduzierten Rechnung beenden.

Edith: Nicht falsch verstehen, ich unterstelle speziell Dir keine Absicht. Du warst ja gar nicht vor Ort.

Den Versuch der Auftragsmaximierung wird das Autohaus zusammen mit dem Gutachter unternommen haben und ist in Gestalt deines Partner auf ein leichtes Opfer getroffen.

Themenstarteram 5. Juli 2021 um 6:45

Es war nie in meinem Sinne mehr beheben zu lassen als durch den Unfall entstanden ist. Als mein Freund vom Termin zurückkam - mit dem 2000 Euro Gutachten im Gepäck - habe ich mich schon geärgert. Ich will der Unfallverursacherin nichts Böses. Mir ist klar, dass ein Kratzer auch anders ausgebessert werden kann, als durch die Lackierung der gesamten Tür.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 08:20:07 Uhr:

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:01:45 Uhr:

Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf.

Dieser Gutachter ist ja nicht vom Himmel gefallen und war plötzlich da.

Daher ist die im Moment einzig spannende Frage, wer ihn beauftragt hat.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 08:20:07 Uhr:

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:01:45 Uhr:

Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf.

Hat er das gegen Euern Willen getan oder erschien die Gelegenheit günstig, alle Kratzer entfernen zu lassen ?

Nochmal die Frage, wer hat den Gutachter wann beauftragt?

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:10:07 Uhr:

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sollte ich noch erwähnen...

Nö. Die muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

Aaaalso, das Gutachten hat einen Vorschaden nicht berücksichtigt. Du hast aber dennoch einen Schaden durch den Unfall erlitten. Der Vorschaden reduziert Deinen Anspruch um den Betrag der Werterhöhung nach Reparatur.

Natürlich kann der Gutachter auch ohne den Auftraggeber das Gutachten erstellen. Es ist unerheblich ob der vermeintlich Dich als Anwesenden erklärt. Mit der Unterschrift von der falschen Person ist der Gutachter nicht raus aus der Geschichte. Die Rechnung kann auch gerne an Deinen Partner versendet werden.

Um aus der Sache sauber rauszukommen sollte der Gutachter einen Nachtrag erstellen in dem die Werterhöhung aufgelistet ist. Damit geht man dann zum Anwalt und lässt sich den tatsächlichen Schaden mitsamt den Gutachterkosten einfordern.

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