Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung trotz Ausschluss im Vertrag
Hallo,
ich habe mir vor ca. 5 Wochen einen gebrauchten BMW bei einem Händler gekauft. Nun hat der Motor jedoch einen Schaden, die Reparatur wäre teurer als das Auto selbst. Im Vertrag hat der Händler geschrieben, dass er für Schäden am Auto in keiner Weise haftet. Jedoch habe ich gelesen, dass dies beim Kauf bei einem Händler nicht rechtskräftig ist und nur bei privaten Käufern rechtskräftig wäre.
Habe ich trotz des Vertrages das Recht auf Reparatur bzw. die Geldrückgabe vom Händler?
Vielen Dank im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
Hallo, da delaloca das Thema zwei mal gestartet hat hier mein Senf:
Servus,
da ja im Forum jeder etwas schreiben darf (was ich gut finde) und man nicht weiß, was für einen fachlichen Hintergrund Derjenige hat, aute ich mich hier mal als Wirtschaftsjurist.
Ich erspare uns jetzt mal eine komplette juristische Fallösung.
Zusammenfassen kann grds. gesagt werden, dass du als Verbraucher (das unterstelle ich mal) gegenüber dem Händler ein Anspruch auf Gewährleistung bei Mängeln hast. §§ 433 ff BGB.
Da es sich hier ja um ein Gebrauchtfahrzeug handelt kann der Verkäufer die üblicherweise 2 jährige Gewährleistungsfrist (§ 438 Abs 1 Nr.3) auf 1 Jahr (§ 475 Abs. 2 BGB) reduzieren. Dies muss im Vertrag jedoch auch geregelt sein.
Gewährleistung, was ist das überhaupt? Der Verkäufer gewährleistet, dass die Sache, welche er verkauft bei Gefahrenübergang (einfach gesagt, in dem Moment in dem du die Sache nimmst) frei von Mängeln ist. Also der Verkäufer haftet ausschließlich für solche Mängel welche vor dem Übergang an der Sache waren.
Tritt jetzt nach dem Kauf innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, so muss du grds. dem Verkäufer nachweisen, das der jetzt ersichtliche Mangel bereits vor der Gefahrenübergabe an der Sache war. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die sog. Beweislastumkehr (§ 476 BGB). Hier wird vermutet, dass wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrenübergang auftritt, dass der Mangel bereits vor Gefahrenübergang an der Sache war. Der Verkäufer kann jedoch immer noch beweisen, das es nicht so ist.
Grds. kann der Händler die Haftung von Mängeln ausschließen, auch bei einem Verbraucherkauf, warum nicht? Kurzes Beispiel: Du kauft bei Karstadt reduzierte Socken auf dem Grabeltisch. Auf dem Schild steht: "Reduziert wegen Fehlern wie Löcher und offenen Nähten". Du kaufts dir 2 Stk, gehst nach hause und stellst fest, "man hier sind ja Löcher drinne" Hier wirst du keine Gewährleistungsansprüche geltend machen 🙂
Auf das Auto bezogen: Gerade Autos mit hoher Km Laufleistung werden oft als sog. Bastlerfahrzeuge verkauft. Auch hier wenn dir der Verkäufer sagt der Motor ist defekt, hast du keinen Anspruch auf Gewährleistung was den Defekt des Motors betrifft. Was er nicht machen darf und das ist das, was oft passiert: Das Auto wird vertraglich als defekt verkauft aber der Händler sagt dir mündlich "ja, der ist nicht defekt und hat keine Mängel, alles sei ok, wir scheiben nur in den Vertrag, dass er defekt sei". Hier versucht der Verkäufer sich um die Gewärleistung zu umgehen. Hier brauchst du natürlich im besten Fall Zeugen, welche aussagen können, das der Händler gesagt hat, der Wagen sei ok.
So jetzt zum eigenlichen Kern. Der Verkäufer muss dir eine mangelfreie Sache übergeben. § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB. Hier kommt der große Punkt was ist ein Mangel und was ist Verschleiß. Weil: der Verkäufer muss nur für Mängel aufkommen, wenn es sich bei dem Defekt um ein Verschleissteil handel (z.b. Bremsscheibe), dann natürlich nicht.
Ehrlich gesagt kann ich dir diese Frage nicht beantworten. Es gibt eine Sammlung von Urteilen vom ADAC: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
In deinem Fall würde für einen Mangel sprechen, dass es sich hier anders als beim Zahnriemen ja um eine Wartungsfreie Steuerkette handelt.
Auf der anderen Seite ist es so, dass eine Steuerkette für ein Autoleben konzipiert ist. Ein Autoleben, habe ich mal gelesen ist mit ca. 280.000km angesetzt. Fall also das gekaufte Auto 290.000km runter hatte kann der Verkäufer argumentieren, das es Verschleiss ist, da die regelmäßige Lebenserwartung des Motor erreicht ist.
Ich kann es dir wirklich nicht sagen, dazu bräcuhte man wahrscheinlich wirklich ein unabhängiges Gutachten.
Ich hoffe ich konnte dir hier etwas weiterhelfen.
LG
39 Antworten
Servus
@ delaloca
Der § 635 BGB ist in deinem Fall die falsche Norm, 635 regelt die Mangelbeseitigung bei Werkverträgen.
Beim KV (Kauvertrag), sind die §§ 433 ff BGB einschlägig, vgl. § 437 BGB
Also ganz ehrlich ich stimme KapitaenLueck hier wirklich zu, wir wissen nichts vom Sachverhalt ausser das etwas kaputt gegangen ist. Wir kennen den KV nicht, wir wissen nicht war vereinbart wurde, welche Nebenabreden getroffen wurden usw. Pauschale verleichende Aussagen sind, wenn man nicht alle Faken kennt, nicht fördernt. Wir haben ja Gesetzte, also Abstrakte Normen, welche dann auf den Sachverhalt subsumiert werden und kein Fallrecht (sog. Common Law) wo man ähnliche Fälle mit Rechtssprechnungn vergleicht 🙂
In der juristerei sind pauschale Aussagen einfach völlig deplaziert, die Gesamtheit aller Dinge ist relevant. Also jedes, wirkliches jedes Detail.
@GP-MondeoMK4 ich stimme dir zu, grds. den Verkäufer unter Druck zu setzen, wenn von nöten auch mit einem anwaltlichen Schreiben.
@delaloca du hast jetzt einen Brief geschrieben, zwar mit falscher Anspruchsnorm, aber das wird der Verkäufer auch nicht wissen 😁. Falls die Frist verstreicht, macht es Sinn 50 - 100 EUR in ein anwaltliches Beratungsgespräch zu investieren. Danach kann dir ein Anwalt auch sagen, wie er den Sachverhalt und die Rechtlage einschätz. Hier brauchst du keinen spezielen Fachanwalt, das kann jeder, der sich Anwalt nennt 🙂
LG
Zitat:
@GP-MondeoMK4 schrieb am 3. November 2017 um 12:13:22 Uhr:
er bekommt auf jeden fall recht.
aber wieso unterschreibt man so einen Vertrag?
Damit erkläre ich mich doch einverstanden und bestätige das darin geschriebene gelesen und verstanden zu haben...
Du kannst evtl. sogar Geld sparen, wenn du bei der Verbraucherzentrale vorbeischaust,
hier gibt es Gutscheine für Rechtsanwälte.
Kosten maximal 25 € (zumindest damals vor ca 10 Jahren)
Ist doch scheiß egal jetzt warum er das unterschrieben hat, es ist passiert und versucht nur das Beste daraus zu machen.
Sein Recht und das sollte er wahren.
Danke jokaa, wenigstens einer der mich versteht.
Seh ich auch so. Denn falls der Vertrag irgendwelche Aspekte beinhaltet, die so oder so unzulässig sind, dann stellt sich das schon raus.
Geh der Sache einfach gut dokumentiert nach.
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Gibt es Neuigkeiten zu deinem Problem?
Ja, das wäre schon nett mal ne Rückinfo zu bekommen.
würde mich auch mal interessieren um welchen wagen es geht mit Bj. Kilometerstand und was dafür gezahlt wurde!!
Delaloca scheint so ein ganz dankbarer Mensch zu sein. 🙂
Sein letzter Beitrag ist echt vom 3. November. Ich denke er war wohl ausschließlich an einer Lösung für sich selbst interessiert und das andere von der Schilderung des Ablaufs auch was haben könnten, ist ihm vermutlich „Wurscht“. Sehr freundlich. 🙂
Wenn nix mehr von ihm kommt dann merkt man sich das für die Zukunft und ignoriert einfach weitere Anfragen seinerseits.
Echt nervig. :/