Ich habe nun per Post ein Schreiben verfasst, in dem ich den Händler auffordere die Mängel im Rahmen seiner Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum 10. November 2017 auf seine Kosten gemäß § 635 BGB zu beseitigen.
Bin jetzt mal auf die Antwort gespannt, ich denke, dass er sich vorerst weigern wird das Auto auf seine Kosten reparieren zu lassen.
Mal sehen