Gebrauchtwagengewährleistung beim Thema Rost
So, vorhin beim Ford Händler gewesen wegen nem defekten Zigarettenanzünder. Dabei hat er Rostbefall an den beiden vorderen Türen entdeckt was auf jeden fall behoben werden müsste wenn ich noch paar Jährchen Spaß mit dem Wagen haben will.
Den Wagen hab ich vor gut 2 Wochen gebraucht beim Händler mit der besagten 12-monatigen gesetzlichen Gewährleistung erworben. Nun direkt dort angerufen und dann sagt die Perle am Apparat mir "Nein, da machen wir nix! Sie haben sich den Wagen angeschaut und alles. Die Gewährleistung läuft nur für Motor, Getriebe, Differential etc." Das ist doch wohl nicht richtig oder?! Hat mir der Ford Händler vorher auch gesagt das das unter der Gewährleistung laufen würde und die das fertig bzw Wertminderung machen müssen.
Könnt ihr mir helfen was nun genau Sache ist und wie ich am besten vorgehen sollte?
Danke!
22 Antworten
ab März 2002 ist die Rostschutzkontrolle pflicht.
Aber hier gab es irgendwo einen User, wo Ford es bei einem 2001er Mondeo es abgelehnt hat, da man die normale Inspektionen bei Ford hätte machen lassen müssen...
Benutzt mal die Suchfunktion, irgendwo hat sich der User hier bitter Böse beschwert...
Aber egal, die Frage ist ja, was für eine Zulassung hat der TE?
Und was für ein Inspektionsheft liegt bei... und falls so oder so, hat sich die Sache erledigt wenn mehrere Stempel fehlen.
Oder einfach auf Kulanz hoffen...
Formal gilt das was in dem Heft bei den Gewährleistungen direkt zur Korrosionsgewährleistung steht, das mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurde. Sind dort bei den Gewährleistungsbedingungen keine Bedingungen geknüpft, gibts auch keine. Egal was woanders stünde (das wäre eine unwirksame, weil "überraschende" Bedingung, die niemand dort sucht - das wissen auch die Ford-Juristen). Und die normalen Inspektinen gehören da NICHT dazu (dazu gibts EU-Recht - irgendow hier hab ich das mal beschrieben ..).
Klar ist, dass manche Händler das anders sehen, dann muss man sie entweder im Vorfeld überzeugen oder per Gericht (das ist das letzte Mittel - zu 98% gehts ohne). Da die Rostgeschichten ins Geld gehen, sollte man sein Recht durchsetzen, wenn man ein Fahrzeug vor dem "magischen" Datum hat. Vertrag ist Vertrag und wenn der schon mal für uns gilt...
Immerhin gibts auch noch die Möglichkeit, sich über Händler direkt bei Ford zu beschweren und sein Recht so versuchen einzufordern. Oder eine KFZ-Schiedsstelle (die ist zwar nicht direkt zuständig, man kann aber dort mal anläuten und schauen was die so sagen). Ob der so gezwungene Händler dann die Gewährleistungsarbeiten sorgfältig macht und dein Freund bleibt .. wer weiß. Wenn er Dir aber den Wagen verkauft hat, dann würde ich ihn in die Pflicht nehmen. Immer schön freundlich aber bestimmt und deutlich.
Ja, ich habe auch für nächste Woche nen Termin bei unserer örtlichen Kfz-Prüfstelle vereinbart. Mal schauen was der so dazu sagt.
Auf jeden Fall hab ich definitiv keine Ansprüche gegenüber Ford.
War die Woche beim Ford wegen Rostn der Fahrertüre (BJ 2001) der hat ach bestätigt, dass ich nichts haben muss u die Garantie zu nutzen. Gemacht wird allerdings nur eine Zeitwertreparatur: Alte Dichtung runter, Abschleifen, Rostumwandler, neue Dichtmasse, Spraydosenlack, Klarlack.
Warte derzeit auf die Freigabe vom Ford - Serviceleiter meinte, Fahrertüre wird sicher durchgehen, Beifahrertüre (erst leicht sichtbar) eher erst in 1 - 2 Jahren. Gottseidank geht die Garantie bis 2013 *g*
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Zitat:
Original geschrieben von LittleJedi
Gemacht wird allerdings nur eine Zeitwertreparatur: Alte Dichtung runter, Abschleifen, Rostumwandler, neue Dichtmasse, Spraydosenlack, Klarlack.
Warte derzeit auf die Freigabe vom Ford - Serviceleiter meinte, Fahrertüre wird sicher durchgehen, Beifahrertüre (erst leicht sichtbar) eher erst in 1 - 2 Jahren. Gottseidank geht die Garantie bis 2013 *g*
Wenn Ford die Freigabe gibt, würd ich mich nicht mit ner Spraydose zufriedengeben. Das klingt ja, wie ne Hinterhofwerkstatt. Da gibt es konkrete Vorschriften über die Ausführung.
Und von wegen die anderen Türen erst in zwei oder drei Jahren machen. Da hat ich glaub dein Fordhändler keine Lust zur ordentlichen Arbeit.
me3
Hallo ;-)
nachdem ich diesen Beitrag komplett gelesen hatte,habe ich mal schnell an meinen Mondi Bj. 2/2004 nach eventuellen Rostspuren an den Türen gesucht und siehe da bin unter der vercromten Einstiegsleiste fündig geworden.
Habe das Auto seit Januar 2010 von einen Gebrauchtwagenhändler erworben und frage euch......muß der Händler dieses beseitigen?
LG Maik
Ist doch längst beantwortet, müsste dir aufgefallen sein wenn du den Thread denn komplett gelesen hast: Nein, Rostbefall ist bei einem Auto diesen Alters einfach eine normale Alterserscheinung. Keine Stempel im Serviceheft oder warum fragst du?
Gruss
Toenne
Meine letzte Rostinspektion wurde im Februar gemacht ,an 2 Türen wurde Bläschenbildung festgestellt
Kulanzantrag nach Ford Köln geschickt bis heute noch kein positiver Bescheid trotz mehrmaliger Nachfrage beim FFH meinerseits
Ford die tun was :-) aber was??
Grüße