Gebrauchtwagengarantie und Falschaussage

VW Golf 4 (1J)

Hallo!

Ich habe kein Unterforum gefunden, welches für mein Anliegen wirklich das richtige wäre... Also erstelle ich das Thema. Bin offen für Hinweise auf das richtige Unterforum!

Ich habe eine (Rechts-) Frage zum Thema Gebrauchtwagengarantie und Werkstattreparatur.

Im Folgenden schildere ich Ihnen den Fall: an meinem Golf 4 war der Schließzylinder der Fahrertür defekt (keine Zentralverriegelung). Ich suchte eine ortsansässige Werkstatt auf. Um zu klären, ob der Defekt in die noch bestehende Gebrauchtwagengarantie fällt, rief ich beim Autohändler an, bei dem ich das Fahrzeug im November letzten Jahres gekauft hatte. Am Telefon sagte man mir, der Schaden fällt in die Garantie und die Werkstatt müsse sich eine Freigabe beim Autohändler holen, um den Schaden reparieren und abrechnen zu können. Mit dieser Information fuhr ich wieder zur Werkstatt. Diese ersetzte daraufhin den defekten Schließzylinder. Allerdings legte man mir danach eine Rechnung über die gesamten Reparaturkosten vor. Ich erinnerte die Werkstatt an die Sache mit der Gebrauchtwagengarantie. Man sagte mir, man werde sich darum kümmern und mir eine neue Rechnung zuschicken.
Eine Weile später erhielt ich wieder die Rechnung über den vollen Betrag. Anscheinend hatte die Werkstatt die Rechnung einfach an das Autohaus geschickt, ohne sich eine Freigabe zu holen und den Schaden mit dem Versicherungsgeber abzurechnen. Solche eine Rechnung konnte der Autohändler nicht akzeptieren und schickte die Rechnung wieder an mich. Zu allem Überfluss sagt der Autohändler mir nun plötzlich, dass der Schaden nicht in die Gebrauchtwagengarantie fällt. Ich schaute nach, und in den Garantiebedingungen wird nur das Türschloss einer Zentralverriegelung aufgeführt, nicht eine rein mechanische.

Also wurde mir vom Autohaus die Falschaussage gegeben, dass der Schaden in die Garantie fällt. Außerdem hat sich die Werkstatt vor der Reparatur anscheinend keine Freigabe geholt, wodurch die Falschaussage als solche hätte aufgedeckt werden können. Nun soll ich die volle Rechnung zahlen für eine Reparatur, die ich unter anderen Bedingungen und in anderem Wissen „in Auftrag“ gegeben hatte. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

mfg
aedificans

15 Antworten

Insoweit korrekt... stimmt.

Aber hätte die Werkstatt sich wie besprochen eine Freigabe geholt, wäre das Verständnisproblem schon vorher zu Tage gekommen!...

Hätte, wäre, wenn..... passiert und passiert.
Aus Fehlern lernt man....

mfg

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