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Gebrauchtwagengarantie/Händlergewährleistung nach 2 Wochen???

VW Golf 4 (1J)

Hi zusammen,

habe ja morgen vor 2Wochen meinen Golf bekommen.

Jetzt hab ich ja ne Gebrauchtwagengarantie!
Jetzt meine Frage: Was kann ich geltend machen? gehen diese Mängel bereits auf diese Garantie oder müsste der Händler das nach dieser kurzen Zeit sowieso beheben?

- Stabigummis/Querlenker schmieren oder wechseln wg Knarzen
- Schaltung fetten, da bei Hitze ein bissl schwergängig (oder hat der 1,6 16V MJ 2002 Seilsystem?)
- Spinnender heckscheibenwischer, geht an wenn ich anmache, bleibt 5 cm vor ausgangsposition stehen
- Drosselklapp reinigen. Mehr proforma, Leerlauf ist nicht wirklich unrund, leichte Bewegung ist ja immer drin.
- dieses Pfeifen wenn ich vom Gas gehe (s. anderer thread), wahrscheinlich bremsklötze, die nicht richtig zurückfahren

Was meint ihr????

Ist halt alles so ein Kleinmist. Der beeinträchtigt nicht das Fahren. Der läuft sonst super. Nur es stört eben! 🙄

10 Antworten

Re: Gebrauchtwagengarantie/Händlergewährleistung nach 2 Wochen???

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


Hi zusammen,

habe ja morgen vor 2Wochen meinen Golf bekommen.

Jetzt hab ich ja ne Gebrauchtwagengarantie!
Jetzt meine Frage: Was kann ich geltend machen? gehen diese Mängel bereits auf diese Garantie oder müsste der Händler das nach dieser kurzen Zeit sowieso beheben?

mit abschluss der gebrauchtwagengarantie entfällt die händlergewährleistung sofort, deswegen verkaufen die ja auch alle diese gebrauchtwagengarantien.

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


- Stabigummis/Querlenker schmieren oder wechseln wg Knarzen

ist eher verschleiss, wenn er kulant ist wird er mit ein bissel wd40 draufsprühen, das kannst du auch selbst.

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


- Schaltung fetten, da bei Hitze ein bissl schwergängig (oder hat der 1,6 16V MJ 2002 Seilsystem?)

sollte er ohne probleme machen.

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


- Spinnender heckscheibenwischer, geht an wenn ich anmache, bleibt 5 cm vor ausgangsposition stehen

das geht auf die gebrauchtwagengarantie

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


- Drosselklapp reinigen. Mehr proforma, Leerlauf ist nicht wirklich unrund, leichte Bewegung ist ja immer drin.

das ist nix für ne garantie, wenn du willst das das gemacht wird dann wirste schon zahlen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


- dieses Pfeifen wenn ich vom Gas gehe (s. anderer thread), wahrscheinlich bremsklötze, die nicht richtig zurückfahren

das wird verhandlungssache, mit glück nimmt er ihn mal auf die bühne und guckt was los ist.

ansich sind die bremsen halt ein verschleissteil, und deswegen von keiner garantie abgedeckt.

wenn's aber nur der bremskolben ist der nicht freigängig ist, dann sollte das in 10 minuten erledigt sein.

Danke für die ausführlich Antwort.

Also das läuft über die Peugeot garantie, da sind sogar Elektroniksachen abgedeckt wie fensterheben, Beleuchtung von Displays und sowas und...

die ersten 10000km ersatz aller verschleissteile, da der wagen lt dieser Garantie ein check durchlaufen hat!
Probleme macht er ja nur bei dieser Hitze! Als die den check gemacht haben wars noch net soooo heiss!

Denkt ihr Garantieverlängerung auf 2Jahre lohnt sich?

Bei 100 000km und mehr muss ich nur 50% der Teilepreise zahlen.
Allerdings hat der Wagen erst 60Tkm drauf und ich fahr net mehr als 12Tkm im Jahr. Heisst nach den 2 Jahren höchsten 30% Eigenbeteiligung. Das Jahr kostet 250€

garantieverlängerung lohnt sich meiner erfahrung nach auf jeden fall.

ich hatte bei meinen auto's immer irgendwas das nicht mehr funktionieren wollte, und da schon kleinkram bei vw soviel kostet wie die garantieverlängerung kann das keine fehlinvestition sein.

Re: Re: Gebrauchtwagengarantie/Händlergewährleistung nach 2 Wochen???

Zitat:

Original geschrieben von Tank83


mit abschluss der gebrauchtwagengarantie entfällt die händlergewährleistung sofort, deswegen verkaufen die ja auch alle diese gebrauchtwagengarantien.

Schwachsinn. § 475 BGB lesen & verstehen.

Der Händler kann sich nie generell aus seiner gestzlichen Gewährleistung gegenüber Privatkunden mit dem Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie stehlen!

Gruss
Holger

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Re: Re: Re: Gebrauchtwagengarantie/Händlergewährleistung nach 2 Wochen???

Zitat:

Original geschrieben von Dringi


Schwachsinn. § 475 BGB lesen & verstehen.

Der Händler kann sich nie generell aus seiner gestzlichen Gewährleistung gegenüber Privatkunden mit dem Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie stehlen!

Gruss
Holger

danke für den hinweis "schwachsinn" - gehts noch unfreundlicher?

der händler schiebt halt die gebrauchtwagenggewährleistung auf die gebrauchtwagenversicherung ab, und ist somit aus dem schneider, da die versicherung leisten muss.
ist daran irgendwas nicht richtig?

KEINE RECHTSBERATUNG. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!!!

Daran ist so ziemlich nichts richtig. Die Gebrauchtwagenversicherung kann nur vom Begünstigen in Anspruch genommen werden. Dass ist nunmal der Käufer. Also kann der Händler freundlich anfragen ob er damit einverstanden ist.

Hinzukommt, dass diverse Gebrauchtwagengarantien kilometer bzw. altersbedingten Einschränkungen wie z.B. Beteiligung des KUnden an den Materialkosten usw. haben.
Im Bewusstsein, dass der Händler grundsätzlich seiner gesetzlichen Gewähr nachkommen muss, sollte es auf der Hand liegen, dass der Kunde sich bei Reperaturen absolut schadlos hält.

Einschränkung: Der Händler kann sich selbstverständlich auf alters- bzw. kilometerbedingten Verschleiß berufen, dies kann aber i.d.R. nur ein Gutachter abschließend klären. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Speziell nochmal zur Drosselklappe: Hier hat ich selber auch Knatsch mit dem Un :-) meines Missdtrauens und habe auf Begleichung nach gesetzlicher Gewähr bestanden. Nach 3 Monaten Knatsch in denen ich nicht zahlte lautete das Ergebnis unter Einschaltung der 0800-Volkswagen dann in den Worten meines Händlers: komplette Kostenübernahme auf Kulanz. In meinen Worten: Ich hatte doch Recht.

Zu meiner Wortwahl "Schwachsinn": Wenn Du eine so 150% eindeutige Wortwahl benutzt und nicht die kleinste Einschränkung bzw. Erläuterung bringst, ist das mehr als übel, da sich chriz_hunter ggf. 100%ig auf dich verlkässt und nun unnötige Kosten hat.

Gruss
Holger

P.S.: Sollte ich jetzt irgendwo falsch liegen: Raus mit den Schwachsinns-Schreien! 😁

P.P.S.: KEINE RECHTSBERATUNG. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!!!

Danke ihr beiden.

Also werde ich mal versuchen am Montag, da hab ich nämlcih einen termin beim 🙂, den davon zu überzeugen es auf Gewährleistung zu machen.

Falls er sich zu stark wehrt --> Gebrauchtwagengarantie.

Lässt aber bestimmt mit sich reden. Er war schon beim Ausmachen des Termins recht freundlich.

Mal Schaun, ich geb euch bescheid!

Zitat:

Original geschrieben von chriz_hunter


Also werde ich mal versuchen am Montag, da hab ich nämlcih einen termin beim 🙂, den davon zu überzeugen es auf Gewährleistung zu machen.

Falls er sich zu stark wehrt --> Gebrauchtwagengarantie.

Der kann sich nicht wehren. Solange die Fehler in die Gewährleistung fallen ist die Reparatur für Dich kostenfrei. Wie schon geschrieben, versuchen die Händler gerne rechtwidrig Mängel an die Garantie Versicherung zu delegieren, weil sie dann nicht selbst dafür aufkommen müssen. Und als Oberfrechheit wollen sie dann noch anteilig Arbeitslohn von Dir, "weils in den Garantiebedingungen steht".

Laß Dich in den ersten 6 Monaten auf gar keinen Fall auf diesen Quatsch ein. Druck Dir den BGB Paragraphen aus und leg ihn bei besonders hartnäckigen Händlern vor. Die wissen schon genau wie der Hase läuft.

schau mal in meine sig, da steht ein urteil zum thema gewährleistung. meiner meinung nach bist du auf der völlig sicheren seite!

hin fahren und mängel beheben lassen!

hallo.
habe im februar einen tdi gekauft. von vw mit garantie(ab 100tkm mit 40%eigenbeteiligung hatt 116tkm runter)
war kurz nach dem kauf die scheinwerferreinigungsanlage undicht. hat mich 40 euro sb gekostet, dann temp sensor def. nochmal 14 euro sb.
da ich den wagen ca 400 km weit weg gekauft habe, bin ich nat. zu meinem vw händler in der nähe gefahren.
nun lese ich hier das der verk. händler trotzdem alles bezahlen muss.
habe ich jetzt noch eine chance darauf?

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