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Gebrauchter 1.4 TSI 160ps nach 4 Monaten Motorschaden auf Autobahn

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 3. Januar 2016 um 21:58

Hallo.

Ich habe vor 4 Monaten einen gebrauchten 1.4 Tsi 160ps mit 55000 km bei einem Händler finanziert.

Nun, nach 7000km, leuchtete auf der Autobahn die MKL und die EPC-Leuchte auf. Kurz darauf verlor der Motor an Leistung, mehr als 120km/h gingen nicht mehr. Bin dann auf einen Rastplatz gefahren, Motor aus und ADAC gerufen. Dann wurde ich abgeschleppt.

Was genau mit dem Motor ist, weiß ich noch nicht.

Meine Frage ist nun: Wer kommt für den Schaden auf? Greift hier die gesetzliche Gewährleistung? Worauf muss ich achten?

Danke schonmal..

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Januar 2016 um 20:11

Also: das Fahrzeug wird im Laufe der Woche vom ADAC zu dem Händler, bei dem ich es gekauft habe, transportiert. Den Händler habe ich darüber bereits persönlich informiert.

Dieser sagte: "Mehr kann man erst sagen, sobald das Fahrzeug angeschaut wurde". Verständlich.

Aufgrund der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Händler beweisen können, dass bei Übergabe des Wagens kein Sachmangel vorlag. Falls er dies beweisen kann, okay, dann muss ich damit leben.

Kann er es nicht, so muss er für eine Instandsetzung des Wagens sorgen und für die Kosten aufkommen.

Mit (Gebrauchtwagen)Garantie hat das alles nichts zu tun, sondern mit gesetzlicher Gewährleistung.

Ich hoffe, dass ich alles richtig verstanden habe und keine Kosten auf mich zukommen werden.

Ich will einen Ford :(

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Wichtig zu wissen:

a) Für die VW Mobilitätsgarantie muss das Fahrzeug bei VW gewartet worden sein und das Liegenbleiben über die VW Hotline gemeldet werden. Das Abschleppen Organisiert dann die VW- Hotline und auch das Ersatzfahrzeug etc.

b) Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat.

{-- heißt Praktisch: innerhalb der ersten 6 Monate hast Du es einfacher.

http://www.sueddeutsche.de/.../...tet-der-kauf-beim-haendler-1.1673868

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 18:59

Okay, also kann ich davon ausgehen, dass ich ohne Kosten aus dem Motorschaden herauskomme, da es eigentlich unmöglich ist zu beweisen, dass z.B. die Kolben oder die Steuerkette bei Übergabe ohne Mängel waren?

Habe gerade echt Bange, dass die alles mögliche versuchen werden sich vor den Kosten zu drücken. Ich als armer Privatmann wäre ziemlich aufgeschmissen mit 7000 Euro Schulden für die Reparatur + die Finanzierung des Wagens im Nacken..

Zitat:

@CarTu schrieb am 4. Januar 2016 um 19:59:48 Uhr:

Okay, also kann ich davon ausgehen, dass ich ohne Kosten aus dem Motorschaden herauskomme, da es eigentlich unmöglich ist zu beweisen, dass z.B. die Kolben oder die Steuerkette bei Übergabe ohne Mängel waren?

[.....]

Aber nur, wenn du dich über die Schadensbehebung mit dem Verkäufer vorher einigst. Du kannst nicht einer fremden Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilen und hoffen, dass der Verkäufer dann dafür aufkommt.

am 4. Januar 2016 um 19:32

In den ersten 6 monaten bist du raus. Du muss aber den ford händler das auto zur nacbesserung geben. Es sei er klärt mit vw ab sie sollen es machen und ihm die rechnung schicken. Möglich das der turbo fritte ist. Es können die kolben sein. Die kette. Es kann soviel sein.

Hast du den Wagen bei dem Händler etwa ohne Gebrauchtwagengarantie gekauft ?

Falls ja dann bist du auf die Kulanz vom Händler angewiesen.

Zitat:

@alex1234567890

Bei 4 Monaten geht man davon aus das der Fehler bereits beim Verkauf bestand...

Der Motor lief aber vor 4 Monaten noch...

Der Ölverbauch hat vor 2 Wochen angefangen...

 

 

Zitat:

@pepe889900 schrieb am 4. Januar 2016 um 20:39:31 Uhr:

Hast du den Wagen bei dem Händler etwa ohne Gebrauchtwagengarantie gekauft ?

Falls ja dann bist du auf die Kulanz vom Händler angewiesen.

Zitat:

@pepe889900 schrieb am 4. Januar 2016 um 20:39:31 Uhr:

Zitat:

@alex1234567890

Bei 4 Monaten geht man davon aus das der Fehler bereits beim Verkauf bestand...

Der Motor lief aber vor 4 Monaten noch...

Der Ölverbauch hat vor 2 Wochen angefangen...

Das ist irrelevant, der Käufer hat einen Anspruch auf Instandsetzung und Kostenübernahme durch den Händler. Auch wenn der Motor beim Kauf lief (meine fresse...) wird davon ausgegangen das die Sache bereits beim Kauf nicht einwandfrei war wenn dann innerhalb 6 Monaten ein Schaden eintritt.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist was anderes.

Sachmängelhaftung: Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Welche Mängel hatte das Fahrzeug beim Kauf vor 4 Monaten bzw. 7 Tkm ?

Pepe, nochmal, Gewährleistungspflicht mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 20:11

Also: das Fahrzeug wird im Laufe der Woche vom ADAC zu dem Händler, bei dem ich es gekauft habe, transportiert. Den Händler habe ich darüber bereits persönlich informiert.

Dieser sagte: "Mehr kann man erst sagen, sobald das Fahrzeug angeschaut wurde". Verständlich.

Aufgrund der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Händler beweisen können, dass bei Übergabe des Wagens kein Sachmangel vorlag. Falls er dies beweisen kann, okay, dann muss ich damit leben.

Kann er es nicht, so muss er für eine Instandsetzung des Wagens sorgen und für die Kosten aufkommen.

Mit (Gebrauchtwagen)Garantie hat das alles nichts zu tun, sondern mit gesetzlicher Gewährleistung.

Ich hoffe, dass ich alles richtig verstanden habe und keine Kosten auf mich zukommen werden.

Ich will einen Ford :(

Du hast es richtig verstanden. Den letzten Satz verstehe ich aber leider nicht..... ;)

Nun, Ford hat bestimmt noch so schöne alte Saugmotoren, die aus 1,6l Hubraum 75 PS rausholen, 14 Sekunden für 0-100 brauchen und dafür nur 8,5l/100km verbrauchen... ;-)

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 20:46

Ok ok, ich hätte Ford nicht erwähnen sollen :D

Ich bedanke mich jedoch herzlich für euren Rat!

Hallo CarTu,

hast du eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen?,

ich habe vor kurzem für jemand einen Golf von einem Fordhändler besorgt.

Soweit ich weiß, bietet Ford immer eine 1-Jährige GW Garantie (A1 von CarGarantie) an.

am 4. Januar 2016 um 21:20

Die gebrauchtwagen garantie ist eigentlich für den händler nicht für den kunde. Damit hält sich der händler bei schäden die eigen leistung klein. Die sind ja nicht blöd und verkaufen dem kunde das noch.....

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 21:22

Hallo Uve,

Ja, die habe ich bekommen. Soweit ich weiss gibt mein Händler aber nur Garantie auf alles, was mit dem Ölkreislauf zu tun hat. Ich bezweifle, dass das Einen Motorschaden o.ä. mit einschließt.

Wie das bei deinem Freund aussieht, kann ich nicht sagen. Es kann sein, dass sich die Händler da stark unterscheiden.

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