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Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 21:57

Hallo,

einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.

Und zwar folgender Ablauf:

Ortsausgangsschild

Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.

Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.

Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).

Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.

Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.

Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.

Ist das denn so rechtens?

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116 Antworten

Den Eindruck habe ich von dir auch.

Zitat:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2022 um 21:49:41 Uhr:

Zitat:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.

https://www.adac.de/.../

Oder sie wird durch ein weiteres Streckenverbotszeichen angepasst (andere Geschwindigkeitsbeschränkung).

Hatten wir aber schon auf der ersten Seite ;)

Zitat:

@real_Base schrieb am 8. Dezember 2022 um 00:10:00 Uhr:

In der STVO habe ich nur die Info gefunden, dass ein Streckenverbot durch ein weiteres Streckenverbotsschild oder durch die explizite Aufhebung (entpsrechendes graues Schild mit diagonalen schwarzen Strichen) oder einer Ortstafel aufgehoben wird.

Ein letzter Versuch:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 21:45:13 Uhr:

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten nunmal andere Regeln. Nach dem Ortsausgang ist es eine Landes oder Bundesstraße. Dort gilt max. 100. Dort zusätzlich ein 100er Limit hinzustellen ist sinnfrei.

Nein. Auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gilt (auch wenn sie keine Autobahnen oder Kraftfahrstraßen sind) kein Tempolimit für PKW, nachzulesen im §3 StVO. Es kommt allein auf die bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen an. Dort gilt für PKW also nicht 100, darum ist die Beschilderung auch korrekt bzw. notwendig.

Zitat:

Kraftfahrstraße wird es mit Zeichen 331.1. Auf Kraftfahrstraßen gilt für Pkw allgemein kein Tempolimit.

Nein. Handelt es sich bei der Kraftfahrstraße um eine "normale" zweistreifige Bundesstraße, gelten dort die allgemeinen Regeln - für PKW 100km/h. Handelt es sich um eine Straße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, ähndert die Eigenschaft "Kraftfahrstraße" nur etwas für die in §18 genannten Fahrzeuge, die Problematik "kein Tempolimit für PKW" ergibt sich aber weiterhin aus §3 StVO.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 21:45:13 Uhr:

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten nunmal andere Regeln. Nach dem Ortsausgang ist es eine Landes oder Bundesstraße. Dort gilt max. 100.

Das Schild Kraftfahrtstraß entscheidet nicht über das Tempolimit, das ist allein Bautechnisch, zumindest bei unter 3,5t.

Autobahnähnliche Straßen gilt Feuer frei, egal ob Kraftfahrtstraße oder nicht, wiederum gibt es Kraftfahrtstraßen wo ein Limit von 100Km/h gilt.

 

"In Deutschland gilt seit 1978 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (Schnellstraßen mit baulicher Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung) für Motorräder, Pkw und andere Kfz bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen."

Quelle: https://www.fuehrerscheine.de/.../?...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:47:10 Uhr:

Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige. Entweder ist es das eine oder das andere beider Varianten. Die Kraftfahrstraße ist immer durch Zeichen 331.1 gekennzeichnet.

Hallo,

gibts aber jede Menge. Deinem Nicknamen nach wohnst Du in Berlin. Ich am Bodensee, das ist jetzt leider etwas weit weg für Dich. Und hier kann ich Dir gleich schon mal vier Beispiele nennen, an denen eine normale Bundesstraße (je eine Fahrspur pro Richtung und eine normale gestrichelte Linie in der Mitte) per Beschilderung zur Kraftfahrstraße wird. Und das bedeutet nicht, dass PKWs dort schneller als 100 km/h fahren dürfen.

Falls Dich die Beispiele interessieren:

B31 zwischen Lindau und Kressbronn

B31 zwischen Abfahrt Langenargen/Eriskirch und Eriskirch

B31 bei Friedrichshafen ab der Löwentaler Brücke

B467 zwischen Tettnang-Süd und Tettnang-Nord

Und jetzt kommts:

Das zweite von mir genannte Beispiel führt durch einen Tunnel. Vor diesem Tunnel kommt das Kraftfahrstraßenschild, dann eine Beschränkung auf 80 km/h und kurz vor dem Tunnel steht ein stationärer Blitzer.

Dieser Blitzer ist eine Gelddruckmaschine, da für LKWs > 7,5 t dort trotz Kraftfahrstraße und 80 km/h - Beschränkung 60 km/h gilt.

Daher:

Alle, die hier behaupten, dass das Kraftfahrstraßenschild eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt, sollten doch bitte eine Theoriestunde in der Fahrschule buchen.

Es ist echt grußelig, mit wieviel Unwissenheit manche auf der Straße unterwegs sind...

 

Grüße,

diezge

Die bisherige Landstraße endet am Zeichen 331.1. Damit enden bisherige Tempolimits. Nicht mehr zulässige langsame Verkehre müssen vor dem Beginn der Kraftfahrstraße abfahren. Mit Zeichen 331.1 beginnt eine neue Straße mit anderen Regeln. Soll für den TE ab Zeichen 331.1 ein Limit für Pkw gelten, so muss es wie auf jeder anderen neuen Straße auch neu ausgeschildert werden. Darum gehts. Es geht nicht um eine kompendieartige Erklärung des Universums in allen Variationen.

Ich glaube, keiner kann verstehen, wieso der TE geblitzt worden ist. Und wer es doch versteht, versteht es meiner Meinung nach falsch.

Ich wäre vorsichtig. Das blaue Schild der Kraftfahrstrasse oder der Autobahn sind anscheinend nicht berechtigt vorherige Streckenverbotsschilder zu beenden.

Diese Schilder sind bspw hier aufgeführt: https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 21:45:13 Uhr:

Nach dem Ortsausgang ist es eine Landes oder Bundesstraße. Dort gilt max. 100. Dort zusätzlich ein 100er Limit hinzustellen ist sinnfrei.

Hä?? Nö! Baulich getrennt oder zweispurig gilt da kein Tempolimit (egal ob das eine Autobahn oder ein Feldweg ist).

Zitat:

Limits enden immer mit dem Verlassen der entprechenden Straße. Beginnt die Kraftfahrstraße so ist das eine neue Straße.

Wieso das denn?? Bundesstraße xy ist von km 10-20 Kraftfahrtstraße (weil so beschildert), dadurch ändert sich doch die Straße nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 23:30:46 Uhr:

Die bisherige Landstraße endet am Zeichen 331.1. Damit enden bisherige Tempolimits. Nicht mehr zulässige langsame Verkehre müssen vor dem Beginn der Kraftfahrstraße abfahren. Mit Zeichen 331.1 beginnt eine neue Straße mit anderen Regeln. Soll für den TE ab Zeichen 331.1 ein Limit für Pkw gelten, so muss es wie auf jeder anderen neuen Straße auch neu ausgeschildert werden. Darum gehts. Es geht nicht um eine kompendieartige Erklärung des Universums in allen Variationen.

Neue Regeln ja aber keine neuen Geschwindigkeiten!

Das Kraftfahrstraßenschild gibt KEINE Höchstgeschwindigkeit vor! Wenn außerorts 100 km/h sind, gelten die auch nach dem Beginn der Kraftfahrstraße weiter. Sonst dürfte ich ja mit vMax über eine einspurige Bundesstraße brettern. Und das ist einfach unwahr.

Bitte hör auf, hier solche Lügen zu verbreiten. Danke.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Dezember 2022 um 08:51:44 Uhr:

Zitat:

Limits enden immer mit dem Verlassen der entprechenden Straße. Beginnt die Kraftfahrstraße so ist das eine neue Straße.

Wieso das denn?? Bundesstraße xy ist von km 10-20 Kraftfahrtstraße (weil so beschildert), dadurch ändert sich doch die Straße nicht.

Gruß Metalhead

Wenn du von einer BAB auf eine andere BAB kommst, dann endet das ggf. bestehende Limit der vorherigen BAB mit dem Übergang zur neuen. Fährst du von der BAB ab, dann endet das ggf. vorhandene Limit der BAB auf dem Ausfädelungsstreifen. Fährst du von der Landstraße in die Kraftfahrstraße (Schnellstraße) ein, dann ist auch das ein Übergang auf eine andere Straße mit neuen Regeln. Steht da ken Limit für Pkw dann gilt das vorherige nicht fort. Die Regeln der Kraftfahrstraße beginnen mit dem Zeichen 331.1. Dass Pkw auf der neu beginnenden Kraftfahrstraße ohne Limit fahren können, beginnt ohne Wiederholung des Limits damit neu wie am Ortsausgangsschild (beim TE steht da ein Limit aber nicht am 331.1).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:38:36 Uhr:

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:38:36 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Dezember 2022 um 08:51:44 Uhr:

 

Wieso das denn?? Bundesstraße xy ist von km 10-20 Kraftfahrtstraße (weil so beschildert), dadurch ändert sich doch die Straße nicht.

Gruß Metalhead

Wenn du von einer BAB auf eine andere BAB kommst, dann endet das ggf. bestehende Limit der vorherigen BAB mit dem Übergang zur neuen. Fährst du von der BAB ab, dann endet das ggf. vorhandene Limit der BAB auf dem Ausfädelungsstreifen. Fährst du von der Landstraße in die Kraftfahrstraße (Schnellstraße) ein, dann ist auch das ein Übergang auf eine andere Straße mit neuen Regeln. Steht da ken Limit für Pkw dann gilt das vorherige nicht fort. Die Regeln der Kraftfahrstraße beginnen mit dem Zeichen 331.1. Dass Pkw auf der neu beginnenden Kraftfahrstraße ohne Limit fahren können, beginnt ohne Wiederholung des Limits damit neu wie am Ortsausgangsschild (beim TE steht da ein Limit aber nicht am 331.1).

Nochmals:

Hör bitte auf, solche Lügen zu verbreiten!

Das ist gleich wie die Mär, dass auf der Autobahn am Grenzübergang von Österreich zu Deutschland die vorher ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h am Grenzübergangsschild aufgelöst würde, da sie am Grenzübergang auf deutscher Seite nicht wiederholt wird. Ist natürlich Quatsch. Die 80 km/h gelten auch über die Grenze weiter.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:47:10 Uhr:

Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige. Entweder ist es das eine oder das andere beider Varianten. Die Kraftfahrstraße ist immer durch Zeichen 331.1 gekennzeichnet.

So, und jetzt kommst Du:

Wie schnell darf ein PKW hier fahren (siehe Bild)?

Kraftfahrstraße

Zitat:

Wenn du von einer BAB auf eine andere BAB kommst, dann endet das ggf. bestehende Limit der vorherigen BAB mit dem Übergang zur neuen.

Falsch - es gilt das alte Limit so lange es nicht durch ein neues geregelt ist.

Es gibt Urteile, da wurden Ortskundige Autofahrer verurteilt, weil sie auf eine BAB aufgefahren sind wo kein erneutes Tempolimit nach der Auffahrt stand sie es hätten aber wissen müssen das zuvor bspw. ein 130 Schild stand.

Zitat:

Das Gerücht, dass ein Tempolimit auf der Autobahn automatisch an der nächsten Auffahrt aufgehoben ist, stimmt nicht.

Link: https://www.adac.de/.../

--> Da steht übrigens auch:

Zitat:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.

Hier noch einer: https://www.focus.de/.../...kehr-juristische-irrtuemer_id_2002556.html

Zitat:

Fährst du von der BAB ab, dann endet das ggf. vorhandene Limit der BAB auf dem Ausfädelungsstreifen.

Auch falsch (das Ding heißt Abfahrt ;) ).

Auf Abfahrten darfst du ohne Limit fahren, wenn es zuvor kein anderes gab.

In der Regel stehen da aber Schilder. Und laut STVo hast du deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen. Aber es gilt erstmal "oben offen" sofern kein anderes Schild da steht.

FunFact - bei Auffahrten darfst du sogar schneller fahren als ein ggf. vorher angebrachtes Limit, wenn es der "Einfädelung" dient. Danach ist natürlich wieder das Limit angesagt.

 

Zitat:

Fährst du von der Landstraße in die Kraftfahrstraße (Schnellstraße) ein, dann ist auch das ein Übergang auf eine andere Straße mit neuen Regeln. Steht da ken Limit für Pkw dann gilt das vorherige nicht fort. Die Regeln der Kraftfahrstraße beginnen mit dem Zeichen 331.1. Dass Pkw auf der neu beginnenden Kraftfahrstraße ohne Limit fahren können, beginnt ohne Wiederholung des Limits damit neu wie am Ortsausgangsschild (beim TE steht da ein Limit aber nicht am 331.1).

Wäre ich vorsichtig und würde ich nicht drauf wettern ;)

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