ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111

Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 21:57

Hallo,

einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.

Und zwar folgender Ablauf:

Ortsausgangsschild

Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.

Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.

Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).

Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.

Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.

Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.

Ist das denn so rechtens?

Ähnliche Themen
116 Antworten

Das denke ich manchmal schon. zumindest sind die Gründe oft nicht offensichtlich und nicht nachvollziehbar.

Themenstarteram 8. Dezember 2022 um 13:51

Nein natürlich nicht aus Langeweile sondern um die Kassen zu füllen. Das ist doch wohl kein Geheimnis.

Nein. Zeichen 331.1 = Kraftfahrstraße. Ohne Zeichen 331.1 ist es als Straßenart keine Kraftfahrstraße.

Das stelle ich auch nicht in Frage. Aber das auf einer Kraftfahrstraße für PKW pauschal kein Tempolimit gilt, (allein wegen Z 331.1) ist einfach nur falsch. Das ist nur auf solchen Kraftfahrstraßen der Fall, die Richtungsfahrbahnen haben (siehe §3 StVO).

Zitat:

@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:43:44 Uhr:

Also das einzige "Gefahrenpotential" was dort vorherrscht ist eine weitere Auffahrt zur Kraftfahrstraße.

Aber mit Beschleunigungsstreifen. Und es sind ja auch 2 Spuren vorhanden.

Kann man also leicht auf die linke Spur wechseln wenn wer einscheren will. Muss man aber natürlich auch nicht.

Also doch ein Gefahrenpotential, die Auffahrt, zumal die auf Kraftfahrstraßen oft kürzer sind als auf Autobahnen.

Wenn nun einer auf der linken Spur mit über 200 km/h angebretzelt kommt und der Platzmacher wechselt auf die linke Spur, weil er damit nicht rechnet, ist eine Scenario, welches ein Gefahrenpotential mit sich bringt. Schon auf der Autobahn ist dies kritisch, aber auf Kraftfahrstraßen wird noch viel weniger mit so schnellen Fahrzeugen gerechnet, so zumindest meine Erfahrung.

Aus diesem Grund ist ein vorgegebenes Limit aus meiner Sicht schon verständlich, wobei ein Limit von 120 km/h oder vielleicht sogar 130 km/h passender wäre. Nun, ich kenne die Situation dort aber nicht, daher möchte ich nicht ausschließen, dass die 100 km/h berechtigt sind.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:47:10 Uhr:

Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige.

Ich gehe jetzt mal davon aus du meinst mit normaler Landstraße nicht die Gattung der Straße, wie z.B. LXXX, sondern einfach, zweispurige Straße mit jeweils eine Fahrbahn pro Richtung.

B51 zwischen Blankenfeld und Trier ist teilweise Kraftfahrtstraße, auch auf Abschnitten die ganz normale Bundesstraße sind.

B73, Stade FR Cuxhaven, kurz vor CUX von der letzten Ampelkreuzung bis zum Kreisel, ist Kraftfahrtstraße.

Für die totale Verwirrung gibt es noch Bundesstraßen mit je einem Streifen je Richtung ohne baulicher Trennung auf denen ein Schild "130" steht. Irgendwie traut man sich dabei nicht, schneller als Tacho 110 zu fahren. Es fühlt sich einfach falsch an.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:39:18 Uhr:

Da steht was von (allgemein) schneller als 50 und dann kommen Einschränkungen für bestimmte Fahrzeuge/kombinationen und Sichtweiten. Sofern die nicht gegeben sind ... = Pkw unter 3,5 t darf schneller als 50 (=unlimiiert) auf der Kraftfahrszraße fahren.

Nur wenn auf Kraftfahrstrassen die Fahrbahnen baulich abgetrennt sind. Read the text. Das war hier nicht, also galt Tempo 100.

Nö ... im Eingangsbeitrag ist von 4-spurig, getrennten Fahrbahnen, Trennstreifen und Mittelleitplanke die Rede. Ich verstehe zwar die Existenzberechtigung von Fundamentalkritik an meinen dusseligen Beiträgen. Aber wo sie deplatziert ist, ist sie nunmal bissl daneben. :)

Mea culpa. Aber im Eingagsbeitrag steht auch, dass 100 angeordnet war. Ich verstehe nach wie vor nicht, welche Einwände der TE hat, gegen die Rechtmäßigkeit eines Bußgelds?

Weil er nach dem Zeichen 331.1 und somit erst auf der Kraftfahrstraße geblitzt wurde und es vor diesem Zeichen eben noch keine Kraftfahrstraße ist. Die Beschilderung ist falsch. Es fehlt die Wiederholung des 100er Limits am Zeichen 331.1 bzw die Versetzung dieses Zeichens vor das 100er Limit.

Die Umwidmung in eine Kraftfahrstraße hebt kein bestehendes Tempolimit auf

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 21:31:58 Uhr:

Es fehlt die Wiederholung des 100er Limits am Zeichen 331.1 bzw die Versetzung dieses Zeichens vor das 100er Limit.

Wie kommst du nur auf das schmale Brett? Die Richtgeschwindigkeit "kein Tempolimit" gilt wegen der baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen, nicht weil dort Kraftfahrstraße ist. Das Zeichen 331.1 erwirkt nicht diese Regelung, sondern allein der §3 Abs. 3 Nr. 2c StVO:

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Das Tempolimit durch Zeichen 274-100 gilt über das Zeichen 331.1 hinweg. Das mag im Gesamteindruck unglücklich gelöst sein, ist aber vollkommen korrekt. Es gibt daher auch keinen Bedarf, das Zeichen 274 am Zeichen 331.1 zu wiederholen.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten nunmal andere Regeln. Nach dem Ortsausgang ist es eine Landes oder Bundesstraße. Dort gilt max. 100. Dort zusätzlich ein 100er Limit hinzustellen ist sinnfrei. Kraftfahrstraße wird es mit Zeichen 331.1. Auf Kraftfahrstraßen gilt für Pkw allgemein kein Tempolimit. Limits enden immer mit dem Verlassen der entprechenden Straße. Beginnt die Kraftfahrstraße so ist das eine neue Straße. Eine Quelle zum Nachlesen der Literatur und Rechtsprechung habe ich weiter vorne angegeben.

Du verstehst es echt nicht. Ich bin raus.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111