Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111

Hallo,

einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.

Und zwar folgender Ablauf:

Ortsausgangsschild

Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.

Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.

Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).

Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.

Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.

Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.

Ist das denn so rechtens?

116 Antworten

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2022 um 13:54:37 Uhr:


Und ich finde schon das es nach Wegelagerei riecht, denn ich vermisse ein wenig das Gefahrenstellenpotential.

Das ist ein anderes Thema, das ist bei 90% aller Blitzerstellen der Fall.

Gruß Metalhead

Den Schlauch hast du dir ausgesucht. Eine Kraftfahrtstraße ist das erst ab dem Zeichen 331.1. Der bauliche Zustand vermittelt diesen Status nicht. Erst ab Zeichen 331.1 ist das eine Kraftfahrstraße und es gelten die Regeln für Kraftfahrstraßen. Auf denen gilt kein allgemeines Tempolimit außer für die im §18 genannten Fahrzeugkombinationen und dazu zählen Pkw unter 3,5 t nunmal nicht. Das Limit vor Zeichen 331.1 ist nicht für die Kraftfahrstraße selbst angeordnet da es nicht auf dieser steht. Wäre es ein Zeichen 330.1 wäre es das Gleiche. Ab dem Beginn des neuen Status gilt das was auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen allgemein gilt. Soll ein vorheriges Limit fortgelten ist es am Zeichen 330.1 / 331.1 zu wiederholen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:23:41 Uhr:


Auf denen gilt kein allgemeines Tempolimit

Das ist einfach nur falsch. Dann lies dir gleich mal noch den §18 Abs. 5 StVO durch.

Ich habe doch die Quelle angeben. Schau dort nach.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:27:15 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:23:41 Uhr:


Auf denen gilt kein allgemeines Tempolimit
Das ist einfach nur falsch. Dann lies dir gleich mal noch den §18 Abs. 5 StVO durch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:23:41 Uhr:


Auf denen gilt kein allgemeines Tempolimit außer für die im §18 genannten Fahrzeugkombinationen und dazu zählen Pkw unter 3,5 t nunmal nicht.

Passt schon was der Paule schreibt.

Gruß Metalhead

Im §18 Absatz 5 steht nicht das auf Kraftfahrstraßen (außer für...) kein Tempolimit gilt. Vielmehr steht dort, das bestimmte Fahrzeuge auf Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen (Definition wie im §3 StVO) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen.

§18 Abs. 5 StVO: Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für ...

Genau das Geschwafel meine ich.

Und ich wette man hätte schon ab dem Blauen ohne potentielle Gefährdung beschleunigen können.

Warum genau dahinter erst die 100 aufheben obwohl sich nichts geändert hat?

Warum nicht dann direkt am blauen Schild?

Weil man vielleicht gerne kassiert????

Ich hasse solche unsinnigen Beschilderungen und davon kenne ich zu Hauf. Weil das keine nachvollziehen kann wird dort dann oft etwas schneller gefahren. Und ratet mal, genau da wird dann auch gerne geblitzt.

Das sind dann meist auch Strecken die vorher eine höher zulässige Geschwindigkeit hatten.

Schelm wer Böses dabei denkt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:32:54 Uhr:


Im §18 Absatz 5 steht nicht das auf Kraftfahrstraßen (außer für...) kein Tempolimit gilt. Vielmehr steht dort, das bestimmte Fahrzeuge auf Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen (Definition wie im §3 StVO) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen.

§18 Abs. 5 StVO: Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für ...

!false // it's funny, because its true. 😁

Gruß Metalhead

Da steht was von (allgemein) schneller als 50 und dann kommen Einschränkungen für bestimmte Fahrzeuge/kombinationen und Sichtweiten. Sofern die nicht gegeben sind ... = Pkw unter 3,5 t darf schneller als 50 (=unlimiiert) auf der Kraftfahrszraße fahren.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:35:45 Uhr:


Warum genau dahinter erst die 100 aufheben obwohl sich nichts geändert hat?

Warum nicht dann direkt am blauen Schild?

Weil man vielleicht gerne kassiert????

Auch wenn der Blitzer am Schild steht, hat die Messung doch schon 100 - 150 m zuvor begonnen (je nach Anlage). Wenn da ein Schild steht, müssen die sich schon die Mühe machen die zHg gelegentlich auch durchzusetzen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:39:18 Uhr:


Sofern die nicht gegeben sind ... = Pkw unter 3,5 t darf schneller als 50 (=unlimiiert) auf der Kraftfahrszraße fahren.

Ja, aber nur weil der §3 das bereits regelt und nicht weil dort ein Zeichen 331.1 steht. Es geht um Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind (Definition aus §3). Haben wir eine solche Straße ohne Zeichen 331.1, gilt für PKW auch kein Tempolimit.

BTW: Was machst du denn auf den ganzen "normalen" Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind?

Also das einzige "Gefahrenpotential" was dort vorherrscht ist eine weitere Auffahrt zur Kraftfahrstraße.
Aber mit Beschleunigungsstreifen. Und es sind ja auch 2 Spuren vorhanden.
Kann man also leicht auf die linke Spur wechseln wenn wer einscheren will. Muss man aber natürlich auch nicht.
Meiner Meinung nach nur Abzocke.
Ich kann nachher nochmal gucken ob die Aufnahme noch auf der Dashcam drauf ist. Bin seit dem leider noch etwa 100km gefahren also vielleicht schon überschrieben.
Und wen es interessiert, oder sich das Ganze mal selbst anschauen möchte: Es handelt sich um die B199 von Flensburg nach Handewitt.
Ich finde es übrigens sehr interessant wie viel rege Diskussion dieser Thread hervorgebracht hat. Damit hätte ich wirklich nicht gerechnet.

Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige. Entweder ist es das eine oder das andere beider Varianten. Die Kraftfahrstraße ist immer durch Zeichen 331.1 gekennzeichnet.

Zitat:

@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:43:44 Uhr:


Also das einzige "Gefahrenpotential" was dort vorherrscht ist eine weitere Auffahrt zur Kraftfahrstraße.

Da hatten die Mitarbeiter der Verkehrsbehörde wohl tiefere Einsichten als Du. Die machen diese Anordnungen nicht aus Langeweile.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:47:10 Uhr:


Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige. Entweder ist es das eine oder das andere beider Varianten. Die Kraftfahrstraße ist immer durch Zeichen 331.1 gekennzeichnet.

Du setzt also Kraftfahrstraße gleich mit Richtungsfahrbahnen?

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