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Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 21:57

Hallo,

einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.

Und zwar folgender Ablauf:

Ortsausgangsschild

Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.

Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.

Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).

Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.

Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.

Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.

Ist das denn so rechtens?

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116 Antworten

Zitat:

@diezge schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:48:48 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2022 um 14:47:10 Uhr:

Normale Landstraßen die Kraftfahrstraßen sind? Kenne ich keine einzige. Entweder ist es das eine oder das andere beider Varianten. Die Kraftfahrstraße ist immer durch Zeichen 331.1 gekennzeichnet.

So, und jetzt kommst Du:

Will schnell darf ein PKW hier fahren (siehe Bild)?

Ich will auch mal.

Keine Bauliche Trennung, Max. 100 kmh, nur aus dem Bild heraus kann man es aber nicht sagen, das Limit wurde im Vorfeld ausgeschildert.

Wie hab ich bloß meine bisherigen 2Mio-KM bloß geschafft ohne dauernd ein Ticket zu bekommen oder jemals meinen Führerschein abgeben zu müssen:)

Ich bin jetzt mehr verwirrt als vorher und fahre daher einfach so weiter wie bisher.

Macht´s gut.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:59:27 Uhr:

Keine Bauliche Trennung, Max. 100 kmh, nur aus dem Bild heraus kann man es aber nicht sagen, das Limit wurde im Vorfeld ausgeschildert.

Und das ausgeschilderte Limit kann irgendwo zwischen 20 und 130 km/h liegen!

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 10:56:20 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:59:27 Uhr:

Keine Bauliche Trennung, Max. 100 kmh, nur aus dem Bild heraus kann man es aber nicht sagen, das Limit wurde im Vorfeld ausgeschildert.

Und das ausgeschilderte Limit kann irgendwo zwischen 20 und 130 km/h liegen!

Ich denke, da hier keine bauliche Trennung besteht, werden es keine 130 sein.

Aber möglich ist es trotzdem, siehe mein Post etwas weiter vorne.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Dezember 2022 um 10:59:09 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 10:56:20 Uhr:

 

Und das ausgeschilderte Limit kann irgendwo zwischen 20 und 130 km/h liegen!

Ich denke, da hier keine bauliche Trennung besteht, werden es keine 130 sein.

100 km/h sind richtig.

Aber auch wenn eine bauliche Trennung vorhanden wäre würde noch 100 km/h gelten, da Geschwindigkeiten > 100 km/h erst ab zwei Fahrspuren pro Richtung gelten. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Grüße,

diezge

120 können auch richtig sein.

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:37:14 Uhr:

120 können auch richtig sein.

Aber dann muss es explizit so ausgeschildert sein. Ist bei meinem Beispiel nicht der Fall.

Daher schreibe ich das ja auch genau so: Ein Schild mit 120 auf einer insgesamt 2-spurigen Landstraße ohne bauliche Trennung ist möglich und zulässig.

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:44:53 Uhr:

Daher schreibe ich das ja auch genau so: Ein Schild mit 120 auf einer insgesamt 2-spurigen Landstraße ohne bauliche Trennung ist möglich und zulässig.

Passt, alles gut.

Es ging mir ja hauptsächlich darum, zu widerlegen, dass die Aussagen hier, dass ab dem Kraftfahrstraßenschild Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgelöst sind, zu widerlegen. Und auch die Aussage, dass es nur Kraftfahrstraßen mit mehreren Fahrspuren pro Richtung gibt.

 

Grüße,

diezge

Dann ändert sich an dem blauen Kraftfahrstraßenschild doch nur, dass Fahrräder darauf nicht fahren dürfen und das Fahrzeug bauartbedingt mind. 60 laufen können muss.

Wenn z.B. das Kraftfahrstraßenschild auf einer "normalen" Landstraße steht (wie im kürzlich geposteten Foto), dann dürfen LKW auch nicht 80km/h fahren, sondern weiterhin nur 60km/h. Wird auf solchen Straßen geblitzt, tappen LKW-Fahrer reihenweise in die "Falle", weil sie ebenfalls davon ausgehen, dass mit dem Kraftfahrstraßenschild für sie Tempo 80 gilt. Das ist aber (wie bereits mehrfach beschrieben) an die bauliche Trennung von Richtungsfahrbahnen gekoppelt (§18 Absatz 5 StVO).

Daher heißt es ja auch Radarfalle. Man tappt dort völlig grund- und schuldlos rein. ;)

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 08:06:34 Uhr:

Ich glaube, keiner kann verstehen, wieso der TE geblitzt worden ist. Und wer es doch versteht, versteht es meiner Meinung nach falsch.

Der Blitzer dokumentiert nicht die gefahrene Geschwindigkeit am Blitzer, sondern welches Fahrzeug in der vorgelagerten Meßstrecke die dort gemessene Geschwindigkeit gefahren ist.

Es ist also sehr plausibel, dass der monierte Geschwindigkeitsverstoß deutlich vor der kontrovers diskutierten Schilderkonstellation begangen wurde.

Der TE kann dich sicherlich einen Link posten, wo genau die Sache passiert ist. Fotos gibt es von fast jeder größeren Straße online: Mapillary z. B.

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