Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111
Hallo,
einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.
Und zwar folgender Ablauf:
Ortsausgangsschild
Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.
Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.
Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).
Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.
Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.
Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.
Ist das denn so rechtens?
116 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:38:36 Uhr:
Wenn du von einer BAB auf eine andere BAB kommst, dann endet das ggf. bestehende Limit der vorherigen BAB mit dem Übergang zur neuen.
Klar, du befährst dann ja eine andere Straße.
Zitat:
Fährst du von der Landstraße in die Kraftfahrstraße (Schnellstraße) ein, dann ist auch das ein Übergang auf eine andere Straße mit neuen Regeln.
Auch klar (über eine Einfahrt von einer anderen Straße).
Zitat:
Die Regeln der Kraftfahrstraße beginnen mit dem Zeichen 331.1. Dass Pkw auf der neu beginnenden Kraftfahrstraße ohne Limit fahren können, beginnt ohne Wiederholung des Limits damit neu wie am Ortsausgangsschild (beim TE steht da ein Limit aber nicht am 331.1).
Das sehe ich nicht so, das Zeichen beinhaltet keine Vorgaben für Geschwindikeiten (für PKW) und eine neue Straße hast du damit auch nicht.
Ich muß mal aufpassen in welcher Reihenfolge das bei uns steht (ich meine auch da kommt erst TL100 und dann Kraftfahrtstraße).
Gruß Metalhead
Zitat:
@diezge schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:08:57 Uhr:
Aber auch wenn eine bauliche Trennung vorhanden wäre würde noch 100 km/h gelten, da Geschwindigkeiten > 100 km/h erst ab zwei Fahrspuren pro Richtung gelten.
Nö, das gilt bei zwei Fahrspuren
oderbaulicher Trennung (letzteres ist mir aber noch nie begegnet, abgesehen von Baustellen die eh ein Limit haben).
Gruß Metalhead
Wenn man von Süden auf der B286 nach Schweinfurt fährt, ist man auf einer Kraftfahrstraße mit ausgeschilderten 120 km/h auf insgesamt zwei Spuren (eine je Richtung) ohne baulicher Trennung. Das habe ich sonst noch nirgends in Deutschland gesehen. Da das mehrere Schilder sind, ist das bestimmt kein Versehen. Ob es heute noch so ist, ist mir zu aufwändig, mit Mapillary die gesamte Strecke abzufahren und nach Tempolimits zu suchen.
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 15:47:22 Uhr:
Wenn man von Süden auf der B286 nach Schweinfurt fährt, ist man auf einer Kraftfahrstraße mit ausgeschilderten 120 km/h auf insgesamt zwei Spuren (eine je Richtung) ohne baulicher Trennung. Das habe ich sonst noch nirgends in Deutschland gesehen.
Hehe, das ist in der Tat auch die einzige Stelle wo ich das schonmal gesehen hab. 🙂
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:52:12 Uhr:
Dann ändert sich an dem blauen Kraftfahrstraßenschild doch nur, dass Fahrräder darauf nicht fahren dürfen und das Fahrzeug bauartbedingt mind. 60 laufen können muss.
Richtig.
Zusätzlich noch alles, was kein Kraftfahrzeug ist, also Fußgänger, E-Scooter, Traktoren, Mofas, Mopeds, Krankenfahrstühle...
Des Weiteren gibt das Schild ein absolutes Halteverbot und ein Wendeverbot vor.
Grüße,
diezge
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 9. Dezember 2022 um 13:03:15 Uhr:
Wenn z.B. das Kraftfahrstraßenschild auf einer "normalen" Landstraße steht (wie im kürzlich geposteten Foto), dann dürfen LKW auch nicht 80km/h fahren, sondern weiterhin nur 60km/h. Wird auf solchen Straßen geblitzt, tappen LKW-Fahrer reihenweise in die "Falle", weil sie ebenfalls davon ausgehen, dass mit dem Kraftfahrstraßenschild für sie Tempo 80 gilt. Das ist aber (wie bereits mehrfach beschrieben) an die bauliche Trennung von Richtungsfahrbahnen gekoppelt (§18 Absatz 5 StVO).
Auch richtig. Erwähnte ich bereits B31 Tunnel Eriskirch Blitzer = Gelddruckmaschine... ;-)
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Dezember 2022 um 15:29:41 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:08:57 Uhr:
Aber auch wenn eine bauliche Trennung vorhanden wäre würde noch 100 km/h gelten, da Geschwindigkeiten > 100 km/h erst ab zwei Fahrspuren pro Richtung gelten.
Nö, das gilt bei zwei Fahrspuren oder baulicher Trennung (letzteres ist mir aber noch nie begegnet, abgesehen von Baustellen die eh ein Limit haben).Gruß Metalhead
Richtig, ich habe das gleiche gemeint aber falsch geschrieben. Danke für die Richtigstellung.
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 15:47:22 Uhr:
Wenn man von Süden auf der B286 nach Schweinfurt fährt, ist man auf einer Kraftfahrstraße mit ausgeschilderten 120 km/h auf insgesamt zwei Spuren (eine je Richtung) ohne baulicher Trennung. Das habe ich sonst noch nirgends in Deutschland gesehen. Da das mehrere Schilder sind, ist das bestimmt kein Versehen. Ob es heute noch so ist, ist mir zu aufwändig, mit Mapillary die gesamte Strecke abzufahren und nach Tempolimits zu suchen.
Ich kenne noch eine ähnliche Situation auf der B31 bei Überlingen. Es ist eine dreispurige Bundesstraße, die Überholspur wechselt alle paar Kilometer hin- und her (bergauf zweispurig, bergab einspurig). Hier sind auch durchgehend 120 km/h beschildert und die gelten dann auch im einspurigen Abschnitt. Wäre dort nichts beschildert, würden übrigens 100 km/h gelten und das auch im zweispurigen Abschnitt.
Zitat:
@diezge schrieb am 9. Dezember 2022 um 16:52:39 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:52:12 Uhr:
Dann ändert sich an dem blauen Kraftfahrstraßenschild doch nur, dass Fahrräder darauf nicht fahren dürfen und das Fahrzeug bauartbedingt mind. 60 laufen können muss.Richtig.
Zusätzlich noch alles, was kein Kraftfahrzeug ist, also Fußgänger, E-Scooter, Traktoren, Mofas, Mopeds, Krankenfahrstühle...
Des Weiteren gibt das Schild ein absolutes Halteverbot und ein Wendeverbot vor.
Grüße,
diezge
Deine Aufzählung der "Nicht Kraftfahrzeuge" ist aber ganz schön gewagt. 😉Bis auf den Fußgänger sind das alles Kfz. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
Zitat:
@AS60 schrieb am 9. Dezember 2022 um 19:15:24 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 9. Dezember 2022 um 16:52:39 Uhr:
Zusätzlich noch alles, was kein Kraftfahrzeug ist, also Fußgänger, E-Scooter, Traktoren, Mofas, Mopeds, Krankenfahrstühle...Deine Aufzählung der "Nicht Kraftfahrzeuge" ist aber ganz schön gewagt. 😉Bis auf den Fußgänger sind das alles Kfz. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
Und auch noch falsch. In der StVO steht ausschließlich dass die Kraftfahrstraßen nur von KFZ mit bauarbedinger Höchstgeschwindigkeit über 60km/h einschließlich Anhängern dahinter die dann ebenfalls >60km/h bbH haben müssen genutzt werden darf.
Der Krankenfahrstuhl mit 65km/h Höchstgeschwindigkeit dürfte also durchaus 😁
Die Art der Fahrzeuge ist nicht eingeschränkt. Traktoren dürfen auf die Autobahn:
https://www.agrarheute.com/.../jcb-fastrac-traktor-autobahn-552668
Zitat:
@Moers75 schrieb am 9. Dezember 2022 um 19:50:07 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 9. Dezember 2022 um 19:15:24 Uhr:
Deine Aufzählung der "Nicht Kraftfahrzeuge" ist aber ganz schön gewagt. 😉Bis auf den Fußgänger sind das alles Kfz. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
Und auch noch falsch. In der StVO steht ausschließlich dass die Kraftfahrstraßen nur von KFZ mit bauarbedinger Höchstgeschwindigkeit über 60km/h einschließlich Anhängern dahinter die dann ebenfalls >60km/h bbH haben müssen genutzt werden darf.
Der Krankenfahrstuhl mit 65km/h Höchstgeschwindigkeit dürfte also durchaus 😁
Die Art der Fahrzeuge ist nicht eingeschränkt. Traktoren dürfen auf die Autobahn:
https://www.agrarheute.com/.../jcb-fastrac-traktor-autobahn-552668
Richtig, ich wollte der Einfachheit halber Fahrzeuge bis 60 km/h aufzählen und habe dafür Nicht-Kraftfahrzeuge benutzt. Sonst ginge hier wieder ne Diskussion los, warum ein Mofa, das ein Kraftfahrzeug ist, nicht auf einer Kraftfahrstraße fahren darf... ;-)
Ich mach mal das Licht aus. Toter kann man einen Thread wohl kaum diskutieren.