Garantieverlängerung beim VIer sinnvoll?
Servus miteinander,
ein Thema, was mich heute beschäftigt hat, ist die Garantieverlängerung für 2 / 3 Jahre. Für meinen 80 PS Golf (hängt wohl vom Motor ab) würde die Zweijährige bis zur Unterschrift bei Abholung knapp 250 € kosten, danach 300 €. Hab ich heute vom VW Kundenservice erfahren. Was haltet ihr davon? Ist es bei einem doch recht unanfälligen KFZ wie dem Golf wahrscheinlich, dass man die je in Anspruch nehmen muss? Bei 100.000 km Tests der Zeitschriften war der Golf immer recht gut und es gibt ne Menge Ausschlüsse, die nicht beinhaltet sind. Dem entgegengesetzt sind die gesparten 200 € bei der KFZ Steuer vielleicht hier gut investiert?!
Wie würdet ihr entscheiden?
Indy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
es ist wie bei jeder Versicherung:
Hast Du sie abgeschlossen, brauchst Du sie nicht, hast Du sie nicht abgeschlossen, brauchst Du sie garantiert.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß der Preis der Versicherung im Verhältnis zum Fahrzeugpreis wohl noch zu verkraften ist.
Wenn ich sehe, wieviel Geld manchmal für unnütziges Sonderzubehör ausgegeben wird.
Es kommt m.E. auch darauf an, wie lange ich vorhabe, das Auto zu fahren.
579 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von michiboe
Nein, die Versicherung beginnt mit dem 3. Autojahr. Das ist dann auch die erste Periode.
Meinte ich doch, die Versicherung beginnt logischweise ab dem 3. Jahr weil das 1 und 2 Jahr die Werksgarantie ist.
Wenn ich jetzt die Anschlussgarantie mit 3 Jahren verlängere (Also insgesamt 5 Jahre - 2 Jahre Werksgarantie) Warum ist dann das 3. Jahr noch die 1. Periode?
Zitat:
Original geschrieben von michiboe
Les doch nochmal den Anfang genau, irgendwo steht, dass die Ausnahmen erst in der 2. Versicherungsperiode gelten:-)
Danke für den Hinweis. Lack- und Korrosionsschäden sind nach meinem jetzigen Verständnis zwar immer noch nicht dabei (vielleicht weil man an VW direkt herantreten kann), die anderen von mir angeführten Punkte (III 2 a-e) aber schon.
Das Gespräch mit meinem Vermittler hat sich hiermit erübrigt.
Gruß
joyfun
Ich habe heute eine vollwertige VW Anschlußgarantie für 12 Monate abgeschlossen.
Nun hat der GTI insgesamt 36 Monate Garantie bis max. 75.000 km
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 188€
Für mich sinnvoll weil ich dann ggf. den GTI nach 2 Jahren mit Garantie weiterverkaufen oder eben nach 3 Jahren in Zahlung geben kann ohne große Reparaturkosten.
Hi,
ich lese gerade das Kleingedruckte. Da heißt es:
VI. Abwicklung der Garantie
(1) Die Abwicklung von unter diese Versicherung fallenden Schäden erfolgt über den vermittelnden Händler oder einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt,
a) nach Möglichkeit bei dem die Garantieversicherung vermittelnden Händler, wenn der Versicherungsfall innerhalb eines Umkreises von 50 km von dessen Standort eintritt;
b) nach Ihrer Wahl bei einer anderen durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt, wenn der Versicherungsfall außerhalb eines Umkreises von 50 km eintritt.
d.h. ja dann wohl, daß die freie Werkstattwahl am Wohnort stark eingeschränkt wird (unter der Annahme, daß man normalerweise die Garantie dort abschließt). Warum das?
Ich dachte, der Händler bekommt vielleicht einen Vermittlungsbonus dafür, aber nicht, daß man alle Reparaturen dann dort machen muß.
Was schreibt denn der VVD als bezogene Werkstatt in den Vertrag, wenn die Garantie direkt dort abgeschlossen wird?
Vielleicht kann ja mal einer von denen, die dort abgeschlossen haben, hier Details bekanntgeben.
Noch ein Punkt:
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Kraftfahrzeug ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen. Ansonsten besteht kein Anspruch aus dem Vertrag.
und
Beantragen Sie den Abschluss der Versicherung nicht zeitgleich mit dem Kauf oder der Übergabe des Fahrzeugs, ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle nachzuweisen.
Aha. Mein Fahrzeug hat mir wg. Fehlcodierung des Bordcomputers fälschlich bereits bei ca. 5400 einen Service angezeigt (trotz Longlife Einstellung) und tut das bis heute obwohl die Codierung durch einen Angestellter eines Freundlichen ohne Werkstatttermin lt. eigener Aussage korrigiert wurde (Intervall wurde da natürlich nicht zurückgesetzt, schriftliche Unterlagen darüber habe ich nicht 🙁).
Nach 2 Jahren will ich dann im Oktober zum Service, muß aber vorher schon die Garantie verlängern.
Wie erfolgt dieser sog. Nachweis?
Gucken die im Auto in die MFA und ob der Service schon hätte erfolgen müssen? 😕
Hätte die Anzeige korrekt funktioniert, hätte ich ja bisher auch keinen Service gehabt, m.a.W. nichts im Service-Scheckheft stehen.
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Zwei Jahre würde ich aber nicht bis zum Service warten. Das wäre ja der Idealfall, von dem ja aber nicht auszugehen ist! Ich würde mich mal bei der Werkstatt über das weitere Vorgehen zwecks Service informieren.
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Zwei Jahre würde ich aber nicht bis zum Service warten. Das wäre ja der Idealfall, von dem ja aber nicht auszugehen ist! Ich würde mich mal bei der Werkstatt über das weitere Vorgehen zwecks Service informieren.
Longlife heißt max. 2 Jahre oder max. 30000 km, es sei denn es liegen schlechte Bedinungen vor (etwa tonnenweise Kaltstarts und Kurzstreckenverkehr). Beides war bei mir nicht der Fall, ich bin ca. 4900 km Autobahn gefahren (ideal für den Wagen) + lächerliche ca. 500 km Stadtverkehr, als die initiale Warnung nach ca. 12 Monaten kam und zudem extremer Wenigfahrer (ca. einmal Einkaufen pro Woche mit weniger als 10km, wenn überhaupt, und einige wenige Langstreckenfahrten im Jahr, ansonsten lagert er in der Tiefgarage). Aktuell habe ich 8333 km auf der Uhr nach 1,5 Jahren und weiteren 2800 km Autobahn und wenigen km Stadtverkehr (vgl. mit obigen Angaben).
Aber jetzt zurück zur Garantieverlängerung.
Wenn einer was weiß zu meinen Fragen (siehe vorletzter Beitrag), nur zu.
Zitat:
Original geschrieben von golfplusdriver
Longlife heißt max. 2 Jahre oder max. 30000 km, es sei denn es liegen schlechte Bedinungen vor (etwa tonnenweise Kaltstarts und Kurzstreckenverkehr). Beides war bei mir nicht der Fall, ich bin ca. 4900 km Autobahn gefahren (ideal für den Wagen) + lächerliche ca. 500 km Stadtverkehr, als die initiale Warnung nach ca. 12 Monaten kam und zudem extremer Wenigfahrer (ca. einmal Einkaufen pro Woche mit weniger als 10km, wenn überhaupt, und einige wenige Langstreckenfahrten im Jahr, ansonsten lagert er in der Tiefgarage). Aktuell habe ich 8333 km auf der Uhr nach 1,5 Jahren und weiteren 2800 km Autobahn und wenigen km Stadtverkehr (vgl. mit obigen Angaben).Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Zwei Jahre würde ich aber nicht bis zum Service warten. Das wäre ja der Idealfall, von dem ja aber nicht auszugehen ist! Ich würde mich mal bei der Werkstatt über das weitere Vorgehen zwecks Service informieren.Aber jetzt zurück zur Garantieverlängerung.
Wenn einer was weiß zu meinen Fragen (siehe vorletzter Beitrag), nur zu.
Warum fragst Du nicht den Händler was der dazu sagt?? Was erwartest Du Dir hier für Antworten? Das kann wohl keiner beurteilen. Und einfach pauschal mal zwei Jahre fahren... Na mach mal, ist ja Dein Ding!🙄
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Warum fragst Du nicht den Händler was der dazu sagt?? Was erwartest Du Dir hier für Antworten? Das kann wohl keiner beurteilen. Und einfach pauschal mal zwei Jahre fahren... Na mach mal, ist ja Dein Ding!🙄
hast Du die Fragen überhaupt gelesen?
1. Was schreibt denn der VVD als bezogene Werkstatt in den Vertrag, wenn die Garantie direkt dort abgeschlossen wird?
2. Wie erfolgt dieser sog. (Service-)Nachweis?
Gucken die im Auto in die MFA und ob der Service schon hätte erfolgen müssen?
Die Antworten kann mir jeder geben, der eine Garantieverlängerung abgeschlossen hat; bei 1. natürlich über den VVD direkt.
Ich möchte das natürlich wissen, bevor ich damit zum Händler gehe, damit ich noch Einfluß nehmen kann. Es sollte doch wohl klar sein, warum.
Es könnte z.B. sinnvoll sein, einen Händler in mehr als 50 km Distanz zur Vertragsabwicklung aufzusuchen bzw. über VVD direkt zu gehen, damit ich hier vor Ort anschließend freie Händlerwahl für Reparaturen habe.
Ja, habe ich gelesen! Aber warum hast Du das nicht schon längst geklärt wann denn wohl der nächste Service zu machen ist? Man kann doch nicht einfach für sich den Service selber festlegen. Wenn es da wirklich ein Problem gab, dann muß man das doch ansprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Ja, habe ich gelesen! Aber warum hast Du das nicht schon längst geklärt wann denn wohl der nächste Service zu machen ist? Man kann doch nicht einfach für sich den Service selber festlegen. Wenn es da wirklich ein Problem gab, dann muß man das doch ansprechen.
Ich habe bereits erwähnt, daß ich beim Freundlichen war und die Codierung habe korrigieren lassen. Dadurch wird die Anzeige der Restkilometer bis zum Service aber nicht wiederhergestellt!
Hätte ich sie auf 0 zurückstellen lassen wie nach einem Service (der aber nie stattgefunden hat) wäre die Anzeige anschließend genauso falsch gewesen wie die "Service jetzt" Anzeige es damals war und noch ist.
Deshalb sind 2 Jahre das Maß der Dinge. Bei mir sind die km sowieso egal, die km-Grenze erreiche ich sowieso nie mit meinem Fahrprofil.
Ich werfe doch nicht einen Haufen Geld für Longlife Öl zum Fenster raus nur wg. einer definitiv falschen Anzeige, die andere hier auch schon erlebt haben.
Und jetzt nochmals die Bitte an alle anderen, mir mit den Antworten auf die beiden Fragen zu helfen.
Ja, gut und schön, aber trotzdem hätte man sich da dann nach dem dann aktuellen Servicetermin informieren müssen! Und Du gehst jetzt einfach mal vom Maximum aus. Ich nulle morgen mal meine Serviceanzeige und geh dann auch erst nach zwei jahren hin. Sag dann in der Werkstatt, dass ich mir das so ausgerechnet hab! 🙂😁
Na egal, ich denke Du willst oder kannst mich nicht verstehen... mfg
Zitat:
Original geschrieben von golfplusdriver
Ich werfe doch nicht einen Haufen Geld für Longlife Öl zum Fenster raus nur wg. einer definitiv falschen Anzeige, die andere hier auch schon erlebt haben.
Du weißt aber schon, daß moderne Qualitätsöle - egal welcher Viskositätslage und Freigabe - sich im Verkaufspreis nicht wesentlich unterscheiden?
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Ja, gut und schön, aber trotzdem hätte man sich da dann nach dem dann aktuellen Servicetermin informieren müssen!
Du scheinst einfach nicht zu kapieren, daß mir den genauen Termin niemand mehr sagen kann, auch nicht der Typ beim Freundlichen oder der Bordcomputer meines Autos.
Der Freundliche hat behauptet er hätte so einen Fall noch nicht gehabt und evtl. käm mit Glück die Anzeige nach 500 km wieder, dem war aber nicht so.
Deshalb gilt das Bordbuch und da steht 2 Jahre. Früher ohne Bordcomputer ging auch nicht anders, nach soundsoviel km oder x Jahren mal vorbeikommen, fertig. Die Kiste fällt schon nicht gleich auseinander, wenn man ein paar km oder Wochen später vorbeikommt!😛
Zitat:
Original geschrieben von golfplusdriver
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von golfplusdriver
Du scheinst einfach nicht zu kapieren, daß mir den genauen Termin niemand mehr sagen kann, auch nicht der Typ beim Freundlichen oder der Bordcomputer meines Autos.Zitat:
Original geschrieben von Marienkaefer49
Ja, gut und schön, aber trotzdem hätte man sich da dann nach dem dann aktuellen Servicetermin informieren müssen!Deshalb gilt das Bordbuch und da steht 2 Jahre. Früher ohne Bordcomputer ging auch nicht anders, nach soundsoviel km oder x Jahren mal vorbeikommen, fertig. Die Kiste fällt schon nicht gleich auseinander, wenn man ein paar km oder Wochen später vorbeikommt!😛
Achja... Und hat Dir das auch jemand gesagt oder zugesichert? Sonst stehst Du nämlich blöd da wenn was ist! Aber Du scheinst es wohl eher nicht zu kapieren...
Ich bin jetzt raus, mußt ja wissen was Du machst!
Hi,
Zitat:
Achja... Und hat Dir das auch jemand gesagt oder zugesichert? Sonst stehst Du nämlich blöd da wenn was ist!
nachdem der Freundllche darauf bestanden hat, wg. des geringen Zeitaufwands ohne Werkstatttermin und den ganzen Schriftkram sofort die Codierung zu begutachten und sie angeblich auch geändert hat, habe ich darüber keine Schriftstücke, wie bereits erwähnt. Ich kann die schließlich nicht dazu zwingen und auch nicht nachsehen, ob sie für mein Fahrzeug irgendwelche Eintragungen im einem evtl. existierenden Profil bei VW gemacht haben.
Ich wurde mit der Aussage enlassen, ich soll mal 500km fahren, was etliche Monate gedauert und leider nix an der Anzeige geändert hat. Fotos über die Falschmeldung in der MFA habe ich allerdings, sie stehen sogar hier im Forum zum Abruf bereit.
Und jetzt nochmals die Bitte, auf die eigentlichen Fragen einzugehen. Alles andere ist egal. Nach dem ersten Service im Oktober nach 2 Jahren ist dieser Fehler hoffentlich endgültig erledigt.
1. Was schreibt denn der VVD als bezogene Werkstatt in den Vertrag, wenn die Garantie direkt dort (d.h. beim VVD) abgeschlossen wird?
2. Wie erfolgt dieser sog. (Service-)Nachweis?
Gucken die im Auto in die MFA und ob der Service schon hätte erfolgen müssen?