Garantie beim C4
hallo leute,
gibt es hier im forum jemanden der in einer cit-werkstatt arbeitet oder sogar ein händler ist???
es geht um folgendes, ich fahre einen c4 jetzt war der der fahrersitz abgerissen, die cit werkstatt hat mir mal schnell 950,00€ abgenommen mit der aussage das auf den innenraum nur 1 jahr garantie wäre! ich habe in der garantie beschreibung aber nichts gefunden.
Weis einer von euch wo das stehen soll????
danke!!!
21 Antworten
ist das polster defekt oder das sitzgestell? polster keine garantie (zitat: von der garantie ausgenommen sind schäden an polstern. hierzu zählen u. a. sitzbezüge, seitenverkleidungen, dachhimmel........), sitzgestell hat zwei jahre garantie.
Hallo,
so etwas habe ich auch noch nicht gehört. Ich würde mit den Unterlagen zu einem Anwalt gehen.Der kann das ja mal abklären.Leider geht es fast nicht mehr ohne oder Du stellst deine Frage mal hier: http://www.jurathek.de/ da gibt es manchmal auch den einen oder anderen guten Rat.
Gruss
meenzer
danke für die antwort!!!
es war nicht der bezug, steht ja auch bei den ausnahmen mit drin. es war das sitzgestell! bzw. ein bolzen an der höhenverstellung! habe mir extra das "alte" gestell zeigen lassen.
der bolzen ist nach augenmaß max 6mm stark.
Zitat:
Original geschrieben von guepet9
habe mir extra das "alte" gestell zeigen lassen.
der bolzen ist nach augenmaß max 6mm stark.
Wenn du schon bezahlt hast, lass Dir unbedingt das "alte" Teil zur Beweissicherung aushändigen!
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hallo VTS Luzifer,und den rest;
jo die hühner habe ich schon abgedrückt.
ja ich wollte das gestell haben, der händler will es aber einschicken da er denkt das ich mein geld von cit wieder bekomm.
der größte hammer finde ich die antwort von cit- deutschland.
habe die angeschrieben und habe darauf hingewiesen dass das sitzgestell nicht in den garantieausnahmen drin steht.
habe ihnen auch mein fahrgestellnummer und das erstzulassungsdatum (20.04.2005) mitgeteilt. als antwort kam dann "wir kennen ihren fall, aber leider ist ihr fahrzeug schon lange aus der garantie". gute aussage für ein fahrzeug das gerade mal 1jahr und rund 3monate alt ist.
habe die nächste wochen einen termin beim anwalt.
diese auto geht mir so auf die nüsse das kann ich keinem sagen (26 mängel)! soviele mängel hatte nicht mal mein altes auto mit 263000 km.
Mal ne blöde Frage:
Fällt solch ein Fall nicht unter die 2jährige gesetzliche Gewährleistung?
Bin leider kein Jurist, aber offensichtlich wird das mit Garantie, Gwährleistung und Kulanz immer komplizierter. Wenn man denn überhaupt noch Kulanz bekommt!
Geht es den Händlern und insbesondere den Autoherstellern wirklich so schlecht???
denen scheints eher zu gut zu gehen.. sonst würde sie so Aktionen wie "auf den einen Kunden kommt net an" Aktionen nicht bringen und viel Kundenfreundlicher reagieren
Hi Leute,
ich bring mal Licht ins Dunkel:
§434 BGB Sachmangel:
Die Sache ist frei von Sachmänglen, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat....
§437 Rechte des Käufers bei Mängeln:
Ist die Sache mangelhaft kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht anders bestimmt ist: (Ist es nicht, da das Sitzgestell nicht ausgenommen ist)
1. Nach §438 Nacherfüllung verlangen
2. Nach den §§440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
3. Nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311 a Schadenersatz oder nach §284 Ersatz vergeblich Aufwendungen verlangen.
Nun zu dem gerade erwähnten §438
§438 Verjährung der Mängelansprüche 81) Die in §437 Nr. 1 und 3 bezeichnet Ansprüche verjähren
.......
3. im übrigen in zwei Jahren...... Abweichend....verjähren sie,.... wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,....
Nun zur Nacherfüllung:
§439 Der Käufer kann als Nacherfüllung seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verküfer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwände insbesondere Transport, Wege-,m Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
........
und dann noch der §476 Beweislastumkehr:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein Mangel, so wird vermutet, dass sie Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Nun zu deinem Fall.
1. nach §434 besteht ein Mangel
2. nach §424 Abs 1 kannst du Nacherfüllung verlangen
3. nach §438 ist dies noch gültig da noch in der GWL
4. nach §476 Du musst beweisen dass der Mangel nicht durch dich verursacht wurde, da dein Bock schon älter als 6 Monate ist...
Will heißen:
Die müssen zahlen, da kein Mensch absichtlich einen Bolzen kaputt macht um diesen neu zu bekommen. Im Zweifel ein Gutachten machen lassen, dass dann hoffentlich materialermüdung und nicht falsche Handhabung ergibt.
SG
Schlumpf
Sehr schön erklärt!
Danke für die Blumen 😁
Aber das ist Deutschland.
Man braucht selbst für so etwas 30 verschiedene Gesetzte.
Im Übrigen:
Unsere Cits haben ja Garantie und keine GWL.
Dann gilt und das ist viel besser:
§ 443BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie:
(1) Übernimmt der Verläufer oder ein Dritter (z.B. bei Gebraucht PKW) eine Garantie fpür die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer(Im Fall CIT 2 Jahre) eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie, wie im Fall des Bolzens), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesätzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklätung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingugen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Sol heißen:
Die müssen zahlen, außer es steht was anderes in den Bedingungen. Die werde ich gleich mal prüfen.
Sorry, dass ich ech soviel über GWL lesen hab lassen, hab nicht drangedacht, dass wir ne Garantie haben.
SG und bis gleich
Schlumpf (Der jetzt mal die Verträge von CIT durchließt 😁 😁 )
Garantie... stimmt. Meiner war schon längst aus der Garantie raus... Bin mal unbedacht vom Schlechtesten ausgegangen, sprich Gewährleistung...
Ich noch mal:
Laut CIT hast Du Garantieanspruch, da Du nicht gegen folgendes verstoßen hast:
1. (5.1) -2 Das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde,
2. (5.1) - 6 Der Kunde die Vorschriften über die Behandlung und Pflege des Fahrzeuges nicht befolgt hat,
3. nichts nach Punkt 5.2 und 5.3 der Garantiebedingungen zutrifft und Du den Schaden unverzüglich gemeldet hast.
Wenn Sie nicht zahlen wollen also ASAP zum nächsten Advokaten, dann gibts die Euronen nebst Zinsen zurück
So das wars jetzt aber.
SG
Schlumpf
als Anlage die garantie Bedingungen von CIT.