Garantie beim C4

Citroën C4 1 (L)

hallo leute,
gibt es hier im forum jemanden der in einer cit-werkstatt arbeitet oder sogar ein händler ist???
es geht um folgendes, ich fahre einen c4 jetzt war der der fahrersitz abgerissen, die cit werkstatt hat mir mal schnell 950,00€ abgenommen mit der aussage das auf den innenraum nur 1 jahr garantie wäre! ich habe in der garantie beschreibung aber nichts gefunden.
Weis einer von euch wo das stehen soll????

danke!!!

21 Antworten

Außerdem verstehe ich überhauptnicht wie z.B. Sitze usw. der Garantie ausgeschlossen werden können, da es sich bei diesen Fahrzeugbestandteilen um keine Verschleißteile handelt, wie es ja z.B. Bremsen, Reifen usw. sind. Soweit ich weiß gilt nur bei gewerblich genutzen fahrzeugen Teile wie Teppich, Sitze usw. als Verschleißteile!

Cu Meg

hallo zusammen,
also jetzt fällt mir NIX mehr ein!!!!!

erstmal danke für die antworten und ein ganz besonderes DANKE geht an SCHLUMPF_2002, he jetzt hast du sicher blutige finger von vielen tippen, oder???

werde euch auf dem laufenden halten wenn ich was neuses weiß!

he schlumpf wenn du schon sooooo fit in den § bist dann hätte ich da noch was für dich! :-)
oder auch für die anderen.

weiss einer wielange man von kaufvertrag bei cit zurück treten
kann??? denke mal der zug dürfte bei mir abgefahren sein.

gruß
guepet9

hmmm, jetzt habe ich noch was das hat mich echt sehr nachdenklich gemacht.
ich weiss nicht ob es euch genauso geht, mein c4 fap 110 hdi
muss echt kämpfen bis er mal 192km/h erreicht wenn überhaupt!
heute bin ich einen berlingo gefahren hdi 90 bj. 01/2006
der is mit 160km/h angegeben. ich bin mit dem berlingo fast an die 190km/h gefahren dann musste ich leider bremsen.
a) geht die kiste obenraus zu geleichmässiger als meiner und b) der berlingo hatte nicht so zu kämpfen auf seine endgeschwindigkeit zu kommen wie der c4 und der hat 20ps mehr. hmmmm..........

habt ihr da eine idee???

Sorry @ Schlumpf, aber Du kannst leider nicht alles über einen Kamm scheren. Es gibt zulässige Ausnahmen, sowohl bei der Gewährleistung als auch bei der Garantie, auch bei Neuwagen. Oder wie kannst Du dir erklären, dass z.B. auch bei einem Handy oder Laptop der Akku nur 6 Monate "gArantiert" ist? Weil es ein Verschleißartikel ist. Und so sieht es nämlich auch mit dem Sitzbezug aus.
Wobei ich allerdings zugeben muss, dass es nichts an der zweijährigen Gesamtgarantie für das Auto ändert, es sind nur gewisse Bauteile zulässigerweise verkürzt. Aber ich denke nicht, dass das Sitzgestell dazu gehört...

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Zitat:

Original geschrieben von guepet9


hmmm, jetzt habe ich noch was das hat mich echt sehr nachdenklich gemacht.
ich weiss nicht ob es euch genauso geht, mein c4 fap 110 hdi
muss echt kämpfen bis er mal 192km/h erreicht wenn überhaupt!
heute bin ich einen berlingo gefahren hdi 90 bj. 01/2006
der is mit 160km/h angegeben. ich bin mit dem berlingo fast an die 190km/h gefahren dann musste ich leider bremsen.
a) geht die kiste obenraus zu geleichmässiger als meiner und b) der berlingo hatte nicht so zu kämpfen auf seine endgeschwindigkeit zu kommen wie der c4 und der hat 20ps mehr. hmmmm..........

habt ihr da eine idee???

Der C4 hat einen sehr genauen Tacho.

Deswegen meinen viele Fahrer, die weit ungenauere
(vorlaufende) Tachos gewöhnt sind, der Wagen würde
seine Höchstgeschwindigkeit schwer erreichen.

Wer's unbedingt genau wissen will, der kann es mittels
Navi + GPS ermitteln.

Mir reicht allerdings die letzte OWI mit
Fotobeweis: bei tempomatgeregelten 120 km/h
geblitzt und wegen 116 km/h (16 zu viel) gelöhnt.
Das entspricht wg. des 3% Toleranzabzugs ungefähr 119 km/h.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Mickay


Sorry @ Schlumpf, aber Du kannst leider nicht alles über einen Kamm scheren. Es gibt zulässige Ausnahmen, sowohl bei der Gewährleistung als auch bei der Garantie, auch bei Neuwagen. Oder wie kannst Du dir erklären, dass z.B. auch bei einem Handy oder Laptop der Akku nur 6 Monate "gArantiert" ist? Weil es ein Verschleißartikel ist. Und so sieht es nämlich auch mit dem Sitzbezug aus.
Wobei ich allerdings zugeben muss, dass es nichts an der zweijährigen Gesamtgarantie für das Auto ändert, es sind nur gewisse Bauteile zulässigerweise verkürzt. Aber ich denke nicht, dass das Sitzgestell dazu gehört...

Hi Mickay,

das steht doch detailliert im Gesetzt drin, dass man per Vertrag, sofern zumutbar, abweichen kann, da z.B. bestimmte Teile eine kleinere MTBF-Zeit aufweisen als 2 Jahre. (MTBF = mean tieme between failures)
Wir sprechen ja auch nicht vom Sitzbezug, der ist natürlich ein Verschleißartikel und per Vertrag von der Garantie ausgenommen, sondern von einem Bolzen, der den Sitz hält, oder besser gesagt in der Höhe verstellen kann. Das ist nun aber wirklich kein Verschleißteil.

Zitat:

hmmm, jetzt habe ich noch was das hat mich echt sehr nachdenklich gemacht.
ich weiss nicht ob es euch genauso geht, mein c4 fap 110 hdi
muss echt kämpfen bis er mal 192km/h erreicht wenn überhaupt!
heute bin ich einen berlingo gefahren hdi 90 bj. 01/2006
der is mit 160km/h angegeben. ich bin mit dem berlingo fast an die 190km/h gefahren dann musste ich leider bremsen.
a) geht die kiste obenraus zu geleichmässiger als meiner und b) der berlingo hatte nicht so zu kämpfen auf seine endgeschwindigkeit zu kommen wie der c4 und der hat 20ps mehr. hmmmm..........

Da gibt es schon die diversesten Urteile drüber. Prinzipiell gesagt ist es eine zugesicherte Eigenschaft, die als erfüllt werden muss, sonst liegt ein Mangel der Sache vor. Ist aber extrem schwer durchzusetzen. Außerdem rennt er ja die 192 Sachen, die angegeben sind. Somit ist doch alles i.O.. Wenn doch nicht alles i.O. ist am besten mal bei der KFZ-Schiedsstelle anrufen, wenn Dein Händler gar nicht auf Dich zu geht.

Normal nehmen sich die 🙂 diesem Thema aber an, oder?

Außerdem muss ich hier 2fast4u recht geben, dass man erstmal den Tacho prüfen sollte, wie genau er wirklich geht. Dann muss Dein Wagen die Höchstgeschwindigkeit nur mit absolut neuen Reifen und etc..... erreichen. Wenn Dein Profil schon fast weg ist, steht der Speed zwar am Tacho aber Du fährst diesen ja dann auch nicht wirklich.

Rücktritt:
Prinzipiell darf man gar nicht zurücktreten, die Sache mit den 2 Wochen und ähnlichem beruhen auf Kulanzen des Verkäufers. (Im Gesetzt gibt es das wirklich nicht) Ein erweitertes Rücktrittsrecht gibt es z.b bei Internetkauf oder nach:

§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertagsgemäß erbrachter Leistung.......

§ 324 BGB Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach §241 Abs 2. ..... in dem stehen dann, die Pflicheten aus dem Schuldverhältnis.

Hier gilt ganz eindeutig, wer berdellt der bedahlt 😁 😁

SG
Schlumpf

Wenn dein Sitzbezug falten schlägt oder der Sitz in den ersten zwei Jahren nach 20TKM schon durchgesessen ist oder die Nähte reissen, ist das ein Garantiefall. Hatten hier auch schon welche mit einem C2 die neue Sitze bekommen haben. Und wenn dir deine Werkstatt keine neuen reinmachen will geh zu einer anderen.

Gruß

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