Garantie bei gebrauchtem GTI
Hallo,
wer weiss genau wie das sich mit der Garantie verhält wenn man einen gebrauchten GTI kauft, der vielleicht 1 Jahr alt ist.
Die Garantiezeit beträgt doch meines Wissens 3 jahre, oder?
Wenn ich also 2. Besitzer werde eines rd. 1 Jahr alten GTis z.B.
geht dann die verbleibende Garantiezeit von noch rd. 2 Jahren auf mich als 2. Besitzer über?
Spielt es hierbei eine Rolle ob man das Fahrzeug vom Händler oder Privatmann kauft, ich denke doch nicht?
Gruss
Didi
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
Damit will ich sagen, dass meiner Auffassung nach, dort steht, dass VW zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ne richtige Garantie gibt...
ja, irgendjemand sprach hier das vw garantie gibt und KEINE gewährleistung. dem wiedersprach ich. vw gibt eine garantie, aber auch automatisch eine gewährleistung weil die gesetzlich vorgeschrieben ist.
die garantie umfasst ja nicht viel mehr als die gewährleistung auch beinhaltet.
Naja, nicht viel mehr ist gut gesagt 😉 Ich seh das nämlich so, dass die Beweisumkehrpflicht wegfällt und das ist doch schon was...
Mfg,
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
Naja, nicht viel mehr ist gut gesagt 😉 Ich seh das nämlich so, dass die Beweisumkehrpflicht wegfällt und das ist doch schon was...
Mfg,
da geb ich dir recht.
Zitat:
Original geschrieben von herr b
ja, irgendjemand sprach hier das vw garantie gibt und KEINE gewährleistung. dem wiedersprach ich. vw gibt eine garantie, aber auch automatisch eine gewährleistung weil die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Falsch!!!
VW gewährt 24 Monate Garantie und der verkaufende Händler gewährt 24 Monate Sachmängelhaftung/Gewährleistung!
Das ist der Knackpunkt!
- Garantie = geht vom Hersteller aus!
- Gewährleistung = ist Gesetz zwischen Verkäufer und Endkunde!
Genau diese Unterschiede und die damit verbundene Unsicherheit bei Kunden machen sich ja viele Gebrauchtwagenhändler zu Nutze. Da wird den Kunden mit dem Gebrauchtwagen groß eine Gebrauchtwagengarantie verkauft, obwohl der Kunde die garnicht abschließen und bezahlen braucht, da der Händler ja mindestens 12 Monate gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung geben muß.
Oder aber dem ahnungslosen Kunden wird erzählt, dass er besser beim Händler einen Jahreswagen ersteht, statt auf dem Privatmarkt, der er nur da die Sicherheit einer Garantie hat, obwohl die Hersteller-Garantie 24 Monate für das Fahrzeuge gilt, unabhängig wer gerade Besitzer ist.