Garantie auf Zeitbasis der Fahrzeughersteller (noch) zeitgemäß?
Mal sehen ob wir auch vernünftig miteinander diskutieren können. 😛 Ich werde es jedenfalls mal versuchen. 😁
Zur Einleitung:
Mir ist der Unterschied der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) durch den Verkäufer und der freiwilligen Garantie des Verkäufers/Herstellers einer Ware bewusst. Siehe dazu auch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) der Europäischen Union.
Da dies sehr komplex ist, Stichwort Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Wertminderung, soll dies hier NICHT das Thema sein.
Mir geht es ganz subjektiv darum wie sinnvoll die freiwillige Garantie im Zusammenhang mit der geringen Nutzung eines Fahrzeuges ist.
In der Automobilindustrie wird von dem Verkäufer/Hersteller, in der Regel eine 24 monatige Garantie, eine einseitig Erklärung zur Haltbarkeit zugunsten des Käufers abgegeben. Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum einritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer den Garantiefall nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird somit automatisch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrenübergang) vorhanden war.
Nun zum Thema was mich gerade wieder einmal umtreibt: 🙄
Es gibt viele? Käufer die ein Fahrzeug nur sehr wenig nutzen. Gründe sind entweder Schonung oder als reines Spaßfahrzeug. Sicherlich gibt es noch mehr Gründe warum ein Fahrzeug bis zum Ablauf der Garantie nur sehr wenig Kilometer gefahren wurde.
An der Stelle empfinde ich nun eine gewisse Ungleichbehandlung von Vielfahrern vers. Wenigfahrern.
Das Risiko für den Hersteller, dass die Garantie bei einer Laufleistung in zwei Jahren von z.B. 60.000km in Anspruch genommen wird, ist ungleich höher als bei einer Laufleistung von z.B. 10.000km in zwei Jahren. Trotzdem wird der Vielnutzer an der Stelle dem Wenignutzer gleichgestellt. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist dies okay. Gehe ich aber von der Annahme aus, dass ein Mangel nicht auf der Zeitachse (Garantiezeitraum/Laufzeit) sondern auf den Betriebsachse (Laufleistung) auftritt, gehe ich mit der starren zwei Jahres Regelung nicht mehr konform.
Ein Beispiel:
Ein Mangel tritt nach 10.000KM auf. Der Vielfahrer wird nach wenigen Monaten, mindestens aber im Garantiezeitraum, den Mangel erkennen und kann ihn kostenfrei durch den Hersteller reparieren lassen. Der Wenigfahrer erkennt den Mangel erst nach 25 Monaten (weil er erst dann die 10.000km erreicht hat) fällt somit aus der Garantie und muss rein rechtlich gesehen die Kosten für die Instandsetzung selbst erstatten. Das Thema Kulanz und Hersteller die vier, fünf oder sogar sechs Jahre Garantie geben, lassen wir an der Stelle mal weg.
Meines Erachtens sollte die freiwillige Garantie auch an die Laufleistung, ggf. sogar ausschließlich an die Laufleistung, also an die Nutzung des Kaufgegenstandes, gebunden sein.
Was meint Ihr dazu, ist doch ein gutes Sonntagsthema, oder? 😁
19 Antworten
Du hast mit deinem Punkt natürlich im Kern recht. Das Problem ist nur, dass der Hersteller ja bereits davon ausgeht, dass er beide Kundengruppen hat und eine Mischkalkulation durchführt. Nur dadurch können die Fahrzeuge ihre Wirtschaftlichkeitsziele erreichen.
Wenn man nun diese Ungleichbehandlung aufheben würde, würden die Autos um einen Betrag X teurer werden (undzwar für alle). Wir sollten uns einig sein, dass die Hersteller die zusätzlichen Aufwände in jedem Fall dem Kunden weitergeben würden. Unter dem Strich ist die zwei Jahres Regelung also ein Kompromiss.
Nun zur Kulanz: Ich finde nicht, dass die Kulanz ausgeklammert werden darf. Denn für die Extremfälle (sehr wenig km), ist die Kulanz eine sehr gute Möglichkeit für den Hersteller sich großzügig zu zeigen. Meine Erfahrung ist, dass gerade Mercedes an der Stelle häufig im Sinne des Kunden entscheidet.
Zitat:
@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 07:58:29 Uhr:
Gehe ich aber von der Annahme aus, dass ein Mangel nicht auf der Zeitachse (Garantiezeitraum/Laufzeit) sondern auf den Betriebsachse (Laufleistung) auftritt, gehe ich mit der starren zwei Jahres Regelung nicht mehr konform.
Mit dieser Annahme steht und fällt natürlich deine Argumentation. Ich persönlich glaube nicht, dass Garantiefälle rein auf die km-Leistung, sondern auch auf den Zeitablaub zurückzuführen sein können. Der Korrosion wird es bspw. relativ egal sein, ob das Fahrzeug ein paar km mehr oder weniger bewegt wurde. Außerdem bedeutet eine geringere km-Leistung nicht unbedingt auch eine materialverträglichere Nutzung. Ein Motor, der nur selten und dann im Kurzstreckenbetrieb bewegt wird, wird sicher nicht annähernd die Gesamtfahrleistung erreichen, wie ein Motor der täglich hunderte km läuft.
Am Ende hängt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eben von beiden Faktoren ab (Leistung und Zeit) und daneben noch von vielen anderen (Umwelteinflüsse, Fahrprofil, usw.). Klar kann man jetzt aus Gerechtigkeitsgründen eine Formel aufstellen nach der für jeden individuell die Garantie bemessen wird (wäre vielleicht typisch Deutsch, siehe bspw. unser Steuersystem). Die Frage ist halt, brauchen wir das wirklich.
Aber tatsächlich gibt es das ja schon: Bei der Bepreisung von Anschlussgarantien wird z.B. bei Audi eine Unterteilung in die beiden Dimensionen Zeit und Laufleistung vorgenommen. Und Hersteller die zeitlich von vorn herein sehr lange Herstellergarantien geben (wie bspw. Kia), deckeln die Garantie aber ab einer bestimmten Laufleistung.
Zitat:
@mete111 schrieb am 5. März 2017 um 08:26:22 Uhr:
Du hast mit deinem Punkt natürlich im Kern recht. Das Problem ist nur, dass der Hersteller ja bereits davon ausgeht, dass er beide Kundengruppen hat und eine Mischkalkulation durchführt. Nur dadurch können die Fahrzeuge ihre Wirtschaftlichkeitsziele erreichen.Wenn man nun diese Ungleichbehandlung aufheben würde, würden die Autos um einen Betrag X teurer werden (undzwar für alle). Wir sollten uns einig sein, dass die Hersteller die zusätzlichen Aufwände in jedem Fall dem Kunden weitergeben würden. Unter dem Strich ist die zwei Jahres Regelung also ein Kompromiss.
Nun zur Kulanz: Ich finde nicht, dass die Kulanz ausgeklammert werden darf. Denn für die Extremfälle (sehr wenig km), ist die Kulanz eine sehr gute Möglichkeit für den Hersteller sich großzügig zu zeigen. Meine Erfahrung ist, dass gerade Mercedes an der Stelle häufig im Sinne des Kunden entscheidet.
Hmm...ja könnte was dran sein. Der Garantiegeber weiß, dass er im Garantiezeitraum Aufwendungen für Fahrzeuge mit hoher und mit niedriger Laufleistung in seiner Kalkulation berücksichtigen muss. Muss es aber dann automatisch für den Kunden teurer werden wenn er seine Garantieleistungen z.B. auf 150.000km begrenzen würde? Je nachdem wo er die Grenze zieht, kann dies durchaus ja auch zur Kostenneutralität führen, aber dazu müsste man natürlich die Kalkulationen kennen. Aber im Grudne genommen hast Du in dem Punkt natürlich recht. 🙂
Kulanz wollte ich deshalb aus der Diskussion heraushalten weil diese sehr individuell und ohne rechtliche Verbindlichkeiten erteilt wird. Kaum ein Fall gleicht hier dem anderen und wird dazu auch noch sehr unterschiedlich bei den jeweiligen Händlern/NL gehandhabt. Hinzukommt der "guter Kunde" Bonus. 😉
Zitat:
@Royal_Burton schrieb am 5. März 2017 um 08:43:02 Uhr:
Zitat:
@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 07:58:29 Uhr:
Gehe ich aber von der Annahme aus, dass ein Mangel nicht auf der Zeitachse (Garantiezeitraum/Laufzeit) sondern auf den Betriebsachse (Laufleistung) auftritt, gehe ich mit der starren zwei Jahres Regelung nicht mehr konform.Mit dieser Annahme steht und fällt natürlich deine Argumentation. Ich persönlich glaube nicht, dass Garantiefälle rein auf die km-Leistung, sondern auch auf den Zeitablaub zurückzuführen sein können. Der Korrosion wird es bspw. relativ egal sein, ob das Fahrzeug ein paar km mehr oder weniger bewegt wurde. Außerdem bedeutet eine geringere km-Leistung nicht unbedingt auch eine materialverträglichere Nutzung. Ein Motor, der nur selten und dann im Kurzstreckenbetrieb bewegt wird, wird sicher nicht annähernd die Gesamtfahrleistung erreichen, wie ein Motor der täglich hunderte km läuft.
Am Ende hängt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eben von beiden Faktoren ab (Leistung und Zeit) und daneben noch von vielen anderen (Umwelteinflüsse, Fahrprofil, usw.). Klar kann man jetzt aus Gerechtigkeitsgründen eine Formel aufstellen nach der für jeden individuell die Garantie bemessen wird (wäre vielleicht typisch Deutsch, siehe bspw. unser Steuersystem). Die Frage ist halt, brauchen wir das wirklich.
Aber tatsächlich gibt es das ja schon: Bei der Bepreisung von Anschlussgarantien wird z.B. bei Audi eine Unterteilung in die beiden Dimensionen Zeit und Laufleistung vorgenommen. Und Hersteller die zeitlich von vorn herein sehr lange Herstellergarantien geben (wie bspw. Kia), deckeln die Garantie aber ab einer bestimmten Laufleistung.
Ja, Du hast mit dem Punkt Korrosion recht. Habe die Zeitfaktoren für Lack und die Umwelteinflüsse darauf sowie an Rost gar nicht gedacht. Okay, mit dem Kurzstreckenbetrieb hast Du natürlich auch recht. 😁 Die Belastung kann dadurch eventuell (ganz sicher?) höher ausfallen wie im Langstreckenbetrieb.
Nein, eine typisch deutsche Regelung braucht kein Mensch! Mir geht es nur darum, dass ein Fahrzeugbesitzer (nämlich ich 🙄 ), der sein Fahrzeug nur alle zwei bis 3 Monate aus der Garage holt, die wenige Kilometer geniest (also keine täglichen Kurzstrecken), in zwei Jahren somit keine 10.000km auch den Tacho bekommt, am Ende in den A-- gekniffen ist wenn die Garantie vorbei ist und erst 10.500km auf dem Tacho stehen. Kollege mit 180.000km in zwei Jahren aber im siebten Himmel schwebt da er sorgenfrei 180.000km abspulen konnte. Das fuxt mich ein wenig.😁
Was die Gebrauchtwagengarantien anbelangt ist dies natürlich richtig, hier wird oftmals ein Mix von Laufzeit und Kilometerleistung und/oder eine gestaffelte Garantieleistung vereinbart.
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Ein Fahrzeug wird ja auch nicht besser wenn es nur rumsteht.
Grade Gummiteile und Lager und auch Getriebe und Motor (weil das Öl komplett abläuft und dann jeder Start eine hohe Reibung verursacht) leiden wenn ein Fahrzeug nur sehr wenig bewegt wird.
In sofern bist der Zusammenhang hohe Laufleistung = hoher Verschleiss m.E. nicht immer zwingend gegeben. Ich würde ein Fahrzeug welches schonend gefahrene mehr Kilometer hat , nicht technisch schlechter setzen wollen wie eines was nur in der Gerage steht bis die Räder platt sind. Damit sind natürlich nicht die Abnutzung des Innenraumes und des Lackes gemeint.
Ich behaupte mal, dass den Hersteller Gebrauchtwagen-Käufer oder Kunden, die ein Fahrzeug länger als drei Jahre halten, nicht sonderlich interessieren. Warum sollte er dann die Garantie ausweiten bzw. ändern?
Interessant sind doch die Leute, die für ihn jeden Morgen zur Arbeit gehen und er am Ersten direkt in deren "Lohntüte" greifen darf (Stichwort: Leasing). Die Halter machen sich doch keine Gedanke über die Garantie wenn sie wissen, dass nach 36, 24 oder gar 18 Monaten eh der nächste Wagen gemietet wird.
Dein Garantiemodell wäre sicher für viele wünschenswert, für den Hersteller aber nur wenn es der Gewinnmaximierung dienlich wäre.
Zitat:
@andy_neu schrieb am 5. März 2017 um 10:16:37 Uhr:
Ich behaupte mal, dass den Hersteller Gebrauchtwagen-Käufer oder Kunden, die ein Fahrzeug länger als drei Jahre halten, nicht sonderlich interessieren. Warum sollte er dann die Garantie ausweiten bzw. ändern?Interessant sind doch die Leute, die für ihn jeden Morgen zur Arbeit gehen und er am Ersten direkt in deren "Lohntüte" greifen darf (Stichwort: Leasing). Die Halter machen sich doch keine Gedanke über die Garantie wenn sie wissen, dass nach 36, 24 oder gar 18 Monaten eh der nächste Wagen gemietet wird.
Dein Garantiemodell wäre sicher für viele wünschenswert, für den Hersteller aber nur wenn es der Gewinnmaximierung dienlich wäre.
An die Leasingnehmer habe ich, als hartnäckiger Leasingverweigerer bei Privatfahrzeugen, gar nicht gedacht. 😕 Aber es stimmt, denen dürfte das vollkommen egal sein, Deine Argumentation kann ich gut nachvollziehen.
im Grunde genommen ist es ja soweit okay wie es ist. Allerdings sollten die Fahrzeugbesitzer, die sagen wir mal spezielle Fahrzeuge ihr Eigen nennen oder wie schon geschrieben einfach sehr wenig fahren eine verlängerte Garantie erhalten. Wo hier allerdings dann endgültig Schluss sein kann, weiß ich auch nicht. Natürlich denke ich bei einer Garantieerweiterung auch 😁 an meine spezielle Nutzung des Fahrzeuges, aber wenn ich sehe was deutsche Hersteller im Ausland für Garantien geben, sind die 24 Monate nicht sonderlich erbaulich.
z.B. MB USA
New Vehicle Limited Warranty (months) 48
New Vehicle Limited Warranty (miles) 50000 entspricht 80467,2 km
Vermute entweder 48 Monate oder 80 tkm je nach dem was zuerst erreicht wird.
Die zweijährige Garantie der deutschen Hersteller deckt sich bei uns im Inland mit der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung. Viel wird dem Käufer hierzulande dadurch bzw. damit nicht unbedingt entgegengekommen. 😠 Und ja ich kenne die Unterschiede zwischen Garantie und Sachmängelhaftung sowie deren unterschiede.😉
Einfach fahren und keine Gedanken drüber machen...
Was sollte denn, bei einem so gepflegten Fahrzeug (wenig gefahren, nie nasse Straßen, keinen Winter gesehen...) überhaupt kaputtgehen?
Mache das seit vielen vielen Jahren so mit meiner alten S-Klasse... die wird von Jahr zu Jahr auch besser und nicht schlechter.
Die gesetzliche Neuwagen"Garantie" in Deutschland erstreckt sich immerhin auf unendlich viele Kilometer... wenn man 180.000km in 700 Tagen fährt, dann ist das kein Ausschlusskriterium.
Gerade in den USA sind die 80.000 km ein Witz, denn der Amerikaner fährt im Durchschnitt doppelt so viel im Jahr wie der Deutsche.
Warum sollte man Garantien verschenken? Man kann sie doch kaufen und bis zum 10. Laufjahr verlängern. Die meisten hier scheinen keine Kaufleute zu sein!? Geschenkt gibt es nichts, nur vom Geld verdienen kann man leben und investieren...
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 5. März 2017 um 11:09:34 Uhr:
Einfach fahren und keine Gedanken drüber machen...Was sollte denn, bei einem so gepflegten Fahrzeug (wenig gefahren, nie nasse Straßen, keinen Winter gesehen...) überhaupt kaputtgehen?
Mache das seit vielen vielen Jahren so mit meiner alten S-Klasse... die wird von Jahr zu Jahr auch besser und nicht schlechter.
Das stimmt! Hab ja auch so ein wenig bewegtes "Schönwetterfahrzeug", da geht eher selten bis nie was kaputt. Eine Garantieverlängerung hätte sich da nie und nimmer gerechnet, wenn ich das rückwirkend betrachte.
🙂 was wird denn hier umher gewirbelt?
klar ist doch, es gibt keine Garantie während der ges. Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Kauf.
Nach Ablauf der Gewährleistung kann jeder Hersteller eine freiwillige Garantiezusage abgeben, deren Bedingungen er festlegt.
In wie weit der Hersteller Kulanz gibt oder diese auslegt, ist auch dessen Sache.
Somit wäre es doch ergo Sache des Gesetzgebers hier eventuell nach zu bessern. 🙂
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 5. März 2017 um 11:09:34 Uhr:
Einfach fahren und keine Gedanken drüber machen...Was sollte denn, bei einem so gepflegten Fahrzeug (wenig gefahren, nie nasse Straßen, keinen Winter gesehen...) überhaupt kaputtgehen?
Mache das seit vielen vielen Jahren so mit meiner alten S-Klasse... die wird von Jahr zu Jahr auch besser und nicht schlechter.
Die gesetzliche Neuwagen"Garantie" in Deutschland erstreckt sich immerhin auf unendlich viele Kilometer... wenn man 180.000km in 700 Tagen fährt, dann ist das kein Ausschlusskriterium.
Gerade in den USA sind die 80.000 km ein Witz, denn der Amerikaner fährt im Durchschnitt doppelt so viel im Jahr wie der Deutsche.
Warum sollte man Garantien verschenken? Man kann sie doch kaufen und bis zum 10. Laufjahr verlängern. Die meisten hier scheinen keine Kaufleute zu sein!? Geschenkt gibt es nichts, nur vom Geld verdienen kann man leben und investieren...
Nein, nein, Du verstehst meinen Ansatz bzw. meine Intention falsch.
Natürlich ist die Garantie in Deutschland für sich genommen eine gute Sache, zwei Jahre Sorglospaket, alles gut! 🙂 Wobei MB sowie alle anderen Hersteller ja auch, nichts anderes gemacht haben als der eh gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung ein Mäntelchen Namens Garantie überzustülpen.
Will aber ja davon gar nicht weg, für die Normal- bzw. Vielfahrer eine prima Sache.
Mein Denkansatz geht ja in die Richtung der Wenigfahrer und hier kann es passieren dass ein Bauteil erst nach den 24 Monaten seine Dienste versagt. Habe es oben ja an einem Beispiel festgemacht und daher kommt meine Denkrichtung.
Das man sich Garantie zusätzlich kaufen kann, ist klar und alles ein Frage des Geldes, aber auch um dies geht es mir nicht. 🙂
Bei der Klientel die diese Fahrzeuge (dürften ja eher nicht die Fahrzeuge von der Stange sein, oder? 😉 ihr Eigen nennt und damit auch noch kaum fährt, also ein reines Spaßfahrzeug in der Garage stehen haben, dürfte (oder sollte?) das Thema Geld nicht an erster Stelle stehen.
Das mit den Kaufleuten nehme ich jetzt mal nicht persönlich 😁, allein aus Marketinggründen im Sinne von Kundenbindung und Eroberung neuer Kunden wäre es eine schicke Sache....obwohl ich habe ja auch so gekauft. 🙄
Zitat:
@solarpaul schrieb am 5. März 2017 um 11:51:29 Uhr:
🙂 was wird denn hier umher gewirbelt?klar ist doch, es gibt keine Garantie während der ges. Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Kauf.
Nach Ablauf der Gewährleistung kann jeder Hersteller eine freiwillige Garantiezusage abgeben, deren Bedingungen er festlegt.
In wie weit der Hersteller Kulanz gibt oder diese auslegt, ist auch dessen Sache.
Somit wäre es doch ergo Sache des Gesetzgebers hier eventuell nach zu bessern. 🙂
Hier wird nix umher gewirbelt.😕 Normaler Sachverhalt zur Diskussion gestellt, nichts weiter.
Dein Satz: klar ist doch, es gibt keine Garantie während der ges. Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Kauf. erschließt sich mir allerdings nicht bzw. ist in seiner Aussage falsch. 😉
Und um ehrlich zu sein, verstehe ich Deinen Post nicht wirklich, was hat der mit dem Eingangsthema zu tun? 😕
Er will Gerechtigkeit, weil sein spezieller Sonderfall nicht berücksichtigt wird.
Gerechtigkeit ist uns für den Tag des jüngsten Gerichts versprochen worden, zu Lebzeiten sollte man da nicht so hohe Ansprüche stellen. Mehr als Magengeschwüre kommt da nicht bei raus.
Aber wenn du dereinst vor deinem Schöpfer stehst, kannst du den Punkt mit der Zweijahresgarantie ja noch mal anbringen...
Der Vielfahrer musste vielleicht in 24 Monaten 4x zum Service und durfte den überteuerten Ölwechsel zahlen, der Wenigfahrer nur 2x ;-)
Was ist mit Laternenparker und Garagenparker??
Kurzstreckenfahrer und Langstreckenfahrer??
Dünne Fahrer und Dicke Fahrer??
Kinder keine Kinder??
Wenn man eine Einheitliche Lösung haben möchte, dann ist es doch mit der Zeit am einfachsten zu realisieren. Die Wahrscheinlichkeit das bei einem 130kg Fahrer der Sitz Probleme macht ist doch höher als bei einem 70kg Fahrer.
Wenn du auf der AB mit 100 fährst und ich immer voll trete egal ob kalt oder warm, dann ist die Wahrscheinlichkeit bei mir höher das was kaputt geht und das obwohl wir beide im Jahr 10tkm fahren.