Garantie auf Zeitbasis der Fahrzeughersteller (noch) zeitgemäß?

Mercedes C-Klasse S205

Mal sehen ob wir auch vernünftig miteinander diskutieren können. 😛 Ich werde es jedenfalls mal versuchen. 😁

Zur Einleitung:
Mir ist der Unterschied der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) durch den Verkäufer und der freiwilligen Garantie des Verkäufers/Herstellers einer Ware bewusst. Siehe dazu auch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) der Europäischen Union.
Da dies sehr komplex ist, Stichwort Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Wertminderung, soll dies hier NICHT das Thema sein.

Mir geht es ganz subjektiv darum wie sinnvoll die freiwillige Garantie im Zusammenhang mit der geringen Nutzung eines Fahrzeuges ist.

In der Automobilindustrie wird von dem Verkäufer/Hersteller, in der Regel eine 24 monatige Garantie, eine einseitig Erklärung zur Haltbarkeit zugunsten des Käufers abgegeben. Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum einritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer den Garantiefall nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird somit automatisch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrenübergang) vorhanden war.

Nun zum Thema was mich gerade wieder einmal umtreibt: 🙄

Es gibt viele? Käufer die ein Fahrzeug nur sehr wenig nutzen. Gründe sind entweder Schonung oder als reines Spaßfahrzeug. Sicherlich gibt es noch mehr Gründe warum ein Fahrzeug bis zum Ablauf der Garantie nur sehr wenig Kilometer gefahren wurde.

An der Stelle empfinde ich nun eine gewisse Ungleichbehandlung von Vielfahrern vers. Wenigfahrern.
Das Risiko für den Hersteller, dass die Garantie bei einer Laufleistung in zwei Jahren von z.B. 60.000km in Anspruch genommen wird, ist ungleich höher als bei einer Laufleistung von z.B. 10.000km in zwei Jahren. Trotzdem wird der Vielnutzer an der Stelle dem Wenignutzer gleichgestellt. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist dies okay. Gehe ich aber von der Annahme aus, dass ein Mangel nicht auf der Zeitachse (Garantiezeitraum/Laufzeit) sondern auf den Betriebsachse (Laufleistung) auftritt, gehe ich mit der starren zwei Jahres Regelung nicht mehr konform.

Ein Beispiel:
Ein Mangel tritt nach 10.000KM auf. Der Vielfahrer wird nach wenigen Monaten, mindestens aber im Garantiezeitraum, den Mangel erkennen und kann ihn kostenfrei durch den Hersteller reparieren lassen. Der Wenigfahrer erkennt den Mangel erst nach 25 Monaten (weil er erst dann die 10.000km erreicht hat) fällt somit aus der Garantie und muss rein rechtlich gesehen die Kosten für die Instandsetzung selbst erstatten. Das Thema Kulanz und Hersteller die vier, fünf oder sogar sechs Jahre Garantie geben, lassen wir an der Stelle mal weg.

Meines Erachtens sollte die freiwillige Garantie auch an die Laufleistung, ggf. sogar ausschließlich an die Laufleistung, also an die Nutzung des Kaufgegenstandes, gebunden sein.

Was meint Ihr dazu, ist doch ein gutes Sonntagsthema, oder? 😁

19 Antworten

ja was willst du denn erreichen, eine sinnlose Diskussion?
Oder eine exakt ausgearbeitete Gesetzesvorlage zum EUGH?

Ist doch pillepalle deine Fragestellung😁

Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 14:30:40 Uhr:



Zitat:

@solarpaul schrieb am 5. März 2017 um 11:51:29 Uhr:


🙂 was wird denn hier umher gewirbelt?

klar ist doch, es gibt keine Garantie während der ges. Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Kauf.

Nach Ablauf der Gewährleistung kann jeder Hersteller eine freiwillige Garantiezusage abgeben, deren Bedingungen er festlegt.

In wie weit der Hersteller Kulanz gibt oder diese auslegt, ist auch dessen Sache.

Somit wäre es doch ergo Sache des Gesetzgebers hier eventuell nach zu bessern. 🙂

Hier wird nix umher gewirbelt.😕 Normaler Sachverhalt zur Diskussion gestellt, nichts weiter.

Dein Satz: klar ist doch, es gibt keine Garantie während der ges. Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Kauf. erschließt sich mir allerdings nicht bzw. ist in seiner Aussage falsch. 😉

Und um ehrlich zu sein, verstehe ich Deinen Post nicht wirklich, was hat der mit dem Eingangsthema zu tun? 😕

Hallo ins Forum,

Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 14:26:01 Uhr:


Natürlich ist die Garantie in Deutschland für sich genommen eine gute Sache, zwei Jahre Sorglospaket, alles gut! 🙂 Wobei MB sowie alle anderen Hersteller ja auch, nichts anderes gemacht haben als der eh gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung ein Mäntelchen Namens Garantie überzustülpen.

ich sehe dies nicht nur als Deckmantel, sondern ist schon was ganz Anderes, auch wenn die Laufzeit gleich ist. Bei der Gewährleistung hast Du zwar 24 Monate, musst aber nach Ablauf der ersten 6 Monate (in denen die Beweislastumkehr gilt) beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Viel Spaß dabei, wenn sich der Hersteller querstellt. Bei der Garantie gilt hingegen, dass die Zusage sich auf die gesamten 24 Monate erstreckt, egal wann und warum der Mangel aufgetreten ist.

Es gibt übrigens einen Premiumhersteller, der nur die Gewährleistung macht und keine Garantiezusage abgibt. Von daher ist da schon ein Unterschied.

Zum Kern der Frage: Die Garantiezusage ist letztlich auch eine freiwillige Sache, wie die abgestimmt wird. Daimler hat sich für die 2 Jahre ohne km-Begrenzung entschieden. M.E. sollte hier eine Anpassung analog der Regelung für die Schweiz (4 Jahre) erfolgen, gerade bei den Preisen und der versprochenen Qualität.

Eine Differenzierung nach der Laufleistung wäre zwar wünschenswert, wird aber aus den schon angesprochenen Gründen eher nicht kommen. Dies sieht man auch an den festen Jahrestakten bei der Wartung, die auch Wenigfahrer benachteiligt.

Von daher eine Fragestellung, die wir leider nicht klären können.

Viele Grüße

Peter

PS: @ solarpaul: Bis auf Deine Beiträge lief die Diskussion doch ruhig und sachlich. Wenn Dich die Fragestellung nicht interessiert, warum schreibst Du dann in dem Thema provozierend? Es zwingt Dich doch keiner etwas zu Schreiben.

Ich bin kein Experte auf dem Thema und vielleicht klingt es seltsam und die Vergleiche hinken, aber ich finde zwei Jahre für eine so komplexe Sache wie ein PKW auch gefühlt zu wenig.
Wenn ich mal bedenke, dass ich ähnliches für ein Tablet bekomme und dieses wiederum in meinem PKW nur 1% der Taile/Masse ausmacht, verdeutlicht es mir den sehr viel höheren technischen Stand des Autos.
Natürlich kann man argumentieren, dass die einzelnen Bauteile nicht zwangsläufig außerhalb der Garantie nacheinander einen Defekt bekommen und die Anzahl an dem Zeitraum nichts ändert. Für mich als Kunde ist eine Vielzahl an Teilen aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten für einen Defekt. Nett wenn man da nach zwei Jahren noch beruhigter sein kann. Zudem ersetze ich ein Tablet finanziell leichter nach zwei Jahren als einen PKW.
Alles keine stichfesten Argumente. Aber sicher ein Gefühl von einem ganz normalen Verbraucher.
Die Garantieverlängerung ist allerdings vergleichbar fair, wenn ich so an Apple Care denke.
I'll hope you get it...

hi Peter,
🙂
sorry aber für mich erschliesst sich nicht der Sinn der Fragestellung.
Was können wir denn hier ändern?
Klar könnte ich mir eine Lösung vorstellen welche auf eine ges., Gewährlsietung all um fassend von 3 Jahren geht (siehe TÜV), aber so lange Instititutionen wie ADAC, oder Autofachzeitungen welche ja Massen von Lesern ansprechen sich nicht dazu laut äußern und so einen Gedanken aufgreifen....keine Chance.
Ergo wie du auch schreibt, wir können es hier nicht klären....
Paul🙂

Zitat:

@212059 schrieb am 5. März 2017 um 21:41:31 Uhr:


Hallo ins Forum,

Zitat:

@212059 schrieb am 5. März 2017 um 21:41:31 Uhr:



Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 14:26:01 Uhr:


Natürlich ist die Garantie in Deutschland für sich genommen eine gute Sache, zwei Jahre Sorglospaket, alles gut! 🙂 Wobei MB sowie alle anderen Hersteller ja auch, nichts anderes gemacht haben als der eh gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung ein Mäntelchen Namens Garantie überzustülpen.

ich sehe dies nicht nur als Deckmantel, sondern ist schon was ganz Anderes, auch wenn die Laufzeit gleich ist. Bei der Gewährleistung hast Du zwar 24 Monate, musst aber nach Ablauf der ersten 6 Monate (in denen die Beweislastumkehr gilt) beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Viel Spaß dabei, wenn sich der Hersteller querstellt. Bei der Garantie gilt hingegen, dass die Zusage sich auf die gesamten 24 Monate erstreckt, egal wann und warum der Mangel aufgetreten ist.

Es gibt übrigens einen Premiumhersteller, der nur die Gewährleistung macht und keine Garantiezusage abgibt. Von daher ist da schon ein Unterschied.

Zum Kern der Frage: Die Garantiezusage ist letztlich auch eine freiwillige Sache, wie die abgestimmt wird. Daimler hat sich für die 2 Jahre ohne km-Begrenzung entschieden. M.E. sollte hier eine Anpassung analog der Regelung für die Schweiz (4 Jahre) erfolgen, gerade bei den Preisen und der versprochenen Qualität.

Eine Differenzierung nach der Laufleistung wäre zwar wünschenswert, wird aber aus den schon angesprochenen Gründen eher nicht kommen. Dies sieht man auch an den festen Jahrestakten bei der Wartung, die auch Wenigfahrer benachteiligt.

Von daher eine Fragestellung, die wir leider nicht klären können.

Viele Grüße

Peter

PS: @ solarpaul: Bis auf Deine Beiträge lief die Diskussion doch ruhig und sachlich. Wenn Dich die Fragestellung nicht interessiert, warum schreibst Du dann in dem Thema provozierend? Es zwingt Dich doch keiner etwas zu Schreiben.

Ähnliche Themen

Zitat:

@saerdna1961 schrieb am 5. März 2017 um 07:58:29 Uhr:


Mal sehen ob wir auch vernünftig miteinander diskutieren können. 😛 Ich werde es jedenfalls mal versuchen. 😁

Zur Einleitung:
Mir ist der Unterschied der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) durch den Verkäufer und der freiwilligen Garantie des Verkäufers/Herstellers einer Ware bewusst. Siehe dazu auch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) der Europäischen Union.
Da dies sehr komplex ist, Stichwort Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Wertminderung, soll dies hier NICHT das Thema sein.

Mir geht es ganz subjektiv darum wie sinnvoll die freiwillige Garantie im Zusammenhang mit der geringen Nutzung eines Fahrzeuges ist.

In der Automobilindustrie wird von dem Verkäufer/Hersteller, in der Regel eine 24 monatige Garantie, eine einseitig Erklärung zur Haltbarkeit zugunsten des Käufers abgegeben. Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum einritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer den Garantiefall nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird somit automatisch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrenübergang) vorhanden war.

Nun zum Thema was mich gerade wieder einmal umtreibt: 🙄

Es gibt viele? Käufer die ein Fahrzeug nur sehr wenig nutzen. Gründe sind entweder Schonung oder als reines Spaßfahrzeug. Sicherlich gibt es noch mehr Gründe warum ein Fahrzeug bis zum Ablauf der Garantie nur sehr wenig Kilometer gefahren wurde.

An der Stelle empfinde ich nun eine gewisse Ungleichbehandlung von Vielfahrern vers. Wenigfahrern.
Das Risiko für den Hersteller, dass die Garantie bei einer Laufleistung in zwei Jahren von z.B. 60.000km in Anspruch genommen wird, ist ungleich höher als bei einer Laufleistung von z.B. 10.000km in zwei Jahren. Trotzdem wird der Vielnutzer an der Stelle dem Wenignutzer gleichgestellt. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist dies okay. Gehe ich aber von der Annahme aus, dass ein Mangel nicht auf der Zeitachse (Garantiezeitraum/Laufzeit) sondern auf den Betriebsachse (Laufleistung) auftritt, gehe ich mit der starren zwei Jahres Regelung nicht mehr konform.

Ein Beispiel:
Ein Mangel tritt nach 10.000KM auf. Der Vielfahrer wird nach wenigen Monaten, mindestens aber im Garantiezeitraum, den Mangel erkennen und kann ihn kostenfrei durch den Hersteller reparieren lassen. Der Wenigfahrer erkennt den Mangel erst nach 25 Monaten (weil er erst dann die 10.000km erreicht hat) fällt somit aus der Garantie und muss rein rechtlich gesehen die Kosten für die Instandsetzung selbst erstatten. Das Thema Kulanz und Hersteller die vier, fünf oder sogar sechs Jahre Garantie geben, lassen wir an der Stelle mal weg.

Meines Erachtens sollte die freiwillige Garantie auch an die Laufleistung, ggf. sogar ausschließlich an die Laufleistung, also an die Nutzung des Kaufgegenstandes, gebunden sein.

Was meint Ihr dazu, ist doch ein gutes Sonntagsthema, oder? 😁

Die Hersteller fangen doch damit an.
Renault 5 Jahre bis 50000km, Fiat 4 Jahre bis 40000km....

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