Ganzabnahme wegen fehlenden Reflektoren
Gaznabnahme wegen fehlenden Reflektoren
Hallo Leute,
Heute Morgen passierte mir etwas sehr kurioses, ich bin angehalten worden weil ich ausserorts auf einer Straße auf der 50 erlaubt ist 85 gefahren bin, das ist nichs besonderes, aber das die mir dann das Auto stillgelegt haben weil ich zu den Klarglasrückleuchten keine Reflektoren angebracht habe und als wenn das noch nicht reicht darf bekomm ich noch 3Punkte und 75€ zusätzlich zu dem zu schnell gefahren. die Dinger draufkleben und dann weiterfahren reicht auch nicht ich muss zur Ganzabnahme, also meinermeinung nach ab ich wohl das größte Arschloch aus NRW erwischt oder was sagt ihr dazu ?
Also, meine eigendliche Frage, was wird bei ner Ganzabnahme nachgeguckt, is das wie bei einer HU oder dürfen die bei ner Ganzabnahme gar keine mängel finden ?
Danke für eure Antworten
69 Antworten
tach allerseits
hatte vor längerem auch mal das Vergnügen mit der Rennleitung, eben auch wegen meinen Rückleuchten. Hab mein Golf Tagsüber an einem öffentlich Parkplatz abgestellt (Golf 2 CL) und bin dann in die Berufsschule, zur Mittagspause zurück, und dann ein Mängelbescheid an der Frontscheibe kleben gehabt.
Komischerweise hatte ich aber die ORGINAL 16V Rücklichter (Oben Schwarz/ Unten Rot) verbaut. Hab mir dann natürlich auch gleich die Reflektoren geholt, hingeklebt und noch am gleichen tag zur Polizeidienstelle gefahren. Die Nette Polizisten hatt mein Auto dann aus der Entfernung von ca. 150m "begutachtet" und nochmal darauf hingewiesen, das diese Anzeige eigentlich Kinderkram wäre.
Fahre mitllerweile auch einen orginal 16V als Zweitwagen, mit genau den gleichen Rücklichtern, und wurde noch nie deswegen angesprochen.
Gekostet hatte der Rücklichten Spaß 76 € und 1 Punkt.
Zu den Reflektoren: Sehen zumindest beim CL gar nicht so schlecht aus, wenn man die ganz roten nimmt, und direkt auf das Blech überm Aupuff klebt. Sieht nachts super aus, und macht meiner Ansicht bestimmt 10 km/h Topspeed und 10 PS Leistungszuwachs aus 😉
Zitat:
Original geschrieben von johnfkennedy
...Komischerweise hatte ich aber die ORGINAL 16V Rücklichter (Oben Schwarz/ Unten Rot) verbaut.
Meiner hat die gleichen... Bei diesen Rückleuchten sind zusätzliche Reflektoren selbstverständlich nicht erforderlich, da bereits integriert.
Dein Mängelbescheid somit völlig unsinnig.
Ansonsten ziemlich überflüssig über den Sinn von Reflektoren zu diskutieren.
Erstmal sollte der Sinn derselben jedem vernünftigen Verkehrsteilmehmer von selbst einleuchten, zweitens sind Reflektoren am Heck eben Vorschrift.
MfG
Ich warte nur darauf, dass irgendwann mal jemand schreibt:
"Mein Wagen war geparkt und mir ist jemand nachts drauf gefahren. Nun soll ich angeblich eine Teilschuld haben, da ich keine Reflektoren am Heck habe. Stimmt das?
Warum hat der Tüver mir da nie was gesagt? Und einmal bin ich doch sogar in einer Polizei-Kontrolle gewesen und die haben doch auch nichts gesagt!
Kann doch keiner von mir verlangen, dass ich beim Austausch meiner Hecklampen mich auch SELBER noch drum kümmern muss, ob die auch der StVo entsprechen! Das ist doch wirklich zuviel verlangt"
😉
Zitat:
Original geschrieben von claudius73
Kann doch keiner von mir verlangen, dass ich beim Austausch meiner Hecklampen mich auch SELBER noch drum kümmern muss, ob die auch der StVo entsprechen! Das ist doch wirklich zuviel verlangt"
Warum soll es zuviel verlangt sein, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, wenn man eigenmächtig technische Veränderungen an seinem Kraftfahrzeug vornimmt?
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum soll es zuviel verlangt sein, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, wenn man eigenmächtig technische Veränderungen an seinem Kraftfahrzeug vornimmt?
...ich glaube Du hast da was übersehen.
Zitat:
Original geschrieben von WOB
...ich glaube Du hast da was übersehen.
Da kann ich dir jetzt nicht ganz folgen. Wenn man nur die serienmäßigen Leuchten austauscht, braucht man sich nicht über rechtliche Details zu informieren, weil sich eben nichts ändert. Verbaut man andere Leuchten, sollte man sich aber schon informieren, inwiefern die zulässig sind.
Die Reaktion von Drahkke zeigt sehr schön, dass auch andere meine Befürchtungen teilen......der Tag wird kommen, da schreibt jemand tatsächlich einen Beitrag in dieser Art 😉
Pöööööööhhh...ich schreib jetzt mal den Beitrag das hier ne ganze Menge geheuchelt wird!!!
ICH kann "aboutscooters" sehr gut verstehen!!
Ihr tut alle so als würdet ihr in der Ortschaft strichgenau 50 fahren, erst wenn die Abgase den Ortsausgang passiert haben "beschleunigt" ihr und wehe wehe "auf den Heckleuchten ist Staub" dann schreit ihr hier nach MÄNGELN AN DER LICHTTECHNISCHEN EINRICHTUNG!!! *rofl*
Ich finde eure Scheinheiligkeit ziemlich lächerlich denn NIEMAND kann sich davon frei sprechen irgendwann mal einen Fehler gemacht zu haben, oder???
NIEMAND von euch hat einen Punkt in Flensburg oder zumindest schonmal ein Ticket vom Sheriff bekommen??? *müde lächel und zuschau wie die Nasen wachsen*
Es steht auch geschrieben das vor jedem Fahrtantritt die Lichttechnische Einrichtung auf fehlerfreie Funktion zu prüfen ist!!!
Ihr lauft ALLE vor JEDER Fahrt um euer Auto und prüft Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte, Bremslicht...usw...usw...
Sorry...aber HA HA HA!!!! Ihr seid jetzt alle unverantwortliche Straftäter denn wenn eine eurer Nummernschildbeleuchtungen net funktionieren sollte (was ihr ja vorher zu prüfen habt!!) dann kann man nur des halbe Kennzeichen lesen!!!!!!!!!!!
Ich stelle es bewusst übertrieben dar damit ihr mal merkt was hier so von anderen gepostet wird!!!
Das alles soll nicht bedeuten das ich die 85 in der Ortschaft gutheisse!!! Ganz im Gegenteil!!
Nur um des mal klar zu stellen...
Dafür soll er auch entsprechend bestraft werden!!!!
Aber eigentlich ging es ja, ab der Hälfte dieses Themas, so um den Sinn des Fahrzeug gleich still zu legen wegen FEHLENDER RÜCKSTRAHLER!!
Ich finde es unsinnig...auch wenn andere gleich ne "therotesche Tötung" draus machen!!
Da kannste ja froh sein "aboutscooters" das se dir nur dein Siegel abgekratzt haben und dich net gleich als Schwerverbrecher verhaftet haben!!!
Obwohl...irgendwo im DEUTSCHEN GESETZESTEXT findet man bestimmt auch noch nen Paragraphen der das ermöglicht!!
IHR MÜSST NUR LANG GENUG SUCHEN JUNGS...
So...ich hab meine Meinung dazu jetzt geäussert und verabschiede mich aus diesem Thema... *wink*
PS: Sollte sich jemand durch übertriebene Ironie meiner Seits angegriffen fühlen entschuldige ich mich bereits im voraus!!!
Zitat:
Original geschrieben von volxwagn
...Ich finde eure Scheinheiligkeit ziemlich lächerlich denn NIEMAND kann sich davon frei sprechen irgendwann mal einen Fehler gemacht zu haben, oder???
NIEMAND von euch hat einen Punkt in Flensburg oder zumindest schonmal ein Ticket vom Sheriff bekommen??? *müde lächel und zuschau wie die Nasen wachsen*
...
HIER!
Meine Nase wächst nicht, denn es trifft zu, was Du vermutest ; keinen Punkt, das letzte Ticket wegen Geschwindigkeitsübertretung noch im alten Jahrtausend, selbst parken noch vor der Jahrtausendwende.
Natürlich wird mit Toleranzzone gefahrern, d.h. es wird schon mal "angepasst" gefahren. Aber immer weit von einer Straftat entfernt (ok, früher war das schon mal anders 😉 ).
Deine anderen Vorwürfe; natürlich wird ein Fahrzeug, das bewegt wird, regelmässig gecheckt. Nicht immer vor jedem Fahrantritt, dafür wird besonders drauf geachtet, sollte es nicht so wie erwartet funktionieren. Das rangiert dann aber auch eher als fahrlässig. Zum Glück ist im Auto fast alles redundant vorhanden. Das Familienfahrzeug hat Check-Control.
ABER; wird etwas geändert, dann auch richtig!
Das mindeste ist es dann, ALLE Begleitdokumente durch zulesen. Also die ABE, die Einbauanleitung, die Betriebs/Bedienungsanleitung. Besondere Hinweise / Auflagen werden beachtet.
Genauso, wie der Umbau auch fachgerecht durchgeführt wird.
Ich vertrete auch eher die Ansicht, das hier eigenverantwortlich verfahren wird. Also nicht nachher rumheulen. Er kann wirklich froh sein, das kein (hier auch schon geschilderter ) Ernstfall eingetreten ist.
In einem vorherigen Thread hatte ich mich auch schon zu diesem Thema geäussert (leider habe ich ihn nicht mehr gefunden): ich wohne am Autobahnkreuz "Bremer Kreuz". Hier werden mit schöner Regelmässigkeit Unfälle gemeldet, die Nachts geschehen. Diese laufen in den meisten Fällen mit dem Anfang ab, das einer einpennt, von der Strasse abkommt oder sonstwie, jeden falls liegt das Fahrzeug dann fahruntüchtig auf der Fahrspur. Den Rest kann sich wohl jeder denken ...
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_VER
ABER; wird etwas geändert, dann auch richtig!
Das mindeste ist es dann, ALLE Begleitdokumente durch zulesen. Also die ABE, die Einbauanleitung, die Betriebs/Bedienungsanleitung. Besondere Hinweise / Auflagen werden beachtet. Genauso, wie der Umbau auch fachgerecht durchgeführt wird.
Eben. Dies kann doch keine unüberwindliche Hürde darstellen.
Schade das hier scheinbar net verstanden wird worum es geht!!
Ich sage lediglich das es TOTAL ÜBERTRIEBEN WAR ihm deswegen die Plakette abzukratzen!!
Und weiterhin wollte ich nur darauf hinweisen was IHR daraus macht!!
Nehmt euch doch mal die Zeit und lest diesen Thread von anfang an durch...
Ein Horrorbuch mit ungewissem Ende... ALLES Engel und EIN Böser!!!
@ Matthias_VER
Gratuliere dir zu deinem guten Benehmen im Strassenverkehr!!
Aber DU hast auch mal Fehler gemacht wie Du ja netterweise auch zugibst!!
ALLES WAS ICH SAGEN WILL IST...PACKT EUCH DOCH MAL AN EURE EIGENE NASE!!! Oder wie es Royalblau so knapp aber treffend sagte:
Zitat:
Original geschrieben von Royalblau
Jetzt macht mal halblang, wer frei von Sünde ist der werfe den ersten Stein.
Ich gebs auf und versuche anderswo wieder hilfreich zu sein... ;-)
Nix für ungut und viel Spass noch...
*Friedenspfeife an ALLE reich*
Ich sehe es einfach aus der Sicht:
Dieser eindeutige Mangel an Verkehrssicherheit hätte mit der netten Aufforderung sich solche Rückstrahler zu kaufen mit ca. 2 Euro behoben werden können und hätte den gleichen Erfolg verzeichnet.
Warum muss man in dem Fall einem Jugendlichen der eh nicht übermäßig viel Geld in der Tasche hat (nehme ich mal ganz frei so an...) so das Geld aus der Tasche ziehen mit Gebühren usw, welche den oben genannten Preis maßlos in die Höhe treiben?
Natürlich hat ER den Fehler gemacht, aber etwas sinniger hätte man das ganze auch lösen können. Darum gehts...
Eben, das ist ja der springende Punkt! Bevor mann dem Kerl freundlich sagt, "Kauf dirn paar Rückstrahler mann und papp se dir an die Schürze"
wird lieber erstmal der Karren stillgelegt, nen ordentliches Bußgeld ausgestellt und am wasweißder Geier sonstnoch.
Das der Kerl deswegen wahrscheinlichen nen immensen Stress am Hals hat ist ja eh jedem egal.
Hauptsache als absolut unbeteiligter(wie ja quasi jeder hier) ordentlich nochmal ins Kreuz treten.
Eine Mentalität ist das... tss!
Zitat:
Original geschrieben von Royalblau
Eben, das ist ja der springende Punkt! Bevor mann dem Kerl freundlich sagt, "Kauf dirn paar Rückstrahler mann und papp se dir an die Schürze"
wird lieber erstmal der Karren stillgelegt, nen ordentliches Bußgeld ausgestellt und am wasweißder Geier sonstnoch.
Du hast schon recht, aber:
Tatsache ist nunmal dass es ein gewissen Ablaufplan gibt, was die machen können. Wenn sie nun mal mit Kanonen auf Spatzen schiessen bringt das ganze Gejammere nichts, er hat es verpennt und muss zahlen. Die Rennleitung hat in rechtlicher Hinsicht nichts falsch gemacht, also was soll das?
Muss sich in Zukunft die Polizei rechtfertigen warum sie jemanden bestraft der eine Straftat begangen hat? Wenn ein Gesetz nunmal so verfasst wurde, bringt alles schütteln und rütteln nichts. Und beim Umbau auf ander Rüllis sollte man sich nunmal über so manche Sachen im klaren sein.
@volxwagn: Komm mir bitte nicht mit länger werdenden Nasen. Auch ich fahre nicht Tacho 50, werde ich geblitzt oder angelasert "nerve" ich euch aber nicht damit. Und das nur aus einem einfachen Grund: Es war einzig und allein meine Schuld!
🙂
@Threadersteller: Es wäre mal interessant wie die ganze Geschichte nun weitergelaufen ist...