Ganzabnahme wegen fehlenden Reflektoren
Gaznabnahme wegen fehlenden Reflektoren
Hallo Leute,
Heute Morgen passierte mir etwas sehr kurioses, ich bin angehalten worden weil ich ausserorts auf einer Straße auf der 50 erlaubt ist 85 gefahren bin, das ist nichs besonderes, aber das die mir dann das Auto stillgelegt haben weil ich zu den Klarglasrückleuchten keine Reflektoren angebracht habe und als wenn das noch nicht reicht darf bekomm ich noch 3Punkte und 75€ zusätzlich zu dem zu schnell gefahren. die Dinger draufkleben und dann weiterfahren reicht auch nicht ich muss zur Ganzabnahme, also meinermeinung nach ab ich wohl das größte Arschloch aus NRW erwischt oder was sagt ihr dazu ?
Also, meine eigendliche Frage, was wird bei ner Ganzabnahme nachgeguckt, is das wie bei einer HU oder dürfen die bei ner Ganzabnahme gar keine mängel finden ?
Danke für eure Antworten
69 Antworten
Nö, das passt schon:
keine Reflektoren-->keine Betriebserlaubniss-->stilllegen und Bussgeld und Punkte
wers anders erlebt hat hat einfach gnädige Polizisten
erwischt.
Was heisst bei dir Ganzabnahme?
Vollabnahme nach §21 zur Wiederzulassung?
Mängelkarte die abgestempelt werden muss?
Oder ne Abnahme bei einem Sachverständigen um mögliche weitere Mängel festzustellen?
Klar können die da Mängel finden, wozu wär die Abnahme sonst gut?
der Habicht
häh ? ich dachte die zusatzreflektoren braucht man nur bei komplett schwarzen rückleuchten ? war zumindest bei mir damals so...was hat das bei klarglas für'n sinn ? oder haben die standardmässig keine reflektoren drin ?
der max
Also meiner Meinung nach ist das ne Frechheit...
Müssen die reflektoren nicht nur auf dunklen Autos montiert sein? Weiß das gar nicht so genau.
Also ein freundliches drauf hinweisen, bzw im Höchstfall ne Mängelkarte hätten es auch getan. Aber im Recht sind die halt, ist bitter.
Hatte die auch mal nicht dran, der TÜV hat mir das aber einfach freundlich gesagt und mich nachher wieder fahren lassen.
@Sporthabicht: ich glaube er meinte eher, ob das Auto komplett mängelfrei sein muss für eine Vollabnahme, oder ob geringe Mängel eingetragen werden können und es trotzdem die Plakette gibt...
Was steht denn in der ABE von den Rückleuchten drin?
Der Polizist war vermutlich sauer, weil 85km/h bei erlaubten 50 schon extrem übel/rücksichtslos rüberkommt. Wenn er die 85km/h nachweisen kann ist doch bei 50% Überschreitung der Führerschein weg?
Da kann man sich dann überlegen einen Anwalt einzuschalten.
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Fakt ist: man braucht hinten eben Reflektoren.
In den Original-Leuchten sind welche drin, bei einigen Zubehör (Tuning) Leuchten auch.
Aber sobald keine Reflektoren in den Leuchten sind muss man halt seperat welche anbringen.
Wenn nicht führt das halt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und den daraus folgenden Konsequenzen.
der Habicht
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Fakt ist: man braucht hinten eben Reflektoren.
In den Original-Leuchten sind welche drin, bei einigen Zubehör (Tuning) Leuchten auch.
Aber sobald keine Reflektoren in den Leuchten sind muss man halt seperat welche anbringen.
Wenn nicht führt das halt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und den daraus folgenden Konsequenzen.
der Habicht
Das steht ja in der ABE drin, Habicht, ob der Reflektoren braucht oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von threeGGG
Also meiner Meinung nach ist das ne Frechheit...
Deine Meinung zählt aber vor Gericht nicht 😁
Zitat:
Müssen die reflektoren nicht nur auf dunklen Autos montiert sein? Weiß das gar nicht so genau.
Das sind beste Voraussetzungen um ordentlich zu diskutieren 😉
Die Reflektoren muß JEDES Fahrzeug haben.
Normalerweise sind sie in den Rückleuchten eingebaut.
Zitat:
Also ein freundliches drauf hinweisen, bzw im Höchstfall ne Mängelkarte hätten es auch getan. Aber im Recht sind die halt, ist bitter.
Der OP ist mit >80 km/h durch eine Tempo 50 Zone geheizt.
Und wenn er sich den Beamten gegenüber auch nur annähernd so verhalten hat
wie er hier über sie redet ist es kein Wunder dass die nicht gut aufgelegt waren.
Da Würde ich sagen, du hast jetzt einen Monat Zeit die Reflektoren anzubringen, fahren darfste ja eh erstmal nicht.
Klar, haben die ein wenig hart entschieden, hab da bis jetzt eigentlich immer Glück gehabt, nur Mängelkarten bekommen, aber nen Kumpel hat für seine Nebelbremslichter auch 3 Punkte bekommen. Der hatte auch nen schlechten Tag.
Dummerweise kann man nie sagen die bestrafen einen zu hart, sondern man kann nur sagen, andere werden milder bestraft.
Also, wenn man in eine Kontrolle kommt, nie den Großkotz raushängen lassen, weil sonst hat man schon verloren.
Wer freundlich behandelt werden will, sollte andere auch freundlich behandeln.
Soviel dazu.
Anderseits, einfach keine regelwiedrigen Sachen ans Auto bauen, oder wichtige Sachen die zu den Tuningteilen gehören weglassen.
Logisch sind die Reflektoren nicht schön, aber besser als die rot/gelb/weißen Leuchten ist es auf jeden fall !
Entweder sind hier wirklich alle so eingestellt, wie es hier rüberkommt, oder wollen einfach mal diskutieren 😁
Generell finde ich Polizeikontrollen richtig, allerdings sollte da schon etwas differenzierter entschieden werden, dafür haben die Beamten ihren Spielraum bei Kontrollen.
Klar, wenn er die noch dumm angemacht hat, dann hätte ich in der Stelle der Grün-Weißen nicht anders entschieden.
Leute mit Alk am Steuer, defekten Bremsen, alten rissigen Reifen etc. sollten schon hart bestraft werden, da das sicherheitsrelevante Teile sind. Aber wegen ein paar Reflektoren sollte man nun wirklich nicht den Hermann machen. Einige sehen das hier wohl anders, ist ja auch ihr gutes Recht.
Wenn man mit 85 durch ne Ortschaft fährt spielt da sicherlich auch mit rein, und wir können die gesamte Lage auch gar nicht Beurteilen, weil es der Beamte sicherlich ganz anders schildern würde. Da das bemitleiden oder anprangern hier nicht weiterhilft sollten wir vielleicht zu seiner Ausgangsfrage bezüglich der Vollabnhame zurückkommen, würde mich nämlich auch interessieren 😁
ups muss da was aus meinen beitrag verbessern.das mit dem laufen hat sich ja erledigt. Außerorts bekommt man ja erst ab 41 km/H die lappen los!(normalerweise)!
Habe einfach zu schnell gelesen
Zitat:
Original geschrieben von threeGGG
Aber wegen ein paar Reflektoren sollte man nun wirklich nicht den Hermann machen.
Häh, nicht sicherheitsrelevant?? Von welchem Planet bist du denn...
Re: Gaznabnahme wegen fehlenden Reflektoren
Zitat:
Original geschrieben von aboutscooters
...ausserorts auf einer Straße auf der 50 erlaubt ist 85 gefahren bin, das ist nichs besonderes...
???
Das ist aber schon eine ERHEBLICHE Geschwindigkeitsüberschreitung. Wurde gelasert?
@ stefstoned
Was soll denn deiner Meinung nach groß passieren wenn da KEINE Reflektoren dran sind???
Klar ist des Auto MIT Reflektoren in der Nacht schneller zu erkennen wenn es irgendwo geparkt steht...aber wenn DA jemand hinten rein fährt mit der Argumentation er hätte des Auto net gesehen...dann frag ICH mich ob er sein Licht auch an hatte oder ne Brille braucht...!? :-/
Ausserdem frage ich DICH jetzt mal...
Wenn die Reflektoren soooo Sicherheitsrelevant sind...warum haben wir dann VORNE keine Vorgeschrieben??? O:-) *ma nett nachfrag*
Ich hoffe hier gibt es keine entscheidungsbefugten Politiker in diesem Forum die jetzt auf dumme Gedanken kommen!!!! :-/
Ich stimme threeGGG auf jeden Fall zu das man bei Alkohol am Steuer usw...hart zugreifen soll während man bei fehlenden Reflektoren ruhig mal 5 gerade sein lassen kann!!
Ne Mängelkarte hätte gereicht denn dann hätte er sie eh nachrüsten müssen...
*meine Meinung!!*
Gruss... :-)
Zitat:
Original geschrieben von stefstoned
Häh, nicht sicherheitsrelevant?? Von welchem Planet bist du denn...
HALLO?!?
Gehts noch? Kann ja vieles nachvollziehen, aber bei einigen Antworten hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Jeder normale Mensch parkt mit seinem KFZ auf nem Parkplatz. Und sollte man doch mal an der Straße parken macht man das Standlicht an. So kenn ich das zumindest.
Meinetwegen sind auch deine Fussmatten sicherheitsrelevant weil du sonst keinen festen halt im Auto hast oder deine Sonnenblende, weils dich sonst blenden könnte.
Sorry für so ne Antwort, aber bei so einem Thread fordert das ja quasi heraus.
P.S. Welchen Teil an "...sollten wir vielleicht zu seiner Ausgangsfrage bezüglich der Vollabnhame zurückkommen..." hast du eigentlich nicht verstanden?