Ganz schlimmen Jcw gekauft. Bitte um Rat.
Hi Folks,
hab leider voll ins Klo gegriffen bei meinem jcw und hätte da nun ein paar Fragen zwecks Gewährleistung.
Der Wagen wurde gekauft bei einem Mini Vertragshändler im Dezember 2014.
Der Wagen hatte bei Kauf 70.000 km gelaufen. War erster Hand und Scheckheftgepflegt bei mini.
Im Januar der erste Schock. BREMSE vverschlissen. Scheiben und Klötze mussten umgehend erneuert werden
Laut meinem freundlichen um die ecke. Jetzt frag ich mich wie der Wagen im Dez 14 TÜV bekommen hat.
Nach dem erneuern der Bremse wurde mir dann noch mitgeteilt, dass bei meinem Getriebe das Ausrücklager defekt ist.
Ich hatte der Werkstatt nur das Geräusch beschrieben, welches mir zusätzlich zur Bremse aufgefallen ist.
Repkosten nochmal 1000€. Die tolle europlus Garantie will nicht zahlen, da Verschleiß. Ich könnte an die Decke gehen. Fahre den wagen keine 2 Monate. Weiß jemand von euch, ob die Gewährleistungspflicht des Händlers hier irgendwie greift?
LG juri
Beste Antwort im Thema
Die verschlissenen Bremsen sind schwierig zu sagen. Würde im Kaufvertrag irgendwas zum Zustand der Bremsen festgehalten? Wann war der letzte Wechsel der Bremsbeläge? Was das Ausrücklager angeht, frag mal deinen Händler wie er gedenkt nachzuweisen, dass dieses nicht bereits im Dezember defekt war...
Genrauchtwagengarantien sind btw der größte Quark den es gibt.
16 Antworten
Die verschlissenen Bremsen sind schwierig zu sagen. Würde im Kaufvertrag irgendwas zum Zustand der Bremsen festgehalten? Wann war der letzte Wechsel der Bremsbeläge? Was das Ausrücklager angeht, frag mal deinen Händler wie er gedenkt nachzuweisen, dass dieses nicht bereits im Dezember defekt war...
Genrauchtwagengarantien sind btw der größte Quark den es gibt.
Naja, die Europlus ist schon ganz gut. Lass Dir doch mal das Tüv-Gutachten vom Dezember zeigen. Da müsste ja drinstehen dass die Bremsen an der Grenze lagen.
und wie viele Kilometer bist Du seither gefahren?
Ich würde einfach mal bei dem Autohaus anrufen, bei dem Du gekauft hast. Vielleicht kann man sich einigen. Anderenfalls kannst Du vielleicht mit juristischer Hilfe was rausholen. Bei 2000 lohnt sich das ja.
Ähnliche Themen
Hab grad nochmal ganz genau geschaut.
Die HU war bei 71000 km. Bremse hinten wurde erneuert bei 74000 km.
Hey
Also Bremsen frisst der JCW gerne wie Benzin. Aber das hasste ja sicher gewusst beim Kauf. Wenn der TÜV da nen Stempel gegeben hat hat der Häbdler dich verarscht. Der TÜV schaut schon das die Klötze mindestens 10.000 halten, was man übrigens auch ganz easy am Belag selber erkennen kann. Hat nämlich ne optische Verschleissanzeige. Sofern ich mich nicht irre sagt der JCW frühzeitig Bescheid. Also da ist ja mal was richtig krumm gelaufen.
So und das Ausrücklager ist so ne Sache. Ist die Werksgarantie schon abgelaufen ? Im Grunde hat man bei den neuen MINI's 10 Jahre gratis Service bzw. 100.000 km und 2 Jahre Werksgarantie. Das würde ich eiskalt über die Werksgarantie laufen lassen.
Hatte selber nen JCW Coupe und da gibt man richtig Kante unten rechts.
Weder Ausrücklager noch Bremsen waren nach 55.000 km runter. Im Grunde ist BMW innerhalb der Werksgarantie sehr kulant.
Meld dich direkt bei der Hauptzentrale wenn deine Garage dumme Sprüche klopft. Schliesslich fährst du den Königsklasse MINI und nicht MINI One ! Bleib da hartnäckig!
Bremse = Verschleiß... Ausrückslager = Europlus
Nach 70000km die Bremse neu ist aber sehr human bei einem JCW. Scheiben halten diese bei normalem Fahren locker. Beläge müssen allerdigs bei den Knaben innerhalb dieses Zeitraums min 2x getauscht werden. Klär das am Besten mit den Beteiligten Parteien wie Autohaus und Euro Plus. Hier wird keiner helfen können. Bremse musst du auf jeden Fall selber zahlen.
Mal eines vorab, für die Gewährleistung ist es absolut unerheblich ob wir über ein Verschleißteile reden oder nicht, das ist total egal. Für die Gewährleistung ist nur wichtig, ob der Mangel bereits beim Kauf bestand oder nicht. Die bremsen sind aber nicht defekt, wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde zum Zustand der vorderen Bremsen, dann wirst du die selbst zahlen müssen.
Die Frage ist immer, ab wann du als Käufer davon ausgehen musst, dass ein solcher defekt typischerweise auftreten kann. Bei 70.000km können bremsen halt durchaus verschlissen sein, ich vermute aber mal ein Ausrücklager sollte typischerweise länger halten.
Das Ausrücklager solltest du daher versuchen über die Gewährleistung laufen zu lassen. Auch hier, egal ob Verschleißteil oder nicht, da du ja aber kaum seit Dezember ständig mit schleifender Kupplung unterwegs gewesen sein dürftest, kann man davon ausgehen, der defekt besteht seit Kauf. So würde ich argumentieren, lass dich nicht in Bezug auf Gewährleistung mit Verschleißteil abspeisen, im Notfall rechtlichen Beistand nehmen.
Und auch gerne nochmal, gebrauchtwagengarantie=Nonsens für Käufer, gut für Verkäufer...
Btw. Hast du den Wagen schon reparieren lassen? Ich hoffe dann in der Werkstatt des Verkäufers? Oder lieget die arg weit weg von deinem Wohnort?
Zitat:
@snegel schrieb am 18. Februar 2015 um 22:22:48 Uhr:
Mal eines vorab, für die Gewährleistung ist es absolut unerheblich ob wir über ein Verschleißteile reden oder nicht, das ist total egal.
Nein, das ist absolut nicht richtig. Reifen, Bremsscheiben- und Beläge, Kupplung, alle klassischen Verschleißteile wird man niemals über Gewährleistung laufen lassen können! Da kann man höchstens auf Kulanz seitens des Händlers hoffen, aber ein RECHT auf den Austausch von Verschleißteilen hat man niemals!
Es stellt sich aber tatsächlich die Frage, wie man das Ausrücklager der Kupplung als Verschleißteil deklarieren kann. Das halte ich für absurd und da bin ich auch der Meinung, dass man das nach so kurzer Zeit noch auf Gewährleistung ersetzt bekommen muss.
War übrigens bei meinem letzten BMW ähnlich - die Dichtung an der Benzinpumpe war kurz nach dem Kauf defekt und es ist Diesel ausgetreten. EuroPlus hat abgelehnt, Dichtungen seien immer Verschleißteile. Ein kurzer Anruf vom Anwalt und schon hat der Händler selbst die Kosten übernommen 😁 Die wissen nämlich auch, dass sie innerhalb der ersten 1-3 Monate praktisch keine Chance haben mit sowas durchzukommen.
Btw: Nach vielen Erfahrungen ähnlicher Art bin ich mittlerweile auch der Meinung, dass eine Gebrauchtwagengarantie völliger Quatsch ist. Die EuroPlus geht noch halbwegs, weil relativ wenig von der Garantie ausgeschlossen ist - aber genutzt hat mir der Unsinn bisher bei keinem meiner Autos!
Die bremse habe ich bei einer mini Niederlassung ersetzen lasse. Der Händler ist etwa ne Stunde fahrt von mir. Wenn ich mindestens das Ausrücklager neu bekäme, wäre es schon ein Anfan. Leider ist mein Vertrauen in die Vertragshändler nun so anangekratzt, dass ich im.Zukunft wohl nur noch von Privat kaufen werde!
Also ich habe bisher 11 Autos gekauft:
- 5 vom Händler, davon 4x richtig Stress gehabt mit Abwicklung und/oder Gewährleistung
- 6 von Privat, davon 5x absolut problemlos und ohne Mängel
Muss nicht immer so laufen, ich habe daraus auch meine Schlüsse gezogen und werde einem Kauf beim Händler gewiss keinen Vorzug mehr geben.
Zitat:
@bigurbi schrieb am 19. Februar 2015 um 07:03:05 Uhr:
Nein, das ist absolut nicht richtig. Reifen, Bremsscheiben- und Beläge, Kupplung, alle klassischen Verschleißteile wird man niemals über Gewährleistung laufen lassen können! Da kann man höchstens auf Kulanz seitens des Händlers hoffen, aber ein RECHT auf den Austausch von Verschleißteilen hat man niemals!Zitat:
@snegel schrieb am 18. Februar 2015 um 22:22:48 Uhr:
Mal eines vorab, für die Gewährleistung ist es absolut unerheblich ob wir über ein Verschleißteile reden oder nicht, das ist total egal.
...
Doch, es ist egal ob es Verschleißteile sind oder nicht. Rein vom Gesetz gesehen, gibt es keine Verschleißteile. Siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.htmlund hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.htmlEs geht darum, ob die Sache, in diesem Falle die Bremse, mangelhaft war bzw. zum üblichen Gebruach geeignet. Wenn die Bremse mangelkhaft war, ist sie zu ersetzen, ist sie abgenutzt und die Abnutzung steht im Verhältnis zur Laufleistung, hat er auch keinerlei Chance das via Gewährleistung laufen zu lassen. Schau dazu auch mal hier Punkt 11
http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftungoder hier für Abnutzung:
http://www.anwalt.de/.../...istung-mangel-oder-verschleiss_026568.htmlMal ein übertriebenes Beispiel, du kaufst einen Vorführwagen mit 2.000km, nach kurzer Zeit stellt sich raus, die Bremsbeläge und Scheiben müssen erneuert werden. Ich würde mit dir wetten, dass dies über die Gewährleistung läuft. Wie oben schon geschrieben, wichtig ist einzig, ob die Abnutzung im richtigen Verhältnis zum Alter/ der Laufleistung steht. Dass nach 70.000km die Bremsen runter sein können wird jedes Gericht auch so sehen, daher wird der TE die Kosten tragen müssen, ausser im Kaufvertrag steht etwas anderes, die Bremsen seien neu o.ä.. Ob nun aber ein Ausrücklager nach 70.000km den Geist aufgeben kann, das steht auf einem anderen Papier.
danke dafür! Dass ich auf der Bremse sitzen bleibe dachte ich mir auch schon. Wer JCW fährt muss auch damit rechnen mal ne Bremse zu machen. Ist auch halb so wild.
Hat jemand denn ne idee ob es sich bei dem Lager um normalen Verschleiss handelt?