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ganz ganz wichtige frage

Themenstarteram 6. September 2006 um 10:37

hey,hab ein RIESEN problem und zwar habe ich vor ca 4-5 wochen mein alten e36 verkauft und im kaufvertrag reingeschrieben das der verkäufer verpflichtet ist den wagen am nächsten tag um abzumelden er dmait nur nach hause fahren darf.

nun habe ich an den abend ausversheen den kaufvertrag im auto liegen gelassen und er hat somit beide

habe ihn angerufen und er meinte er meldet den ab und schcikt mir meine alten schilder auch zu würde aber 1-2 wochen dauern,WEIL er auf montage sei

nun kam heut eein brief von stadt dortmund da sich am 31.8 angeblich in der stad wo e rherkommt falsch gepartk hätte und ich soll da szahlen.

ich versucht anzurufen handy aus.

da der verrtag im auto geblieben si thabe ich weder anschrift noch name von ihn

und nun weis sich das der wagen am 31.8 noch angemeldet war und ejtzt bestimtm immenroch. was kann cih da machen handy aus und habe keine daten von ihm.

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14 Antworten

glaube das sieht schlecht aus für dich wie willst du beweisen (ohne kaufvertrag) das du das auto zu dem zeitpunkt schon verkauft hast

ruf mal bei zulassung an die sollten dir zumindest sagen können ob das auto noch angemeldet ist

Gemäß § 25 a StVG können dem Halter des Kraftfahrzeugs die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn in einem Verwarnungsgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder seine Ermittlungen einen unangemessenen Aufwand erfordern würden.

 

Wenn also der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, dann ist der Verkäufer immer noch als Halter in der Halterdatei gespeichert.

Er würde also in derartigen Fällen von der Behörde zunächst belangt werden. Er könnte dann der Behörde gegenüber die Adresse des Erwerbers nennen. Sollte der Erwerber jedoch unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar sein, dann müsste der Verkäufer als noch in der Datei gespeicherter Halter die Verfahrenskosten tragen. Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit, von dem Erwerber die Kosten des Verfahrens zurückzufordern.

Auch hier empfiehlt es sich, der Zulassungsstelle unverzüglich den Sachverhalt mitzuteilen. Diese versucht dann, den Erwerber zu ermitteln. Nach spätestens einem Jahr würde der Halter aus der Datei gelöscht werden. Dann ist eine Haftung nach § 25 a StVG nicht mehr denkbar.

 

Nach dem Verkauf

Wurde das Fahrzeug bereits verkauft und übergeben, so fragt sich, was der Verkäufer unternehmen sollte, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat und auch keine ordnungsgemäß ausgefüllte Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Hier empfiehlt es sich für den Verkäufer des Fahrzeugs,

die Versicherung dazu zu bringen, eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten gem. § 29c Abs. 1 StVZO. Die Versicherung kann dann, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht, diese Anzeige erstatten. Die Zulassungsstelle wird in diesem Fall die Papiere nach § 29d Abs. 2 StVZO einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben und spätestens nach einem Jahr zwangsstilllegen lassen (vgl. Ziff. 2.2.1 und 2.2.2).

Erstattet die Versicherung keine § 29c-Anzeige (beispielsweise, weil sie davon ausgeht, dass noch Versicherungsschutz besteht), dann sollte der Verkäufer direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle kann dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstillegung vornehmen lassen.

 

Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so kann die Zulassungsstelle Ermittlungen hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Käufers anstellen. Führen diese innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, wird das Fahrzeug karteimäßig gelöscht bzw. zwangsstillgelegt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr.

Quelle

Immer diese langen Zitate:rolleyes:

Schön blöd ein Auto angemeldet aus der Hand zu geben. Nun ist es passiert, für das nächste mal hast du (hoffentlich) daraus gelernt!

Da du ja noch nichtmal mehr den Namen bzw. die Anschrift oder den Vertrag hast, kannst du ja auch der Behörde gegenüber nicht den Verursacher nennen.

Es sieht in deinem Fall SEHR schlecht aus. Versuche ihn telefonisch zu erreichen und sieh zu das er die Kiste abmeldet.

Ansonsten geh zur Polizei, schildere den Fall, damit das Fahrzeug in die "Fahndung" kommt. Er ist ja noch auf dich angemeldet und somit kämst du wenigstens an die Daten des jetzigen Fahrers falls er mal in eine Kontrolle kommen sollte.

Du bzw. die Polizei können aber im ersten Moment weiter nichts machen, "Zwangsstillegung" durch Plaketten abkratzen oder Nummern mitnehmen kann nach hinten losgehen.

Sieh zu das du irgendwie an die Daten des Fahrers kommst, und falls er es nicht freiwillig abmeldet, dann mlede den Fall deiner Zulassungsbehörde, damit die Zwangsstillegung in die Wege geleitet werden kann.

Bis dahin wirst du aber sicher noch häufiger Post wegen Knöllchen und Blitzern etc. bekommen, und dich noch oft wegen solcher Sachen schriftlich äußern müssen.

Desweiteren bleibst du solange steuerpflichtig bis das Fahrzeug endgültig abgemeldet ist.

Hoffe das dir sowas nicht nochmal passiert, blöde Sache sowas.

er hat ja die handynummer.. erfüllt nicht irgendetwas an der sache einen straftatbestand, sodass die polizei anhand der handynummer die daten des käufers ermitteln könnte..?

(ich tippe eher auf nein, aber vllt gibts ja doch nen weg..)

Blöde frage: aber steht in den Verkaufsverträgen wo man das auto angemeldet verkauft nicht immer explizit drin, dass "mit dem verkauf sämtliche entstehenden schäden/Kosten auf den Käufer übergehen"? Diese verträge sind doch z.b. extra vom ADAC ausgearbeitet wurden, um solche betrügereien zu verhindern! :confused:

Würde so eine klausel ihm nicht weiterhelfen?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Blöde frage: aber steht in den Verkaufsverträgen wo man das auto angemeldet verkauft nicht immer explizit drin, dass "mit dem verkauf sämtliche entstehenden schäden/Kosten auf den Käufer übergehen"? Diese verträge sind doch z.b. extra vom ADAC ausgearbeitet wurden, um solche betrügereien zu verhindern! :confused:

Würde so eine klausel ihm nicht weiterhelfen?

Zitat:

nun habe ich an den abend ausversheen den kaufvertrag im auto liegen gelassen und er hat somit beide

Ohne Kaufvertrag in seinem Besitz hilft ihm auch keine Klausel...

Falls Du das noch nicht gemacht hast, kündige sofort Deine Versicherung.

Die meldet das Ende des Versicherungsschutzes ja an die Zulassungsstelle. Dann wird das Auto Zwangsstillgelegt. Da kommt die Polizei zu Dir. Da kannst Du dann den Fall schildern. Besser wäre es natürlich, wenn Du vorher mal von selbst hin gehst.

Der Käufer kann es ja dann nur auf sich neuzulassen. Dann bist Du da raus.

Themenstarteram 6. September 2006 um 14:43

also habe ihn telefonisch erreicht handy war an.

er sagte der wagen sit abgemeldet.(was natürlich nicht stimmen kann)

polizei sagt keine chance ohne vertrag ich sollt ezum str verkehrsamt gehen und eine eidesstaatliche erklärung abgeben das es verkauft ist somit wird das fahrzeug stillgelegt

abe rnun hab ich ewtas besser karten da ich ihm gesagt habe ich bräuchte namen und anschrift um das knöllchen an ihn weiterzuleiten,hat er es mir gegeben.

werde morgen zuum verkehrsamt denen die sache schildenr die sollen den wagen zwangsentstempeln,und somit werdne die wohl die plaketen abkratzen und die meldung weitergeben an das verkehrsamt in seiner stadt (hoffe ich mal)

am 6. September 2006 um 14:59

Vielleicht hat er dir ja die falsche Anschrift gegeben!

wie wärs wenn du mal zb ne Klicktel-Reversesuche auf seine Handynummer laufen lässt? Wenn er einen Vertrag hat und so blöd ist sich ins Telefonbuch eintragen zu lassen bekommst du dadurch seine richtige Adresse. Einen Versuch wäre es wert. Ansonsten wie die anderen schon geschrieben haben Versicherung kündigen und denen den Fall schildern so das der Wagen Zwangsabgemeldet wird.

Frage mich ob der Thread ernst gemint ist, da so... doch normal keiner sein kann.

Falls doch, such Dir mal so lange die Sache nicht geklärt ist immer wasserdichte Alibis. Hinterher wirst Du noch als Bankräube festgenommen.

Themenstarteram 6. September 2006 um 19:45

wieos kann kein so ..... SeIn wie du es so schön ausdrückst,habe halt nur dne kaufverrtag im wagen liegen gelassen das war alles.

versicherung hat schon bescheid der wagen hat schon keinen versicherungsschutz mehr,jedoch sagten sie mir falls was passiert würde man trotzdme belangt werden solange der wagen nicht vom verkehrsamt abgemeldet wurde.

ich werde morgen mal bescheid geben wa snun beim verkehrsamt drauf wurde

Sorry, hatte ein Smily vergessen. :)

War auch nicht böse gemeint von mir. Dass man im verkauften Wagen etwas vergisst, kann jedem passieren, ist mir auch schon passiert. Aber ich würde niemals einem Unbekannten einen angemeldeten Wagen überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

er hat ja die handynummer.. erfüllt nicht irgendetwas an der sache einen straftatbestand, sodass die polizei anhand der handynummer die daten des käufers ermitteln könnte..?

(ich tippe eher auf nein, aber vllt gibts ja doch nen weg..)

Auch wenn er den vertrag nicht mehr hat, gibt es einen mündlichen Vertrag.

Wir fungieren zum teil als Zwischenhändler für Kfz die noch angemeldet sind. Werden die nicht binnen 7Tagen abgemeldet zeigen wir die Personen bei der Polizei an und das Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben.

Wenn du den Namen hättest (Adresse etc. natürlich auch) kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen (Anruf genügt) die schreibt dann die Person an. Diese hat 14tage Zeit das den Versicherungsbetrag zu zahlen oder die Person wechselt diese.

passiert nix kündigt die Versicherung den Versicherungsschutz auf und schickt diese an die Zulassungsstelle. Diese schickt das Ordnungsamt los um die Kennzeichen zu entwerten.

Ab dem Tag (Uhrzeit) an dem du der Versicherung den Verkauf anzeigst, bist du nicht mehr (was die Leistungsumfänge angeht) verantwortlich für das Kfz.

Mit einem Vertrag kannst du zur Zulassungsstelle und das Kfz abmelden ohne Kennzeichen etc. mit hin zu nehmen. Das entfällt aber wohl beides bei dir.

Wir fungieren zum teil als Zwischenhändler für Kfz die noch angemeldet sind. Werden die nicht binnen 7Tagen abgemeldet zeigen wir die Personen bei der Polizei an und das Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Polizei kann aufgrund des Strafzettels jetzt aktiv werden, da die Person X gegen den Kaufvertrag verstoßen hat (Fhz. nicht abgemeldet).

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