G30 Codierung Werksgarantie
Hi zusammen,
ich besitze einen G30 540i xDrive.
Das Fahrzeug befindet sich noch in der Werksgarantie.
Ich habe folgendes codieren lassen:
Start/Stop Automatik umgekehrt (also nur auf eigenen Bedarf einschalten)
+ Alpina Display
Folgende Sachlage:
Aktuell ist die Alarmanlage defekt. Ein Ultraschallsensor ist defekt, Anlage löst immer wieder sporadisch aus.
Ich war ehrlich bei BMW und habe die Codierung erwähnt (hätten die eh am Alpina Display erkannt).
Nach dem Auslesen wurde mir auch bestätigt, dass etwas hinterlegt ist zwecks Codierung. Beziehungsweise, dass ein Eintrag hinterlegt ist. Ein defekt des Ultraschallsensors wurde auch bestätigt.
Jetzt verlangt der Freundliche, das ich ein Formular unterzeichne, in dem ich das Risiko auf mich nehme, wenn ein Steuergerät zwecks Einbau und Neucodierung der gesamten Dacheinheit, in der die Sensoren usw. verbaut sind beim defekt eines Steuergeräts auf mich nehme. Sprich, Dacheinheit Austausch inkl. Neucodierung (muss angeblich gemacht werden) auf eigenes Risiko, da das Fahrzeug bereits codiert wurde.
Meine Frage: Haben die Recht ? Muss ich das unterschreiben ? Was hat Alpina Display und Start/Stop Codierung mit dem Ultraschallsensor zutun ? Die Alarmanlage war bereits vor der Codierung defekt !
Soll ich unterschreiben ? Was für Möglichkeiten habe ich ?
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Um mal etwas Aufklärung zu betreiben. Die Start-Stopp wird auf Memory, nicht auf Dauer-Aus codiert. Sie merkt sich lediglich die letzte Einstellung. Im Übrigen eine Sache, die BMW lange Zeit ebenfalls im ISTA Programm mit drin hatte - bis halt VW kam und sich vieles änderte. Daraufhin hat auch BMW damals die Sache rausgenommen (so 2,5 Jahre her). Wobei es vom Abgasverhalten völlig egal ist, ob ich bei jedem Motorstart die MSA ausschalte oder sich das Auto genau diese Einstellung merkt und sie aus ist. Drücke ich einen Knopf ist alles okay, lasse ich drücken dann nicht??? Das Auto benimmt sich in beiden Fällen gleich.
Außerdem wird beim Codieren nicht die Software geändert. Das klingt ja fast so, als hätten die Steuergeräte nun eine komplett andere Software drauf und man würde wild rummanipulieren. Es wird z.B. für den Alpina Tacho lediglich eine Funktion aktiviert, die BMW in dem Steuergerät schon hinterlegt hat und nichts neues hinzugefügt.
Natürlich lässt sich ein Händler gerne unterschreiben, dass im Falle eines Updates der Kunde das Risiko zu tragen hat. Schaut man mal hinter die Kulissen und arbeitet mit Werkstätten zusammen, dann sieht man, wie viele Probleme eine Werkstatt mit einem Update haben kann. Das liegt allerdings zu 99% an der von BMW gestellten Software, die bei dem ein oder anderen Steuergerät einen kräftigen Schluckauf produziert. Ich weiß nicht, wie viele Steuergeräte ich bei diversen Werkstätten nach solch einem "erfolgreichen" Update schon repariert habe. Die Werkstatt hätte nur noch tauschen können.
Das FZD, also das Steuergerät in dem die Alarmanlage sitzt, hat nun überhaupt nichts mit dem Kombi (Alpina Tacho) oder dem BDC_Body (MSA Memory) zu tun. BMW kann aber immer nur das gesamte Fahrzeug update, ergo bekommen diese beiden ECUs (Steuergeräte) auch ein Update. Das Risiko, dass wegen einer Codierung etwas passiert ist null komma null. Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede. Ein gaaaanz klein wenig habe ich Ahnung von der Materie und was da passiert. Was meint Ihr, wie viele BMW Werkstätten hier anrufen wegen Nachrüstungen, Codierungen doer mal wieder defekten ECUs?!!
Nun darf ein jeder weiterhin seine Mär von der Softwaremanipulation spinnen. Wir reden hier nicht von einem Chiptuning, wir reden von Codierungen.
CU Oliver
63 Antworten
Zitat:
@Tobias7610 schrieb am 19. Februar 2019 um 19:58:10 Uhr:
Mit der Codierung bezüglich Start/Stop Automatik hast du das Emissionsverhalten deines Fahrzeugs angepasst (Steuer, Abgasnormen). Sicher keine Lappalie. Es ist rechtlich ein großer Unterschied, ob du die Automatik manuell ausmachst, oder den Standardwert änderst.Vor 5 Jahren hatte man die Wahl ob an oder aus. Aber egal. Streitet euch nicht. Ich unterschreibe und gut ist.
Ob die Unterschrift auch für die Zukunft zählt, werde ich hinterfragen. Wenn JA, werde ich definitiv nicht unterschreiben. Da bei einer neuen Software-Aufspielung seitens BMW, alle Parameter auf Standard zurückgespielt werden (Codierung komplett zurück gesetzt). Wenn das am Ende ohne Probleme läuft, warum soll ich für die Zukunft bei weiteren Garantieschäden haftbar gemacht werden ? Original ist drauf und alles funktioniert. Für den neunen Fall, falls er auftritt, ist alles original. Alles Andere ist Schwachsinn und ohne Rechthabe. Ich gehe nur jetzt einmalig das Risiko ein und mehr nicht. Meine Meinung.
Das dürfte so auch in Ordnung sein. Wenn die Software wieder vom Händler original aufgespielt wird, sollte das künftig keine Probleme geben.
Ich würde nichts unterschreiben und einen anderen Händler aufsuchen.
Mach dein Alpina Tacho weg und führe es vor. Die Hersteller verschweigen dem Kunden auch vieles...
BMW wird niemals Garantie auf Codierungen geben, da kannst du ehrlich sein wie du willst.
Start stop ist keine lapalie wenn es codiert ist, aber per Knopfdruck ist die welt wieder in ordnung. Denn wenn man auf den Knopf drückt verändert sich im Gegensatz dazu, wenn es codiert ist, nicht das emmissionsverhalten, somit hintergehst du keine Steuern und wirst automatisch in die nächst bessere abgasnorm eingestuft.
Mach es weg und geh zum nächst besten...
Ich würde auch mal zu einem anderen gehen , ohne die offensichtlichen Codierungen.
Wenn es um Sicherheitsrelevante Dinge geht die man einfach ohne Hirn und Verstand raus codiert so habe ich dafür auch kein Verständnis.
Geht es aber wie hier um wirkliche Kleinigkeiten kann ich nicht ganz nachvollziehen wie man da so drauf reagieren kann wie manche hier.
Ja, BMW schreibt eine Software und behält sich das Recht vor bei Problemen eine Kulanz, Garantie, Gewährleistung, whatever zu verweigern.
Sollen sie doch verhindern das man mit so einer Software etwas verändert, oder nein, noch besser es gleich mit eigener App anbieten.
Dann natürlich nur mit den Erlaubten und Legalen Dingen.
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Hallo!
Um mal etwas Aufklärung zu betreiben. Die Start-Stopp wird auf Memory, nicht auf Dauer-Aus codiert. Sie merkt sich lediglich die letzte Einstellung. Im Übrigen eine Sache, die BMW lange Zeit ebenfalls im ISTA Programm mit drin hatte - bis halt VW kam und sich vieles änderte. Daraufhin hat auch BMW damals die Sache rausgenommen (so 2,5 Jahre her). Wobei es vom Abgasverhalten völlig egal ist, ob ich bei jedem Motorstart die MSA ausschalte oder sich das Auto genau diese Einstellung merkt und sie aus ist. Drücke ich einen Knopf ist alles okay, lasse ich drücken dann nicht??? Das Auto benimmt sich in beiden Fällen gleich.
Außerdem wird beim Codieren nicht die Software geändert. Das klingt ja fast so, als hätten die Steuergeräte nun eine komplett andere Software drauf und man würde wild rummanipulieren. Es wird z.B. für den Alpina Tacho lediglich eine Funktion aktiviert, die BMW in dem Steuergerät schon hinterlegt hat und nichts neues hinzugefügt.
Natürlich lässt sich ein Händler gerne unterschreiben, dass im Falle eines Updates der Kunde das Risiko zu tragen hat. Schaut man mal hinter die Kulissen und arbeitet mit Werkstätten zusammen, dann sieht man, wie viele Probleme eine Werkstatt mit einem Update haben kann. Das liegt allerdings zu 99% an der von BMW gestellten Software, die bei dem ein oder anderen Steuergerät einen kräftigen Schluckauf produziert. Ich weiß nicht, wie viele Steuergeräte ich bei diversen Werkstätten nach solch einem "erfolgreichen" Update schon repariert habe. Die Werkstatt hätte nur noch tauschen können.
Das FZD, also das Steuergerät in dem die Alarmanlage sitzt, hat nun überhaupt nichts mit dem Kombi (Alpina Tacho) oder dem BDC_Body (MSA Memory) zu tun. BMW kann aber immer nur das gesamte Fahrzeug update, ergo bekommen diese beiden ECUs (Steuergeräte) auch ein Update. Das Risiko, dass wegen einer Codierung etwas passiert ist null komma null. Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede. Ein gaaaanz klein wenig habe ich Ahnung von der Materie und was da passiert. Was meint Ihr, wie viele BMW Werkstätten hier anrufen wegen Nachrüstungen, Codierungen doer mal wieder defekten ECUs?!!
Nun darf ein jeder weiterhin seine Mär von der Softwaremanipulation spinnen. Wir reden hier nicht von einem Chiptuning, wir reden von Codierungen.
CU Oliver
Zitat:
@milk101 schrieb am 19. Februar 2019 um 20:32:44 Uhr:
Hallo!
Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede. Ein gaaaanz klein wenig habe ich Ahnung von der Materie und was da passiert. Was meint Ihr, wie viele BMW Werkstätten hier anrufen wegen Nachrüstungen, Codierungen doer mal wieder defekten ECUs?!!Nun darf ein jeder weiterhin seine Mär von der Softwaremanipulation spinnen. Wir reden hier nicht von einem Chiptuning, wir reden von Codierungen.
CU Oliver
Dann ist ja alles ganz einfach und BMW hat unrecht. Alles klar. Ein gaaaanz klein wenig hab ich auch Ahnung von rechtlichen Dingen 😉
Du übernimmst selbstverständlich, wenn du codierst, natürlich auch volle Garantie für Folgefehler etc. (Achtung, da war Ironie enthalten 😉) Wenn ich etwas freischalte, das nicht dieses Fahrzeug vorgesehen ist, ist das eine Softwaremanipulation. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts, null, nada, nothing mit dem Schreiben von Code zu tun.
@milk101 es handelt sich dabei doch trotzdem um eine Veränderung des Systems mit dem die Autos ausgeliefert wurden, oder nicht? Und darauf stützt sich der Hersteller nun mal. Möchte dir nicht zu Nahe treten, bitte nicht falsch verstehen ;-) Habe selber ja einige Dinge codiert...
Ich gebe dir recht, dass BMW natürlich Maßnahmen ergreifen sollte/könnte um das Codieren zu unterbinden, wenn es denn wirklich so ein großes Problem ist. Ich meine einen Adapter für 20€ + iPhone App für 30€ stellt nun wirklich kein großes Hindernis dar. (für die einfachen Codiersachen zumindest...)
Ich hatte übrigens bei BMW München keinerlei Probleme mit meinem codierten Auto, trotz diverser idrive Bugs (Abstürze, etc.). Es wurden die entsprechenden Steuergeräte aktualisiert (meine Codierungen waren natürlich futsch) und ich habe nicht einen Ton von BMW zu hören bekommen. Es kommt also wohl ganz stark auf den Händler, die Art&Auffälligkeit der Codierung und das Problem an, für welches man einen Gewährleistungsanspruch erhebt. Das grundsätzliche Risiko bleibt halt. Wie gesagt, ich halte es für gering, hatte bislang aber auch überhaupt kein Stress deswegen. Auch nicht beim F11.
der Hersteller stellt das Produkt zur Verfügung und garantiert die Funktionsfähigkeit aller Themen, die der Anwender im Menü einstellen kann.
warum sollte er grundsätzlich dafür geradestehen, wenn der Anwender dies durch andere Dienstleister umgeht?
natürlich ist das im Fall des Tachos Prinzipienreiterei.
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 19. Februar 2019 um 20:52:31 Uhr:
der Hersteller stellt das Produkt zur Verfügung und garantiert die Funktionsfähigkeit aller Themen, die der Anwender im Menü einstellen kann.warum sollte er grundsätzlich dafür geradestehen, wenn der Anwender dies durch andere Dienstleister umgeht?
natürlich ist das im Fall des Tachos Prinzipienreiterei.
Richtig. Natürlich ist/wird das irgendwann zur Prinzipienreiterei. Du hast das aber richtig beschrieben. Wo zieht man die Grenze?
Freischaltung der Videofunktion während der Fahrt? Kein Problem, ist ja im Fahrzeug/Steuergerät hinterlegt, muss ja nur ein Häkchen gesetzt werden.
Rückfahrkamera während der Fahrt?
Ich bin da genau deiner Meinung. Der Hersteller stellt das Produkt zur Verfügung und ist damit auch dafür verantwortlich.
BTW: Ich habe mir selbst beim Freundlichen die Bordsteinautomatik für den Beifahrerspiegel freischalten lassen, da das beim Kauf nicht im Paket enthalten war (da gab es wohl mal das Ganze Sitzabhängig Comfortsitz/Sportsitz) ... das ist für mich ein Riesenunterschied, ob das der Vertragshändler macht und dann auch in der Fahrzeughistorie hinterlegt oder ein halbprofessioneller Codierer/gewerblicher Codierer, der niemals schriftlich für irgendeine Änderung Garantie übernehmen wird. Ich lasse mich, was den letzten Satz mit der Garantie betrifft, gerne belehren 😉
die Grenze wir hart sein, dh ganz oder gar nicht
warum sollte der Hersteller offiziell auch nur eine einzige Ausnahme machen?
beim nächsten Software- Update sind Kombination, die in Serie nicht vorkommen auch (vermutlich) nicht getestet
da BMW SW- Qualität eh schon sehr schwer fällt, wäre es wohl besser alles zu verhindern 😉
(@milk101 kann es dem TE aber vermutlich richten)
Hallo!
@Igensdorfer
Falsch gedacht, die Änderung der Bordsteinautomatik wird NICHT bei BMW hinterlegt und ist eine Manipulation der Software, denn BMW wird sich was dabei gedacht haben, dass exakt Dein Fahrzeug sie nicht hat. Diese war nämlich an Komfortsitze bzw. Sitze mit Memory gekoppelt und durch das Freischalten der Bordsteinautomatik hast Du damit etwas freischalten lassen, was Du de facto nicht gekauft hast. Es war einzig und alleine ein Goodwill-Aktion Deines Händlers. So, um mal ebenfalls die Prinzipienreiterei zu betreiben.
Mal zwei kleine Beispiele:
US-Fahrzeuge können nicht die Scheiben via Drücken des Schließknopfes an der Fernbedienung schließen. Damit will BMW evtl. Haftungen ausschließen, sollte mal wer eingeklemmt werden. Man will wohl nicht wissen, wie teuer das in den USA sein kann. Europäische Fahrzeuge hingegen dürfen das und haben es auch freigeschaltet. Ändere ich dieses nun an einem US-Import dann habe ich hier demnach massive Eingriffe in die Software gemacht. Dabei benimmt sich das Auto nun so wie es sich in dem Land benehmen sollte, in dem es jetzt ist. Hat das nun Auswirkung auf die Garantie?
Ich rüste die LCI-Rückleuchten bei einem F31 (3er Touring nach). Damit diese Funktionieren muss ich, wenn ich es händisch mache, fast 40 Codierungen ändern. Das wäre ja ein noch massiverer Eingriff in die Software. Komisch nur, dass BMW diese Nachrüstung selbst anbietet und die Software exakt identisch manipuliert, wie jede andere Werkstatt auch, die dieses macht.
Und noch eines. Ja, verbocke ich was beim Codieren, dann stehe ich auch dafür gerade. Zähle ich jede Codierung, die ich bislang gemacht habe, nun einzeln zusammen, dann ist die Zahl hoch fünfstellig. Weißt Du, wie viele Probleme es bislang gab und wofür ich bislang gerade stehen musste? Richtig geraten, die Zahl ist genau Null.
So, jetzt setze ich mich an die nächste G-Serie und rüste da Speed Limit Info nach - im Auftrage einer BMW Werkstatt. Der FSC dafür kommt von BMW München, also 100% original. Die Codierungen mache ich. Schade um das schöne Auto. Bei der nächsten Reklamation, weil der Motor spinnt, hat der Besitzer ab jetzt wohl Probleme. Scherz beiseite. Es würde mir nie einfallen, jemanden zu belehren, der Ahnung von rechtlichen Dingen hat. Einen Kausalzusammenhang braucht es nach deutschem Recht aber immer noch um etwas zu verweigern.
Ich sehe es aber ein, dass der ein oder andere User seine Bauchschmerzen hat mit Codierungen. Begründet vor allen Dingen darin, dass der geschätzte User überhaupt nicht weiß, wie wo was womit gemacht wird, was es bedeutet, welche Auswirkungen es haben könnte und so weiter. Ich beschäftige mich nun seit etlichen Jahren damit und wage zu behaupten, dass ich weiß wovon ich rede.
CU Oliver
Zitat:
@milk101 schrieb am 19. Februar 2019 um 20:32:44 Uhr:
Hallo!Nun darf ein jeder weiterhin seine Mär von der Softwaremanipulation spinnen. Wir reden hier nicht von einem Chiptuning, wir reden von Codierungen.
CU Oliver
was macht nun ein Jeder, dem der 🙂 sagt, dass das ein Problem ist?
verweist auf den Forenuser, der es (wie ich auch glaube) besser weis?
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 19. Februar 2019 um 21:21:40 Uhr:
Zitat:
@milk101 schrieb am 19. Februar 2019 um 20:32:44 Uhr:
Hallo!Nun darf ein jeder weiterhin seine Mär von der Softwaremanipulation spinnen. Wir reden hier nicht von einem Chiptuning, wir reden von Codierungen.
CU Oliver
was macht nun ein Jeder, dem der 🙂 sagt, dass das ein Problem ist?
verweist auf den Forenuser, der es (wie auch glaube) besser weis?
Hallo!
Das Stichwort heißt hier Kausalzusammenhang. Deine neuen Winterreifen ohne * Kennung, also keine Reifen mit BMW-Kennung (oh Gott) - das Ganze noch auf Nicht-BMW-Felgen, können ja auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Dein linker LED-Scheinwerfer den Heldentod gestorben ist.
CU Oliver
Zitat:
@milk101 schrieb am 19. Februar 2019 um 21:20:07 Uhr:
Hallo!@Igensdorfer
Falsch gedacht, die Änderung der Bordsteinautomatik wird NICHT bei BMW hinterlegt und ist eine Manipulation der Software, denn BMW wird sich was dabei gedacht haben, dass exakt Dein Fahrzeug sie nicht hat. Diese war nämlich an Komfortsitze bzw. Sitze mit Memory gekoppelt und durch das Freischalten der Bordsteinautomatik hast Du damit etwas freischalten lassen, was Du de facto nicht gekauft hast. So, um mal ebenfalls die Prinzipienreiterei zu betreiben.
Unsinn. BMW hat das später in ein anderes Paket reingepackt, das ich habe. Beim Kauf des Fahrzeuges war das so nur noch nicht verfügbar. Ich hätte insofern diese Funktion ganz normal über ein Softwareupdate beim BMW-Händler kaufen können, mein Freundlicher hat es im Rahmen eines Services aber umsonst gemacht.
Du darfst aber gerne mal die Hosen runterlassen, wenn du dich schon so gut auskennst: Übernimmst du schriftlich für irgendetwas Garantie oder hast du das bewusst ausgeschlossen in deinen AGB? Ich setze mal voraus, dass du kein Hinterhofprogrammierer bist, sondernd dies anhand deiner Ausführungen gewerblich und professionell machst. Also, ja oder nein?
Hallo!
Was war an meinem Satz, dass ich für alle meine Sachen gerade stehe schwer zu verstehen? Also welcher Teil des Satzes jetzt genau?
Und nein, ich will mich hier nicht streiten. Es darf ein jeder so leben wie er mag. Ich überrede keinen, aber dennoch liest man hier was Codierungen angeht ziemlich viel Halb- bis Nichtwissen. Dem möchte ich dann doch widersprechen.
Ach ja, wie siehst Du denn jetzt die beiden obigen Fälle mit Deiner gaaaanz klein wenig rechtlichen Ahnung (war nicht böse gemeint, so hattest Du es geschrieben)?
CU Oliver