G 31 540d LCI Öldruckleitung zu den Turbos undicht
Meine Öldruckleitung zu den Turbos ist an den Pressstellen oben zu den Flexteilen am Hochdrucklader undicht.
Zum Tausch muss laut BMW der ganze Motor ausgebaut werden.
Gesamtkosten ca. 5000,- € .
Gibt es da keine andere Möglichkeit?
Leitungen Teilenummer 11428515005 und 11428515006
Teile kosten,was schon frech ist, für beide Leitungen ca.260,-€.
Per kulanz würde BMW bis 80% übernehmen, Anschlussgarantie (Premium Plus)
zahlt den Rest nicht.Angeblich sind ölführende Leitungen nicht in der Garantie erfasst.
120 Antworten
Ja, die RealGarant ist eigentlich nur zum Ablehnen von Ansprüchen da.
Mein Weg wäre:
Beim verkaufenden Händler reparieren lassen. Ich finde die 300Euro Eigenanteil eh super.
Dann die Frage nach der Gewährleistung stellen: Wenn wirklich im letzten Herbst gekauft, dann ist das doch ein klarer Gewährleistungsfall. Daher beim verkaufenden Händler machen lassen, da hat man den richtigen an der Hand und muss nicht über den Betrag streiten.
Aber erstmal machen lassen, zahlen, Auto fahren. Nicht wie manche hier ewig rumstreiten ohne das was passiert oder das Auto gar ewig beim Händler steht...
Zitat:
@basti313 schrieb am 19. August 2025 um 16:07:40 Uhr:
Wenn wirklich im letzten Herbst gekauft,
Das habe ich wohl überlesen. Da wäre man tatsächlich noch in der gesetzlichen Sachmangelhaftung und ggf. vor Beweislastumkehr.
Ja, die Gewährleistung die ja seit einiger Zeit bei 12 Monaten ohne Beweislastumkehr liegt, ist noch der letzte Joker. Der Händler bei dem ich gekauft habe, ist 3 Stunden entfernt von mir, eine Reparatur dort wäre sehr umständlich.
Habe meinem VK gestern die Kommunikation mit der Euro Garant weitergeleitet, mal sehen was da zurückkommt. Wenn das nicht weiter geht, ist es vermutlich am Sinnvollsten die Gewährleistung einzufordern bevor ich BMW München zwecks Kulanz nochmal versuche...Kauf war Ende August, Übergabe erst Oktober, ab da lief auch die Euro Plus Garantie. Gewährleistung also auch noch innerhalb der 12 Monate.
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Zitat:
@Dani_93 schrieb am 19. August 2025 um 17:24:12 Uhr:
Ja, die Gewährleistung die ja seit einiger Zeit bei 12 Monaten ohne Beweislastumkehr liegt, ist noch der letzte Joker.
Rein rechtlich gesehen ist es allerdings umgekehrt. Diese gesetzliche Pflicht ist das allererste was greifen müsste.
Wenn die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Übernahme verweigern würde mit der Begründung, dass von dritter Seite eine Leistungspflicht aus der Sachmängelhaftung besteht (statt dem Quatsch mit den Schläuchen), dann hätten sie wohl Recht.
(Was anderes ist, wenn die Versicherung dem Händler leisten müsste, weil der sein Sachmängelhaftungsrisiko versichert hat. Solche "Garantien" gibts auch.)
Zitat:
@Dani_93 schrieb am 19. August 2025 um 17:24:12 Uhr:
Ja, die Gewährleistung die ja seit einiger Zeit bei 12 Monaten ohne Beweislastumkehr liegt, ist noch der letzte Joker.
Ich würde wie Kai sagen das ist nicht letzter Schritt, sondern IMMER erster Schritt.
Vor allem wenn BMW schon so viel übernimmt eine einfache Geschichte.
Der Händler bei dem ich gekauft habe, ist 3 Stunden entfernt von mir, eine Reparatur dort wäre sehr umständlich.
Dann lass die Werkstatt wo das Auto jetzt steht dort auf Gewährleistung anfragen. Normalerweise klären das die BMW Händler untereinander. So war es auch bei meinem G31 am Anfang.
Deine BMW Werkstatt ist damit dein "Anwalt", die haben ja ein Interesse das für dich zu regeln (sonst bist du da falsch). Lass dir da die Kommunikation geben, falls der Händler ablehnt. Damit kannst du dann nen Rechtssteit anfangen.
Habe meinem VK gestern die Kommunikation mit der Euro Garant weitergeleitet, mal sehen was da zurückkommt. Wenn das nicht weiter geht, ist es vermutlich am Sinnvollsten die Gewährleistung einzufordern
Vergiss die Kulanz, besser wird das nicht. Du musst die Gewährleistung einfordern und zwar JETZT. Mach das nicht zu spät. Ist ja auch nur ne nette Email erstmal, aber muss konkret sein, dass die das auf Gewährleistung übernehmen sollen.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 19. August 2025 um 17:36:19 Uhr:
Wenn die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Übernahme verweigern würde mit der Begründung, dass von dritter Seite eine Leistungspflicht aus der Sachmängelhaftung besteht (statt dem Quatsch mit den Schläuchen), dann hätten sie wohl Recht.
(Was anderes ist, wenn die Versicherung dem Händler leisten müsste, weil der sein Sachmängelhaftungsrisiko versichert hat. Solche "Garantien" gibts auch.)
Ich glaube die RealGarant ist genau das. Eine Versicherung für den Händler, nicht den Käufer in erster Linie. Nett verpackt natürlich um dessen Pflichten zu lösen.
Das mit den Schläuchen halte ich auch für Quatsch aber ich habe Bedenken, dass man damit irgendwie durch kommt oder dagegen vorgehen kann. Wenn da ein Bild mit besagter Leitung mit deutlich sichtbaren schwarzen Gummischläuchen vor dem Richter liegt will ich nicht für die Verhandlung Geld investiert haben...
Der richtige Weg ist hier eh die Gewährleistung und bei 300Euro braucht der Händler echt keinen Stress machen.
Ich beiße mir ohne Anwalt leider die Zähne aus. Der Serviceleiter der NL wo ich gekauft habe, hat mich angerufen. Der Wagen ist zwar noch im Gewährleistungszeitraum, jedoch wurde vor Übergabe der TÜV neu gemacht und dort hätte der Mangel auffallen müssen. Ist er nicht, also bestand er dort noch nicht womit die Beweislast erfüllt ist...
Richtung Euro Plus sehen sie auch keine Chancen mehr. Das ist schon wirklich ein Witz bei einem so jungen Auto mit etwas über 60tkm und einer offensichtlichen Fehlkonstruktion wie mir ein SB bestätigt hat, da er schon viele 40d damit hatte.
Mir bleibt nur noch der Weg zum Anwalt (dauert mir zu lange bis sich da was bewegt...) oder die BMW Kundenbetreuung. Oder ich akzeptiere die 40% Anteil die ich zahlen muss.
Zitat:
@Dani_93 schrieb am 20. August 2025 um 10:31:15 Uhr:
Ich beiße mir ohne Anwalt leider die Zähne aus. Der Serviceleiter der NL wo ich gekauft habe, hat mich angerufen. Der Wagen ist zwar noch im Gewährleistungszeitraum, jedoch wurde vor Übergabe der TÜV neu gemacht und dort hätte der Mangel auffallen müssen. Ist er nicht, also bestand er dort noch nicht womit die Beweislast erfüllt ist...
Das ist Unsinn. Telefon bringt dir nichts, du brauchst die Ablehnung schriftlich. Schreib ihm, dass du die Begründung für die Ablehnung schriftlich brauchst. Mach mindestens ein Protokoll vom Telefonat und schreibe in die Email „Wie im Telefonat von Ihnen mitgeteilt, lehnen Sie die Gewährleistung/Nachbesserung ab. Können Sie das bitte bestätigen.“.
Die HU ist völlig unerheblich für das Thema.
Mir bleibt nur noch der Weg zum Anwalt (dauert mir zu lange bis sich da was bewegt...)
Du brauchst die Ablehnung, damit reparierst du. Wie lange der Anwalt braucht das Geld zu holen ist doch egal, das wird deinen Cash Flow schon nicht ruinieren...
Danke für die Rückmeldung. Ich wäre nun wie folgt vorgegangen:
1. Mail an BMW Kundenbetreuung, vielleicht klappt es ja doch mit 100% Kulanz. Die sollten ja recht kurzfristig reagieren.
2. Parallel lass ich mir die Absage vom Serviceleiter schriftlich bestätigen und warte auf Rückmeldung der Kundenbetreuung.
Zitat:
@Dani_93 schrieb am 20. August 2025 um 10:31:15 Uhr:
Ich beiße mir ohne Anwalt leider die Zähne aus. Der Serviceleiter der NL wo ich gekauft habe, hat mich angerufen. Der Wagen ist zwar noch im Gewährleistungszeitraum, jedoch wurde vor Übergabe der TÜV neu gemacht und dort hätte der Mangel auffallen müssen. Ist er nicht, also bestand er dort noch nicht womit die Beweislast erfüllt ist...
Wirklich eine Frecheit, was man den Kunden für einen Bullshit auftischt. Verkaufen ein mangelhaftes Produkt und sagen, dass hätte der TüV doch merken müssen, da sind wir raus. Unglaublich.
Ich habe auch wirklich einen Hals... bin schon privat wie geschäftlich ein paar BMWs gefahren und eigentlich großer Fan der Marke, bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Besser kann man seine Kunden kaum verärgern...
Um hier abschließend nochmal ein Feedback in meinem Fall zu geben: Ich habe den Druck auf die BMW NL die mir den Wagen verkauft hat, erhöht, das hat geholfen. Sie übernehmen nun, dafür muss ich den Wagen aber dort hinbringen. Das nehme ich in Kauf...
Hoffe damit ist nun Ruhe bei dem Thema. Nach allem was ich gehört habe, ist die undichte Öldruckleitung beim 40d absolut keine Seltenheit.
Zitat:
@Dani_93 schrieb am 22. August 2025 um 10:47:39 Uhr:
Sie übernehmen nun, dafür muss ich den Wagen aber dort hinbringen.
Das entspricht zu 100% der Rechtslage zur Nacherfüllung bei Sachmangel (Erfüllungsort ist der Geschäftssitz Verkäufer) und deckt den Anspruch den du hast voll ab.
Zitat:
@Dani_93 schrieb am 22. August 2025 um 10:47:39 Uhr:
ist die undichte Öldruckleitung beim 40d absolut keine Seltenheit.
Nein, aber das Bauteil wurde überarbeitet (bzw. ab bestimmten Bj in der Serie verwendet) und scheint dann problemlos
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 22. August 2025 um 10:52:15 Uhr:
Das entspricht zu 100% der Rechtslage zur Nacherfüllung bei Sachmangel (Erfüllungsort ist der Geschäftssitz Verkäufer) und deckt den Abspruch den du hast voll ab.
Naja....im Gunde muss der Händler die Kosten tragen. Bei mir war die Sache so klar und so verfahren, dass ich dem Händler gesagt habe, dass er das Auto mit nem Anhänger auf seine Kosten zu ihm geht oder er es bei meiner Werkstatt frei gibt.
Wenn Dani happy damit ist das Auto hin zu fahren, natürlich machen. Streiten bringt da dann auch nichts.