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FZS 600 Unfall

Yamaha FZS 600
Themenstarteram 16. September 2012 um 9:58

Hallo, am Do. ist meine FZS 600 von einem Lkw umgeworfen worden, ( mein Mopped hat geparkt )gelitten haben Spiegel, Verkleidung, Auspuffendtopf und Motordeckel. Jetzt will mir die Versicherung von den Fahrer einen Gutachter schicken, muß ich den annehmen oder kann ich mir selber einen suchen?

Die linke zum Gruße

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26 Antworten

Den MUSST Du annehmen - Du kannst aber jederzeit auch Deinen eigenen Gutachter dazunehmen und im Zweifelsfall klagen. Ich würd aber erst mal abwarten was der Versicherungs-Gutachter so schreibt. Ich meine, der weiß auch was er tut, und die kaputten Teile haben eben ihren Preis. Da kommt der auch nicht drumrum. Aber im Zweifelsfall zweites Gutachten einholen.

Du kannst aber Deinen Hobel in die Werkstatt schaffen. Die sollen die beschädigten Teile aufschreiben, damit Du eine Zahl/eine Hausnummer hast. Einen Gutachter würde ich nicht damit beauftragen. Der macht es auch nicht für eine Tasse Kaffee......

Laß den gegerischen Gutachter doch seinen Job machen. Lehn Dich entspannt zurück. Wenn das Gutachten dann vorliegt, und Du nicht damit zufrieden bist, würde ich einen Anwalt oder Deine Versicherung kontaktieren.

Oder zu Deiner Versicherung würde ich sowieso gehen um zu hören was die dazu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Den MUSST Du annehmen 

sicher? Der Gutachter der generischen Versicherung wird doch zum Ziel haben, den Schaden möglichst gering anzugeben, oder?

 

Ich würde mir da schon einen eigenen suchen und keinen der parteiisch ist

 

 

Grüße,

Eric

Nein, den Gutachter musst du nicht akzeptieren. Würde ich auch nie machen. Und nimm dir einen Anwalt. Und wer zweifelt klick

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Der macht es auch nicht für eine Tasse Kaffee......

...was in dem Fall wurscht ist, weil die gegnerische Versicherung diesen Gutachter bezahlen muss.

Man nimmt in diesem Fall einen Gutachter eigener Wahl, der den Schaden erhebt und die Schadenssumme berechnet. Diese stellt man der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung. In diesem klar gelagerten Fall würde ich persönlich keinen Anwalt bemühen müssen.

Wen die gegnerische Versicherung schickt, ist mir in einem solchen Fall egal.

Hand vom Gas, Leute: Den Gutachter der Versicherung MUSS man ein Gutachten machen lassen - und wenn man es nicht akzeptiert KANN man selbst eins in Auftrag geben. Bei nem Kumpel von mir war der Gutachter ein Vollidiot, der statt dem Wert des Mustang Fastbacks den eines normalen Mustangs berechnete. Resultat: Ein mehrtägiger Prozeß (Dauer ein Jahr) und noch 2 vom Gericht bestellte Gutachten.

Wie gesagt: Um den Gutachter der Versicherung kommst Du nicht rum, wenn die unbedingt einen schicken will. Den mußt Du an dein Mopped lassen - und vorher nix reparieren.

Für gut halte ich den Vorschlag von Verleihnix: Bring das Ding in die Werkstatt und laß nen Kostenvoranschlag machen. Wenn der Gutachter (dem Du das Ding ruhig zeigen darfst, dann weiß er nämlich daß er Dich nicht reinlegen kann) dem so zustimmt hast Du ja Dein Geld, dann brauchst Du keinen eigenen. Falls nicht: Wie der Sammler schon sagte, den bezahlt die gegnerische Versicherung wenn Du keine Schuld oder Teilschuld hast. Sonst eben anteilig.

 

Auf jeden Fall nen Anwalt nehmen.

Nutzungsausfall

Wertminderung wegen Unfallschaden

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

 

......Man nimmt in diesem Fall einen Gutachter eigener Wahl, der den Schaden erhebt und die Schadenssumme berechnet. Diese stellt man der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung......

DAS ist der weg, den man beschreiten sollte (wenn man nicht draufzahlen will).

sorry, softail88 ... aber ich glaube da bist diesmal du auf dem holzweg.

man nimmt sich IMMER einen eigenen gutachter. wenn die gegnerische versicherung dann zweifelt KANN sie ihren eigenen ja immernoch schicken.

fakt ist aber:

kommt der gutachter von der versicherung (und schätzt deiner meinung nach zu niedrig) MUSST DU gegen das zu niedrige gutachten vorgehen ... d.h. du als geschädigter stehst in der pflicht.

kommt dein eigener gutachter (und schätzt nach meinung der versicherung zu hoch) MUSS SIE tätig werden.

einfach ausgedrückt:

der gutachter mit dem ersten gutachten gibt die hausnummer über die nachgedacht wird...

fakt ist aber auch:

wenn du als geschädigter den gutachter von der versicherung akzeptierst wird im normalfall schneller reguliert ... d.h. das geld kommt im normalfall schneller zu dir auf´s konto.

 

-yelly-

@yely und Sammler: Prinzipiell habt Ihr recht. Nur, als ich mal so nen kleinen Schaden hatte hab ich bei der Versicherung den Kostenvoranschlag eingereicht und die fanden das völlig okay und haben bezahlt. Bei kleineren Beträgen (und das sind für die auch mal 1000 oder 2000 €) machen die normalerweise nicht rum, weil die Gutachter ja auch nicht gerade billig sind. Und ich mein, der kleine Sturzschaden und ein Anwalt im Vorfeld - wie geht das Sprichwort mit den Kanonen und den Spatzen? Man kann wirklich auch alles übertreiben.

Mit dem Nutzungsausfall wirst Du Pech haben, wenn Du noch ein anderes Fahrzeug angemeldet hast. Motorräder gelten in dem Fall als Freizeitfahrzeuge.

Man bekommt ja von der Versicherung eine Schadensnummer. Dann kann man auch vorher mal bei der Versicherung anfragen, ob die mit einem Kostenvoranschlag auch zufrieden sind. Dann erspart man sich das gerenne. Zumal einige Betriebe was für den KV verlangen. Auch wenn man es meist wieder gut geschrieben bekommt, wenn man es dann da richten lässt

Aus eigener Erfahrung (5 Unfälle, nie selbst Schuld): Ab in eine Werkstatt deines Vertrauens. Die schätzen den Schaden ab und machen der Versicherung einen Kostenvoranschlag. Liegt der Wert über 2.000 Euro oder ist unverhältnismäßig hoch schicken die einen Gutachter. Widerspricht der und will deutlich weniger zahlen, kannst du auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein unabhängiges Gegengutachten einholen. Grundsätzlich hast du eigene Gutachterwahl und muss keinen fremden akzeptieren. Schicken die einen, bleibt dein Recht auf eigene Gutachterwahl bestehen. Das mit dem Nutzungsausfall ist Käse. Im Falle eines PkW-Unfalls würde dir ein Ersatzwagen gestellt. Eine Vergütung gibts nicht, wenn du diesen ablehnst. Ein Motorrad wird leider noch immer als Hobby gesehen. Du müsstest also nachweisen, dass du durch den Schaden eine wirkliche Beeinträchtigung hättest, was dann der Fall wäre, wenn es dein einziger fahrbarer Untersatz ist (mit einem Pkw zur Arbeit, Einkäufe, Erledigungen - bei einem Motorrad nimmt dir das leider selten einer ab auch wenn es so ist. Habe selbst lange nur ein Motorrad gehabt). Im Fall der Fälle würde dir nur ein wertgleiches Fahrzeug zur Verfügung gestellt (fährste nen corsa bekommste keinen 3er bmw...fährste mopped, bekommste kein auto und Geld schonmal garnicht. Entgangegen Lebensfreude gehört zum allgemeinen Lebensrisiko ;)). Meistens dauert der Nachweis länger, als die Reparatur dauert.

Zitat:

Original geschrieben von yelly

[

sorry, softail88 ... aber ich glaube da bist diesmal du auf dem holzweg.

Schon wieder? Ich sollte mir ne Enduro kaufen..... ;)

Wir sollten vielleicht mal 2 Dinge unterscheiden: Den Versicherungs-Gutachter akzeptieren (im Sinne von "ich laß ihn mal ein Gutachten machen, dann sehen wir ob ich zufrieden bin") und den Versicherungs-Gutachter "akzeptieren" (im Sinne von "das Gutachten, das der macht, muß ich so hinnehmen"). Ich glaub nämlich daß wir hier teilweise aneinander vorbei reden. Mal direkt gefragt: Ist das beim TE so angekommen? Du MUSST den Versicherungs-Gutachter ein Gutachten machen lassen, KANNST aber zusätzlich Deinen eigenen nehmen. Und ob Du das SOLLTEST weißt Du, wenn Du einen verbindlichen Kostenvoranschlag hast.

Sind damit alle Klarheiten beseitigt?

Themenstarteram 19. September 2012 um 18:05

Wollte euch noch berichten, was bei raus gekommen ist. Gutachter war gestern da, hat sich richtig Mühe gegeben und mehr aufgeschrieben als ich gesehen habe. Reparaturkosten von 1567 Euronen, hätte ich nicht gedacht.

Danke an alle, die geschrieben haben.

Die linke zum Gruße

Aber nochmal:

NUTZUNGSAUSFALL

Wertminderung weil es ein Unfallmotorrad ist (wenn Teile repariert wurden).

1500€ für nen Umfaller? Ist aber nicht viel.

Verkleidung, Lenker, Seitenteile, Fußraster, Motordeckel, ev. Tank?, Auspuff?

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