FZS 600 Unfall

Yamaha FZS 600

Hallo, am Do. ist meine FZS 600 von einem Lkw umgeworfen worden, ( mein Mopped hat geparkt )gelitten haben Spiegel, Verkleidung, Auspuffendtopf und Motordeckel. Jetzt will mir die Versicherung von den Fahrer einen Gutachter schicken, muß ich den annehmen oder kann ich mir selber einen suchen?
Die linke zum Gruße

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Aber nochmal:

NUTZUNGSAUSFALL
Wertminderung weil es ein Unfallmotorrad ist (wenn Teile repariert wurden).

1500€ für nen Umfaller? Ist aber nicht viel.
Verkleidung, Lenker, Seitenteile, Fußraster, Motordeckel, ev. Tank?, Auspuff?

Da wirst Du Pech haben - bei Neuteilen gibt es keine Wertminderung. Anders bei einem Auto, das ja gespachtelt und (teil-)lackiert werden muß.

Zu den 1500 €: Genau jetzt stellt sich die Frage: Was sagt der Kostenvoranschlag? Und was ist überhaupt alles kaputt? Ab mit Dir in die Werkstatt!

1500 Euro ist nicht viel bei einem Umfaller??? 😰

Je nach Vorzustand kann 1500 Euro bei einer FZS 600 schon fast an einem wirtschaftlichen Totalschaden kratzen 😁. Die meisten werden höher gehandelt, aber viel Spielraum ist da nicht. Für 1500 kannste dir fast ne FZS mit Motorschaden kaufen, die eigene wieder aufbauen und die Restteile gewinnbringend verkaufen. Dann haste eine heiles Mopped + noch ein paar hundert Ocken für die Arbeit aufe Hand.

Ich erinnere mich... Ein Kumpel hatte mit seinem alten R4 vor 30 Jahren mal einen Unfall, bei dem der Kotflügel vorne und das Licht beschädigt wurden. Urteil des Gutachters: "Wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 200 Mark...."

bei einen Motorrad gibt es keinen Totalschaden , denn man jedes teil wechseln !!!! da nichts gescheisst werden darf !!
hatte auch schon 3 mal das vergnügen, und jedesmal den schaden bezahlt bekommen.
ich habe sogar nutzungs ausfall für die ganze zeit bekommen ( 30 Tage) ohne wenn und aber. plus wert minderung !

mfg fritz

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Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm86


bei einen Motorrad gibt es keinen Totalschaden , denn man jedes teil wechseln !!!! da nichts gescheisst werden darf !!
hatte auch schon 3 mal das vergnügen, und jedesmal den schaden bezahlt bekommen.
ich habe sogar nutzungs ausfall für die ganze zeit bekommen ( 30 Tage) ohne wenn und aber. plus wert minderung !

mfg fritz

Naja, wenn der Lenkeranschlag verbogen ist, dann ist der Rahmen defekt.

Wenn sie dumm umkippt und ein teil vom Motorblock ist rausgebrochen, dann ist es auch gleich ein Totalschaden...

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm86


bei einen Motorrad gibt es keinen Totalschaden , denn man jedes teil wechseln !!!! da nichts gescheisst werden darf !!

So ein Scheiß... sorry, aber der war zu verlockend.😁😁😁

Abgesehen von dem lustigen Tippfehler ist die Aussage leider falsch. Wenn die Summe der auszuwechselnden Teile incl. Lohn und Lackarbeiten den Wiederbeschaffungswert einer Maschine übersteigt, spricht der Gutachter von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
So habe ich für schmales Geld eine umgefallene, weil angefahrene Ducati erworben. Delle im Tank, Spiegel und Schalldämpfer verschrammt, Batterie ausgelaufen.

Schaden: 3500 Euro lt. Gutachten. Restwert 700. wirtschaftlicher Totalschaden. Da habe ich zugegriffen und ein "Projekt U1000" draus gemacht.
Sieht dann so aus:

Ducati900monster

Und das fällt Euch jetzt erst ein? Naja, vielleicht könnte wenigstens der TE mal verraten wie die Sache jetzt ausgegangen ist. Nicht daß ich neugierig wäre, aber.......... doch, ich bins.

Ich auch...

@Moppedsammler: was willst du für den Schrotthaufen?? 🙂😁

ich hab nur nochmal reagiert, weil jemand die Behauptung aufgestellt hat, dass es bei Motorrädern keinen Totalschaden gibt. das stimmt nicht und bei einem fremd verschuldeten Umfaller einer betagten FZR 600 sollte nichts nichts Anderes dabei herauskommen.

Nun- die Frage war ja, ob man den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren muss. In jedem Fall muss man der gegnerischen Versicherung die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu begutachten, schließlich müssen die zahlen.
In der Regel sind diese Gutachten allerdings ziemlich gleich, egal, wers macht. Die Frage ist -wie im Falle der Ducati, ob beide Gutachter bei einer Beule im (bereits umlackierten) Tank einen neuen Tank ins Gutachten schreiben (1400 Euro) oder nur eine Reparatur. Oder ob eine kleinere Schramme im Schalldämpfer den Austausch des Schalldämpfers bedingt.
Ich gehe in jedem Fall bei einem Schaden, den jemand anders zu verantworten hat, zu einem Sachverständigen meiner Wahl. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekomme ich vom Versicherer des Unfallgegners den Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nutzungsausfall für einen bestimmten Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung erforderlich ist. (Richtwert)

Indem ich so voll entschädigt werde, gehört der Rest des Fahrzeugs der Versicherung des Gegners. Diese bietet nun über interne Portale den Totalschaden einem dort angemeldeten Händlerkreis an. Diese geben Gebote ab. Das höchste Gebot wird dem Geschädigten mitgeteilt, der nun entscheiden kann, ob er das Unfallfahrzeug behält und sich diesen Gebotsbetrag vom Wiederbeschaffungswert abziehen lässt, oder das Fahrzeug dem Versicherer überlässt, der gibts dann an den Bieter und erhält von dem die Restwertkohle.

So funktioniert das. Der Restwert der unfallbeschädigten Ducati betrug 700 Euro. Das Motorrad sah schlimm aus, zumindest für einen Laien. Als man mir das Motorrad zu diesem Restwert angeboten hat (11000 km) habe ich keine Sekunde gezögert. Das ist allerdings so selten, wie ein Sechser im Lotto.

Das war die Basis für diese roadster, die keiner wollte.

Bei einer FZR 600 wird sich kein Versicherer zieren. Da liegt der Wiederbeschaffungswert auch bei wirtschaftlichem Totalschaden in einem Bereich, der ohne großes Nachfragen ausbezahlt wird. Bis etwa 5000 Euro sind das peanuts.

Willkommen zurück!

Hö ? 😕

Ich war nie weg. Nur die "Schlangengrube" tu ich mir nicht mehr an.

was soll das gekostet haben?? ist aber weit unter wert gewesen !! oder hat der Gebrauchtteile berechnet?? mfg

hatten auch mal einen bums ! da kam aber eine andere Hausnummer zusammen!

pluss nutzungsausfall und wertminderung damals

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