Fussraumbeleuchtung
Moin Schrauber
Ich wollte mein Fussraum vorne und hinten beleuchten, natürlich in Blau. Welche Röhren könnt ihr empfehlen und welche länge.
Danke
thomas
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MR_NOS
@ alex
hst du mal bilder davon ?
wenn die Steuerung läuft und die Batterie wieder angeklemmt ist 😉
Und was sagt die grüne Rennleitung dazu, wenn sie bei einer Kontrolle aktive kaltlichtkathoden im Fahrzeug finden?
Also ich hab auch Fußraumbeleuchtung drinne. Und zwar sind die dinger vom Wal-Mart. 😁 (falls dir das was sagt) Sind recht gut. Hab dann 2 gekauft und die verdratet und angeschlossen. Geiles Blau.... 🙂 Wal-Mart hört sich kacke an,...aber ob mans glaub oder net, auch die ham manchma gutes zeugs. *g*
Zitat:
Original geschrieben von BarakaX
Und was sagt die grüne Rennleitung dazu, wenn sie bei einer Kontrolle aktive kaltlichtkathoden im Fahrzeug finden?
toll finden dies nicht... rausscheinen darf nix... sogar blaue birnen für die Leselampe sind laut STVZO nicht zulässig...
ob die Geschichtet jedoch geahndet wird ist abhängig vom Beamten der dich kontrolliert bzw. ob der was gegen deine Nase hat...
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so siehts im Beifahrerfussraum aus, sind aber noch mal zwei rechts! Wenn man nicht mit dem Kopf im Fussraum hängt sondern ganz normal dasitzt sieht man nix.
Also die Regelung ist so...
Unzugelassene Leuchten dürfen:
1. nur im Inneraum eingesetzt werden
2. bei geschlossenem Fahrzeug nicht direkt nach Außen scheinen
(Leuchtmittel darf nicht sichtbar sein)
3. /Es muss sichergestellt sein das die Leuchten währen der
Fahrt nicht eingeschaltet werden können. (zB Türkontaktschalter)
Ich hab aus diesem Grund eine Schaltung gebaut die erkennt
wann der Motor läuft und die Beleuchtung entsprechend schaltet.
Das hat der TÜV (allerdings nur) mundlich abgesegnet.
Ist zwar etwas OT aber ich hab unsere komischen Gesetze was sowas angeht ohnehin nie verstanden. Wieso gefährdet eine Beleuchtung die Verkehrssicherheit? Leuchtender Schaltknauf, beleuchteter Fuß´raum, beleuchteter Kofferaum... alles verboten. Dabei ist doch eine dezente Beleuchtung (solange es nicht in allen farben blinkt oder blendet oder das Auto aussieht wie eine Kirmesbude) der Sicherheit eher zuträglich, ist doch besser wenn man Schaltknauf leuchtet und wenn mein Fußraum mit Pedalen beleuchtet ist als wenn ich Nachts im Dunkeln frei nach Gefühl rumhantieren muss (wobei man die Pedale auch ohne hinsehen finden sollte, okay), aber für Taglicht einsetzen mit der Begründung, was beleuchtet ist wird besser gesehen... naja, auch egal.
@cyberalex
Und??
Schon was neues?
Bei meinem neuen Vecci *herzklopf* ist die neue Beleuchtung
evtl. Morgen fertig.
Dann gibst auch Bilder dazu.
Achso, hätte ich ja fast vergessen....
http://beatbox-corner.de/webtemp/006.jpg
Nur die Tasten vom Radio kommen nicht so gut,
war aber sowieso nur ne übergangslösung
und die Teile für mein eigendliches sind schon unterwegs.
Und ein BC soll auch noch kommen, der wird natürlich auch invertiert.
ich habe mir gestern auch 4 GRÜNE kaltlichkathoden bestellt...
2 kommen in den kofferraum (damit man im dunkeln auch mal was sieht!! )und 2 sollen nach vorne... allerdings weiss ich noch nicht genau wo ich die platzieren soll und vor allem wo ich die anschliessen soll...
sie sollen (genau wie die innenraum-beleuchtung) immer angehen wenn eine tür auf ist UND wenn ich den lichtschalter rausziehe... kann ich dazu einfach an den schalter in den türen gehen, oder muss ich dazu an die innenraumbeleuchtung unter der decke ?? das würde ziemlich lange kabel bedeuten...
Zitat:
Original geschrieben von MICHAELonFLY
Also die Regelung ist so...
Unzugelassene Leuchten dürfen:
1. nur im Inneraum eingesetzt werden
2. bei geschlossenem Fahrzeug nicht direkt nach Außen scheinen
(Leuchtmittel darf nicht sichtbar sein)3. /Es muss sichergestellt sein das die Leuchten währen der
Fahrt nicht eingeschaltet werden können. (zB Türkontaktschalter)Ich hab aus diesem Grund eine Schaltung gebaut die erkennt
wann der Motor läuft und die Beleuchtung entsprechend schaltet.
Das hat der TÜV (allerdings nur) mundlich abgesegnet.
Also das stimmt nicht! Punkt 3 ist Quatsch, sie dürfen nur während der Fahrt nicht eingeschaltet werden, auf der Beifahrerseite oder hinten dürfen aber Leselampen eingeschaltet werden, solange sie den Fahrer nicht irritieren! Im Astra kannste ja auch während der Fahrt den Schalter rausziehen, oder??
Punkt 2, der Fokus darf nicht nach außen gerichtet sein, sodass andere geblendet werden, was ist denn sonst mit der Innenlampe????
Es sind auch Pfützenlichter erlaubt, sie müssen aber abgenommen werden, dass sie nicht blenden (also nicht zu hell sind) und dass sie keine Unfallgefahr darstellen. Wie sonst sind die bei Mercedes, RollcRoyce, Bentley, etc. dazu gekommen die Teile zu installieren?????
Zitat:
Original geschrieben von MICHAELonFLY
Ich hab aus diesem Grund eine Schaltung gebaut die erkennt
wann der Motor läuft und die Beleuchtung entsprechend schaltet.
Das hat der TÜV (allerdings nur) mundlich abgesegnet.
dafür braucht man doch keine Schaltung 😉 Das mach ich mit nem Kabel und ner Diode 🙄 Aber warum einfach wenns auch kompliziert geht 😁
Immer dieses dürfen und nicht dürfen. Warum hat jedes zweite Auto ne Konsolenbeleuchtung? Warum hat Audi / VW und andere Fussraumbeleuchtung? Warum BMW Seitenmarkierungsleuchten? Klar wirds damit nie Stress geben aber nirgends im Schein steht "LED in Rückspiegel" 🙄 Bevor ich mich mit so nem Dreck auseinandersetz lass ichs gleich. Das bau ich ein und schau obs arg blendet. Dann nehm ich von dem ganzen Zeug den Massepol und lass den über nen Schalter laufen. Wenn mich so nen Wichtel nervt schalt ichs aus. Und wenn der die Karre dann stillegt dann hab ich den blöd angeredet oder sonst was.
Dass es immer wieder Leute gibt die sich wegen so was aufführen 🙄
@ bitburger-Sid
hab die leuchten (zumindest im fußraum) bei mir im auto an die lampe im dachhimmel geklemmt. es geht eigentlich ganz gut wenn du die verkleidung an der A-Saäule abmachst und dort dahinter die Kabel langlegst. Damit sind die dann auch nur an wenn die tür offen ist oder du den lichtschalter rausziehst.
Punkt 3 ist keines wegs Quatsch.
Wenn man es privat für sich oder so macht,
ist das risiko einer Stillegung recht gering.
Ich habe sowas aber im Nebengewerbe betrieben
und könnte/kann dafür strafbar gemacht werden.
Wir Ihr das macht ist Eure Sache, wollte es nur gesagt haben 😉
Was diese ganzen werksseitigen Zusatzbeleuchtungen betrifft,
die sind abgenommen. Es wird halt nicht vermerkt.
Es stellt sich schwierig da, selbst installierte ZB abnehmen zu lassen,
da der Prüfer sagt mmmh dadadaaas kann ich aber so nicht machen 😁
Und die Autoindustrie hat da schon (ich sag mal) mehr Rechte.
Seitenmakierungsleuchten sind mit E-Prüfzeichen zulässig.
Pfützenlichter klar, gibt es ja auch mit E-Prüfzeichen.
Aber so eine CCFL hat um eine Achse 360° Abstrahlwinkel,
also darf das Leuchtmittel nicht von Außen sichtbar sein.
Die Schaltung ist natürlich total unkompliziert.
Sinn ist, das die Beleuchtung legal funktioniert bis der Motor dreht
und wieder funktioniert wenn er wieder steht.
Unabhängig von Türkontakt und Zündung.
Dazu ist Sie elektronisch, da bei Modernen Autos die Schalttafeln
an den ein Signal abgegriffen wird empfindlich und schweine Teuer sind.
Ich werde den Teufel tun jemanden in seine Pläne zu reden,
es ist alles nur als gut gemeinte Tipps zu verstehen 😉